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Architektur (Fach) / Denkmalpflege (Lektion)
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- Umnutzungen der Denkmäler von der Antike bis heute (Bild von Pantheon) In der Antike wurden der griechische Baustil von den Römern nicht nur sehr stark nachgeahmt, sondern auch ihre Bauten weiterverwendet. In der Spätantike kam es zu kulturellem Verfall, der Zerstörung und Zweckentfremdung von Denkmälern. Im frühen Mittelalter wurden die alten Bauten nicht nur aus Materialgründen ausgeschlachtet, sondern teilweise auch aus kirchlichen Gründen zerstört oder der Natur überlassen, weil sie heidnisch waren. Im Spätmittelalter kam es zur Umwidmung von bestimmten Bauten durch die Kirche, wie es beispielsweise beim Pantheon der Fall war. In der Renaissance kam es zu einer intensiven Beschäftigung mit der antiken Architektur, Schutzmaßnahmen wurden eingeleitet. Allerdings war hier die Romanik und Gotik nicht mehr beliebt und dementsprechend gefährdet. Im Barock kam es durch den Adel zu einer beginnenden Ruinenromantik, bei der der Verfall idealisiert wurde und sogar falsche Ruinen in Landschaftsgärten gebaut wurden. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts beginnt die wissenschaftliche Erforschung von Denkmälern, die unter anderem zum Klassizismus führte. Noch heute werden Denkmäler für viele Zwecke verwendet: in einem ehemaligen griechischen Theater finden Opernaufführungen statt, sehr viele Denkmäler sind touristisch erschlossen. Wichtig ist, immer zu erwägen, ob die Nutzung mehr Vorteile (Eintrittsgelder, Bewusstseinsbildung) oder Nachteile (Zerstörung von Bausubstanz) mit sich bringt.
- Die Entwicklung der Denkmalpflege in Österreich: ein Überblick von Maria Theresia bis zum ersten Denkmalschutzgesetz 1923 1749 Schutz der Archivalien 1776/82 Anzeigepflicht für Münzfunde 1812 Erweiterung auf Kunstgegenstände 1818 Ausfuhrverbot 1827 Vorkaufsrecht des Staats 1850 Gründung der k.k Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler 1873 Reorganisation der k.k Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunstdenkmäler und historischen Denkmäler, 3 Sektoren - Prähistorie/Archäologie - Architektur, Plastik, Malerei - Historische Denkmäler 1905 Alois Riegel macht den Vorschlag für ein Denkmalgesetz 1911 Umwandlung der k.k Zentralkommission in das Staatsdenkmalamt 1918 Neues Ausfuhrgesetz 1920 Gründung des Bundesdenkmalamtes 1923 erstes Denkmalschutzgesetz
- Alois Riegl. Zur Person und zu den Denkmalwerten. Auflistung der Denkmalwerte nach Alois Riegl und Beispiele. - geb. am 14.01.1858 in Linz - 1886-97 österr. Museum für Kunst und Industrie (MAK) - 1897 Universitätsprofessor - Mitbegründer der „Wiener Schule der Kunstgeschichte“ - 1905 Entwurf eines Denkmalschutzgesetzes - er starb am 17.06.1905 in Wien - Werke: 1893 „Stilfrage“, 1903 „Der moderne Denkmalkultus“ Werte: Erinnerungswert (Alterswert, historischer Wert) Gegenwartswert (künstlerische Wert, Gebrauchswert) Beispiele: - gewollte (Trajans Säule) und ungewollte Denkmäler (Bürgerzeithaus in Mödling) - Alterswert – Patina – Akropolis (Athen) - historischer Wert – Denkmal als Urkunde (Wiener Tor) - Gebrauchswert – Ostbahnbrücke, Regensburger steinerne Brücke - Kunstwert – Kirche am Steinhof, Palais Schwarzenberg
- Rekonstruktion aus denkmalpflegerischer Sicht: Probleme? (Bild von Bauakademie in Berlin) Eine Rekonstruktion sollte das allerletzte Mittel zur Rettung eines Gebäudes sein – technisch betrachtet ist das Gebäude denn eigentlich nicht mehr zu retten, weil es nicht mehr existiert. Bei der Rekonstruktion wird in der Regel (fast) keine originale Bausubstanz verwendet, daher ist von dieser Seite nicht mehr allzu viel Geschichte enthalten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Wiederaufbau exakt an der gleichen Stelle und so schnell wie möglich erfolgt. Je länger das Gebäude nicht mehr existiert, desto weniger Wissen gibt es über sein genaues Aussehen im Inneren und Äußeren. Bei unklaren Plänen und mangelhafter geschichtlicher Quellen ist es besser, ein Gebäude nicht mehr zu „rekonstruieren“, da das nur einen Betrug darstellt. Bauakadademie Berlin: Von Schinkel, 1836 erbaut, 1945 ausgebrannt, 1962 abgebrochen. 2002 Musterfassade an Ecke, seit 2004 Gerüst mit bedruckter Plane.
