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Markt & Staat (Fach) / Lektion 4 (Staatliche Aktivität in der Marktwirtschaft) (Lektion)

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  • Konstitutive Grundlagen staatlichen Handelns - Staat erlässt Gesetze und Rechtsverordnungen und kontrolliert deren Einhaltung - greift regulierend durch Ge- und Verbote ein - tritt als Anbieter und Nachfrager auf - wirtschaftspolitische Aufgaben: - Gestaltung des Ordnungsrahmens, Sicherung des Wettbewerbs, Regulierung des Marktes in bestimmten Fällen - übernimmt und erbringt weitere Aufgaben und Leistungen
  • Der Verfassungsvertrag - Ökonomische Begründung für die Existenz des Staates - Hobbes: Anarchie dann, wenn keine Macht Regelungen des Zusammenlebens trifft und Krieg eines Jeden verhindert - deshalb Übertragung der gesamten individuellen Freiheit auf eine herrschende Instanz (Leviathan), Besserstellung aller Individuen - Buchanan/Tullock: ökonomische Theorie der Verfassung - knüpft an ältere Vertragstheorien an (Leviathan-Staat von Thomas Hobbes) - zeigt ausgehend von den Annahmen des neoklassischen Homo-Oeconomicus-Modells, dass es für eine Gesellschaft freier, nutzenmaximierender Individuen vorteilhaft ist, einen Verfassungsvertrag abzuschließen, um Nachteile einer völligen Anarchie zu vermeiden - Schaffung einer Ordnung, die ein friedliches Zusammenleben und soziale Koordination ermöglicht - keine allmächtige Organisation, sondern begrenzt Übertragung von Mitteln und Macht, Rechte die zum Erhalt des Rechtsstaates notwendig sind - Regelungsgegenstände: - Schaffung Rechtsstaat (Rechtsstaatliche Demokratie) und Festlegung Regeln für den Leistungsstaat
  • Rechtsstaat - bindet individuelles Handeln an Regeln (rule of law) - Gewährleistung und Begrenzung der Freiheit des Individuums - wichtige Elemente: Privateigentum, Haftung, Vertragsfreiheit (Tauschsystem) - Vertragsfreiheit nicht unbegrenzt, da bestimmte Rechte unveräußerlich sind (Menschenrechte) - zur Durchsetzung der Regeln bedarf der Rechtsstaat bestimmter Institutionen (Gerichte, Sicherheitsorgane, Währungssystem, Technische Standards (TÜV, DIN), Handelsregister) - i.w.S. Regelungen die Koordinations- und Austauschprozesse erleichtern (Währungssystem)
  • Leistungsstaat - Verfassungsregeln: Kompetenzverteilung und Entscheidungsregeln - Rechtsstaat setzt allgemeinen Handlungsrahmen, aber neue Probleme können auftreten und eine politische Entscheidung muss getroffen werden - manchmal vorteilhaft für Mitglieder einer Verfassungsgemeinschaft bestimmte Aufgaben an den Staat zu übertragen -> Leistungsstaat - wie sollen politische Entscheidungen getroffen und politische Herrschaft ausgeübt werden?z.B. Wahlrecht, Kompetenzverteilung der Entscheidungsinstanzen (Regierung, Parlament) - besondere Bedeutung: Festlegung der Entscheidungsregel - Einstimmigkeitsregel bis Einpersonenregel - Einstimmigkeitsregel - alle Mitglieder des Kollektivs müssen zustimmen, alle haben Vetorecht, maximale Kosten der Konsensfindung, keine Duldungskosten - Einpersonenregel - Zustimmung eines einzigen Entscheidungsbeteiligten reicht aus, keine Kosten der Konsensfindung, hohe Duldungskosten - Nichteinstimmigkeitsregel i.d.R. optimal um Spannungsverhältnis zwischen Verhandlungs- und Duldungskosten zu entschärfen - wo das Optimum liegt hängt von der Bedeutung des Entscheidungsgegenstandes ab z.B. 2/3 Mehrheit für Verfassungsreform - zur Senkung der Konsensfindungskosten: Delegation von Entscheidungskompetenzen und föderale Entscheidungsstruktur
  • Direkte Verfahren der Entscheidungsfindung - Qualifizierte Mehrheit (>50%) - Absolute Mehrheit (mehr Stimmen als für alle anderen Alternativen zusammen) - Relative Mehrheit (mehr Stimmen als jede andere Alternative)
  • Kernaussagen der Verfassungstheorie - Vertragstheoretische Erklärung des Staates - Vorteile ggü. Anarchie - Abgabe von Mitteln und Macht an Staat - Rechtsstaat (Regeln für individuelles Verhalten) - Leistungsstaat (staatliche Eingriffe und Regulierungen)
  • Marktversagen als Begründung staatlicher Eingriffe - Eingriffe in den Marktprozess bedürfen schlüssige Begründung, da Wettbewerb und Marktmechanismus effiziente Ergebnisse liefern, wenn Ordnungsrahmen richtig gestaltet ist und Einhaltung von Wettbewerbsordnung gewährleistet ist - Effizienzhypothese gilt nicht immer; effiziente Marktergebnisse können im Konflikt zu Ziel- und Wertvorstellungen stehen -> Marktversagen
  • Arten von Marktversagen - allokatives MV - distributives MV - meritorisches MV - systemisches MV - makroökonomisches MV
