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vob/a (Fach) / Zusammenfassung (Lektion)
Zusammenfassung
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- § 1 Bauleistungen Anlage wird hergestellt, instand gehalten, geändert, beseitigt
- §2 Grundsätze An leistungsfähige, zuverlässige, fachkundige Unternehmen vergeben Transparenz Keine Wettbewerbsbeschräkung keine Diskirminierung ganzjähre Bautätigkeit keine Markterkundung Erst vergabeunterlagen, dann Ausschreibung
- § 3 Arten der Vergabe Öffentiche Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerbbeschränkte AusschreibungDirektvergabe Ausnahmen Wenn Eigenart der Maßnahme es erfordert, Geheimhaltung, Patentschutz, Leistung besonders dringlich, Leistung kann nicht eindeutig und erschöpfend festgelt werden, kein annehmbares Ergebnis nach Ausschreibung
- §4 Vertragsarten Leistungsvertrag: Einheitspreisvertrag: EPs für technische einheitliche Teilleistungen, Maß, Menge, Stückzahl, Gewicht Pauschalvertrag: Wenn Leistung nach Art und Umpfang genau bestimmt, mit keiner Änderung zur rechnen Stundenlohnvertrag
- §5 Vergabe nach Losen So vergeben, dass einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung möglich Teillose (Menge) Fachlose Keine Lose wenn techn. oder wirtschaftl. Gründe
- §6 Teilnehmer am Wettbewerb Keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen Bietergemeinschaften = Einzelbieter (wenn eigener Betrieb) Vergabeunterlagen müssen nur an der Leistung entsprechnede Unternehmen geschickt werden Beschränkte, direkte: Bieter möglichst wechseln Eignung ist zu prüfen:Umsatz der letzten 3 Jahre wenn passend zu Leistung Zahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre Insolvenzverfahren Liquidität Zahlung von Steuer, Sozialabgaben Berufsgenossenschaft Andere Nachweise zur Leistung
- § 7 Leistungsbeschreibung Allgemeines Eindeutig und erschöpfend, von allen im gleichen Sinne zu verstehen Alle beeinflussende Umstände sind anzugeben Kein ungewöhnliches Wagnis
- § 7 Leistungsbeschreibung Technische Spezifikation Technische Anforderungen sind festzulegen (innerstaatliche und europäischeNormen, europäische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen).
- § 7 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis Die Leistung ist durch allgemeine Darstellung der Bauaufgabe und in einem gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben. Leistungen sind nach Ordnungszahlen aufzugliedern Unter einer Ordnungszahl nur gleichartige Leistungen
- § 7 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm • Wenn es zweckmäßig ist, zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf fürdie Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich undgestalterisch beste sowie funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln,kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden. Umfasst: Beschreibung der Bauaufgabe maßgebende Bedingungen und Umständeƒ Zweck der fertigen Leistungtechnische, wirtschaftliche, gestalterische und funktionsbedingte Leistungen
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- § 8 Vergabeunterlagen bestehen aus: Aufforderung zur Angebotsabgabe Vertragsunterlagen In den Vergabeunterlagen ist VOB Teil B und VOB Teil C als Vertragsbestandteil vorzuschreiben. Die allgemeinen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich unverändert; Zusätze sind möglich Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich unverändert , Zusätze sind möglich. In den zusätzlichen Vertragsbedingungen oder in den Besonderen Vertragsbedingungen sollen, soweit erforderlich, folgende Punkte geregelt werden: Unterlagen Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen, Zufahrtswegen, Anschlussgleisen, Wasser- und Energieanschlüssen Weitergabe an Nachunternehmer Ausführungsfristen Haftung Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen Abnahme Vertragsart, Abrechnung Stundenlohnarbeiten Zahlungen, Vorauszahlungen Sicherheitsleistung Gerichtsstand Lohn- und Gehaltsnebenkosten Änderung der Vertragspreise