- Charta von Venedig Die Charta wurde 1964 vom Internationalen Kongress der Architekten und Denkmalpfleger als Weiterentwicklung der Charta von Athen erarbeitet. Der in der Charta festgelegte Denkmalbegriff umfasst sowohl das einzelne Denkmal als auch städtische und ländliche Ensembles, große künstlerische Schöpfungen neben bescheidenen Werken, die erst im Lauf der Zeit eine kulturelle Bedeutung erhalten sollten - wie beispielsweise Industriebauten und Zeugnisse der Moderne sowie Postmoderne. Die Charta fordert, dass bauliche Eingriffe die Struktur und Gestalt der Denkmale nicht verändern sollten, sowie einen Umgebungsschutz. Rekonstruktionen sollten einzig in der Form der Anastylose, des Wieder-zusammen-Fügens vorhandener Teile, erfolgen, weil die Beiträge aller Epochen respektiert werden müssten. Definitionen Artikel 1 Der Denkmalbegriff umfaßt sowohl das einzelne Denkmal als auch das städtische oder ländliche Ensemble (Denkmalbereich), das von einer ihm eigentümlichen Kultur, einer bezeichnenden Entwicklung oder einem historischen Ereignis Zeugnis ablegt. Er bezieht sich nicht nur auf große künstlerische Schöpfungen, sondern auch auf bescheidene Werke, die im Lauf der Zeit eine kulturelle Bedeutung bekommen haben. Artikel 2 Konservierung und Restaurierung der Denkmäler bilden eine Disziplin, welche sich aller Wissenschaften und Techniken bedient, die zur Erforschung und Erhaltung des kulturellen Erbes beitragen können. Zielsetzung Artikel 3 Ziel der Konservierung und Restaurierung von Denkmälern ist ebenso die Erhaltung des Kunstwerks wie die Bewahrung des geschichtlichen Zeugnisses. Erhaltung Artikel 4 Die Erhaltung der Denkmäler erfordert zunächst ihre dauernde Pflege. Artikel 5 Die Erhaltung der Denkmäler wird immer begünstigt durch eine der Gesellschaft nützliche Funktion. Ein solcher Gebrauch ist daher wünschenswert, darf aber Struktur und Gestalt der Denkmäler nicht verändern. Nur innerhalb dieser Grenzen können durch die Entwicklung gesellschaftlicher Ansprüche und durch Nutzungsänderungen bedingte Eingriffe geplant und bewilligt werden. Artikel 6 Zur Erhaltung eines Denkmals gehört die Bewahrung eines seinem Maßstab entsprechenden Rahmens. Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muß sie erhalten werden und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte. Artikel 7 Das Denkmal ist untrennbar mit der Geschichte verbunden, von der es Zeugnis ablegt, sowie mit der Umgebung, zu der es gehört. Demzufolge kann eine Translozierung des ganzen Denkmals oder eines Teiles nur dann geduldet werden, wenn dies zu seinem Schutz unbedingt erforderlich ist oder bedeutende nationale oder internationale Interessen dies rechtfertigen. Artikel 8 Werke der Bildhauerei, der Malerei oder der dekorativen Ausstattung, die integraler Bestandteil eines Denkmals sind, dürfen von ihm nicht getrennt werden; es sei denn, diese Maßnahme ist die einzige Möglichkeit, deren Erhaltung zu sichern. Restaurierung Artikel 9 Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen. Artikel 10 Wenn sich die traditionellen Techniken als unzureichend erweisen, können zur Sicherung eines Denkmals alle modernen Konservierungs- und Konstruktionstechniken