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Das politische System der BRD (Fach) / Wahlen (Lektion)
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- Rechtliche Grundlage Art 38 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 ; Homogenitätsprinzip gilt für alle Wahlen
- Grundsätze der Wahlen (Parlament) allgemein (alle Bürger) unmittelbar (ohne Wahlmännergremium) frei (kein Zwang, Anreize, Beeinträchtigung der Konkurrenz) gleich (one man - one vote, Stimmgewicht aller ist gleich) geheim
- Definition Demokratischer Wahlen nach Falter Schoen für alle Bürger in regelmäßigen Abständen (festlegba) frei zustandegekommenes Entscheidungsangebot (keine Beeinträchtigung des Wahlergebnis) freie und geheime Auswahl mindestens 2 Parteien/Kandidaten verbindliches Wahlergebnis Zuweisung Regierungsgewalt nach Mehrheitsprinzip
- Wer darf wählen? ab 18 Jahren, 3 Monate ständiger Wohnsitz in Deutschland, Ausschluss nur wg Hochverrat etc.
- Personalisiertes Verhältniswahlrecht Mischung aus Mehrheitswahlrecht (1.Stimme) und Verhältniswahl (2.Stimme) -> Kompromiss Parlamentarischen Rats -> Misung Entscheidungsregel Mehrheitswahl mit Repräsentationsrinzip Verhältniswahl 299 Bundeswahlkreise Wahl einer Person und einer Partei
- Erststimme Direktmandat in Einerwahlkreien (insgesamt 299 Mandate) 1 Kandidat pro Partei oder Parteilose persönliche Vertretung im Bundestag Gewinner der BWK
- Zweitstimme auch 299 Sitze Wahl der Partei Landesliste mit Kandidaten Anzahl entscheidet über Sitzzahl durch Saint-Lague/Schepers Verfahrung (2009) zählt ab 5% oder 3 Direktmandaten
- Sperrklausel Parteien dürfen erst in den BTag einziehen wenn sie mehr als 5% der Zweitstimmen erhalten oder 3 Direktmandate -> Schutz vor Zersplitterung des BTages
- Überhangmandate Direktmandate > Zweitstimme -> alle Direktmandate dürfen in den BTag einziehen
- Ausgleichsmandate Ausgleich der Überhangmandate, damit Sitzverteilung gemäß Zweitstimmenverhältnis gegeben bleibt kein negatives Stimmgewicht
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- Wahlsystemeffekte Wahlsysteme wirken in zwei Richtungen: mechanische Effekte (wirken im Nachhinen) -> Disproportionseffekt: Abweichung zwischen Stimmen und Mandatsanteilen Regelungen des Wahlrechts bestimmen über Umwandlung der Stimmen in Mandaten psychologische Effekte (wirken im Voraus) ->Auswirkung auf strategisches Verhalten der Wähler -> kleine Parteien verlieren Stimme, deswegen nur Wahl großer Parteien
- Kommunalwahlgesetz unterschiedlich Verhältniswahlrecht keine 5% Hürde je niedriger Bundesebene, desto mehr Zersplitterung und Personenwahl
- Wahl der Landesparlamente Verhältniswahlrecht 5% Hürde meist auf 5 Jahre
- Erklärungsansätze Wahlverhalten Mikrosoziologisch Lazarsfeld Wahl ist Milieugebunden, beeinflusst durch persönliche Struktur Zusammenhang soziale Merkmale und Parteienwahl Makrosoziologisch Lipset, Rokkon Wahl innerhalb von Bruchlinien , z.B. Konfessionen Sozialpsychologisch Ann Arbor Campbell Wahl je nach Parteiidentifikation und Kandidatenbewertung Themenorientierung beeinflusst Wahlverhalten Ökonomisch: Rational CHoice geringer Aufwand mit höchsten Nutzen unabängig vom Parteibindung und Kandidaten Wahlparadox (1 Stimme, wenig Wirkung hoher Aufwand) Kombination aller ANsätze
- Nichtwähler technische Nichtwähler Wähler sind verhindert: Umzug, Krankheit bekennende Nichtwähler Nicht Wahl aus Protest (Unzufriedenheit) grundsätzliche Nichtwähler Nicht Wahl aus Überzeugung, politischer Distanz (niedrige Bildung) konjunkturelle Nichtwähler Nicht Wahl aufgrund aktueller Themen/fehlender Sympathie Situationsbedingtes Wahlverhalten nimmt zu