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Markt und Staat (Fach) / 1. Ordnungsökonomische Grundlagen (Lektion)
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- Unter der Wirtschaftsordnung verstehen wir dasjenige Teilsystem des Wirtschaftssystems, das für die Koordination der Pläne und Handlungen der wirtschaftlichen Akteure sorgt.
- Die Ordnungsökonomik untersucht den Zusammenhang zwischen dem Ordnungsrahmen und der Interaktion der Wirtschaftssubjekte (Ordnungstheorie) und leitet aus ihren Erkenntnissen Folgerungen für die Gestaltung der Wirtschaftsordnung (und anderer Teilordnungen)ab (Ordnungspolitik).
- Die Ordnungsökonomik basiert auf verschiedenen Denktraditionen.Begrifflich und dogmengeschichtlich ist sie eng mit der Freiburger Schule um Walter Eucken, Wilhelm Röpke, Franz Böhm, sowie Ludwig Erhard verbunden. Das „Denken in Ordnungen“ und Ordnungspolitik werden daher bis heute oft als eine deutsche Besonderheit gekennzeichnet – zum Beispiel in der Diskussion um die Lösung der Euro-Krise.
- Die ordnungsökonomische Perspektive unterscheidet sich von der herkömmlichen Sicht der Neoklassik, die das Verhalten der einzelnen Wirtschaftssubjekte aus dem Rational-Modell derEntscheidung (Homo oeconomicus-Verhalten) ableitet und untersucht, welches Ergebnis(Marktgleichgewicht) sich über Tauschakte zwischen diesen Wirtschaftssubjekten am Marktunter bestimmten Annahmen einstellt.
- Das neoklassische Standardmodell ist das Modell der vollständigen Konkurrenz. Es bildet für die neoklassische Theorie und ihre Anwendung auf wirtschaftspolitische Fragen, aber auch für die Ordnungsökonomik einen zentralen Bezugspunkt, auf den wir im Rahmen dieses Kurses immer wieder zurückkommen werden.
- 1. Die Wirtschaftssubjekte verhalten sich als Homo oeconomicus: • Sie streben nach Eigennutz.• Sie verfügen über konsistente Nutzenvorstellungen (Präferenzen) und kennen diese.• Sie zeigen rationales Verhalten und wählen jeweils die nutzenoptimale Alternative.
- 2. Auf den Märkten herrscht vollständige Konkurrenz. Das impliziert: • Atomistische Marktstruktur: Auf beiden Marktseiten agieren viele kleine Marktteilnehmerohne Preissetzungsmacht (Mengenanpasser).• Homogenität der Güter: Es bestehen keine räumlichen, sachlichen oder persönlichenPräferenzen, entscheidend ist allein der Preis.• Unbegrenzte Teilbarkeit der Güter• Perfekte Anpassung: Anpassungsreaktionen erfolgen sofort und kostenlos• Vollständige Markttransparenz (vollständige Information): Die Marktteilnehmer verfügenüber alle entscheidungsrelevanten Informationen und es herrscht keine Unsicherheit.
- Im Fokus der neoklassischen Theorie steht das Allokationsproblem. Damit ist die Frage einer effizienten Allokation im umfassenden Sinn, also nicht nur der Verwendung der Produktionsfaktoren, sondern auch der Konsumgüter gemeint.
- Allokationsproblem Damit ist die Frage einereffizienten Allokation im umfassenden Sinn, also nicht nur der Verwendung der Produktionsfaktoren,sondern auch der Konsumgüter gemeint. Die neoklassische Theorie untersucht fürbestimmte Annahmen die Existenz, Lage und Stabilität von Marktgleichgewichten und vergleichtderen allokatives Ergebnis mit dem Referenzmodell der vollkommenen Konkurrenz.
- Koordinationsproblem. Es stellt sich dann nämlich die Frage, wie die individuellen Pläne derWirtschaftsakteure – oder allgemeiner: soziale Interaktionen zwischen Individuen – aufeinander abgestimmt werden. Mit dieser Frage befasst sich die Ordnungsökonomik bzw. ihre Koordinationstheorie.
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- Organisation von Menschen geschaffen und geplant. Organisationen koordinieren hierarchisch durch Weisung (Befehlsordnung).
- Zwei elementare Wirtschaftssysteme: Marktwirtschaft und Zentralverwaltung
- In der Marktwirtschaft, erfolgt dieKoordination zwischen den wirtschaftlichen Akteuren, zu denen auch Organisationen wieUnternehmen zählen, selbstregulierend über den Markt.
- Im Gegensatz dazu bildet in einer (reinen) Zentralverwaltungswirtschaft die gesamte Volkswirtschaft eine einzige große Organisation,die zentral den gesamten Wirtschaftsprozess plant – also die Produktion, Verwendungund Verteilung der gesamten Wirtschaftsleistung
- Zentralverwaltung: Volkswirtschaftals einheitlicheOrganisationmit staatlichemEigentum an denProduktionsmitteln
- Eine reine Zentralverwaltungswirtschaft schließt privates Eigentum an den Produktionsmitteln aus, weil jede private Ausübung von Verfügungsrechten in Konflikt mit denzentralen Planvorgaben geraten kann.
