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WiHa (Fach) / Betriebliche Vollmachten (Lektion)

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Diese Lektion wurde von ALHM erstellt.

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  • Einzelprokura Ausübung der Vollmacht ohne Mitwirkung einer anderen Person
  • Gesamtprokura Ausübung der Vollmacht nur im Zusammenwirken mit einer anderen vertretungsberechtigten Person
  • Filialprokura Beschränkung der Vertretungsvollmacht auf den Betrieb einer Niederlassung
  • Gemischte Prokura Prokurist darf nur mit einem geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG oder KG, dem Geschäftsführer einer GmbH oder mit einem Vorstandsmitglied einer AG handeln.
  • Geschäfte, die der Prokurist abschließt Prozesse führen Grundstücke kaufen Darlehen aufnehmen Eingehen von Bürgschaften
  • Erteilung Prokura: Durch Inhaber/ gesetzlichen Vertreter (Vorstand, Geschäftsführung) Eintragung ins Handelsregister nur deklaratorisch (rechtsbezeugend)
  • Einschränkungen der allg. Handlungsvollmacht alle Rechtsgeschäfte verboten, die auch den Prokuristen verboten sind Grundstückskauf Prozesse für das Unternehmen führen Darlehen aufnehmen allg. Handlungsvollmacht erteilen und übertragen Bürgschaften eingehen
  • Erlöschen der allg. Handlungsvollmacht Widerruf Ausscheiden des Handlungsbevollmächtigten Auflösung des Unternehmens Veräußerung des Unternehmens
  • Prokura Löschung Widerruf Auflösung des Unternehmens Kündigung des Dienstverhältnisses Eintragung der Löschung ins Handelsregister notwendig
  • Artvollmacht: genau bestimmte Tätigkeiten/ immer wiederkehrender Art von Rechtsgeschäften gleichen Inhalts im Namen und für Rechnung des Kaufmanns
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  • Erteilung Handlungsvollmacht durch: Firmeninhaber + Vorstand + Geschäftsführer Prokuristen Bevollmächtigte mit weitergehender Vollmacht