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Das politische System der BRD (Fach) / Interessenorganisationen /Verbände (Lektion)

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Diese Lektion wurde von LorenaSarter erstellt.

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  • Definition Verbände dauerhaft freiwillige Mitgliedschaft (i.d.R.) Zusammenschlüsse gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Gruppen Zweck: Interessenartikulation  (direkt), Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse (indirekt) , Interessenaggregation
  • Rechtliche Grundlagen Art. 9 GG Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit Recht jedes Deutschen, Berufsunabhänig Verbot/Auflösung möglich wenn gegen Strafgesetze, verfassungsmäßige Ordnung, Völkerverständigung arbeiten Vereinsrecht, BGB
  • Handlungsfelder Wirtschaft und Arbeit Sozialer und karitativer Bereich Freizeit, Sport, Erholung Religion, Kultur und Wissenschaft Gesellschaftlicher und politischer Bereich Verbände öffentlicher Gebietskörperschaften
  • Funktionen Interessenaggregation Selektion Artikulation Integration Partizipation Sozioökonomische Selbstregulierung Legitimation
  • Durchsetzungskraft Finanzkraft Mitgliederzahl Stellung im System der Interessenorganisationen Privilegien
  • Verhandlungsdemokratie statt Verbändestaat pluralistische und koporatistische Merkmale Verbände als eine Akteursgruppe von vielen Autonomie Regulierungschance ist gering unterschiedliche Einflussmöglichkeiten zu komplexe Politik/Regieren Politik hat Autonomie gegen SOnderinteresse Mischung von Mehrheitsdemokratie und Konsensdemokratie -> Verhanldungsdemokratie
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