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Verkehrsrecht (Fach) / Allgemeines (Lektion)

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  • Erfolgsfaktoren der Fachstrategie VU-Bekämpfung Die Fachstrategie VU-Bekämpfung soll eine effektive Umsetzung sowohl der europäischen, der nationalen und der nordrhein-westfälischen Verkehrssicherheitsziele gewährleisten. Der Strategie liegen vier Erfolgsfaktoren zu Grunde. Erfolgsfaktor 1 Konzentration auf die Bekämpfung der Ursache von Verkehrsunfällen mit Personenschaden, ins Besondere von Geschwindigkeit, Alkohol/Drogen und Mobiltelefon. Erfolgsfaktor 2 Konsequentes Einschreiten bei allen anderen Verkehrsverstößen zur Reduzierung der VU mit Personenschaden. Erfolgsfaktor 3 Qualifizierte Aufnahme und Bearbeitung von VU Flucht mit Personenschaden. Erfolgsfaktor 4 (BAB) Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs zur Reduzierung der VU mit Personenschaden.
  • Erfolgsfaktor 1 Konzentration auf die Bekämpfung der Ursachen von Verkehrsunfällen mit Personenschaden, ins Besondere Geschwindigkeit, Alkohol/Drogen und Mobiltelefon. Maßnahmen in Ursachenbereichen, bei denen mit gravierenden Folgen zu rechnen ist, haben hohe Priorität bei der VU-Bekämpfung.Bis zum vergangen Jahr fand sich an Stelle des Handys der Gurt. Statistiken ergaben jedoch, dass 98% der erwachsenen Insassen, 99% der Kinder und 98% der Fondinsassen angeschnallt waren. Aus diesem Grund wurde dieser Bereich aus dem Erfolgsfaktor 1 herausgenommen und fällt nun unter den Erfolgsfakor 2. Handy: Wer bei Tempo 50 den Blick für 2 Sekunden abwendet, fährt ca 30m im Blindflug. Wer am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert, zeigt in ähnlicher Weise gefahrenträchtiges Verhalten, wie ein alkoholisierter Fz-Führer. Dies hat zur Folge, dass Kontrollen im Bereich der verbotswidrigen Nutzung von Handys am Steuer von Kfz/Krad ausgeweitet werden. Auch ist ein Mobiltelefon bei Verkehrsunfällen mit Straftatbestand unter Ausschöpfung der rechtlichen und kriminaltechnischen Möglichkeiten sicherzustellen, soweit dieses als Beweismittel von Bedeutung sein sollte. Von Verhältnismäßigkeit ist grundsätzlich auszugehen bei: VU mit Toten/Schwerverletzten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die unzulässige Benutzung des Mobiltelefons zumindest mitursächlich bei der Entstehung des VU gewesen sein könnte. Sonst. VU mit Personenschaden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die unzulässige Nutzung zumindest mitursächlich war.
  • Erfolgsfaktor 2 Konsequentes Einschreiten bei allen anderen Verkehrsverstößen zur Reduzierung der Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Offenkundige Verkehrsverstöße dürfen nicht ignoriert und dadurch scheinbar legalisiert werden. Um das Verhalten von Verkehrsteilnehmern zu beeinflussensind neben vorrangig zu belegenden Unfallhäufungsstellen/-strecken auch darüber hinaus gehende Kontrollen nötig. VT sollen jederzeit damit rechnen, in eine Verkehrskontrolle zu geraten.
  • Erfolgsfaktor 3 Qualifizierte Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfallfluchten mit Personenschaden. Der Unrechtsgehalt/die kriminelle Energie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist dann besonders hoch, wenn bei einem derartigen VU ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Die Aufklärung dieser Straftat ist daher mit einem hohen Qualitätsanspruch zu realisieren.
  • Erfolgsfaktor 4 Zuständigkeit: BAB Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs zur Reduzierung von VU mit Personenschaden. VU unter Beteiligung von Lkw ziehen regelmäßig besonders schwere Unfallfolgen mit sich. Dieser Umstand macht die gezielte Überwachung des Personen- und Güterverkehrs erforderlich.
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