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Wirtschaftspolitik I (Fach) / 1. Einführung (Lektion)

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  • Was ist Wirtschaftspolitik? Wirtschaftspolitik [umfasst] alle staatlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, das Wirtschaftsleben in einem Land entsprechend der zugrunde liegenden Wirtschaftsordnung und den gesellschaftlichen Zielsetzungen (z.B. Erhöhung des Wohlstands) zu gestalten und zu ordnen.  Der politische Prozess – und damit auch Wirtschaftspolitik – lässt sich als eine spezielle Ausprägung von Regeln beschreiben, nach der kollektive Entscheidungen getroffen werden Praktische Wirtschaftspolitik bezeichnet zielgerichtete Eingriffe in den Bereich der Wirtschaft durch dazu legitimierte Instanzen auf nationaler und internationaler Ebene. Solche Träger der Wirtschaftspolitik sind entweder den Staatsorganen zuzurechnen oder von denen mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut. 
  • Was ist Wirtschaftspolitik (b)? → Wirtschaftspolitik beginnt da, wo diese Regeln (nach Eukens Grundsätzen) nicht eingehalten werden (Privateigentum, Flüchtlinge...)
  • Meilensteine der Wirtschaftspolitik seit Gründung der BRD Ab 1949: Soziale Marktwirtschaft als „Dritter Weg“ in der jungen BRD  1957 Römische Verträge  1958: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)  1967 Stabilitätsgesetz (StabG)  Ab Ende der 1980er Deregulierung & Privatisierung  1992 Vertrag von Maastricht 
  • Wirtschaftsordnung nach dem zweiten Weltkrieg Ordoliberale Wissenschaftler wie Walter Eucken oder Wilhelm Röpke als Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der Erfahrung eines totalitären Systems 
  • W. Euckens konstituierende und regulierende Prinzipien Grundprinzip: Funktionierendes Preissystem Offene Märkte Primat der Währungspolitik Privateigentum Haftung Konstanz der Wirtschaftspolitik Vertragsfreiheit Zusätzlich: Monopolkontrolle Korrektur Angebotsanomalien Einkommenspolitik Korrektur Externer Effekte "Grundsätze der Wirtschaftspolitik“ als ein Impulsgeber für die Wirtschaftsordnung der jungen Bundesrepublik und die Einbettung der Wirtschaft in das Gesellschaftssystem.  (Ordoliberale Wissenschaftler)
  • 1958 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung 1958 erste Fassung des GWB als Nachfolger der alliierten Dekartellierungsgesetze strenges Kartellverbot (so genanntes Verbotsprinzip), Möglichkeiten, Unternehmen zu entflechten und Unternehmenszusammenschlüsse zu untersagen, Gründung des Bundeskartellamts als Aufsichtsbehörde.  1973 Gründung der Monopolkommission als ständiges, unabhängiges Beratungsgremium 
  • 1967 Stabilitätsgesetz & antizyklische Fiskalpolitik Hoher Beschäftigungsstand stabiles Preisniveu außenwirtschaftliches Gleichgewicht angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum → Bundesfinanzministerium hat ein Veto-Recht! (zB. Haushaltssperre bei zu hoher Nachfrage)
  • Ab Ende der 80er Privatisierung & Deregulierung Privatisierung staatlicher Monopolanbieter  Zugang zu den Netzstrukturen für potentielle Mitbewerber  Marktöffnung auf der Leistungsebene  1998 Gründung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs in den regulierten Sektoren und zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugang → Der Druck kam aus Brüssel, Mitbewerber könnnen nun die Netze gegen Gebühr nutzen = mehr Wettbewerb
  • Europäische Integration 1957: Römische Verträge  Die Bundesrepublik, Belgien, Frankreich, die Niederlande und Luxemburg unterzeichnen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)  Gemeinsame Handelspolitik Schrittweise Abschaffung der Binnenzölle Freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital-, und Warenverkehr  1992: Vertrag von Maastricht  (Gründung der Europäischen Union) Schaffung der Währungs- und Wirtschaftsunion  Konvergenzkriterien  „Vollendung“ Freizügigkeit mit Unionsbürgerschaft 
  • Welchen Beitrag kann die ökonomischen Theorie zur Wirtschaftspolitik leisten? Formulierung ökonomischer Theorien als funktionale „Wenn-dann-Beziehungen“ mit gegebenem Strukturparameter z , y = f(x,z)  Verwendung ökonomischer Theorien zur Erklärung ökonomischer Phänomene (positive Aussagen), x->y  (= neurale Schlussfolgerungen) Verwendung ökonomischer Theorien zur Vorhersage zukünftiger Entwicklungen (prognostische Aussagen), y, weil x, Begründungen, keine Schlussfolgerungen Verwendung ökonomischer Theorien zur Konzeption wirtschaftspolitischer Empfehlungen, Wenn y gewünscht, dann x 
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