35
Berufliche Rehabilitation (Fach) / Grundlagen (Lektion)
...
Diese Lektion wurde von Esther45 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
Anzeige
- 1. Was ist eine Integrationsvereinbarung? "Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in (§ 93) genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers (§ 98) eine verbindliche Integrationsvereinbarung” (SGB IX § 83)" Inhalte:Die gemeinsame Zielsetzung ist es, die Diskriminierung und soziale Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, das partnerschaftliche Verhalten aller beteiligten und somit eine gute Zusammenarbeit zu erreichen. (...) =Pflichten des Arbeitgebers bei der Neu- und Wiederbesetzung von Stellen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates RWTH Aachen (2004) 2. Ziele der Integrationsvereinbarung Neueinstellung von schwerbehinderten/ gleichgestellten Menschen, Bereitstellung Ausbildungsplätze für schwerbehinderte/ gleichgestellte Menschen Arbeitsplatzerhalt 3. Umsetzung der Ziele Personalplanung Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsumfeld (...) Prävention Rehabilitation (...)
- Welche Leistungsträger gibt es und wie ist ihre Zuständigkeit? BA (ber Reha), KV(med. Reha), DRV (beides), DGUV(beides), Kommune ARGE/Sozialhilfe (beides, wenn andere nicht zuständig sind)
- 3. Was ist eine Ausgleichszahlung, Wann wird sie erhoben? ...Nach Schwerbehindertenrecht müssen Arbeitgeber (>20 Arbeitsplätze) 5% schwerbehinderter Menschen beschäftigen, ansonsten müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen Bei einer Beschäftigungsquote von 3-5% Ausgleichsabgabe 105 Euro monatlich 2-3% Ausgleichsabgabe 180 Euro monatlich <2% Ausgleichsabgabe 260 Euro monatlich (Erhebung: Integrationsamt §102 SGBIX /BMAS)
- 4. Wie ist der Zugang zum (beruflichen) Rehasystem organisiert (Denken Sie an Servicestellen für berufliche Reha) Durch das SGB 9? Realisation durch: die Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur Errichtung gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation in allen Landkreisen und kreisfreien Städten (unter Nutzung bestehender Strukturen; ergänzend zu bestehenden, bewährten Auskunfts- und Beratungsangebote der Rehabilitationsträger) (Klärung des individuellen Hilfebedarfs (ggf. unter Einleitung psychosozialer Begleitung, Ermittlung und Benennung des zuständigen Rehabilitationsträgers)Kontaktaufnahme mit dem RehabilitationsträgerMithilfe bei der unverzüglichen Einleitung des Rehabilitationsverfahrens Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung,Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern/ -fachdiensten, um bedrohte Arbeitsverhältnisse erkrankter und behinderter Arbeitnehmer zu erhalten)??
- 5. Welche Funktionen/Aufgaben haben Integrationsämter, (Integrations-)Fachdienste, Versorgungsämter? ,Integrationsämter: erheben und verwalten die Ausgleichsabgabe.Kündigungsschutz Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das Integrationsteam (für die betriebliche Integrationsvereinbarung) IFD sind den IFÄ unterstellt. aufgabe, den Prozeß der Rehabilitation medizinisch, psychologisch und sozialpädagogisch zu begleiten oder im Hinblick auf technische Hilfen zu unterstützen. 1. Fachdienste in Reha-Einrichtungen ärztlicher Dienst, psychologischer Dienst, Sozialdienst, Sozialpädagogischer Dienst2. Fachdienste der Arbeitsagentur ärztlicher, psychologischer & technischer Fachdienst3. Fachdienste der Integrationsämter Psychosozialer Dienst, IFD beratende Ingenieure4. AmbulanzenVersorgungsämter werden abgeschafft, aber stellen SB AUsweise aus, also die Beh fest, Grad der Beh und andere gesundheitliche Merkmale die bei dem Anspruch auf Reha Leistungen eine Rolle spielen.