herangezogen werden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen und durch praktische Erfahrung erprobt ist. Artikel 11 Die Beiträge aller Epochen zu einem Denkmal müssen respektiert werden: Stileinheit ist kein Restaurierungsziel. Wenn ein Werk verschiedene sich überlagernde Zustände aufweist, ist eine Aufdeckung verdeckter Zustände nur dann gerechtfertigt, wenn das zu Entfernende von geringer Bedeutung ist, wenn der aufzudeckende Bestand von hervorragendem historischen, wissenschaftlichen oder ästhetischen Wert ist und wenn sein Erhaltungszustand die Maßnahme rechtfertigt. Das Urteil über den Wert der zur Diskussion stehenden Zustände und die Entscheidung darüber, was beseitigt werden darf, dürfen nicht allein von dem für das Projekt Verantwortlichen abhängen. Artikel 12 Die Elemente, welche fehlende Teile ersetzen sollen, müssen sich dem Ganzen harmonisch einfügen und vom Originalbestand unterscheidbar sein, damit die Restaurierung den Wert des Denkmals als Kunst- und Geschichtsdokument nicht verfälscht. Artikel 13 Hinzufügungen können nur geduldet werden, soweit sie alle interessanten Teile des Denkmals, seinen überlieferten Rahmen, die Ausgewogenheit seiner Komposition und sein Verhältnis zur Umgebung respektieren. Denkmalbereiche Artikel 14 Denkmalbereiche müssen Gegenstand besonderer Sorge sein, um ihre Integrität zu bewahren und zu sichern, daß sie saniert und in angemessener Weise präsentiert werden. Die Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten sind so durchzuführen, daß sie eine sinngemäße Anwendung der Grundsätze der vorstehenden Artikel darstellen. Ausgrabungen Artikel 15 Ausgrabungen müssen dem wissenschaftlichen Standard entsprechen und gemäß der Unesco-Empfehlung von 1956 durchgeführt werden, welche internationale Grundsätze für archäologische Ausgrabungen formuliert. Erhaltung und Erschließung der Ausgrabungsstätten sowie die notwendigen Maßnahmen zum dauernden Schutz der Architekturelemente und Fundstücke sind zu gewährleisten. Außerdem muß alles getan werden, um das Verständnis für das ausgegrabene Denkmal zu erleichtern, ohne dessen Aussagewert zu verfälschen. Jede Rekonstruktionsarbeit soll von vornherein ausgeschlossen sein; nur die Anastylose kann in Betracht gezogen werden, das heißt, das Wiederzusammensetzen vorhandener, jedoch aus dem Zusammenhang gelöster Bestandteile. Neue Integrationselemente müssen immer erkennbar sein und sollen sich auf das Minimum beschränken, das zur Erhaltung des Bestandes und zur Wiederherstellung des Formzusammenhanges notwendig ist. Dokumentation und Publikation Artikel 16 Alle Arbeiten der Konservierung, Restaurierung und archäologischen Ausgrabungen müssen immer von der Erstellung einer genauen Dokumentation in Form analytischer und kritischer Berichte, Zeichnungen und Photographien begleitet sein. Alle Arbeitsphasen sind hier zu verzeichnen: Freilegung, Bestandssicherung, Wiederherstellung und Integration sowie alle im Zuge der Arbeiten festgestellten technischen und formalen Elemente. Diese Dokumentation ist im Archiv einer öffentlichen Institution zu hinterlegen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung wird empfohlen.
