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Umweltrecht (Fach) / Prinzipien des Umweltrechts (Lektion)

Verursacher-, Vorsorge- und Kooperationsprinzip

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  • Funktionen normierter Rechtsprinzipien Auslegungshilfe ergänzende Auslegungshilfe z.B. bei unbestimmten Rechtsbegriffen Anleitungs der Gesetzgebung agenda-setting und Aufmerksamkeitssignal: institutionelle Befassung mit Maßnahmen, die vollzogen werden und Wirkung haben sollen Politikformulierung und Entscheidung: Formulierung konkreter Ziele, die Auswahl von Instrumenten und eine Strategie zu ihrer Umsetzung; Normierungsrichtung Gesetzgebungsermessen Grundlagengesetzgebung
  • Staatsziele im GG = Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung --> Beachtung und Erfüllung Zielbennenung Optimierungsauftrag Verbindlichkeit für staatliche Organe weiter Gestaltungsspielraum Ausgleich mit kollidierenden GR und anderen Staatszielen Vorbehalt des Möglichen
  • Weitere Prinzipien Verschlechterungsverbot/Bestandschutzprinzip Vorsichtsprinzip Gefahrenabwehr/Schutzprinzip Grundsatz der Nachhaltigkeit Prinzip der Produktverantwortung Cradle-to-grave-Prinzip Integrationsprinzip
  • Vorsorgeprinzip bereits Entstehung von Umweltgefahren und -schäden, soweit wie möglich vermeiden planender, präventiver Umweltschutz Auslegung im Einzelfall hängt vom Schutzzweck des jeweiligen Gesetzes ab theoretische Begründung: Freiraumthese vs. Ignoranztheorie Risikovorsorge vs. Ressourcenvorsorge
  • Vorsorgeprinzip Freiraumthese vs. Ignoranztheorie Freiraumthese: Belastbarkeit der Natur nicht völlig ausschöpfen Möglichkeit für weiteres Wachstum der menschl. Gesellschaft und Wirtschaft Erhaltung wenig belasteter Freiräume zur Regerneration des Umweltsystems Ignoranztheorie: Umweltbeeinträchtigungen treten in gewissem Maße immer auf -->keine absolute Vorhersage -->Eingriffe in Umwelt auf das technisch mögliche und zumutbare reduzieren
  • Vorsorgeprinzip Risikovorsorge vs. Ressourcenvorsorge Risikovorsorge: Risiko vs. Gefahr bloße Schadensmöglichkeit geringste Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts Schadenseintritt erscheint möglich, ist praktisch nicht ausgeschlossen -->Gebot der Ausschöpfung aller zugänglichen Erkenntnisquellen -->Pflicht zum Risikovergleich -->Gebot der Begründung von Risikoentscheidungen Ressourcenvorsorge: Konzept des umweltverträglichen Wirtschaftswachstums dauerhaft umweltgerechte Entwicklung für kommende Generationen
  • Verursacherprinzip Umwelt nicht länger als frei verfügbares Gut gehandelt; kann nicht sanktionslos geschädigt werden Kostenzurechnung für Vermeidung, Beseitigung, Ausgleich von Umweltbelastungen materielle Verantwortlichkeit (auch präventiv -->Verbote, Auflagen) Vorrang der Vermeidung von Umweltbelastungen
  • Verursacherprinzip Varianten Umweltbelastungen sollen vom Verursacher beseitigt werden -->wenn nicht, müssen ersparten Aufwendungen getragen werden Verbleibende, von der Rechtsordnung hingenommene Belastungen müssen finanziell ausgeglichen werden Kostenbelastung wird nach politisch bestimmten Knappheitspreis für Umweltnutzungen festgelegt
  • Begriff des Verursachers im engen Sinn: der, in dessen Einflussbereich die Umweltbelastung auftritt; kausaler Verwender (Konsument) im weiteren Sinn: Hersteller oder ausführende Beteiligte der, der Umweltbelastung mit verursacht und technisch am besten in der Lage, Beeinträchtigung abzustellen
  • Kooperationsprinzip Umweltschutz ist Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte -->Spannungsverhältnis zu Direktionsprinzip
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