  • Allokatives Marktversagen - Beeinträchtigung der allokativen Effizienz (Nutzung der Produktionsfaktoren zu viel/zu wenig) - wenn Marktprozess nicht zu einer nutzenoptimalen Allokation (Verteilung der Ressourcen) führt, so dass: - Über- oder Unterversorgung mit bestimmten Gütern oder Über- oder Unternutzung von Produktionsmitteln entsteht - Ursachen: besondere Gütereigenschaften (Externalitäten), Marktmacht (Kartelle, Monopole), Informations- und Anpassungsmängel, öffentliche Güter (Park, Nutzen/kein Preis) -> Ex. Effekte - in Neoklassik wird Marktversagen mit allokativem Marktversagen gleichgesetzt
  • Distributives Marktversagen - Abweichung des Marktergebnisses von normativem (gewollten) Verteilungsziel - Einkommens- und Vermögensverteilung weicht von Vorgaben (Verteilungsgerechtigkeit, Solidarität) ab (Gleichverteilung <-> Lorenzkurve der Bruttohaushaltseinkommen) - nur i.w.S. Marktversagen, da nur Bewertung des Marktergebnisses unabhängig von Effizienz des Marktes = Werturteil
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  • Meritorisches Marktversagen - nicht rationales Verhalten der Marktteilnehmer, nützliche Güter werden zu schwach und schädliche Güter zu stark nachgefragt - Individuen handeln aus Sicht anderer gegen eigene Interessen und damit nicht rational - z.B. Glücksspiel, Rauschgiftkonsum - Durchsetzung mit Steuern, Pflichten, Verboten - beinhaltet ebenfalls Werturteil (Staat maßt sich an zu wissen was schädlich ist und was nicht) - Eingriff in individuelle Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen
  • Systemisches Marktversagen - Selbstdestabilisierung oder gar Zerstörung der Marktordnung - entstandene Monopolmacht kann für Marktmissbrauch genutzt werden, demokratisch legitimierte politische Macht kann für eigene Ziele missbraucht werden - dadurch Wettbewerbseinschränkung oder -ausschaltung
  • Makroökonomisches Marktversagen - Gesamtwirtschaftliche Instabilitäten und Ungleichgewichte einer Marktwirtschaft(Konjunkturschwankungen, unfreiwillige Arbeitslosigkeit, außenwirtschaftliches Ungleichg.) - Ursachen: Rigiditäten (Starrheit) bei Löhnen und Preisen, Anpassungsverzögerungen, Informationsmangel, monopolistische Verhaltensweisen - Prüfung bei diesen Marktunvollkommenheiten, ob Behebung durch ordnungs- und wettbewerbspolitischen Mitteln durch Regulierungen möglich ist - Beseitigung kann unter Umständen nicht möglich sein oder Anpassungsprozess zu lange dauern -> direkte Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Kreislauf- und Wachstumsprozesse nötig und so Erwartungen/Entscheidungen der einzelnen Marktakteure zu beeinflussen - unterschiedliche Beurteilung des Vorgehens je nach Wirtschaftstheorie - ordnungsökonomische Vorbehalte gegen keynesianische Vorstellung einer Feinsteuerung der Gesamtwirtschaft (Beeinflussung Angebot und Nachfrage) - allerdings Wirkungen staatlichen Handelns ist grundsätzlich immer zu berücksichtigen, da Ressourcennutzung (öffentliche HH, Steuern und Ausgaben), Gegenstand d. Finanzwissenschaft
  • Mehrheitsbeschluss als Legitimation staatlicher Eingriffe - Mehrheitsentscheidungen bestimmen in einer Demokratie über Leistungen und Eingriffe des Staates - Verfassung zieht Grenzen (z.B. Schutz der Grundfreiheiten, Eigentum, Rechtsstaatprinzipien wie Verhältnismäßigkeitsrundsatz) - Mehrheitsentscheidungen garantieren nicht, dass der Staat nur bei Marktversagen eingreift - es kann also sein, dass mehrheitlich beschlossen wird einzugreifen ohne Vorliegen von MV oder bei Vorliegen von MV mehrheitlich beschlossen wird nicht einzugreifen (beide Fälle sind Staatsversagen) - Fall 1: weder Markt- noch Staatsversagen (Staatseingriff nein, MV nein) - Fall 2: Subventionen mit denen einzelne Branchen gegen innovativen Wettbewerb geschützt werden (Staatseingriff ja, MV nein, Staatsversagen 1, unnötiger Eingriff in den Markt) - Fall 3: Defizite bei staatlicher Regulierung/Beaufsichtigung des Finanzsektors (Staatseingriff nein, MV ja, Staatsversagen 2, MV nicht korrigiert) - Fall 4: staatliche Korrektur von Marktversagen (Staatseingriff ja, MV ja)
  • Staatsversagen - liegt vor, wenn der Staat in den Markt eingreift, obwohl kein Marktversagen vorliegt oder nicht eingreift, obwohl Marktversagen vorliegt
  • Gründe für Staatsversagen - Interessenskonflikte bei Mehrheitsbeschlüssen z.B. Diskussion um Mindestlohn - i.d.R. keine Einstimmigkeit -> Staatsversagen II (kein Eingriff wegen fehlender Einigung) - Alternative bei Mehrheitsbeschlüssen: Umverteilungskoalitionen um eigene Interessen durchzusetzen (Staatsversagen I) - Organisierte Partikularinteressen (Lobbyismus) - Principal Agent Probleme bei Delegation (Abgeordnete handeln nach eigenen Zielen und nicht im Sinne der Wähler)