7

Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Zitierungen Einkommensteuer

Diese Lektion wurde von Sinus99999 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Unbeschränkte Steuerpflicht (Bei Wohnsitz im Inland) X ist eine natürliche Person und hat einen Wohnsitz im Inland(Ort). X ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, §1 Abs.1 EStG
  • Unbeschränkte Steuerpflicht (Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland) X ist eine natürliche Person und hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Zeitraum) im Inland. X ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. §1 Abs.1 EStG
  • Gewöhnlicher Aufenthalt Zeitlich zusammenhängender Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes von mehr als 6 Monaten. kuzrfristige Unterbrechungen bleinben unberücksichtigt, §9 Satz 1 AO
  • Veranlagungswahlrecht für Ehegatten §26 Abs.1 Satz 1 EStG - Ehegatten (eingetragene Lebenspartner werden wie Ehegatten behandelt)- beide unbeschränkt steuerpflichtig- kein dauerndes Getrenntleben Die Voraussetzungen müssen, gleichzeitig, zu Beginn des VAZ oder im Laufe des  VAZ vorgelegen haben.
  • Ehegatteneinzelveranlagung §26a EStG
  • Zusammenveranlagung §26b EStG
  • Einzelveranlagung §25 EStG
Anzeige