- die staatlich gelenkte Privatwirtschaft versucht, dieOrganisationslösung einer zentralen staatlichen Lenkung ohne (bzw. nur mit begrenztem)Staatseigentum zu realisieren.
- vier Teilordnungen • die Wirtschaftsordnung• die Rechtsordnung (einschließlich der Eigentumsordnung)• die politische Ordnung und• die Gesellschaftsordnung.
- Spontane Koordination erfordert llgemeine, abstrakte Regeln des Rechts, durch die sich eine Ordnung privatenRechts auszeichnet.
- Die Rechtsordnung legt also die Regeln fest, die die Ausformung anderer Teilordnungenbestimmen, d.h. welches Koordinationsprinzip dort zum Tragen kommt. Das gilt auch für diepolitische und die staatliche Ordnung.
- Die politische Ordnung bestimmt darüber, wie politische Entscheidungen zustande kommenund wie politische Herrschaft in einer Gesellschaft ausgeübt wird. Dabei geht es um zwei Fragen:• Wer übt Macht aus? (Quelle politischer Herrschaft))• Wie bindend sind die politischen Entscheidungen für die Mitglieder der Gesellschaft?(Reichweite politischer Herrschaft)
- Die politische Ordnung bestimmt darüber, wie politische Entscheidungen zustande kommen und wie politische Herrschaft in einer Gesellschaft ausgeübt wird. Dabei geht es um zwei Fragen:• Wer übt Macht aus? (Quelle politischer Herrschaft))• Wie bindend sind die politischen Entscheidungen für die Mitglieder der Gesellschaft?(Reichweite politischer Herrschaft)
- Quelle politischer Herrschaft sind entweder Mehrheitsentscheidungen (Demokratie) oderautoritäre Entscheidungen (Einzelperson, kleine Gruppe).
- Die Reichweite der politischen Herrschaft kann beschränkt oder unbeschränkt sein
- Beschränkte politische Herrschaft umfasst die Festlegung allgemeiner Regeln und die konkreten Zwecke und den Umfang staatlichenHandelns.
- Unbeschränkte politische Herrschaft zeichnet sich dagegen dadurch aus, sie alles regelt und über alle Ressourcen disponiert.
- Eine Organisation funktioniert nur, wenn ihre Mitglieder entwederdie gleichen Ziele verfolgen (freiwillige Organisation) oder aber trotz unterschiedlichereigener Ziele dazu gebracht werden, sich dem einheitlichen Organisationsziel unterzuordnen
- Im Sommer 2011 berichtete die Presse über Meinungsverschiedenheiten zwischen der Volksrepublik China und der Europäischen Union (EU). Die EU weigert sich nach wie vor, China den Status einer Marktwirtschaft zuzubilligen, weil das chinesische Wirtschaftssystem wesentliche Voraussetzungen nicht erfülle. High quality global journalism requires investment. Please share this article with others using the link below, do not cut & paste the article. See our T&Cs and Copyright Policy for more detail. Email ftsales.support@ft.com to buy additional rights. https://www.ft.com/content/5b5cd5d0-c14d-11e6-9bca-2b93a6856354 Giving a trading partner “market economy status” (MES) implies accepting that its domestic prices are largely set by open competition rather than the government. Crucially, in trade law it is easier to impose antidumping and countervailing duties against imports from a non-market economy. The aggrieved importing nation can pick an “analogue country” with which to make price comparisons rather than having to use data from the trading partner. China’s case will hinge not on the current facts about its economy but on a clause in its 2001 accession agreement that seems to grant automatic MES after a 15-year period. The weight of legal opinion holds that China’s case is valid. But as the deadline has approached, so some governments and lawyers have rehearsed a counter-argument that the deal continues to allow China’s trading partners the right to grant MES or not according to their own laws. If the WTO rules China’s way, which in any case will take a year or two to happen, Brussels and Washington should rapidly comply. Otherwise they risk undermining the rules-based multilateral trading system. Far better than pinning everything on a WTO case would have been for the EU or US to have used MES as a bargaining chip to strike a trade deal gaining better access to the Chinese market — as have, for example, Australia and South Africa. Other options involve reforming anti-dumping law to make it better fit reality. The EU has recently announced plans to remove the distinction between market and non-market economies in its trade law, but its current proposal will give it far too much leeway to pick what data it wants and slap on whatever duties it likes. In any case, Brussels and Washington must not simply ignore the agreement and any WTO rulings arising from it. It must be highly irritating for European and US officials to have to deal with problems arising now from documents drafted 15 years ago, at a time when China was expected to have liberalised its domestic economy much more than it actually has. So be it. The absorption of such a rising giant as China into the world economy has been eased by the operation of a functioning system of global trade law under the WTO. It would be a retrograde step for the US and EU, the organisation’s two largest members, to ignore a clear commitment. If the WTO rules that China’s accession agreement automatically accords it the status of a market economy, Brussels and Washington should accept without delay.