- 6. Welche 2 wichtige Elemente stehen in Sozialgesetzbuch IX, §1? Welche 4 wichtigen Leistungen zu LTA werden unterschieden (§33)? SGB IX - § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft: 1. Behinderte (oder von Behinderung bedrohte) Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetze,-um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. […] 2. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen. § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,2. Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,3. berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilhabe erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,4. berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,[…]
- 7. In welchem Zusammenhang (-hänge) stehen DRV, BundesAgentur, DGUV =Berufsgenossenschaft, Integrationsamt, Fachdienste, Versorgungsamt, Servicestellen. Skizzieren Sie die Positionen bzw. Relationen dieser Institutionen im Reha-System. Leistungsträger: DGUV, DRV BA. Integrationsamt steuert Integrationsfachdienste. Erheben& verwalten Ausgleichsabgabe.Kündigungsschutz Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das Integrationsteam (für die betriebliche Integrationsvereinbarung) IFD sind in BA, Integrationsämtern, Reha Einrichtungen, Ambulanzen; Prozeß der Rehabilitation medizinisch, psychologisch und sozialpädagogisch zu begleiten, interdisziplinärer Ansatz im Sinne einer ganzheitlichen Rehabilitation. Versorgungsamt wird abgeschafft. hat GdB, Beh. und weitere ges Merkmale festgestellt.
- 8. Welche Typen LTA unterscheidet der Leistungsträger DRV (Folie 31, 33, 34) 6 „Typen“ LTA werden unterschieden 1. Hilfen zur Erhalt oder Erlangung eines Arbeitsplatzes inkl. Kraftfahrzeughilfen, um trotz Behinderung/Einschränkung den Arbeitsplatz erreichen zu können 2. Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung 3. Berufliche Bildung: Ausbildung (i.d.R. keine Leistung der DRV), berufliche Anpassung, spezifische Qualifizierung und Weiterbildung wie z.B. Umschulungen 4. Grundzuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 5. Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber 6. Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- 9. Was beinhaltet generell das SGB IX? SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, seit Juli 2001. Ziele des SGB 9Verbesserung des Zuganges von behinderten Menschen zur Rehabilitation durch qualifizierte und umfassende Beratung und Unterstützung. Realisation durch: die Verpflichtung der Rehabilitationsträger -Errichtung gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation in allen Landkreisen und kreisfreien Städten (unter Nutzung bestehender Strukturen; ergänzend zu bestehenden, bewährten Auskunfts- und Beratungsangebote der Rehabilitationsträger) Klärung des individuellen Hilfebedarfs (ggf. unter Einleitung psychosozialer Begleitung, Ermittlung und Benennung des zuständigen Rehabilitationsträgers) Kontaktaufnahme mit dem Rehabilitationsträger Mithilfe bei der unverzüglichen Einleitung des Rehabilitationsverfahrens Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung, Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern/ -fachdiensten, um bedrohte Arbeitsverhältnisse erkrankter und behinderter Arbeitnehmer zu erhalten
- 10. Was versteht man unter primäre, sekundäre, tertiäre Prävention. Geben Sie Beispiele für diese Präventionsarten Das Bemühen, Behinderungen und chronische Krankheiten so weit wie möglich zu verhindern. Zur Erreichung dieser Zielsetzung spielenArbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und Gesundheitsfürsorge eine unverzichtbare Rolle. Primäre Prävention = alle Bemühungen noch gesunde Menschen vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen u.a.Gesundheitstraining Sekundärprävention:=Menschen, welche einer bestimmten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind oder mit Risikofaktoren behaftet sind, vor einer Progredienz, also einer Verschlimmerung des Zustandes zu bewahren Früherkennung drohender Schäden Tertiärprävention = Voranschreiten einer bereits bestehenden schwerwiegenden Einschränkung verhindert oder das Leben mit dieser Einschränkung unterstützt adjuvante oder additive Therapien
- Anzeige
