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Markt und Staat (Fach) / 2. Grundzüge der marktwirtschaftlichen Ordnung (Lektion)

Grundzüge der marktwirtschaftlichen Ordnung

Diese Lektion wurde von Stelak erstellt.

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  • Wahl der Wirtschaftsordnung stellt eine wirtschaftspolitische Grundsatzentscheidung dar.Diese wird im Fall der Zentralverwaltungswirtschaft notwendigerweise stets bewusst getroffen,weil es um die Schaffung einer Organisation, also einer geplanten und gemachten Ordnunggeht.
  • Wesentliche Vorteile der Marktwirtschaft sind: • ihr Effizienzvorsprung bei der Allokation• die weitaus höhere Koordinationsleistung des Marktes• die (bessere) Nutzung neuen Wissens über den Wettbewerb als Entdeckungsverfahren
  • Moral des Marktes: Befolgung allgemeinerRegeln,die auf ethischenWerten eineroffenen Gesellschaftbasieren
  • In seinen „Grundsätzen der Wirtschaftspolitik“ nennt Walter Eucken folgende konstituierende Prinzipien einer marktwirtschaftlichen Ordnung: • ein funktionsfähiges Preissystem als marktwirtschaftliches Grundprinzip• den Primat der Währungspolitik (Gewährleistung einer stabilen Währung)• offene Märkte• Privateigentum• Vertragsfreiheit• Haftung• Konstanz der Wirtschaftspolitik.
  • Die Steuerung und Koordination wirtschaftlicher Handlungen durch Marktpreise bildet das zentrale Element jeder Marktwirtschaft. Die Preise haben eine dreifache Funktion: • Informationsfunktion• Koordinationsfunktion• Anreizfunktion.
  • Die Gewährleistung einer stabilen Währung bzw. die Wahrung der Geldwertstabilität steht in engem Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit des Preismechanismus. Eine Währung (gesetzliches Zahlungsmittel) bzw. Geld dient im Wesentlichen als • Recheneinheit (numéraire)• allgemeines Zahlungsmittel• Wertaufbewahrungsmittel.
  • Inflationsprozesse schränken die Funktionsfähigkeit einer Währung ein. Geldvermögen undvertraglich (für längere Zeit) fixierte Einkommen wie Löhne, gesetzliche Renten, aber auchErträge aus langlaufenden festverzinslichen Wertpapieren verlieren an Kaufkraft
  • In einer Geldwirtschaft müssen, anders als in einer Naturalwirtschaft, reale Güter und Dienste nicht mehr unmittelbar getauschtwerden.
  • Das Preissystem kann seine Funktionen nur erfüllen, wenn Wettbewerb am Markt dafür sorgt,dass kein Marktteilnehmer einseitig den Kontrahenten seine Preise und sonstigen Bedingungendiktieren kann.
  • Wettbewerb findet zwischen Akteuren derselben Marktseite, also zwischenden Käufern oder zwischen den Verkäufern statt.
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  • Notwendige Grenze der Vertragsfreiheit: Keine VereinbarungvonWettbewerbsbeschränkungoderRechtsbruch.
  • Private Haftung bedeutet wirtschaftlich, dass ein Verursacher die Kosten bzw. materiellen Nachteile eigenerEntscheidungen und Handlungen zu tragen hat.
  • Rechtliche Haftung wird enger als Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber Drittendefiniert.
  • Haftungsbeschränkungen sind gerechtfertigt, wenn und soweit sie Beschränkungen der Entscheidungs-und Gestaltungsmacht des Haftenden widerspiegeln.
  • Principal-Agent-Problem Es geht dabei um die Situationen, in denen ein Auftraggeberoder Vorgesetzter (principal) seinen Auftragnehmer oder Handlungsgehilfen (agent) nichtoder nur eingeschränkt kontrollieren kann.
  • Privateigentum ermöglicht wirtschaftliche Verfügungsmacht und Verfügungsfreiheit überRessourcen und begrenzt diese zugleich, indem es den (willkürlichen) Zugriff auf das EigentumDritter (durch Raub oder Verstaatlichung) ausschließt
  • Die ökonomische Theorie der Eigentumsrechte (Verfügungsrechte – Property-Rights- Ansatz), befasst sich im Einzelnen mit der ökonomischen Bedeutung solcher Verfügungsrechte und ihrer Durchsetzbarkeit.
  • Privateigentum ist notwendig, aber nicht hinreichend für funktionierenden Wettbewerb.
  • Vertrag: Vereinbarung überTausch von Verfügungsrechten
  • Haftung Wer kommt für den Schaden auf?
  • zivilrechtliche Schuld Wer hat den Schaden verursacht?)
  • Haftungsbeschränkungen sind gerechtfertigt, wenn und soweit sie Beschränkungen der Entscheidungs-und Gestaltungsmacht des Haftenden widerspiegeln.
  • Fehlende Haftung verursacht verzerrte Anreize und stört Allokation und Koordination.
  • die konstituierenden Prinzipien der marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung stehen in wechselseitigem Zusammenhang.
  • Der Interdependenz der Ordnungen entspricht die Interdependenz der konstitutiven Prinzipien.
  • Eine Regulierung greift steuernd und korrigierend in den allgemeinen Regelrahmen ein.
  • Gebote schreiben bestimmte Verhaltensweise oder deren Ergebnis vor.
  • Verbote schränken die Anwendung der allgemeinen abstrakten Regeln ein, indem sie konkretesVerhalten (bzw. dessen Ergebnis) untersagen, das im Rahmen der allgemeinen Regeln sonst möglich wäre.
  • Für die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft sind die Sicherstellung des Wettbewerbs und die Verhinderung von Machtmissbrauch von zentraler Bedeutung. Dies ist vor allem Sache der Wettbewerbspolitik, die zwei Hauptaufgabenbereiche hat: • die Verhinderung und Beseitigung wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Kartellaufsicht,Missbrauchskontrolle)• die Verhinderung und Beseitigung wettbewerbsbeschränkender Strukturen (Fusionskontrolle,Entflechtung marktbeherrschender Konzentration).
  • Für die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft sind die Sicherstellung des Wettbewerbs und die Verhinderung von Machtmissbrauch von zentraler Bedeutung.
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  • Funktionierender Wettbewerb ist der beste Schutz gegen monopolistische Macht.
  • Der Kündigungsschutz für Mieter ist zum Beispiel sozialpolitisch begründet.
  • Eucken selbst nennt neben der Lösung des Monopolproblems drei weitere Prinzipien bzw. Rechtfertigungsgründe für regulierende Eingriffe: • Einkommenspolitik• die (Unvollständigkeit der)Wirtschaftsrechnung• anomales Verhalten des Angebots.
  • Ein gesondertes Problem stellt für Eucken anomales Angebotsverhaltes auf dem Arbeitsmarktdar.
  • Die ordnungspolitische Grundentscheidung für die Marktwirtschaft impliziert die Einhaltung konstitutiver Prinzipien. Nach Eucken sind dies: • Preissystem• Stabile Währung• Privateigentum• Vertragsfreiheit• Haftung• Konstanz der Wirtschaftspolitik.