- Schutzzonen in Wien Mit der im Jahr 1972 beschlossenen Altstadterhaltungsnovelle kann die Stadt Wien unabhängig vom Denkmalschutz Schutzzonen festlegen und damit charakteristische Ensembles vor Abbruch oder Überformung schützen. Schutzzonen sind jene Bereiche, in welchen die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes zu gewährleisten ist. Dies betrifft unter anderem historische Strukturen, prägende Bausubstanz und die Vielfalt von Funktionen. Bis in die 1990er Jahre fehlten die grundlagen für die Schutzzonen wie gebäudedaten usw. Verbesserung der Grundlagenaufbereitung Verbesserung der Auswertung und Analyse Objektivierung der Bewertung und Beurteilung der Objekte Überprüfung der bestehenden Schutzzonen Überprüfung ausgewählter Bereiche auf neu festzusetzende Schutzzonen Z.B.: 7. Bezirk, Spittelberg, oder alter Ortskern von Leopoldau
- Ruskin vs. Viollet Le-Duc John Ruskin (1819-1900) war ein Maler, Zeichner und Schriftsteller, der sich wissenschaftlich mit alten Bauten auseinandersetzte. In seinem Buch „seven lamps of architecture“ beschreibt er menschliche Tugenden, die seiner Meinung nach auch auf die Architektur zutreffen. - Opfer - Wahrheit - Macht - Schönheit - Leben - Erinnerung - Gehorsam Mit dem Begriff Wahrheit fordert er ehrliche Architektur – keine künstlichen Ruinen; er will keine Täuschung der Konstruktion oder der Oberfläche. Mit dem Begriff Erinnerung beschreibt er das Verhältnis von Gebautem und von Geschichte. Ein Gebäude durchläuft mehrere Zeitschichten und hat Gebrauchsspuren. Die Herrlichkeit eines Gebäudes liegt in seinem Alter. Sein Leitthema ist „Konservieren, nicht restaurieren“, ein Zitat von ihm ist „Restaurierung ist eine Lüge von A-Z“. Er fertigte viele Zeichnungen und Aquarelle (Gotik von Venedig) an und machte viele Bestandsphotos. Viollet le Duc (1814-79) war einer der wichtigsten Denkmalpfleger und Restauratoren des 19. Jahrhunderts sowie Chefarchitekt der Denkmalpflege. Er ist der Erfinder der stilistischen Restauration. Beispielsweise stellte er die Königsgalerie der Kathedrale Notre Dame wieder her – die zuvor heruntergeschlagenen Köpfe wurden ohne Vorlage neu gemacht, ein Kopf sieht aus wie le Duc. In den 1860er Jahren restauriert und rekonstruierte er die mittelalterliche Stadt Carcassonne und das Schloss Pierrefonds (!!!!). Er war ein ausgezeichneter Kenner der mittelalterlichen Architektur und ein Perfektionist, sein Hauptwerk war ein kommentiertes Lexikon der französischen mittelalterlichen Architektur. Ein Zitat von ihm ist „Restaurierung ist die Aufgabe, ein Gebäude in einen Zustand der Vollkommenheit zurückzuführen, der zuvor vielleicht nicht vorhanden war.“ Ruskin und Le Duc vertreten genau entgegengesetzte Positionen in der Denkmalpflege. Ruskin möchte alles so lassen, wie es ist und den Verfall höchstens ein wenig aufhalten, während Le Duc Dinge (wieder)herstellt, die es so gar nicht gegeben hat.
- Camillo Boito: Welches Dokument von ihm war wichtig und wie beeinflusste es die Denkmalpflege der folgenden Jahre? Camillo Boito (1836-1914) nimmt eine Zwischenposition zwischen Ruskin und Le Duc ein. Bis dato neu war seine Formulierung des Denkmals als Quelle von Geschichte. Für ihn ist Restaurieren zulässig - aber nur als Notlösung. In der Carta del Restauro (1883) stellte er Grundsätze auf, welche später fast 1 zu 1 als Gesetz übernommen werden. 1. Gebäude sollen zuerst konsolidiert und instandgesetzt werden, anstatt gleich komplett restauriert zu werden. Hinzufügen und Erneuern soll vermieden werden. 2. Ergänzungen sollen vom Bestand differenziert werden. Sie sollen in der Form nachempfunden werden, aber unterschiedlich in den Materialien sein, ohne das Gesamtbild zu beeinträchtigen. Fehlstellen sollen vereinfacht ergänzt werden. 4. Dem ursprünglichen Denkmal später hinzugefügte Teile gehören zum Bestand. Müssen wertvolle Teile entfernt werden, so sollen diese aufbewahrt werden, möglichst neben dem Denkmal. 5. Die Arbeiten sollen dokumentiert werden: schriftlich, zeichnerisch und mit Fotos - vor, während und nach der Arbeit. 6. Eine Inschrifttafel soll mit Datum und Bezeichnung an die Restaurierung erinnern. Sein wichtigstes Werk war die Porta Ticinese, ein mittelalterliches Stadttor. Boito machte zwei neue Durchgänge, der mittlere Bogen mit Relief blieb. Später sagt Boito, dass er sich bei diesem Projekt nicht ganz treu gewesen wäre. Außerdem rekonstruierte er den Donatello-Altar sehr erfolgreich. Alles in allem vermittelte Boito einen ganz neuen Zugang zur Denkmalpflege.