- 11. Die Person- Umwelt Beziehung steht zentral in u.a. ICF; auch Witte sieht beide Dimensionen als zentral für die Rehabilitation (Readaptation). Vergleichen Sie beide Auffassungen zu dieser Person-Umwelt Beziehung. Übertragen auf irreversible Behinderungen nach Witte (1988): von piaget abgeguckt: Readaptation: Reakkommodation= Veränderung auf Seiten der Person in Richtung ihrer physischen & sozialen UmweltReassimilation= Umgestaltung der Umwelt in Richtung der individuellen Möglichkeiten & Bedürfnissen der Person Modell der ICFFunktionsfähigkeit und Behinderung Funktionale Gesundheit: Eine Person gilt als funktional gesund, wenn vor ihrem gesamten Lebenshintergrund 1.ihre körperlichen Funktionen (geistiger und seelischer Bereich) und Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen und –strukturen), 2.sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem (ICD) erwartet wird (Konzept der Aktivitäten) 3. und sie sich in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder –strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen). Kontextfaktoren 4. Umweltfaktoren bilden die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt ab, in der Menschen leben und ihr Dasein entfalten. (Umweltfaktoren sind in der ICF klassifiziert) 5. personbezogene Faktoren sind der besondere Hintergrund des Leben und der Lebensführung einer Person (ihre Eigenschaften und Attribute) und umfassen Gegebenheiten des Individuums, die nicht Teil ihres Gesundheitsproblems oder –Zustands sind. (Personenbezogene Faktoren sind in der ICF derzeit noch nicht klassifiziert (sozialkulturelle Unterschiede; ethische Aspekte))
- 12. Behinderungsbegriff nach §2 SGB IX: wie wird es beschrieben? Laut §2 des SGB IX (Januar 2006): Behinderung:Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 2. Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des §73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. 3. Gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des §73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
- 13. Seit April 2010 hat der Bundesrat der UN-Behindertenkonvention (Stichwort Inklusion) zugestimmt. Was impliziert diese Zusage? Deutschland verpflichtet sich, das Recht auf inklusive Bildung progressiv zu verwirklichen. Die Umsetzung der sozialen Inklusion und der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderung erfordert gerade im schulischen Bereich die Überwindung der Selektion und dem Zwang zur Sonderbeschulung Ziel der Konvention: Ziel des Übereinkommens ist, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Dabei soll stärker als bisher das kritische Potenzial der Menschenrechte gegen unfreiwillige Ausgrenzungen aus Gemeinschaften oder der Gesellschaft entfaltet werden UN-Konvention verlangt die soziale Inklusion. Das heißt im vollen Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben und dabei Autonomie und Unabhängigkeit zu wahren. Unter den Allgemeinen Grundsätzen (Art. 3) heißt es: „Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“.
- 14. Beargumentieren Sie wieso Integration und Inklusion unterschiedliche „Philosophien“ sind bzw. auf unterschiedliche Annahmen beruhen. j....
- 15. Beschreiben Sie die Änderungen von ICIDH (Disease->Impairment->Disability->Handicap) nach ICF, und argumentieren Sie warum die Modifikationen jetzt zu einem besseren Verständnis des Behindertenbegriffes und derer Folgen geführt haben. ICIDH vernachlässigt die Vielfalt möglicher Beeinträchtigungen! ( Orientierungsvermögen, körperliche Unabhängigkeit, Mobilität, Beschäftigungsfähigkeit soziale Integration, wirtschaftliche Eigenständigkeit ) Krankheitsfolgemodell ist unzureichend als theoretisches Rahmenmodell: Vom medizinischer nach biopsychosozialer Perspektive Das impliziert:Von Defiziten nach Ressourcen ->Von ICIDH nach ICFVon Linearität nach verknüpftem System! Die Beeinträchtigung wird neu definiert als Wechselwirkung zwischen dem gesundheitlichen Problem einer Person (ICD) und ihren personen- & umweltbezogenen Faktoren (ICF) Nach dem komplexen Interdependenzmodell variiert der Zustand der funktionalen Gesundheit mit dem Gesundheitsproblem (ICD) und den Kontextfaktoren, und einer Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit kann neue Gesundheitsprobleme oder funktonale Probleme nach sich ziehen Der bekannteste und häufigste Prozess der zu einer funktionalen Problematik führt, hat das aktuelle Gesundheitsproblem einer Person als Ausgangspunkt. Derartige Prozesse werden Primärprozesse genannt. Als Ausgangspunkt kann allerdings jedes Element des Modells für mögliche neue Probleme herangezogen werden. So kann z.b. eine längere Bettlägerigkeit einer Person (Aktivitätseinschränkung) eine Muskelatrophie (Strukturschaden mit Funktionsstörung) bewirken. Sekundärprozesse (weiter Beispiele Buch S. 31)Neben Sekundärprozessen sind noch induzierte Prozesse bekannt. Dies können sich bei Dritten, meist nächsten Angehörigen entwickeln.
