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MedienKE (Fach) / V_8.2 (Lektion)

V_8.2

Diese Lektion wurde von Voluptas erstellt.

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  • Aussagetüchtigkeit Verfügt der Zeuge über die kognitiven Voraussetzungen, die für eine gerichtsverwertbare Aussage erforderlich sind? Die Aussagetüchtigkeit muss vorhanden sein, damit eine aussagepsychologische Begutachtung durchgeführt werden kann Überprüfung mittels Aktenstudium (z.B. Schulzeugnisse, Krankheitsanamnese,Arztberichte) und Testdiagnostik Kann/hat der Zeuge den Sachverhalt wahrnehmen? den Sachverhalt im Gedächtnis behalten? die notwendigen sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten? deliktspezifisches Erfahrungswissen, um eine Falschaussage zu generieren und aufrechtzuerhalten? Phantasie und Realität unterscheiden?
  • Was muss vorhanden sein, damit eine aussagepsychologische Begutachtung durchgeführt werden kann Die Aussagetüchtigkeit muss vorhanden sein, damit eine aussagepsychologische Begutachtung durchgeführt werden kann
  • Wie überprüft man Aussagetüchtigkeit Überprüfung mittels Aktenstudium (z.B. Schulzeugnisse, Krankheitsanamnese, Arztberichte) und Testdiagnostik
  • Aussagetüchtigkeit: Kann/hat der Zeuge den Sachverhalt wahrnehmen? den Sachverhalt im Gedächtnis behalten? die notwendigen sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten? deliktspezifisches Erfahrungswissen, um eine Falschaussage zu generieren und aufrechtzuerhalten? Phantasie und Realität unterscheiden?
  • Aussagequalität Weist die Aussage Qualitätsmerkmale einer erlebnisbasierten Aussage auf? Prüfung mittels Methode der Merkmalsorientierten Inhaltsanalyse
  • Prüfung der Aussagequalität Prüfung mittels Methode der Merkmalsorientierten Inhaltsanalyse
  • Undeutsch-Hypothese (1967) Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Aussagen über selbsterlebte Vorgänge müssen sich von Äußerungen über nicht selbsterlebte Vorgänge unterscheiden durch Unmittelbarkeit, Farbigkeit, Lebendigkeit, sachliche Richtigkeit und psychologische Stimmigkeit, Folgerichtigkeit der Abfolge, Wirklichkeitsnähe, Konkretheit, Detailreichtum, Originalität und – entsprechend der Konkretheit jedes Vorfalls und der individuellen Erlebnisweise eines jeden Beteiligten – individuelles Gepräge
  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Kognitive Aspekte Falschbeschuldigungen (Lügen) zu generieren und über mehrfache Befragungen relativ konstant aufrecht zu erhalten ist kognitiv anspruchsvoll Lügengenerierung erfolgt auf Basis vorhandener Schemata & Skripte Lügen sind im Gegensatz zu wahren Aussagen weniger elaboriert und enthaltenkeine oder wenige schema-inkonsistente und schema-irrelevante Details »Undeutsch-Hypothese«
  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Motivationale Aspekte Strategische Selbstpräsentation: Der intentional falschaussagende Zeuge möchte glaubhaft und kompetent erscheinen, um mit seiner Aussage zu überzeugen Daher wird er auf Aussagen und Verhaltensweisen verzichten, die im Alltagsverständnis auf Lüge deuten
  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Realkennzeichen (Steller und Köhnken, 1989) Allgemeine Merkmale Allgemeine Merkmale1. Logische Konsistenz, 2. Ungeordnet sprunghafte Darstellung, 3. Quantitativer Detailreichtum
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  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Realkennzeichen (Steller und Köhnken, 1989) Spezielle Inhalte Spezielle Inhalte4. Raum-zeitliche Verknüpfungen,5. Interaktionsschilderung,6. Wiedergabe von Gesprächen,7. Schilderung von Komplikationen im Handlungsverlauf
  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Realkennzeichen (Steller und Köhnken, 1989) Inhaltliche Besonderheiten Inhaltliche Besonderheiten8. Schilderung ausgefallener Einzelheiten,9. Schilderung nebensächlicher Einzelheiten,10. Phänomengemäße Schilderung unverstandener Handlungselemente,11. Indirekt handlungsbezogene Schilderungen,12. Schilderung eigener psychischer Vorgänge,13. Schilderung psychischer Vorgänge des Angeschuldigten
  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Realkennzeichen (Steller und Köhnken, 1989) Motivations-bezogene Inhalte Motivations-bezogene Inhalte14. Spontane Verbesserungen der eigenen Aussage,15. Eingeständnis von Erinnerungslücken,16. Einwände gegen die Richtigkeit der eigenen Aussage,17. Selbstbelastungen,18. Entlastung des Angeschuldigten
