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Medienrecht (Fach) / BGB-AT (Lektion)

I. Rechtsfähigkeit II. Geschäftsfähigkeit III. Willenserklärungen IV. Zustandekommen von Verträgen V. Formvorschriften VI. Verbraucher- und Unternehmereigenschaft

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  • Was ist die Rechtsfähigkeit? Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichtenzu sein– Bsp.: Fähigkeit Eigentümer von Sachen zu sein
  • Wann ist der Zeitpunkt der Rechtsfähigkeit des Menschen? • Zeitpunkt der Rechtsfähigkeit des Menschen:– Beginn: § 1 BGB mit Vollendung der Geburt• Ausnahmsweise kann nach § 1923 II BGB Erbe – Träger von Rechten undPflichten – sein, wer noch nicht geboren, aber bereits gezeugt wurde – Ende: § 1922 I BGB mit dem Tod• Entscheidend: Gehirntod, nicht Herztod
  • Was beduetet Geschäftsfähigkeit zu sein? Fähigkeit, rechtlich selbst agieren zu können
  • Wer ist nicht Geschäftsfähig? • Ausnahmetatbestände in § 104 BGB geregelt– Altersbedingte Geschäftsunfähigkeit § 104 Nr. 1 BGB– Krankhafte Störung der Geistestätigkeit § 104 Nr. 2 BGB
  • Wer ist beschränkt Geschäftsfähig? – … wer das 7 Lebensjahr, nicht aber das 18. vollendet hat
  • Was bedeutet es beschränkt Rechtsfähig zu sein? • Beschränkt Geschäftsfähige können nur in beschränktemUmfang Rechtsgeschäfte vornehmen• In allen übrigen Fällen bedarf es der Zustimmung durch dengesetzlichen Vertreter, vor allem wenn das Geschäft für denbeschränkt Geschäftsfähigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaftist• Lediglich rechtlich vorteilhaft ist regelmäßig eine Schenkung anden beschränkt Geschäftsfähigen– Nicht aber, wenn die Schenkung auch Pflichten mit sich bringt:Bsp.: Schenkung einer Katze Tierschutz bringt auch Pflichten mitsich
  • Durch was entsteht die rechtliche Wirkung bei Willenserklärungen? Die rechtliche Wirkung entsteht durch denWillen der Person und derKundgabe seinesWillens
  • Was sind die Bestandteile einer Willenserklärung? Handlungswille Erklärungsbewusstsein Geschäftswille
  • Was ist der Handlungswille? Erklärung muss in einem bewussten Willensaktbestehen, eine Erklärung nach außen hin abzugeben• Beispiel: Handschlag zum Abschluss eines Vertrages• Kein Handlungswille bei Reflexbewegungen, Handlungen unter Zwangoder im SchlafWillenserklärung ist nichtig
  • Was ist Erklärungsbewusstsein? Erklärender muss eine rechtserhebliche Erklärung abgeben wollen• Er muss sich aber nicht darüber bewusst sein, welche Rechtsfolge genaudabei eintritt. Es genügt allein zu wissen, dass sein Handeln irgendeinenRechtserfolg herbeiführt (Beispiel Irrtum über Kaufgegenstand)• Erforderlich ist ein potentielles Erklärungsbewusstsein: Musste derErklärende erkennen, dass er eine Willenserklärung abgibt?• Beispiel: Unterzeichnung eines Kaufvertrages • Trierer Weinversteigerung: A winkt in einer Versteigerung seiner Frau B zu.Versteigerer hält dies für Gebot und erteilt A ZuschlagA hat kein Erklärungsbewusstsein: A ist es nicht bewusst, dass er einerechtserhebliche Willenserklärung abgibtBei fehlendem Erklärungsbewusstsein ist die Willenserklärungwirksam, aber anfechtbar
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  • Was ist der Geschäftswille? Erklärender muss mit der Willenserklärung ein ganz bestimmtes Geschäft abschließen wollen• Beispiel: Unterzeichnung eines ganz bestimmten Kaufvertrages• Kein Geschäftswille, wenn A mit B einen Kaufvertrag über einen antikenSessel abschließen will, sich aber verschreibt und tatsächlich einenantiken Tisch dem B zum Verkauf anbietetBei fehlendem Geschäftswillen ist die Willenserklärung wirksam,aber anfechtbar
  • Wie lauten die Äußerungsformen einer Willenserklärung? – Ausdrücklich• Beispiel: A erklärt gegenüber B: “Ich möchte ein Brötchen kaufen.“ – Konkludent• Ein bestimmtes Verhalten einer Person lässt nach allgemeinerLebenserfahrung auf einen entsprechend vorliegenden Willen schließen• Beispiel: Annahme eines Vertragsangebots durch Besteigen einesöffentlichen Verkehrsmittels – Schweigen: reicht für eine Willenserklärung nicht aus!