- 16. Vergleichen Sie das biopsychosoziale Modell der ICF mit den nach Gerdes und Weiss. h
- 17. Welche Ziele werden mit ICF verfolgt.? Beschreiben Sie die wichtigsten Elemente von ICF (z.B. structure, body, person, environment, domaine usw). Ziele der ICF-Wissenschaftliche Grundlage für das Verstehen und Studium des Gesundheitszustandes. -Gemeinsame Sprache für die Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes (krankheits- und altersbedingte funktionale Probleme)-Ermöglichung von Datenvergleichen zwischen Ländern der EU, -Disziplinen im Gesundheitswesen, -Gesundheitsdiensten und -im Zeitverlauf Systematisches Verschlüsselungssystem für Gesundheitsinformationssysteme ICF als Ergänzung zum ICD-10 1. Körperfunktionen („b“) und –strukturen („s“); „b“ („body functions“) Körperfunktionen sind die physiologischen Funktionen vonKörpersystemen (einschließlich psychologischer Funktionen).„s“ („body structures“) Körperstrukturen sind anatomische Teile des Körpers wie Organe,Gliedmaßen und deren Bestandteile. Gliederungsprinzipien= Organe, Organsysteme und psychologische Konstrukte 2. Aktivitäten und Partizipation („d“) „d“ („life domain“) Aktivitäten und Partizipation haben eine gemeinsame Klassifikation, die „Klassifikation der Aktivität und Teilhabe“ genannt wird....Gliederungsprinzip =Lebensbereiche („life domains) sie sind Bereiche menschlicher Tätigkeiten. -Handlungen und Aufgaben (Aktivitätskonzepte) und/oder menschlicher Daseinsentfaltung (Teilhabekonzepte) 3. Umweltfaktoren („e“) (S. 120-122) „e“ („environmental factors“) Umweltfaktoren Gliederungsprinzip: 2 Ebenen: Individuum und Gesellschaft Ebene des Individuums: Hierunter fällt die unmittelbare, persönliche Umwelteines Menschen einschließlich häuslicher Bereich, Arbeitsplatz und Schule. Diese Ebene umfasst auch die physikalischen und materiellen Gegebenheitender Umwelt, sowie den persönlichen Kontakt zu anderen (Familie, Bekannte,Peers, Fremden) Ebene der Gesellschaft: Hierunter fallen die formellen und informellen sozialenStrukturen, Dienste und übergreifenden Ansätze oder Systeme in der Gesellschaft, die einen Einfluss auf das Individuum haben. Diese Aspekte Umfassen Organisationen und Dienste bezüglich der Arbeitsumwelt, kommunalen Aktivitäten, Behörden und des Kommunikations- und Verkehrswesens sowie informelle soziale Netzwerke und (2) Gesetze, Vorschriften, formelle und informelle Regeln, Einstellungen und Weltanschauungen.
- 18. Was beinhalten die Klassifikationssysteme KTL/LBR? (nicht die einzelnen Kapitel, aber wie wird generell vorgegangen) KTL: Elf Kapitel übergeordneter Leistungsgruppen der Reha; Dokumentationscode – Buchstabe und drei nachfolgenden Ziffern, wie z.B.A065 Sport- und Bewegungstherapie: WirbelsäulegymnastikE050 ArbeitsplatztrainingL012 Bewegung und Sport in der Freizeit zum Muskelaufbau;Dauer und Frequenz wird auch kodiert: z.B.C241 I 02-> Standardisierte Erwachsenenschulung bei Diabetes mellitus Typ 1, 45 min., 2 x - Auf Seite x sind die Qualitätsmerkmale beschrieben, wie die Berufsgruppe, die das machen darf/soll: z.b. Arzt für Psychosomatik und Psychotherapie LBR: beinhaltet sowohl Qualifizierungsleistungen (zB. 2-jähriges Berufsausbildung) und Teilqualifizierungen (Berufszertifikate, wie SAP, Excel, Buchhaltungsprogramme, Busyness-englisch) als auch Integrationsmaßnahmen (zB., Bewerbungstraining) Die Aufbereitung wird für einrichtungsbezogene Berichte