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Estg (Fach) / Wiederholungsfragen (Lektion)

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  • 1.Welche Steuerpflichten gibt es bei der Einkommensteuer? Persönliche Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht Beschränkte Steuerpflicht
  • Wer unterliegt dem ESTG? natürliche Personen mit dauerenden Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich 
  • Was bedeutet unbeschränkte Steuerpflicht? Natürliche Personen die im Inland einen Wohnsicht oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sind unschränkt einkommenssteuerpflichtig DIE STAATSBÜRGERSCHAFT IST UNERHEBLICH
  • Was bedeutet beschränkte Steuerpflicht? Personen die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben  DIE STEUERPFLICHT BESCHRÄNKT SICH AUF IM INLAND ERZIELTE EINKÜNFTE
  • Wann beginnt die Steuerpflicht? Beginn: Geburt oder mit der Begründung eines Wohnsitzes oder dem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Ende: mit dem Tod oder der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes
  • Nennen Sie die betrieblichen Einkunftsarten! Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Nennen Sie die außer betrieblichen Einkunftssarten! Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalgesellschaften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte
  • Erklären Sie den Begriff betriebliche Einkünfte! Das Nettoergebnis ist Gewinn oder Verlust Einkünfte die unter diese Einkunftart fallen werden Gewinneinkünfte oder betriebliche Einkünfte genannt Es werden dabei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt
  • Was bedeutet außerbetriebliche Einkünfte? Bei den Einkünften heißt der Saldo Überschuss der Einnahmen über die Werbekosten bei einem negativen Saldo Verlust oderr Werbekostenüberschuss
  • Was ist der Unterschied zwischen Einkommen, Einkünften, Gewinn Überschuss der Einnahmen? Einkommen = Gesamtbetrag der sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten und nach Abzug von Sonderausgaben aussergewöhnlichen Belastungen und von bestimmten Freibeträgen Gewinn= Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres                                                          - Betriebsvermögen des vorangegangenen Jahres                                                      + Entnahmen                                                                                                                   -  Einlagen Überschuss der Einnahmen= ausserbetriebliche Einkünfte Überschuss der Einnahmen über die Werbekosten
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  • 6.Was versteht man unter Verlustausgleich? Im Regelfall können Verluste mit anderen positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet werden. Man spricht daher von einem "Verlustausgleich".
  • 2.Wie werden Doppelsteuerungen vermieden? Österreich hat mit den wichtigsten Staaten Verträge geschlossen (sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen) die verhindern, dass Unternehmerinnen/Unternehmer, die grenzüberschreitende Aktivitäten setzen, sowohl in Österreich als auch im Ausland – also doppelt – besteuert werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht anwenden darf, also letzten Endes besteuern darf und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. Ziel ist jedenfalls eine effektive Einmalbesteuerung.
  • 3.Was ist Steuergegenstand der Einkommenssteuer? Die Einkommenssteuer bemisst sich nach dem Einkommen, dass der Steuerpflichte innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat.
  • 4. Schema der Einkommensermittlung? Einkunftsarten und Ermittlung des Einkommens Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftzB Bauer, Fischzüchter, Forstwirte, Gärtner, Imker, WeinhauerEinkünfte aus selbstständiger ArbeitzB Freiberuflerinnen und Freiberufler wie Arzt, Rechtsanwalt, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, VermögensverwalterEinkünfte aus GewerbebetriebzB "Klassischer" Gewerbebetrieb wie Tischlerei, Schlosserei, aber auch Handelsbetriebe, weiters Vertreterinnen und Vertreter= Betriebliche Einkunftsarten, sog. "Gewinneinkünfte" Einkünfte aus nichtselbstständiger ArbeitzB aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer & Pensionistinnen und Pensionisten Einkünfte aus KapitalvermögenzB private Zinserträge aus Sparguthaben, Wertpapieren, Dividenden und Ausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Investmentfonds, sowie Substanzgewinne aus der Veräußerung von privaten Kapitalanlagen (zB Aktien) und Derivaten. Diese Einkünfte unterliegen als inländische Einkünfte der 25 prozentigen KESt und sind in der Regel damit endbesteuert, dh. es wird keine weitere Einkommensteuer eingehoben. Werden derartige Kapitalerträge oder Substanzgewinne aus dem Ausland bezogen (zB Zinsen aus ausländischen Sparguthaben, Dividenden oder Substanzgewinne aus Aktienverkäufen ohne Depotführung im Inland), werden sie im Wege der Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich ebenfalls mit 25 Prozent besteuertEinkünfte aus Vermietung und VerpachtungzB Vermietung von Liegenschaften wie Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen (auch Untermiete)Sonstige EinkünfteDarunter fallen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (ab 1. April 2012, Besteuerung mit festem Satz von 25 Prozent grundsätzlich durch Immobilienertragsteuer erhoben), aus Spekulationsgeschäften (Veräußerungsgeschäfte sonstiger privater Wirtschaftsgüter, zB Gold und Silber, innerhalb eines Jahres ab der Anschaffung), Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen (zB einmalige Vermittlungsprovisionen), bestimmte laufend anfallende Renten sowie Funktionärsbezüge= Außerbetriebliche Einkunftsarten, sog. "Überschusseinkünfte"= Summe ist der Gesamtbetrag der Einkünfte- Sonderausgaben- Außergewöhnliche Belastungen- Kinderfreibeträge= Einkommen
  • 5.Unterschied Einkommen, Einkünfte,Gewinn,Überschuss der Einnahmen? Einkommen: ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Belastungen und bestimmter Freibeträge.= Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen (Steuerbemessungsgrundlage) Einkünfte: Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Netto)  Gewinn: Gewinn ist gemäß § 4 Abs.1 der duch doppelte Buchführung zu ermittelnte Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht. Überschuß der Einnahmen:Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte werden durch Berechnung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Die Überschussrechnung entspricht ihrem Wesen nach der Einnahmen-AusgabenRechnung,daher gilt auch das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Diesteuerpflichtigen Einnahmen werden um die als Werbungskosten anerkanntenAusgabengekürzt.
  • 7.Wo bestehen Verlustbeschränkungen? nicht sofort ausgleichsfähig, sondern erst mit späteren Gewinnen aus dieser Einkunftquelle verrechenbar sind. (Schwebeverluste z.b. bei bestimmten Verlustbeteiligungen) Zum Teil ist ein Verlustausgleich überhaupt eingeschränkt: z.B. bei Einkünften aus Kapitalvermögen + Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen)
  • 8. Was versteht man unter den Begriff "Liebhaberei"? Darunter versteht man eine Tätigkeit die auf Dauer gesehen nicht geeignet ist ist einen Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss (bezogen auf die gesamte Dauer der Betätigung) abzuwerfen. Liebhaberei bedeutet Verluste sind weder ausgleichs noch Vortragsfähig Zufallsgewinne sind nicht steuerpflichtig  Liebhaberei ist bei allen Einkunftsarten denkbar.
  • 9.Was unterliegt nicht der Einkommensteuer? Vermögenszuwächse, die nicht unter die sieben Einkunftsarten fallen, unterliegen nicht der Einkommensteuer  Erbschaften, Schenkungen, Lotteriegewinne, Schmerzensgeld,Alimente, Einkünfte aus Liebhaberei, Gewinne bei Preisausschreiben
  • 10.Was ist der Ermittlungszeitraum des Einkommens und des Gewinnes? Einkommen=KJ Betriebliche Einküfte: Gewinnermittlung = WJ (KJ oder abweichend)  Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: WJ kann vom KJ abweichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: WJ = KJ Einkünfte aus Gewerbebetrieb= WJ kann vom KJ abweichen Ausserbetriebliche Einkünfte: Gewinnermittlungszeitraum = KJ
  • 11.Was versteht man unter abweichenden Wirtschaftsjahr? buchführende Land- und Forstwirte können die Ermittlung des Gewinnes auch nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr vornehmen. (§2Abs.2) Die Einkünfte gelten als in dem Kalenderjahr bezogen in dem das Wj endet. Die Umstellung auf einen anderen Bilanzstichtag ist jedoch nur dann zulässig wenn das FA bescheidsmäßig zustimmt. Ein WJ darf nie länger als 12 Monate umfassen. Ein kürzerer Zeitraum kommt in Betracht wenn: der Betrieb eröffnet oder beendet wird oder der Bilanzstichtag umgestellt wird Rumpfwirtschaftsjahr
