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Bankbetriebslehre (Fach) / externe Rechnungslegung (Lektion)
Kapitel 3
Diese Lektion wurde von Raizzek erstellt.
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- Ertragsstaffel - bis Teilbetriebsergebnis Zinsertrag (zzgl. Dividenden und Gewinnabführungen) - Zinsaufwand = Zinsüberschuss Provisionsertrag - Provisionsaufwand = Provisionsüberschuss Zinsüberschuss + Provisionsüberschuss = Rohertrag Personalaufwand + Sachaufwand = Verwaltungsaufwand Rohertrag - Verwaltungsaufwand = Teilbetriebsergebnis
- Ertragsstaffel - ab Teilbetriebsergebnis Teilbetriebsergebnis +/- Eigenhandelsergebnis + sonstiger betrieblicher Ertrag - sonstiger betrieblicher Aufwand = Betriebsergebnis vor Bewertung +/- Risikovorsorge (inkl. Kreditausfälle) / Bewertungsergebnis = Betriebsergebnis Kursgewinne / -verluste in den Positionen Eigenhandelsergebnis, Risikovorsorge und Finanzanlagenergebnis
- Rohertrag entspricht bei Banken dem Umsatz reagiert auf volumenmäßige Ausweitung und auf höhere Preise --> Menge-mal-Preis-Beziehung im Provisionsgeschäft unproblematisch Im Zinsgeschäft Preiskomponente = Zinsspanne (durchschnittlicher Kreditzins - durchschnittlicher Einlagenzins Wenn Kreditvolumen = Einlagenvolumen --> Zinsüberschuss = Kreditvolumen * Zinsspanne
- Teilbetriebsergebnis (näherungsweise) Erfolg im Kerngeschäft unbeeinflusst von Bilanzpolitik Als Korrekturgröße zum Zinsüberschuss fehlen die Kreditausfälle (Sind von einem externen nicht zu erkennen)
- erste Cost-Income-Ratio besteht aus den Bestandteilen des TBE wichtigste operative Größe CIR1 = (Personalaufwand + Sachaufwand) / Rohertrag --> wie viele Euro operative Kosten wurden benötigt, um einen Euro operativen Gewinn zu erzeugen CIR < 0,6 = sehr gut
- zweite Cost-Income-Ratio vor allem wichtig für Großbanken, da Brücksichtigung des Eigenhandels CIR2 = (Personalaufwand + Sachaufwand) / (Rohertrag + Eigenhandelsergebnis + sonstiges betriebliches Ergebnis)
- Erstzuordnung Wertpapiere kaum objektive Kriterien --> subjektive Entscheidung eines Kompetenzträgers, schriftlich dokumentiert und nachprüfbar, Bestände müssen buchhalterisch getrennt werden 1. Frage = Sollen und können (LZ!) WP dauerhaft dem Betrieb dienen? Wenn ja = AV 2. Frage = Sollen die übrigen WP zur Gewinnerzielung durch kurzfristige Umbuchung gehalten werden? Wenn ja = Handelsbestand alle übrigen WP --> Liquiditätsreserve
- Umgliederung Handelsbestand es darf weder in noch aus dem Handelsbestand gebucht werden !!! Ausnahme = Handelbarkeit der WP ist stark beeinträchtigt --> ausbuchen möglich
- Umbuchung AV / UV Umwidmungen sind grundsätzlich zulässig und ermöglichen Bilanzverschönerungen Voraussetzungen Umwidmung: schriftlicher Beschluss vor dem Bilanzstichtag keine Gewinnrealisierung (durch Rückgängigmachung von vorgenommenen Abschreibungen) Restlaufzeit <1 Jahr = UV
- Bewertung Liquiditätsreserve (UV) strenges Niederstwertprinzip = Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag Zuschreibung: Anko
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- Bewertung AV gemildertes Niederstwertprinzip, da Finanzanlage dauernde Wertminderung = Niederstwert voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung = Wahlrecht auch Teilabschreibung möglich Zuschreibung: Anko
- Anhaltspunkte für dauerhafte Wertminderung Wertpapierbezogene Größen: Umfang, Dauer eines Wertverlusts Abweichung von eigentlichen Kursabweichungen fundamentale Daten des UN: Verluste finanzielle Schwierigkeiten verschlechterte Zukunftsaussichten