zur Prozessqualität genutzt Die einzelfallbezogene Dokumentation von Leistungen der beruflichen Rehabilitation ist wichtiger Bestandteil der Reha-QualitätssicherungDie Herstellung von Transparenz der Leistungsprozesse in der beruflichen Rehabilitation unter den Bedingungen einer individualisierten Leistungsgestaltung ist Ziel der Klassifikation erfolgt verbindlich für alle Rentenversicherungsträger im Reha-Entlassungsberichtverfahren der Deutschen Rentenversicherung Vorgehen: Neun Kapitel übergeordneter Leistungsgruppen der Reha Beispiel: Kompetenzdiagnostik, Assessment, Förderplanung (A) „Es werden die arbeitsbezogenen Verhaltens- und Erlebensmuster eines Rehabilitanden standardisiert erhoben. Die Bearbeitungs- und Auswertungsdauer des Tests beträgt insgesamt 20 min. Leistungskategorie: Standardisierte psychologische TestungLBR-Code: A07020 min Dauer-Code: CAnzahl: 1 Code: 001
- 19. Wie passen ICF/KTL/LBR im Konzept des Qualitätsmanagement in der (beruflichen) Rehabilitation? Relevanz für die berufliche Rehabilitation ICF, KTL, LBR Klassifikationen wie zB. ICF systematisieren und standardisieren die Auswirkung von (chronischen) Krankheiten in der Gesellschaft. Hiermit kann das Gesundheitssystem u.a. aktuell feststellen und in die Zukunft prognostizieren welche medizinische, (psycho-)soziale, physisch/technische Maßnahmen notwendig sind. Darüber hinaus können die Bedingungen geschaffen werden um die funktionale Gesundheit van Personen mit einem (chronischen) Krankheit zu sichern und zu optimieren. Diese Information ist auch relevant für die Instandsetzung eines Qualitätsmanagements, das die verschiedenen Maßnahmen „monitoren“ soll. ICF:Die Anwendung des ICF ermöglicht systematisiertes, rehabilitatives Denken und eröffnet erweiterte Perspektiven für rehabilitatives Handeln.Verbesserung der funktionalen Diagnostik, der Zielbestimmung, der Reha- Planung, der Auswahl einzusetzender Einzelleistungen und der Evaluation rehabilitativer Maßnahmen durch die Anwendung des ICF.Die Anwendung des ICF ermöglicht hohe Ökonomität: Zeitersparnis; Erhöhung der Effizienz der Struktur, Organisation und Abläufe in Reha- Einrichtungen. KTL: Die Klassifikation therapeutischer Leistungen dient der Abbildung, Bewertung und Sicherung der Prozessqualität der medizinische Rehabilitation.Leistungsverzeichnis, das eine inhaltliche Definition der einzelnen Leistungseinheiten und eine Festlegung von Mindestanforderungen der therapeutischen Leistungserbringung enthält. Die KTL gilt gleichermaßen für alle Bereiche der medizinischen Rehabilitation: stationär und ambulant, für Erwachsenen, Jugendliche und Kinder.Die KTL-Dokumentation erfolgt verbindlich für alle Rentenversicherungsträger im Reha-Entlassungsberichtverfahren der Deutschen Rentenversicherung. LBR: LBR: Leistungsqualifikation Beruflicher Reha Die Klassifikation beruflicher Leistungen dient der Abbildung, Bewertung und Sicherung der Prozessqualität der beruflichen Rehabilitation.Leistungsverzeichnis, das eine inhaltliche Definition der einzelnen Leistungseinheiten und eine Festlegung von Mindestanforderungen der therapeutischen Leistungserbringung enthält. Die LBR gilt für alle Einrichtungen, die berufliche Bildungsleistungen erbringen (Berufsförderungswerke, Akademien oder Berufliche Trainingszentren) Die Klassifikation umfasst den Bereich der beruflichen Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung..
