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Mkomm II (Fach) / Geistiges Eigentum: Arbeitnehmererfindungen (Lektion)
- Was ist die gesetzliche Grundlage zu Arbeitnehmererfindungen? Gesetz über die Arbeitnehmererfindungen
- Welche 3 Bereiche gibt es bei Arbeitnehmererfindungen? Diensterfindungen (=gebundene Erfindungen) freie Erfindungen Verbesserungsvorschläge
- Welche Bedingungen gelten bei Diensterfindungen? (4) bei Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten sie müssen dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt werden uneingeschränkte Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber Arbeitgeber zahlt Vergütung
- Welche Bedingungen gelten bei freien Erfindungen? (3) können im Arbeitsbereich des Betriebes verwendet werden können dem Arbeitgeber angeboten werden Erklärung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Monaten erforderlich
- Was gilt bei Verbesserungsvorschlägen? Bei Verwertung durch den Arbeitgeber muss eine Vergütung bezahlt werden
- Was geschieht bei Streitigkeiten in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen? (2) Schiedstelle beim Deutschen Patent- und Markenmt kommt zum Einsatz erfolgt Widersrpuch gegen Einigungsvorschlag, entscheiden Spezialkammern für Patentstreitigkeiten
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