  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Realkennzeichen (Steller und Köhnken, 1989) Allgemeine Merkmale Logische Konsistenz,  Ungeordnet sprunghafte Darstellung, Quantitativer Detailreichtum Spezielle Inhalte4. Raum-zeitliche Verknüpfungen, 5. Interaktionsschilderung, 6. Wiedergabe von Gesprächen, 7. Schilderung von Komplikationen im Handlungsverlauf Inhaltliche Besonderheiten8. Schilderung ausgefallener Einzelheiten, 9. Schilderung nebensächlicher Einzelheiten, 10. Phänomengemäße Schilderung unverstandener Handlungselemente, 11. Indirekt handlungsbezogene Schilderungen,12. Schilderung eigener psychischer Vorgänge, 13. Schilderung psychischer Vorgänge des Angeschuldigten Motivations-bezogene Inhalte14. Spontane Verbesserungen der eigenen Aussage, 15. Eingeständnis von Erinnerungslücken, 16. Einwände gegen die Richtigkeit der eigenen Aussage,17. Selbstbelastungen,18. Entlastung des Angeschuldigten Deliktspezifische Inhalte 19. Deliktspezifische Aussageelemente
  • Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse Realkennzeichen (Steller und Köhnken, 1989) Deliktspezifische Inhalte Deliktspezifische Inhalte19. Deliktspezifische Aussageelemente
  • Konstanzanalyse Liegen mehrere Aussagen des Zeugen vor, wird zusätzlich die Konstanz der Angaben über die verschiedenen Aussagezeitpunkte überprüft Annahme: bestimmte Aspekte autobiographisch erlebter Ereignisse solltrn sicher erinnert werden die Kernhandlung, beteiligte Personen, handlungsrelevante Gegenstände etc. andere Aspekte sind / können vergessensanfällig sein Liegen mehrere Aussagen des Zeugen vor, wird zusätzlich die Konstanz der Angaben über die verschiedenen Aussagezeitpunkte überprüft Annahme, dass bestimmte Aspekte autobiographisch erlebter Ereignisse (z.B. dieKernhandlung, beteiligte Personen, handlungsrelevante Gegenstände etc.) sichererinnert werden sollten, während andere Aspekte vergessensanfällig sind bzw. sein können
  • Aussagezuverlässigkeit Rekonstruktion der Aussageentstehung und -entwicklung Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Verfälschung oder Verzerrung der Aussage vor? Beispielsweise: Fanden wiederholte suggestive Befragungen statt? Kam es zum Einsatz projektiver Verfahren wie szenisches Rollenspiel mit Puppen? Wurden die Aussagen zum relevanten Geschehen bereits beim ersten Gespräch gemacht oder erst nach wiederholten Befragungen? Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, ist keine Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage möglich, da Methoden zur Differenzierung zwischen suggerierten, subjektiv als wirklich erachteten Aussagen und erlebnisfundierten Aussagen bisher fehlen
  • Liegen keine konkrete Anhaltspunkte für die Aussagezuverlässigkeit vor... Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage nicht möglich bisher fehlen Methoden zur Differenzierung zwischen suggerierten, subjektiv als wirklich erachteten Aussagen und erlebnisfundierten Aussagen Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, ist keine Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage möglich, da Methoden zur Differenzierung zwischen suggerierten, subjektiv als wirklich erachteten Aussagen und erlebnisfundierten Aussagen bisher fehlen
  • Gesamtbeurteilung Einzelfallorientierte Beurteilung: Es gibt keinen objektiven Schwellenwert für Erlebnisfundiertheit bei der Auswertung der Merkmalsorientierten Inhaltsanalyse Stattdessen erfolgt eine einzelfallorientierte Bewertung aller in Frage kommenderUnwahrheitshypothesen vor dem Hintergrund der ermittelten Aussagetüchtigkeit, Aussagequalität und Aussagezuverlässigkeit
  • Gesamtbeurteilung • Je nach Untersuchungshypothese Je nach Untersuchungshypothese werden etwas andere Punkte in der Überprüfung besonders gewichtet, z.B.: „ Die Aussage ist eine bewusste Falschbeschuldigung“: Besonders relevant sind hierfür die Qualitätsmerkmale (Aussagequalität), die Motivanalyse und die Aussageentstehung und -entwicklung (Aussagezuverlässigkeit). „Suggestionshypothese“: Besonders relevant ist hierfür die Aussageentstehung und -entwicklung (Aussagezuverlässigkeit). „Aussage ist Produkt von Persönlichkeitsbesonderheiten“: Besonders relevant ist hierfür die Krankheitsanamnese und die Prüfung intellektueller Fähigkeiten (Aussagetüchtigkeit)
  • Gesamtbeurteilung zusammen Einzelfallorientierte Beurteilung Je nach Untersuchungshypothese werden etwas andere Punkte in der Überprüfung besonders gewichtet