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Medienrecht (Fach) / BGB (Lektion)
I. Entstehung des BGB
II. Aufbau des BGB
III. Ausgewählte Grundprinzipien und Wesensmerkmale
des BGB
IV. Das Entstehen von Rechtsverhältnissen
V. Objektives Recht vs. subjektives Recht
VI. Absolute Rechte vs. relative Rechte
VII. Begründung von Rechtsbeziehungen
VIII. Methodik der Fallbearbeitung
Diese Lektion wurde von El_Gerrito erstellt.
- Der Aufbau des BGB ist geprägt von? – dem Klammerprinzip• Allgemeine Regeln, die für das gesamte BGB gelten, werden vorangestellt, um Wiederholungen zu vermeiden• Definitionen wie die des Verbrauchers (§ 13) oder die des Unternehmers(§ 14) gelten für das gesamte BGB – der Verweistechnik• Sind gesetzgeberische Abkürzungen, um Wiederholungen zu vermeiden• Beispiele: § 480 BGB: „Auf den Tausch finden die Vorschriften über denKauf entsprechende Anwendung.“
- Welche 5 Bücher gibt es im BGB? 1. Buch: Allgemeiner Teil, §§ 1 – 240– Enthält allgemeine Vorschriften (Klammerprinzip!) 2. Buch: Schuldrecht, §§ 241 – 853– Regelt Verpflichtungen zwischen verschiedenen Personen. Es handeltsich um relative Verhältnisse zwischen Gläubiger und Schuldner 3. Buch: Sachenrecht, §§ 854 – 1296– Regelt das Rechtsverhältnis zwischen Rechtssubjekten und Sachen • 4. Buch: Familienrecht, §§ 1297 – 1921– Regelt Rechtsverhältnisse wie die Ehe, Familie und Verwandtschaft 5. Buch: Erbrecht, §§ 1922 – 2385– Regelungen, die den Übergang des Vermögens im Falle des Todeseiner Person auf eine andere Person zum Gegenstand haben
- Was versteht man unter Vertragsfreiheit und Testierfreiheit? – Beispiel: Vertragsfreiheit: Jeder hat das Recht, frei zu entscheiden,ob und mit wem er einen Vertrag abschließt (Abschlussfreiheit). ZurVertragsfreiheit gehört zudem die Freiheit, Verträge grds. frei zugestalten wie bspw. bei den typengemischten Verträgen(Gestaltungsfreiheit)– Beispiel: Testierfreiheit: Jeder hat grds. das Recht, frei über denVermögensübergang nach seinem Tode zu entscheiden
- Rechtsverhältnisse zwischen zwei Personen können entstehen durch? Rechtsgeschäfte tatsächliches Tun Bsp.: Durch deliktisches Handeln: Zerstörung von fremdem Eigentum Entstehen einer Schadensersatzpflicht nach § 823 I BGB
- Was ist der Unterschied: Objektives Recht vs. subjektives Recht? Objektives Recht = Gesamtheit aller Rechtsnormen dieRechtsordnung• Subjektives Recht = Berechtigung eines Rechtsträgers, diesich aus dem objektiven Recht herleiten– Ein subjektives Recht kann mehrere Ansprüche beinhalten– Beispiel: Aus dem Eigentumsrecht einer Person können sich sowohlHerausgabeansprüche (§ 985 BGB) als auch Abwehransprüche (§1004 BGB) ergeben
- Unterschied Absolute Rechte vs. Relative Rechte? Absolute Rechte:• Richten sich gegen jedermann und sind durch Beseitigungs- undUnterlassungsansprüche geschützt• Beispiele:– Persönlichkeitsrechte: Körper, Leben, Gesundheit, Freiheit, das Rechtam eigenen Bild, Namensrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht– Umfassendes Eigentumsrecht, vgl. §§ 903, 1004 BGB – Rechte, die nur zwischen einzelnen Personen oder bestimmtenPersonenkreisen wirken– Beispiel: Rechtsverhältnis bei Abschluss eines Kaufvertrages zwischenGläubiger und SchuldnerRelative Rechte:• Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag gelten grundsätzlich nur für dieVertragsparteien und gerade nicht gegenüber jedermann• § 433 BGB(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet,dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zuverschaffen. (…).(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreiszu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
- Was sind Schutzvoraussetzungen für Patente? Neuheit Gewerbliche Anwendbarkeit Erfinderische Tätigkeit Anmelde- und Prüfverfahren
- Definition und Schutzvorrausetzung von Gebrauchsmuster? – Schutzgegenstand• Technisches Schutzrecht für sog. „kleine Erfindungen“.– Schutzvoraussetzungen (vgl. § 1 I GebrMG)• Erfindung• Neuheit• Erfinderischer Schritt („kleine Erfindung“)• Gewerbliche Anwendbarkeit– Aufgrund des nur eingeschränkten Anmelde- und Prüfverfahrenshandelt es sich um ein sog. „ungeprüftes Schutzrecht“
- Definition und Schutzvorrausetzung für Design(Geschmacksmuster)? – Schutzgegenstand• Schützt ästhetische gewerblicheLeistungen („Designschutz“).• Schutzgegenstand sind Designs (§ 1 Nr.1 DesignG).– Schutzvoraussetzungen• Neuheit (§ 2 II DesignG)• Eigenart (§ 2 III DesignG)– Nur eingeschränktes Anmelde- undPrüfverfahren („ungeprüftesSchutzrecht“).– Schutz entsteht mit Eintragung inGeschmacksmusterregister (§ 27 IDesignG).
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