- 20. SGB IX fördert Selbstbestimmung; wie passt Persönliches Budget in dieser Aufforderung? Was beinhaltet PB. Persönliches Budget ist eine Maßnahme seitens der Leistungsträger, um die Selbstbeteiligung/ Motivation von Leistungsempfängern zu vergrößern und somit zur Erhöhung der Wirksamkeit von Reha-Leistungen bei zu tragen. ein innovatives Steuerungsinstrument! Menschen mit Behinderung erhalten einen ihrem individuellen Bedarf entsprechenden Geldbetrag, mit dem sie Unterstützung selber auswählen und organisieren können. P.B. ist einsetzbar für Alltägliche Bedarfe (z.B. Unterstützung bei der Haushaltsführung, Arbeit, Familie),Regelmäßig wiederkehrende Bedarfe und Regiefähige Bedarfe Wird als leistungsträgerübergreifende Komplexleistung erbracht
- 20. Welche Erfahrungen gibt es schon mit PB? wie groß ist die Anwendungspalette von PB (insbesondere Berufliche Rehabilitation)? PB:international etabliert (in Deutschland bisher hauptsächlich diskutiert und in Pilotprojekten ausprobiert). Warum das PB hier (berufliche Reha) geeignet ist?: Verschiedene Phasen: Berufsförderung (Vorbereitung und Qualifizierung),Akquisition und Vermittlung von Arbeitsplätzen,Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen-->Phasenübergreifende Koordination der Unterstützungsleistungen bietet sich anWo das PB dennoch realisierbar ist?, Berufliche Teilhabeleistungen, die nach § 17 SGB IX „budgetfähig“ sind: ReisekostenHaushalts- oder BetriebshilfeKinderbetreuungskostenKFZ-HilfeBeschaffung, Ausstattung, Erhalt einer behindertengerechten WohnungKostenübernahme einer notwendigen ArbeitsassistenzArbeitsassisstenzWo das PB auch realisiert ist? §102 Abs. 4 SGB IX:„über gelegentliche Handreichungen hinausgehende zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitsausführung..“Ziel: Arbeitsplatz erlangen und/oder nachhaltig sichernHier liegt bereits eine Form des PB vor:Schwerbehinderte AN stellen selbst eine Assistenzkraft ein (Arbeitgebermodell) oder beauftragen einen Anbieter mit der Erbringung der Leistung (Auftragsmodell)
- 21. Was versteht man unter Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM); Welche Maßnahmen können z.B. getroffen werden? Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein systematisches (gemeinschaftliches) Vorgehen zur Förderung von Gesundheit in Unternehmen. -->Anforderungen und Belastungen durch Arbeit werden immer weniger durch physiko-chemische als durch psychosoziale Faktoren bestimmt - Fokus auf Erhaltung und Steigerung gesundheits- und leistungsförderlicher Faktoren am Arbeitsplatz (Salutogenetisches Konzept: gesunde Menschen im gesunden Betrieb) - BGM dient als Integration von Managementprozessen und Unternehmenskultur. Organisatorische Maßnahmen: Einführung von flexiblen Arbeitszeiten und Telearbeit, Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich an der Verbesserung ihrer Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung zu beteiligen, Mitarbeitern lebenslangen Lernen ermöglichen Umgebungsbezogene Maßnahmen: Gemeinschaftsräume bereitstellen Ein generelles Rauchverbot verhängen Eine angenehme psychosoziale Arbeitsumgebung fördern Individuelle Maßnahmen: Sportkurse und –Veranstaltungen anbieten und finanzieren, Eine gesunde Ernährung fördern Programme zur Raucherentwöhnung anbieten, Angebote, wie Psychosoziale Beratung und Stressbewältigungskurse
- 22. Welche Ziele werden verfolgt? Welche Argumente gibt es für BGM? Was bedeutet BGM vor dem Hintergrund der Disability Management Konzeption und der (primäre, sekundäre) Präventionsgedanke. Ziele: Senken krankheitsbedingter Fehlzeiten Förderung der Gesundheit im Allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit. mit dem Zweck : Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Reaktion auf den demografischen und strukturellen Wandel der Belegschaft (Renteneintrittsalter = 67) Eingliederungsmanagement (Disability Management) Argumente für BGM: Rückgang der Fehlzeiten, Höhere Motivation,Gesteigerte Leistungsfähigkeit ->Produktivität, Geringere Fluktuation, Positives Image als Arbeitgeber- einfachere Personalrecruitment Return of Investment (vgl. Sochert in A. Weber, 2008): Studien belegen, dass jeder Euro, der in die BGF investiert wird, aufgrund der verringerten Fehlzeiten zu einer Investitionsrendite von 2,50 bis 4,80 Euro führt - Fehlzeitreduktion von 12% bis 36%- Rückgang der AU-Tage zwischen 48% und 78% Bedeutung BMG vor HG der Disability Management Konzeption: Disability Management – Return to Work concepts: Case management/ coaching im Krankheitsfall (Disability coach) Rückkehrgespräche/Evaluation der krankheitsbedingten Ursachen Prävention / Rückfall Maßnahmen (Aufgabe/Organisation) Körperliche und psychische Krankheiten (z.B., Burn-out; Mobbing) Regelmäßige Zwischenevaluation/ Mentoring der Prozeßkette