- Warum wurde die Charta von Nara (1994) verabschiedet und wie kollidiert sie mit einigen denkmalpflegerischen Grundsätzen? Die Charta beschäftigt sich mit dem Begriff der Authentizität in der Restaurierungspraxis und zeigt die daraus resultierenden Probleme in der Denkmalpflege auf. Thematisiert wird die Frage, ob es gut ist, etwas instand zu halten oder gar zu renovieren, da hierbei zwangsläufig Originalsubstanz verloren geht. Weiters wurde in der Charta von Nara der kulturellen Vielfalt einen großen Raum gegeben. Alle Kulturen sind gleich Wichtig und verdienen, Vertreten zu sein. Altes "Herrschaftsdenken" abgeschafft und gleichzeitig Wertung von gebäude sehr schwierig.
- Brief über Denkmalpflege von Raffael an Papst Leo 1520 nach Chr.: Im Brief bittet der Hochrenaissance-Malter Raffael den damaligen Papst Leo X., eine Bauaufnahme aller antiken Gebäude durchführen zu dürfen (also die finanziellen Mittel dafür zu bekommen). Er erklärt detailliert, wie dies zeichnerisch durchzuführen sei und versucht, dem Papst zu vermitteln, welche großen Schätze alleine in den letzten 12 Jahren – seit er nach Rom gekommen war – vernichtet wurden, Raffael vergleicht die Zerstörer der antiken Bauwerke sogar mit den früheren Barbaren. Marmorstatuen wurden zu Kalk vermahlen, Fundamente ausgegraben, um Puzzolanerde zu gewinnen und Steine sowie Eisen wurde aus dem Kolosseum entnommen. Raffael stirbt vor der Antwort des Papstes.
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- Nationale und internationale Organisationen ICOMOS: International Council On MOnuments and Sites. Publiziert Charten, die berühmteste davon ist die Charta von Venedig UNESCO: Dachverband, an den die ICOMOS angeschlossen ist EUROPARAT: 1975 rief er das europäische Denkmalschutzjahr aus. Er publiziert die Europäische Denkmalschutzcharta (unterscheidet sich nur wenig von der Charta von Venedig) Bundesdenkmalamt: geht zurück auf die 1850 durch Kaiser Franz Joseph I. gegründete KuK-Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Denkmäler ISOS: Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
- Kölner Dom: Personen, zeitliche Entwicklung Ursprünglich aus dem 12./13. Jahrhundert, um 1500 fehlte das Geld und der Wille für den Weiterbau (Gotik war kein erstrebenswerter Stil mehr). Auf Holzschnitten kann man den Kran sehen, der vier Jahrhunderte lang dort oben stehen geblieben ist. Nachdem Friedrich Gilly durch Zeichnungen der Marienburg in Öffentlichkeit großes Interesse an der Gotik geweckt hatte, wurde auch der Weiterbau des Kölner Doms wieder angedacht. Goethe, Görres sowie Sulpice de Boisseree spielten eine große Rolle und waren Befürworter des Weiterbaus als Symbol eines vereinten Deutschlands. Boisseree erstellte Ansichten und Schnitte des Doms, von denen das Volk begeistert war und danach die Vollendung des Doms wollte. (Anfang 19. Jhdt) „Plan F“ von 1300 wurde in zwei Teilen gefunden (war 4m hoch) und ist eine Vorlage, wie der Kölner Dom ursprünglich aussehen hätte können. Dieses Fundstück war der endgültige Durchbruch für die Vollendung des Doms. 1842 legte König Wilhelm IV den Grundstein und 1880 wurde der Dom fertiggestellt - nach 640 Jahren Bauzeit. Der Bau war eine damalige technische, finanzielle und politische Meisterleistung und so inspirierend dass nun überall in Europa Kirchen fertig gestellt wurden.
