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Markt und Staat (Fach) / 4. Staatliche Aktivität in der Marktwirtschaft (Lektion)

4. Staatliche Aktivität in der Marktwirtschaft

Diese Lektion wurde von Stelak erstellt.

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  • Ökonomische Theorie der Verfassung: Vorteilhaftigkeit eines Verfassungsvertrages für eine Gesellschaft freier, rationalerund eigennütziger Individuen
  • von James M. Buchanan (Buchanan, J.M. (1984)) und Gordon Tullock geprägte ökonomische Theorie der Verfassung. Sie knüpft an ältere Vertragstheorien (z.B. Leviathan-Staat von Thomas Hobbes) an und zeigt ausgehend von den Ihnen vertrauten Annahmen des neoklassischen Homo-Oeconomicus-Modells, dass es für eine Gesellschaft freier, nutzenmaximierender Individuen vorteilhaft ist, einen Verfassungsvertragabschließen, um die Nachteile einer völligen Anarchie zu vermeiden, in der jeder gegenjeden kämpft
  • Ein solcher Verfassungsvertrag hat anknüpfend an J.M. Buchanan zwei wesentliche Regelungsgegenstände: Er soll einen Rechtsstaat schaffen und Regeln für den Leistungsstaat festlegen
  • Der Rechtsstaat bindet das individuelle Handeln an allgemeine Regeln (rule of law), die insbesonderedie Freiheit des Individuums gewährleisten, aber auch begrenzen. Wichtige Elementewie Privateigentum, Haftung und Vertragsfreiheit kennen
  • Verfassungsregeln für Rechtsstaat: • Herrschaft desRechts• Rechtsorgane
  • Verfassungsregeln für Leistungsstaat: • Kompetenzverteilung• Entscheidungsregeln
  • Kollektive Entscheidungsregeln: Spannungsverhältnis zwischen Konsenskosten und Duldungskosten
  • Arten von Marktversagen (i.w.S.): • allokatives Marktversagen• distributives Marktversagen• meritorisches Marktversagen• systemisches Marktversagen• makroökonomisches Marktversagen
  • Allokatives Marktversagen liegt vor, wenn der Marktprozess nicht zu einer nutzenoptimalenAllokation führt, so dass es zu Über- oder Unterversorgung mit bestimmten Gütern oder zueiner Über- oder Unternutzung von Produktionsfaktoren kommt. Mögliche Ursachen, sind besondere Eigenschaften bestimmter Güter (Externalitäten), Marktmacht, Informations- und Anpassungsmängel. Häufig – undnamentlich in der neoklassischen Theorie – wird Marktversagen einfach mit allokativemMarktversagen gleichgesetzt.
  • Distributives Marktversagen beinhaltet dagegen, dass die durch den Markt zustande gekommeneEinkommens- und Vermögensverteilung von normativen Vorgaben (Verteilungsgerechtigkeit,Solidarität) abweicht. Allerdings liegt allenfalls im weiten Sinn Marktversagen vor, daes um die Bewertung des Marktergebnisses unabhängig von der Effizienz des Marktes geht.Dahinter steht ein Werturteil.
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  • Meritorisches Marktversagen umfasst Fälle, in denen Individuen aus der Sicht anderer gegenihre eigenen Interessen handeln und sich daher nicht-rational verhalten. Gängige Beispiel sindGlückspiele und der Konsum von Rauschmitteln. Auch dieses Marktversagen beinhaltet einWerturteil.
  • Systemisches Marktversagen droht, wenn sich die marktwirtschaftliche Ordnung selbstdestabilisiert oder gar zerstört. Dass der wettbewerbliche Marktprozess und die ihn konstituierendeOrdnung selbstzerstörende Kräfte entfalten können, wissen Sie bereits. Im Marktprozessentstandene Monopolmacht kann – genau wie die politische Macht einer demokratischzustande gekommen Mehrheit – genutzt werden, den Wettbewerb einzuschränken oder garauszuschalten. Auf die daraus folgenden ordnungs- und wettbewerbspolitischen Erfordernissestaatlichen Handelns, mit denen wir uns schon in Lektion 2 befasst haben, wollen wir nachfolgendnicht mehr weiter eingehen.
  • Makroökonomisches Marktversagen schließlich bezeichnet bezeichnet das Auftreten von Instabilitätenund Ungleichgewichten auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene einer Marktwirtschaft. Gemeintsind vor allem Konjunkturschwankungen, unfreiwillige Arbeitslosigkeit und außenwirtschaftlicheUngleichgewichte (z.B. (dauerhafte) Export- oder Importüberschüsse eines Landes imHandel mit dem Ausland). Als Ursache gesamtwirtschaftlicher Störungen kommen Rigiditätenbei Löhnen und Preisen, Anpassungsverzögerungen, Informationsmängel oder monopolistischeVerhaltensweisen in Betracht. Bei solchen Marktunvollkommenheiten ist zu prüfen, obdiese nicht mit ordnungs- und wettbewerbspolitischen Mitteln und gegebenenfalls durchRegulierungen behoben werden können.
  • Mehrheitsentscheidungen garantieren nicht, dass der Staat nurund immer beiMarktversageneingreift.
  • In einer Demokratie bestimmen Mehrheitsentscheidungen über Leistungen und Eingriffedes Staates.
  • Für Staatsversagen gibt es verschiedene Gründe, die im politischen Entscheidungs- und Kontrollprozess begründet sind: Erstens können schon im (direkten) demokratischen Abstimmungsprozess Konstellationenauftreten, in denen Mehrheitsbeschlüsse zu Staatsversagen führen. Wegen der unterschiedlichenInteressen der einzelnen Bürger und weil sich Kosten und Nutzen staatlicher Maßnahmenindividuell unterschiedlich verteilen, wird in der Regel keine Einstimmigkeit gegeben sein. Im Falle der Einstimmigkeitsregel unterbleiben daher die meisten Maßnahmen, wasStaatsversagen II (Fall 3) begünstigt. Reicht eine geringere Mehrheit, erleichtert das dieBeschlussfassung, weil ein Teil der Bürger überstimmt wird. Wer seine eigenen Interessendurchsetzen will, braucht aber dennoch eine Mehrheit. Das lädt dazu ein, „Umverteilungskoalitionen“zu bilden und politische Tauschgeschäfte einzugehen. Dies wiederum fördert dieBereitschaft, staatliche Leistungen und Eingriffe auch dann zu beschließen, wenn kein Marktversagenvorliegt (Staatsversagen I). Zugleich kann auch bei einer Mehrheitsregel – wegenmöglicherweise zu hoher Verhandlungskosten – nicht ausgeschlossen werden, dass notwendigestaatliche Aktivitäten unterbleiben (Staatsversagen II).
  • Ursachen von Staatsversagen: • Mehrheitsbeschlüsse• Organisierte Partikularinteressen• Princial-Agent- Probleme bei Delegation