  • Wie funktioniert die Auslegung von Willenserklärungen? Nach dem objektiven Empfängerhorizont: • Eine Willenserklärung ist so auszulegen/zu verstehen, wie sie einverständiger Dritter (objektiver und neutraler Beobachter) verstandenhätte• Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont• Dabei geht es um den Schutz des Empfängers einer Willenserklärung• Gleichzeitig ist im Rahmen der Auslegung der wirkliche Wille desErklärenden zu erforschen wohlwollende Auslegung!• Verträge sind nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte(herrschende Praxis) auszulegen
  • Wann ist eine Willenserklärung unwirksam? - bei Geschäftsunfähigen - die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit(Rauschzustände wie Alkohol, Drogen etc.)
  • Aus welchen Gründen kann man eine Willenserklärung anfechten? Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum Eigenschaftsirrtum Arglistige Täuschung, Widerrechtliche Drohung,
  • Was ist ein Inhaltsirrtum? – Erklärender irrt über die Bedeutung/den Inhalt seiner Erklärung– Erklärender misst den Worten eine andere Bedeutung bei• Beispiel: A bestellt bei B ein Kg Apfelsinen. Er geht dabei davonaus, dass es sich dabei um eine süße Sorte von Äpfeln handelt.Tatsächlich handelt es sich bei Apfelsinen um Orangen• A kann Bestellung wegen Inhaltsirrtum anfechten. Er wusste, dasser mit seiner Erklärung auf den Abschluss eines Kaufvertrageshinwirkt. Er wusste jedoch nicht, dass er Orangen statt Äpfelbestellt
  • Was ist ein Erklärungsirrtum? – Der Erklärende äußert nicht das, was er erklären wollte– Rechtsfolge: Willenserklärung anfechtbar• Beispiele: Versprechen, verschreiben
  • Was ist ein Eigenschaftsirrtum – Erklärender irrt über Eigenschaften einer Person oder Sache, die imVerkehr als wesentlich angesehen werden– Es handelt sich um einen Motivirrtum, der grds. unbeachtlich ist undnicht zur Anfechtung berechtigt. § 199 II BGB stellt jedoch eineAusnahme dar.  Es handelt sich um einen ausnahmsweisenbeachtlichen Motivirrtum• Beispiele für verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person:Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei bestimmtenGeschäften; nicht aber eine Schwangerschaft einer Frau, da nurvorübergehender Zustand• Beispiele für verkehrswesentliche Eigenschaften (/wertbildendeEigenschaften) einer Sache: Antiquität eines Gegenstandes,Baujahr eines Pkws; nicht aber der Preis einer Sache
  • Was ist eine Arglistige Täuschung? – Jemand wird arglistig getäuscht. Der Irrtum muss kausal für dieAbgabe der Willenserklärung gewesen sein– Täuschung sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen möglich.• Beispiel: A kauft bei B einen Pkw, den B gegenüber A alsunfallfreien PKW angepriesen hat
  • Was ist eine Widerrechtliche Drohung? – Jemand wird bei Abgabe einer Willenserklärung widerrechtlichbedroht– Widerrechtlichkeit liegt vor, wenn das Mittel, der Zweck oder dieZweck-Mittel-Relation der Drohung widerrechtlich ist• Beispiel: A droht B eine Körperverletzung an, wenn er ihm nichtden Schenkungsvertrag über seinen Pkw unterschreibt • Beispiel: A droht B, eine fällige Forderung gegenüber B vorGericht geltend zu machen, wenn er ihm nicht sein gesamtesVermögen überträgt• Das Drohmittel, die Einklagung der fälligen Forderung, ist wohlrechtmäßig• Die Mittel-Zweck-Relation ist aber widerrechtlich