- § 9 Vertragsbedingungen Ausführungsfristensind ausreichend zu bemessenWenn Ausführung erst nach Aufforderung, dann nur innerhalb einer zumutbaren FristEinzelfristen für Teile der Leistung möglichVerzugschaden mac 5% der Auftragssumme Vertragsstrafen, BeschleunigungsvergütungVertragsstrafen nur bei erheblichen Nachteilen und Beschleunigungsvegütung nur bei erheblichen Vorteilen Verjährung der MängelansprücheAndere Verjährungsfristen (Teil B §13 4 Jahre) sollen nur vorgesehe werden, wenn diese wegen der Eigenart der Leistung erforderlich sind. SicherheitsleistungKeine, wenn Mängel voraussichtlich nicht eintreten, unter 250.000,00 und bei beschränkter AusschreibungNur so viel und lange wie wirklich nötig. Vertragserfüllungssicherheit: max 5%Sicherheit für Mängel: max 3% Änderung der Vergütung
- § 10 Fristen Ausreichende Angebotsfrist, auch bei Dringlichkeit nicht unter 10 Tagen Angebotsfrist läuft mit dem Eröffnungstermin ab, bis dahin können Angebote zurück gezogen werden Für Teilnahmeanträge ist eine ausreichende Frist festzulgen Zuschlagsfrist beginnt mit Eröffnung und sollte nicht länger als 30 Tage sein, nur wenn begründet Zuschlagsfrist = Bindefrist
- 11. Grundsätze der Informationsübermittlung bei elektronischer Form Netz und Form für alle erreichbar, keine Einschränkung
- §12 Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen Öffentliche Ausschreibungen sind bekannt zu machen, Auschreibungsplattformen und Zeitungen Folgende Infos: Kontaktdaten AG gewähltes Vergabeverfahren Art und Umfang, Ort Ob in Lose, wenn Lose dann ob nur alle Lose zusammen der auch einzelne vergeben werden Anfang und Ende der Bauleistungen Kontaktdaten für den Erhalt der Vergabeunterlagen und Erhalt zusätzlicher Anlagen Nebenangebot zugelassen oder nicht Entgeld für Erhalt der Vergabeunterlagne Kontaktdaten an die die Angebote zur richten sind Angebots und Zuschlagsfrist Datum, Ort und Uhrzeit des Eröffnungstermins, welche Personen dürfen anwesend sein Rechtsform von Bietergemeinschaften beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe Vergabeunterlagen an alle Bieter gleichzeitig, ebenso Auskünfte Namen der Bieter sind geheim zu halten.
- § 13 Form und Inhalt der Angebote AG legt Form fest, schriftliche Angebote sind immer zuzulassen Unterschrift Bieter AG hat für Datenintegrität und Vertraulichkeit zu sorgen, schriftliche Angebote unter Verschluss halten, Verschlüsselung bei elektronische Übermittlung Angebote müssen geforderte Preise und Nachweise enhalten Änderungen Vergabeunterlagen unzulässig, Änderungen durch Bieters müssen zweifelsfrei sein Bieter können selbstgefertigte Abschrift es LVs als Angebot nutzen, dabei selbe Reihenfolge und Ordnungszahlen Angebotene Leistungen können von Vorgaben abweichen, wenn gleichwertigkeit nachweisbar Preisnachlässe sind zu kennzeichnen (Formblätter) Mitglieder und Bevollmächtigter vom Bietergmeinschaften sind zu benennen
- § 14 Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin Eröffnungstermin ist abzuhalten, bis dahin sind Angebote unter Verschluss zu halten Teilnehmer: AG-Vertreter und Bieter zugelassen sind nur pünktlich eingegangene Angebote später eintreffnde Angebote sind im Nachtrag mit Eingangszeit und Grund für Verspätgung aufzuführen, Umschlag als Nachweis. Nachweils pünktlich eingetroffene, aber dem Verhandlungsleiter nicht vorliegende Angebote, sind als rechtzeitig vorliegende Angebot zu kennzeichnen, hier Nachtrag im Eröffnungsprotokoll, Mitteilung an andere Bieter, Einsicht in Protokoll möglich Amgebote werden geöffnet, verlesen und protokolliert: Name und Anschrift Bieter, Preise, Nachlässe, Nebenangebote, dass verlesen wurde und ob Einwände, wenn ja welche, erhoben wurden. Alle unterschreiben.