- Das Schloss Heidelberg: seine Geschichte, Akteure Das Schloss wurde in einem Krieg gegen Frankreich zerstört und blieb bis ins 19. Jahrhundert eine Ruine. 1810 macht Graimberg Zeichnungen und Schnitte. Es gab eine Bauaufnahme durch Julius Koch und Fritz Seitz 1883-1889, eine Kommission entscheidet sich gegen die Rekonstruktion. 1861 werden unter Schloss tunnel gesprengt und es entstehen Risse. Frei nach dem Motto „diesen Franzosen zeigen wir es“ wurde 1898-1903 der Friedrichsbau durch Carl Schäfer wiederaufgebaut. Das Gebäude erstand in monumentaler Weise wieder und Schäfer erntete dafür großes Lob in den Bauzeitungen, allerdings gab es auch Kritiker. Beim Friedrichsbau war ungefähr die Hälfte vorhanden, die andere Hälfte wurde neu aufgebaut. Aus Freude über die prächtige Rekonstruktion schlug Schäfer vor nun auch der Ottheinrichsbau zu erneuern, der nach wie vor eine Ruine war – durch die Franzosen zerstört und nach einem Blitzschlag ausgebrannt. Nach den Plänen von Schäfer wurde die Kritik immer lauter, der sogenannte „Schlossstreit“ begann. Sein größter Kritiker war Georg Dehio, der sogar seine eigene Flugschrift „Was wird aus dem Heidelberger Schloss werden?“ 1901 gegen den Wiederaufbau in Umlauf brachte. Georg Dehio ist Historiker und hat eine klare Vorstellung von Denkmalpflege, er schrieb ein Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Dehio weiß genau, wie er in seiner Flugschrift argumentieren muss, um die Leute zu packen. Beispielsweise schrieb er, dass das Schloss der Allgemeinheit gehört und Schäfer es einfach so baut wie nur ER das will. Weiters fragt er „Was ist ein Architekt?“ und führt an, dass Schäfer als Architekt sich selbst beim Neubau einbringen will und sich nicht zurückhalten kann – in diesem Zusammenhang spricht er auch von der „Verschäferung“. Hier weist er auf den Verlust und Gewinn der „Verschäferung“ hin. Verlieren würde man die Echtheit des Gebäudes. 1905 am VI Tag für Denmalpflege: Dehio gewinnt schließlich die Schlossdebatte, ein Zitat von ihm: „Ein Baudenkmal erinnert nicht nur an vergangene Zeit, es stammt auch aus dieser.“
- Definition von Authentizität? Was ist die Problematik dieses Begriffs in der Denkmalpflege Authentizität eines Bauwerks bedeutet, dass dieses oder seine Teile tatsächlich aus der Zeit stammt, von der es zu abstammen vorgibt, also weder eine Fälschung noch eine Fehlzuschreibung ist. Problematisch im Kontext der Denkmalpflege ist, dass jede Form von Interaktion mit dem Gebäude dessen Authentizität vermindert – selbst eine maßvolle Instandhaltung ohne jegliche touristische Verwendung zerstört auf lange Sicht gesehen die Originalsubstanz. Und alles, was hinzugegeben wird, ist nicht mehr authentisch im Sinne einer strengen Auslegung des Begriffs. Charata von Nara 1996
- Max Dvoràk (1874-1921) "Katechismus der Denkmalpflege" 1916 Gefahren, die den alten Kunstbesitz bedrohen: - Unwissenheit und Indolenz (Gleichgültigkeit) - Habsucht und Betrug - Missverstandene Fortschrittsidee und Forderungen der Gegenwart - Unangebrachte Verschönerungs- und Neuerungssucht - Künstlerische Unbildung und Verbildung Beispiel und Gegenbeispiel - Jakobskirche in Laibach (Ljubljana); „Folgen falscher Verschönerungssucht“. - Der Karner zu St. Michael auf dem Pfarrplatz in Wiener Neustadt. Wurde demoliert; - Das alte Rathaus in Brüx (Most), einst eines der schönsten profanen Renaissancegebäude in Böhmen. Wurde demoliert
- Instandhaltung Translozierung Instandhaltung durch angemessene Nutzung (Raumtemperatur das ganze Jahr über konstant, im Winter Schutzabdeckungen über Fundament) – kontinuierliche und maßvolle Pflege ohne technisches Eingreifen oder pflegeleichten Wundermittel. z.B.: Dachrinnen säubern, Einzelne Schindeln ausbessern, gebäude von Pflanzen befreien. Translozierung: Abbau eines Gebäudes und Aufbau an einem anderen Ort oder auch Verschieben eines Gebäudes. Nur weil dies heutzutage technisch möglich ist, sollte es keine allround-Lösung werden, sondern auf den absoluten Notfall beschränkt sein z.B.: Tempel von Abu Simbel (13. Jhd v Chr.) wegen Staudamm höher gelegt 1963-1968
- Anastylose Restaurierung Anastylose partielle Wiedererrichtung eines verfallenen Gebäudes unter Verwendung seiner originalen, erhaltenen Bauteile Z.B: Nike Tempel auf der Akropolis, 1836 und 2010. Restaurierung nach einer umsichtigen Analyse aller erhaltenswerten Schichten greift die Restaurierung dort in das Gesamtwerk ein, wo das Denkmal stark fehlerhaft oder gefährdet ist, beeinträchtigte Werte sollen wiederhergestellt werden. Eine sogenannte „analytische“ oder „purifizierende“ Restaurierung (Rückführung) ist wenig erstrebenswert! z.B.: Stadtpalais Liechtenstein, Wien, (2009-2013), Wehdorn
- Instandsetzung Konservierung Instandsetzung muss oft mangels kontinuierlicher Pflege durchgeführt werden und beschränkt sich auf kleinere Reparaturen und das Auswechseln oder Ergänzen von Teilen - wobei immer der Reparatur der Vorzug gegeben werden soll! Die Maßnahmen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. z.B.: Dachstuhl reparieren, Holzfenster in Stand setzen, Wand neu verputzen. Konservierung ist der oberste denkmalpflegerische Grundsatz und Ausgangspunkt aller denkmalpflegerischen Überlegungen! Die Sicherung des Bestands beugt weiteren Substanzverlusten vor z.B.: Nachkriegsbauten: Gänselhäufel Bad in Wien, häufig Instandsetzung Reparatur von Beton.
