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Verwaltungsprozessrecht (Fach) / Beschwerde (Lektion)
- Postulationsfähigkeit Postulationsfähigkeit ist die Fähigkeit, in eigener Person wirksam mit Gegner und Gericht im Prozess zu verhandeln bzw. Prozesshandlungen die rechtserhebliche Erscheinungsform zu geben.
- Pozessfähigkeit Pozessfähigkeit ist die Fähigkeit vor Gericht zu stehen. Sie ist die Fähigkeit Prozesshandlungen selbst oder durch einen Pozessbevollmächtigten wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen.
- Beteiligtenfähigkeit Ist die Fähigkeit, als Träger eigener prozessualer Rechte und Pflichten am Verfahren beteiligt zu sein.