  • Was sin die Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung? – Anfechtungsgrund– Anfechtungserklärung, § 143 I BGB– Einhaltung der Anfechtungsfrist
  • Was ist die Rechtsfolge der Anfechtung? • Rechtsgeschäft von Anfang an unwirksam (§ 142 I BGB); Unterschied zurKündigung• Anfechtungsgegner kann vom Anfechtenden in den Fällen des §§ 119, 120BGB Schadensersatz nach § 122 I BGB verlangen• Ausnahme: Der Geschädigte kannte oder musste den Anfechtungsgrundkennen, § 122 II BGB• Wegen fehlender Schutzfähigkeit des Anfechtungsgegners kann bei einerarglistigen Täuschung und widerrechtlichen Drohung kein Schadensersatzverlangt werden
  • Was ist der Grudnsatz beim Zustandekommen von Verträgen? – Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen mitrechtlichen Bindungswillen voraus:– Angebot + Annahme (§§ 145 ff. BGB) = Vertragsschluss– Angebot auf Abschluss des Vertrages = muss so bestimmt sein, dasseine bloße Annahme für das Zustandekommen des Vertrages genügt– Bestimmtheit liegt vor, wenn alle wesentlichen Vertragspunktebestimmt sind: Vertragsparteien, Kaufpreis, Kaufgegenstand– Abgrenzung zur invitatio ad offerendum:• Aufforderung zur Abgabe eines Angebots• Kein Wille zum Vertragsabschluss• Beispiel: Schaufensterauslage, Werbekatalog, Speisekarte,Warenpräsentation auf Websites
  • Was können für Schutzpflichten bestehen? • Aufklärungspflicht der Vertragsparteien über alle für die Entscheidungwesentlichen Punkte• Verpflichtung zur Achtung der Rechte und Rechtsgüter des anderen Teils– Bsp.: A geht in den Supermarkt des B und wird dort von einerherunterfallenden schweren Lampe am Kopf getroffen, die B seitlängerer Zeit wissentlich nicht befestigte. A erleidet eine Platzwunde.Schadensersatzpflicht aus §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
  • Was gibt es für Formvorschriften? Schriftform Elektronische Form, Textform, § 126b BGB• Schriftliches Dokument ohne UnterschriftErklärungen durch Fax, E-Mail• Bsp.:Widerruf bei Verbraucherverträgen, § 355 BGB Öffentliche Beglaubigung Weitere besondere Formvorschriften• § 2247 BGB Testament: handschriftlich geschrieben und unterschrieben• § 925 BGB Auflassung: Einigung über den Übergang eines Grundstücksmuss vor dem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien erfolgen
  • Wer zählt als Verbraucher? Verbraucher = jede natürliche Person, die zu (überwiegend) privatenZwecken ein Rechtsgeschäft abschließt, d.h. weder überwiegend zurAusübung ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichenTätigkeit
  • Wer zählt als Unternehmer? – Unternehmer = natürliche, juristische Personen oder rechtsfähigePersonengesellschaften oder rechtsfähige Personengesellschaft, dieRechtsgeschäft abschließt in Ausübung ihrer gewerblichen oderselbständigen beruflichen Tätigkeit– Beispiel: A kauft den Pkw, um geschäftliche Besorgungen vornehmenzu können
  • Was ist ein Gewerbe? Gewerbe ist jede äußerlich erkennbare, selbständige, planmäßig und aufgewisse Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, sofernes sich nicht um einen freien Beruf handelt• Freiberufler: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.