7
Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Zitierungen Einkommensteuer
Diese Lektion wurde von Sinus99999 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Unbeschränkte Steuerpflicht (Bei Wohnsitz im Inland) X ist eine natürliche Person und hat einen Wohnsitz im Inland(Ort). X ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, §1 Abs.1 EStG
- Unbeschränkte Steuerpflicht (Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland) X ist eine natürliche Person und hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Zeitraum) im Inland. X ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. §1 Abs.1 EStG
- Gewöhnlicher Aufenthalt Zeitlich zusammenhängender Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes von mehr als 6 Monaten. kuzrfristige Unterbrechungen bleinben unberücksichtigt, §9 Satz 1 AO
- Veranlagungswahlrecht für Ehegatten §26 Abs.1 Satz 1 EStG - Ehegatten (eingetragene Lebenspartner werden wie Ehegatten behandelt)- beide unbeschränkt steuerpflichtig- kein dauerndes Getrenntleben Die Voraussetzungen müssen, gleichzeitig, zu Beginn des VAZ oder im Laufe des VAZ vorgelegen haben.
- Ehegatteneinzelveranlagung §26a EStG
- Zusammenveranlagung §26b EStG
- Einzelveranlagung §25 EStG
Anzeige