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Bankbetriebslehre (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Grundlagen
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- Einlagengeschäft keine Inhaber oder Orderschuldverschreibungen Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs. 1
- Pfandbriefgeschäft Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Kreditgeschäft Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Diskontgeschäft Ankauf von Wechseln und Schecks Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Finanzkommissiongeschäft Anschaffung/Veräußerung von FI im eigenen Namen auf fremde Rechnung Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Depotgeschäft Verwahrung und Verwaltung von WP Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Garantiegeschäft Übernahme von Bürgschaften/Garantien Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Durchführung des bargeldlosen Scheckeinzugs, Wechseleinzug und die Ausgabe von Reiseschecks Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Emissionsgeschäft Übernahme von FI für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
- Tätigkeit als zentrale Gegenparteil Bankgeschäft (nur KI) §1 Abs.1
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- Anlagevermittlung Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von FI finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Anlageberatung Abgabe von persönlichen Empfehlungen, die sich auf die Geschäft mit FI beziehen und auf den Kunden persönlich abgestimmt sind finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Betrieb eine multilateralen Systems Zusammentragen von Interessen vieler Kunden finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Platzierungsgeschäft Platzierung von FI ohne Übernahmeverpflichtung finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Abschlussvermittlung Anschaffung/Veräußerung FI in fremden Namen auf fremde Rechnung finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Finanzportfolioverwaltung Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Sortengeschäft Handel mit Sorten finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Factoring laufender Ankauf von Forderungen finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Finanzierungsleasing finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Anlageverwaltung Anschaffung/Veräußerung FI außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens finanzielle DL (nur KI und Finanzdienstleistungsinstitute) §1 Abs. 1a
- Institute Sammelbegriff für KI und Finanzdienstleistungsinstitute
- Beteiligungen erwerben und halten Finanzunternehmen §1 Abs. 3
- Finanzunternehmen UN, die keine Institute und keine Kapitalverwaltungsgesellschaft sind und deren Haupttätigkeit in einer der 7 Tätigkeiten aus Abs. 3 besteht
- entgeltlicher Erwerb von Geldforderungen Finanzunternehmen §1 Abs. 3
- Leasing-Objektgesellschaften Finanzunternehmen §1 Abs. 3
- Handel mit FI für eigene Rechnung Finanzunternehmen §1 Abs. 3
- Dritte bei der Anlage in FI beraten Finanzunternehmen §1 Abs. 3
- Unternehmensberatung Finanzunternehmen §1 Abs. 3
- Geldmaklergeschäfte Vermittlung zwischen KI's bezüglich Darlehen
- CRR Kreditinstitute KI, die das Einlagen und Kreditgeschäft ausführen
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- nicht als Kreditinstitut gelten: Versicherungsunternehmen Pfandleiher UN, die Bankgeschäfte lediglich im Konzern betreiben
- Depot A / Depot B Depot A: Eigene Geldanlage der Bank in WP als Kreditersatzgeschäft, Diversifikation oder Spekulation Depot B: Kundendepots
- Hybridkapital Mischform aus EK und FK Ausgabe nachraniger Schuldverschreibungen, Ausgabe Genussscheine, Hereinnahme stiller Vermögenseinlagen
- Zinsüberschuss/Zinsaufwand Kombinierter Ertrag auf Aktiv- und Passivgeschäft
- Fondsgeschäft nur von bestimmten, spezialisierten Finanzdienstleistern
- Allfinanz-/Verbundgeschäft Verkauf von Finanzprodukten, die die Bank gar nicht selber produzieren darf, d.h. die Bank ist nicht der Vertragspartner Baussparverträge, Fondsanteile, Vertrieb Versicherungsverträge --> fremder Name, fremde Rechnung = Abschlussvermittlung
- Universalbanken Angebot aller Arten von Bankgeschäften unter einem Dach Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Commerzbank, Deutsche Bank
- Spezialbanken freiwillige oder gesetzliche Spezialisierung auf einen Bereich: freiwillig = Autobanken, Kreditbanken, Online-Broker gesetzlich: Bausparkassen, staatliche Banken mit Sonderaufgaben = Förderbanken
- Finanzintermediär Treffpunkt von Geldanbieter und Geldnachfragen Bank als Intermediär, so dass keine Verbindung zwischen Anbieter und Nachfrager (keine Vertragspartner)
- zentrale Kontrahenten üblicherweise Tochtergesellschaft eines Börsenbetreibers stellt sich nach dem Abschluss unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer
- Größentransformation Ausgabe mehrere kleiner Einlagen als große Kredite --> Bank als Kapitalsammelstelle Für die Bank entsteht kein Risiko, ist aber auch keine Ertragsquelle, da zwar niedrige Einlagenzinsen höheren Kreditzinsen gegenüber stehen, die Kredite aber höhere Verwaltungskosten haben
- FTF die durchschnittliche Laufzeit/Zinsbindung eines Kredits ist i.d.R. höher als bei den Einlagen --> positive FTF "aus kurz mach lang" Fristen: Laufzeit Zinsbindungsfrist (wenn nicht identisch dann Zinsbindung entscheidend) Kündigungsfrist
- FTF als Liquidiätsrisiko Bodensatztheorie: es werden i.d.R. nicht alle kurz- und mittelfristigen Einalgen gleichzeitig bei Fälligkeit abgerufen, d.h. ein Teil kann als mittel- bis langfristige Kredite vergeben werden wenn doch Geld benötigt wird: kurzfristige Aufnahme an Interbankenmarkt Refinanzierung durch Anleihenemission Verkauf von Kreditforderungen in Krisenzeiten: Gefahr eines Bankenruns = viele Leute fordern gleichzeitig ihre Einlagen zurück und die Refinanzierungsmöglichkeiten brechen zusammen
- FTF als Liquiditätsrisiko - direkte Maßnahmen zur Stabilisierung bei einem Banken Run staatliche Garantie für Einlagen durch deutsche Regierung EZB stellt Geld nahezu unbegrenzt zur Verfügung (sehr günstige Zinsen) Inanspruchnahme staatlicher Garantien zur Anleihenemission EZB kauft selbst Anleihen --> erhöhte Liquidität
- FTF als Ertragsquelle - Strukturbeitrag i.d.R. sind langfristige Zinsen höher, sowohl bei Einlagen als auch bei Krediten Ertrag durch Ausgabe langfristiger Kredite, die durch kurzfristige Einlagen refinanziert werden
- FTF als Ertragsquelle - Konditionenbeitrag Kreditzinsen sind höher als marktübliche Refinanzierung --> Ertrag Einlagenzinsen sind niedriger als marktübliche Zinsen --> Ertrag das KI muss die schlechteren Zinssätze vermarkten können gesamte Zinsspanne = Konditionenbeitrag (Einlagen) + Strukturbeitrag + Konditionenbeitrag (Kredit)
- FTF und Zinsänderungsrisiken 2 Hauptrisiken: a) Zinsniveau steigt in allen LZ insgesamt = Einlagenzinsen werden i.d.R. schneller angepasst als Kreditzinsen --> Zinsüberschuss sinkt vorübergehend --> Einlagenzinsen sind elastischer als Kreditzinsen b) Drehung der Zins- bzw. Renditestruktur d.h. langfristige Zinsen sinken, kurzfristige Zinsen steigen --> negative Strukturbeiträge