- Bewertung Handelsbestand Zeitwertbilanzierung Gläubigerschutz: Risikoabschlag -> Value at Risk = zu erwartender Maximalverlust aus dem Handelsbestand, der innerhalb von 10 Tagen zu 99% nicht überschritten wird (Berechnung muss min auf Beobachtung von 250 Handelstagen erfolgen) Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 10% der Nettoerträge
- Ausweis und Saldierung Kursgewinn/verluste kein Verrechnungsverbot für die Wertpapierbestände Handelsbestand = Saldierungspflicht! --> "Nettoertrag/aufwand des HB" AV = Saldierungswahlrecht --> Finanzanlageergebnis UV = Saldierungswahlrecht
- Bewertung von Forderungen (Krediten) stets UV Abschreibung auf niedrigeren Beizulegenden Wert --> Abschreibung NUR bei Bonitätsverschlechterung Verdichtung auf 4 Gruppen: uneinbringliche Forderungen notleidende Forderungen (Bildung EWB auf das Gesamtkreditengagement des Schuldners) Anmerkungsbedürftige Forderungen Forderungen ohne erkennbare Ausfallrisiken
- notleidende Forderung EWB auf Gesamtengagement des Schuldners Forderungsbetrag - erwartete Tilgung - erwartete Einzahlung aus der Sicherheitenverwertung = EWB direkter Abzug von den Aktivpositionen
- pauschalisierte EWB bei kleineren und standardisierten Krediten zum Beispiel EWB für alle Kreditnehmer die eine erste Mahnung erhalten haben allerdings immer noch EWB mit konkreten Anzeichen einer Bonitätsverschlechterung Wertaufholung bei Wegfall des Grundes
- uneinbringliche Forderung erfolgsmindernde Ausbuchung in dem Umfang für den keine Sicherheiten vorliegen Wenn bislang keine EWB --> Direktabschreibung Wenn bereits in vergangenen Jahren EWB gebildet --> Verbrauch dieser EWB (kein Aufwand im lfd. Jahr)
- anmerkungsbedürftige Forderungen keine EWB, nur intensive Betreuung (da keine genaue Risikoeinschätzung)
- PWB (durchschnittlicher Forderungsausfall der letzten 5 Jahre / durchschnittlich risikobehaftetes Kreditvolumen der letzten 5 Jahre) * risikobehaftetes Volumen am Stichtag risikobehaftetes Kreditvolumen = anmerkungsbedürftige Forderungen, Foderungen ohne erkennbare Ausfallrisiken, der nicht-wertbereichtigte Teil der notleidenden Forderungen
- stille Vorsorgereserven Bildung von stillen Reserven in fast beliebiger Höhe zu Lasten des Ergebnisses und anschließdene erfolgswirksame Auflösung Verrechnung mit diversen anderen Gewinnen und Verlusten (inkl. Kreditausfällen) --> Ausweis Nettoposition keine Anhangangaben
- stille Vorsorgereserven Bildung von stillen Reserven in fast beliebiger Höhe zu Lasten des Ergebnisses und anschließdene erfolgswirksame Auflösung Verrechnung mit diversen anderen Gewinnen und Verlusten (inkl. Kreditausfällen) --> Ausweis Nettoposition keine Anhangangaben
- Bildung stiller Vorsorgereserven bis zu 4% der Summe aus Forderungen an KI, Forderungen an Kunden, WP der UV Abschreibungen bei WP/Forderungen des UV, die wirtschaftlich nicht notwendig sind
- Risikovorsorge - Zuführung EWB Kredite + Auflösung EWB Kredite - Direktabschreibungen Kredite + Eingänge auf abgeschriebene Kredite +/- Veränderung der PWB - Rückstellungen im Kreditgeschäft + Auflösungen von Rückstellungen im Kreditgeschäft + realisierte Gewinne aus den WP der UV - realisierte Verluste auf den WP der UV + Zuschreibungen auf WP der UV - Abschreibungen auf die WP der UV + Auflösung von Vorsorgereserven - Zuführung zu den Vorsorgereserven = Risikovorsorge
- Grund der Vorsorgereserve Vertrauen in die Bank, auch in schlechten Jahren kein Verlust Verhinderung eines Bankenruns