  • 12. Welche Gewinnermittlungsarten kennen Sie? Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögensvergleich • Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (= steuerlicheGewinnermittlung)– Land‐ und Forstwirte, wenn diese nach § 125 BAObuchführungspflichtig sind• Umsatz von mehr als EUR 550.000,‐‐• Einheitswert von mehr als EUR 150.000,‐‐– Steuerpflichtige, die freiwillig Bücher führen• zB Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Betriebsvermögensvergleich II• Gewinnermittlung nach § 5 EStG– Gewerbetreibende, die– nach UGB buchführungspflichtig sind• UGB‐Buchführungspflicht (§ 189 UGB) – Unternehmer mit Umsätzen über EUR 700.000,‐‐ (ausgenommen freieBerufe, Land‐ und Forstwirtschaft, außerbetriebliche Einkünfte)– unabhängig vom Umsatz: Kapitalgesellschaften / unternehmerisch tätigePersonengesellschaften, wenn keine natürliche Person unbeschränkt haftet• OG und KG ermitteln den Gewinn nach § 5 EStG, wenn sie – nach UGB buchführungspflichtig sind und– Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielen Einnahmen‐/Ausgabenrechner• Keine Buchführungspflicht nach §§ 124, 125 BAO– Gewerbetreibende und Selbständig Tätige, die keine Freiberuflersind, mit Umsatzerlösen bis  EUR 700.000,‐‐ (UGB)– Land‐ und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu einem Umsatz vonEUR 550.000,‐‐ oder einem Einheitswert von EUR 150.000,‐‐Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit• Generell keine Buchführungspflicht bei freien Berufen, daher auch keineUmsatzgrenze• Buchführung auf freiwilliger Basis möglich Pauschalierung: Voll und Teilpauschalierung
  • 13.Wann besteht nach steuerrechtlichen Vorschriften Buchführungspflicht? Wer nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet ist, muss gemäß § 124 BAO auch für steuerliche Zwecke Bücher führen. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und land- und forstwirtschaftliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe besteht steuerlich Buchführungspflicht, wenn eine der beiden Grenzen des § 125 BAO überschritten wird.408Die Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der vorhandenen Aufzeichnungen (VwGH 25.6.1997, 93/15/0141). Werden freiwillig oder nach § 124 oder 125 BAO Bücher geführt, ist ein Betriebsvermögensvergleich auf Basis einer doppelten Buchführung vorzunehmen (VwGH 31.7.1996, 92/13/0015; vgl. auch § 4 Abs. 1 EStG 1988).
  • 16. Was versteht man unter Basispauschalierung? Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen nach §17 Die Einnahmen sind voll anzusetzen  Die Betriebsausgaben können mit 12 % des Nettoumsatzes (höchstens 26400 Euro) abgesetzt werden. Zusätzlich können nur berücksichtigt werden: Ausgaben für Umlaufvermögen (Wareneinkauf,Fertigungskosten) für Löhne und für Fremdlöhne (letztere nur im Zusammenhang mit Fertigungsarbeiten) und die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge.
  • 17.Wie lautet die Definition Betriebsausgabe? Die Betriebsausgaben sind gemäß §Abs.4 die Aufwendungen und Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Der Begriff Betriebsausgabe ist weit zu verstehen mittelbare Veranlassung ist ausreichend
  • 18.Was geschieht wenn der Empfänger einer Betriebsausgabe nicht genannt werden kann? Auf verlangen der Abgabebehörde ist der Steuerpflichtige verpflichtet den Empfänger der abgesetzten Beträge zu nennen §162 BAO - wird die Auskunft verweigert, sind die beantragen Absetzungen nicht anzuerkennen.
  • Bei welchen Ausgaben ist der Nachweis der Angemessenheit zu erbringen? Die Angemessenheitsprüfung beschränkt sich auf Aufwendungen im Zusammenhang mit: Personen- und Kombinationskraftwagen,Personenluftfahrzeugen,Sport- und Luxusbooten,Jagden,geknüpften Teppichen,Tapisserien undAntiquitäten.
  • 20.Wie wird die Umsatzsteuer in der Gewinnermittlung behandelt? Nettomethode garnicht Bruttomethode ja
  • 21. Wann können Reisekosten für den Unternehmer abgesetzt werden? Fahrtkosten: sind bei einer betrieblich veranlassten Fahrt stets abzugsfähig  Geschäfts- bzw. Dienstreisen liegen vor: Bei Selbständigen: Zurücklegung einer Entfernung von über 25 km für die einfache Wegstrecke.
  • 22. Wie sind KFZ Kosten in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen? Anschaffungskosten bis 40000 als angemessen jährliche AFA 5000,00