- § 15 Aufklärung des Angebotsinhalts AG darf ab Öffnung bis Zuschlag vom Bieter Aufklärung verlangen um sichüber Eignung, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst und Angemessenheit der Preis (Kalkulation) zu informieren Verweigert Bieter Info, oder lässt vorher gesetzte Frist verstreichen, kann das Angebot ausgeschlossen werden Verhandlungen oder Änderungen von Preisen unstatthaft
- § 16 Prüfung und Wertung der Angebote Auszuschließen: Verspätete Angebote nicht unterzeichnete Angebote unzureichend und deshalb geöffnete Angebote Angebote mit geänderten Vergabeunterlagen Fehlende Preisangaben, außer Preis ist unwesentlich oder fehlen hat kein Einfluss auf dieG esamtwertung ggü. der anderen Bieter Wenn Wettbewerbsbeschränkung durch Abrede zw. Bietern Nebenangebote, die nicht zugelassen sind Wenn Beiter vorsetzlich Falschangabe bzgl. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Wenn Insolvenzverfahren, nicht in BS gemeldet, Steuern nicht gezahlt etc. Fehlende geforderte Erklärungen sind vom AG nachzufordern. Bieter wird dabei Frist von 6 KT gesetzt, Beginn mit der Absendung der Nachforderung. Wenn danach nicht vorliegend -> Ausschluss. Eignung Zunächst Eignung anhand der geforderten Nachweise prüfen: Fachkunde, Leitsungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Verfügung über ausreichen technische und Wirtschaftliche Mittel Prüfung Übrige Angebote rechnerisch, technisch, wirtschaftlich prüfen Wenn Gesamtbetrag einer Position falsch, dann EP Maßgebend Pauschalsumme gilt ohne Rücksicht auf etwa angegeben EP Prüfusummen ins Eröffungsprotokoll Wertung Angebot mit unangemessenen hohen oder niedrigen Preis darf nicht gewertet werden Wenn unangemessen, dann Bieter unter zumutbarerFrist zur Aufklärung auffordern Verstreichen der Frist: Angebot ausgeschlossen Ergebnisse dokumentieren Verhandlungen unstatthaft, außer bei Nebenangeboten oder Leistungsprogramm
- § 17 Aufhebung der Ausschreibung Wenn kein Angebot eingegangen Grundlegende Änderung der Vergabunterlagen andere schwerwiegende Gründe Bewerber und Bieter sind unter Angaben von Gründen und ggf Absicht zur neuen Ausschreibung zu informieren
- § 18 Zuschlag Erklärung noch vor Ablauf der Zuschlagsfrist ($10) Bei Verspätung, oder Änderungen Annahme vom Bieter einholen.
- § 19 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote Ausgeschlossene oder nicht gewertete Angebote-> unverzügliche Mitteilung an Bieter, restliche nach Zuschlagserteilung Auf verlangen sind Bieter und Bewerber über die Gründe der Nichberücksichtgung u informieren, 15 KT nach Eingang des Antrags. Info über Bieter und Vorteile des angenommen Agebots
- § 20 Dokumentation Dokumentation des Vergabeverfahrens Begründung der einzelnen Entscheidungen Name und Anschrift AG Art und Umpfang der Leistung Auftragswert Bieter und Gründe für die Auswahl nicht berücksichtigte Bieter und Gründe Auftragnehmer und Gründ zur Auswahl
- §21 Nachprüfstellen In Bekanntmachung und Vergabeunterlagen anzugeben
- $22 Baukonzession Nutzung der Baulichen Anlage statt Entgelt