- Renovierung bei der KONSERVIERUNG braucht es keine Ergänzungen, bei der RESTAURIERUNG ist das Schließen von Fehlstellen erlaubt. Ergänzungen sollen vom Originalbestand unterscheidbar sein und dürfen das Denkmal nicht verfälschen. Man sollte sparsam ergänzen (nicht bis ins kleinste Detail nachbilden – zerstört den Gesamteindruck) und dies sollte immer ein Ausnahmefall bleiben (notwendige Schließungen, Retuschen bei Malereien) z.B.: Ergänzung Naturkunde Museum Berlin 2005-2010 bis Betonabgüssen der Fassade Renovierung ist die Wiederherstellung verlorengegangener (oder unscheinbar gewordener) ästhetischer Eigenschaften. Ziel ist die ästhetische Ganzheit des Denkmals und nicht dessen technische Integrität. Renovierung ist dort akzeptabel, wo originale Substanz technisch nicht mehr konservierbar ist z.B.: Renovatio der Opernpassage Wien 2010-2013 Ergänzung bei der KONSERVIERUNG braucht es keine Ergänzungen, bei der RESTAURIERUNG ist das Schließen von Fehlstellen erlaubt. Ergänzungen sollen vom Originalbestand unterscheidbar sein und dürfen das Denkmal nicht verfälschen. Man sollte sparsam ergänzen (nicht bis ins kleinste Detail nachbilden – zerstört den Gesamteindruck) und dies sollte immer ein Ausnahmefall bleiben (notwendige Schließungen, Retuschen bei Malereien) z.B.: Ergänzung Naturkunde Museum Berlin 2005-2010 bis Betonabgüssen der Fassade
- Rekonstruktion/Wiederaufbau Sanierung Kopie/Imitation Rekonstruktion/Wiederaufbau der Wiederaufbau sollte auf Katastrophenfälle beschränkt bleiben und möglichst unmittelbar nach der Zerstörung erfolgen. Der Wiederaufbau am selben Ort ist zwingend! Rekonstruktionen sind fragwürdiger als Wiederaufbauten, da sie häufig auf ungenügenden Kenntnissen des Originals beruhen z.B.: Campanile Venedig, 1902 nach Erdbeben eingestürzt, 1903 wiederaufgebaut Sanierung der Wiederaufbau sollte auf Katastrophenfälle beschränkt bleiben und möglichst unmittelbar nach der Zerstörung erfolgen. Der Wiederaufbau am selben Ort ist zwingend! Rekonstruktionen sind fragwürdiger als Wiederaufbauten, da sie häufig auf ungenügenden Kenntnissen des Originals beruhen z.B.: Campanile Venedig, 1902 nach Erdbeben eingestürzt, 1903 wiederaufgebaut Kopie/Imitation Eigentlich gegen die ziele der Denkmalpflege, kann aber nützlich sein, um Original zu schützen. Kopienscheitern oft bei größeren Bauten, rutscht leicht in die Imitation ab -> Fälschung z.B.: Kopie der Höhle mit steinzeitlichen Wandmalereien in Lascaux, 1940 entdeckt und 1983 Kopie.