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LA2 (Fach) / Sachbeschädigung gem. §303 StGB (Lektion)

Sachbeschädigung

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  • Aufbau der Sachbeschädigung 1. obj. TBM fremde bewegliche Sache oder fremde unbewegliche Sachen zerstören oder beschädigen der Sache verändern des Erscheinungsbildes (kommt nur in Frage wenn zerstören oder beschädigen nicht passt, Auffangtatbestand) 2. subj. TBM Vorsatz, mind. bedingter 3. Rechtswidrigkeit 4. Schuld 5. Strafantrag gem. §303c StGB
  • zerstören eine Sache zerstört, wer diese so wesentlich beschädigt, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird.
  • beschädigt eine Sache wird beschädigt, wenn ihre Substanz nicht unerheblich beeinträchtigt oder wenn auf sie körperlich derart eingewirkt wird, dass dadurch die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache mehr als nur geringfügig beeintrachtigt wird.