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WirtschaftenGesellschaftlVerantw (Fach) / RechtHassemer (Lektion)

Rechtsteil

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  • Privatautonomie Aus der allgemeinen Privatautonomie ergeben sich folgende Freiheiten: Vertragsfreiheit (Private Rechtsgestalrungsfreiheit) Eigentumsfreiheit Testierfreiheit Vereinigungsfreiheit
  • Dispositives Gesetzesrecht = Abdingbares Recht Gesetzliche Regelungen stehten grundsätzlich zur Disposition der Vertragsparteien Gesetzliche Regelungen lediglich zur Typisierung von Vereinbarungen (Normalfall) AGB, Haftungsausschlüsse, Leasing & Lizenzen
  • Relativität der Schuldverhältnisse Schuldverhältnis entsteht aufgrund der ausgeübten Vertragsfreiheit der Parteien --> Begründete Rechte und Pflichten wirken nur relativ zwischen den Beteiligten (Vgl. §328: "Verträge zugunsten Dritter" VS Unzulässigkeit und Unwirksamkeit von Verträgen zu Lasten Dritter) --> Autonomie des Anderen
  • Freiheitsparadoxon "Freiheit darf nicht so frei sein, dass sie sich selbst zerstört." Deshalb: rechtlicher Schutz des Marktes durch das Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und unlauterem Wettbewerb (Kartellrecht, UWG)
  • Haustürgeschäft Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag
  • Cooling-Off-Period Zeitintervall in dem bestimmte Aufgaben nicht von einer jur. Person durchgeführt werden dürfen
  • Autonomie Handlungsfreiheit & Physische Freiheit Unterschied? Handlungsfreieheit = Entscheidungsfreiheit (Selbsbestimmung) --> Entfaltung der Persönlichkeit Physische Freiheit = Freiheit sich von einem Ort zu entfernen Art. 2 GG "Freie Entfaltung" --> Schutzbereicht + Grenzen
  • pacta sunt servanda lat. --> "Verträge sind einzuhalten" Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und und privaten Recht
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