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Besonderes Ordnungsrecht (Fach) / Verstöße (Lektion)
nach VersG
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- Verstoß Anmeldung § 14 VersG a)Verstoß: § 14 VersG, § 26 Nr. 2 VersG Durchführung einer Versammlung unter Freiem Himmel oder Aufzug, ohne diese vorher angemeldet zu haben. b) Maßnahmen: Auflösung der Versammlung (§ 15 VersG) c) Berichte: AF Strafanzeige, Kurzbericht