TAB (Fach) / Übung 1 (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 11 Karteikarten

1

Diese Lektion wurde von kirnale erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Nennen Sie die Definition von Abfall nach der EU-Abfallrahmenrichtlinie bzw. dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Abfalldefinition: Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Abfall“ jeden Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. -> Unterscheidungen: Abfall, Verwertung
  • Welche Ziele werden mit der thermischen Abfallbehandlung verfolgt?4 Hygenisierung Umweltschutz Volumen-Massenreduktion Ressorcenschonung
  • Welche allgemeinen Verfahrensprinzipien zur Behandlung von Abfällen gibt es? -          Recycling(Mechanische) -          Biologische, thermische, Chemisch-physikalische Behandlung
  • Beschreiben Sie stichpunktartig die mechanisch-biologische Behandlung von Siedlungsabfällen. -          Behandlung von Rohabfällen durch mechanische und biologische, z.T. auch physikalische Behandlung -          Stoffe haben danach keine Beeinträchtigung auf das Leben
  • Welche Emissionen können von Deponien für Siedlungsabfälle ausgehen? Was sind mögliche Folgen?4 -          Deponiegas(Methan CH4, CO2) -          Mögliche Folgen: (Wiki) 1.       Brand- und Explosionsgefahr 2.       Erstickungsgefahr 3.       Gesundheitsschädlich 4.       Klimaeffekte
  • Was ist eine negative Folge vollständig geschlossener Stoffkreisläufe? Stoffeinträge und Austräge sind gering. D.h. wenn wichtige Nährstoffe in den Kreislauf kommen, z.B. Stickstoff und Phosphor, dann verringert es die gesamte Produktivität des Ökosystems, da diese Nährstoffe nicht aus dem Kreislauf raus kommen können. Deshalb sind Speicherung ein wichtiger Bestandteil, um die Ökosysteme aufrecht zu erhalten. (Wiki)
  • Nennen Sie 5 wichtige gesetzliche Vorschriften, denen die thermische Behandlung von Abfällen unterliegt. Industrieemissionsrichtlinie Bundesimmissionsschutzgesetz -          4. BimSchV: Genehmigungsbedürftige Anlagen -          13. BImSchV: Abgase aus Brennstoffen -          17. BImSchV: Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen(850°C, min 2s, Grenzwerte) -          TA Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen regeln die Unterscheidung von Verwertung und Beseitigung von Abfällen? Nennen Sie jeweilige Kriterien. Beseitigung: Überlassungspflicht, wenn der Ursacher sie nicht in seiner eigenen Anlage entfernt oder öffentliche Interesse dies fördern. Verwertung: keine Überlassungspflicht Bei Hausabfällen: Überlassungspflicht: nicht in der Lage ist zu Verwerten oder nicht beabsichtigt
  • Welche Voraussetzungen an die Verbrennungstemperatur stellt die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung an die (Mit-)Verbrennung von Abfällen? Welchen Zweck hat diese Vorschrift und was sind mögliche Nachteile? -          Mind. 850°C bei halogenierte Kohlenstoffe, sonst 1100°C als minimum -          Schutz vor schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt(Grenzwerten) -          Nachteile: Ungenauigkeit der Messungen ?
  • Welche Produktströme verlassen das Verfahren eines mechanisch-biologische Behandlung von Siedlungsabfällen? 1.       Inerte Materialien(reagiert kaum), 2.       Wertstoffe(Metalle), 3.       Heizwertreiche Fraktion(Ersatzbrennstoffe), 4.       Biologisch stabilisierte Fraktion(Rückstand zur Lagerung oder Verbrennung)
  • Was sind 3 Merkmale von Abfall? -          „Erfindung“ des Menschen -          Folge fast aller menschlichen Aktivitäten -          Nicht in der Natur vorhanden