- 23. Welche positive Effekte könnten für BGM nachgewiesen werden? positive Effekte weilRückgang der FehlzeitenHöhere MotivationGesteigerte Leistungsfähigkeit ->ProduktivitätGeringere FluktuationPositives Image als Arbeitgeber- einfachere Personalrecruitment Return of Investment (vgl. Sochert in A. Weber, 2008) Studien belegen, dass jeder Euro, der in die BGF investiert wird, aufgrund der verringerten Fehlzeiten zu einer Investitionsrendite von 2,50 bis 4,80 Euro führt Fehlzeitreduktion von 12% bis 36%Rückgang der AU-Tage zwischen 48% und 78%
- 24. Was beinhaltet BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagment)? BEM Betriebliche Eingliederungsmanagement* (2004 eingeführt in SGB IX) Rechtsgrund: §84 SGB IX Prävention (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in §93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des §93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. (3) Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des BEMs sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen.Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist der §14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden.(2-3 Wochen)
- 25. Welche drei Kompetenzbereiche werden im neuen Reha-Modell genannt? Beschreiben Sie diese Schlüsselkompetenzenbilden neben der Fach- und Gesundheitskompetenz gleichwertige Voraussetzungen, Handlungs- und Integrationskompetenz zu erreichen umfassen Qualifikationen, die den Berufstätigen befähigen, aktuell und zukünftig auf veränderte Anforderungen flexibel reagieren zu können. dazu gehören:SozialkompetenzPersonalkompetenz (Humankompetenz)Lern- und Methodenkompetenz Fachkompetenzbeschreibt die Bereitschaft und Fähigkeit, berufstypische Aufgabenstellungen selbstständig, fachlich richtig, zielgerichtet und methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis anschließend zu beurteilen Gesundheitskompetenz: - Bereitschaft und Fähigkeit des Menschen, physische und psychische Leistungsfähigkeit (im Rahmen seiner Möglichkeiten) wiederherzustellen, zu erhalten und auszubauen. - setzt die Einsicht und Akzeptanz vorhandener Beeinträchtigungen voraus & schließt aktive Maßnahmen zu ihrer Kompensierung und Verbesserung ein. Als Fähigkeit, gesundheitsfördernde Entscheidungen zu fällen, setzt Gesundheitskompetenz den verantwortlichen und bewussten Umgang mit Körper, Geist und Seele voraus.
- 26. Was sind die Ziele des neuen Reha-Modells? Beschreiben Sie diese. 3 Ziele: Integrationsorientierung Individualisierung Beschäftigungsfähigkeit IntegrationsorientierungSie beschreibt die Ausrichtung aller Angebote und Prozesse eines Berufsförderungswerkes am Ziel der dauerhaften Eingliederung eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen in den Arbeitsmarkt. Dabei werden die Selbstbestimmung des Menschen und seine persönlichen und fachlichen Potenziale unter Beachtung der Unternehmensbedarfe auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt berücksichtigt. Die Ausrichtung am Ziel der Integration erfordert das enge Zusammenspiel und ein abgestimmtes Vorgehen aller am Prozess Beteiligten: z. B. behinderter Mensch, Reha-Träger, Arbeitgeber und Berufsförderungswerk IndividualisierungSie stellt die Bedürfnisse, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten des einzelnen Teilnehmers in den Mittelpunkt (Subjektorientierung) und orientiert sich bei der Gestaltung des Reha-Prozesses an der jeweiligen Individuallage. Sie zielt auf effizientes, ökonomisches und selbstverantwortliches Arbeiten.Individualisierung berücksichtigt gleichermaßen:den Teilnehmer in seiner umfassenden Lebenssituationden unterschiedlichen Bedarf der Reha-Träger und der Arbeitgeber (Arbeitsmarkt) als Ausgangspunkt für den Integrationsprozess. Individualisierung (stellt kein Ziel dar, sondern) ist Mittel zum Zweck. Sie zielt darauf, dem Einzelnen größtmöglichste Chancen zur Entwicklung seiner Potenziale und Eingliederungswege einzuräumen Beschäftigungsfähigkeit "bezeichnet die Fähigkeit eines Einzelnen, eine Erwerbstätigkeit zu erhalten und zu behalten, sowie über die erforderlichen arbeitsmarktfähigen Qualifikationen und Kompetenzen zu verfügen. Diese bilden die Grundlage, um sich flexibel den veränderten Situationen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen.“ Somit ist die Beschäftigungsfähigkeit für den Rehabilitanden eine Voraussetzung, sich dauerhaft im Arbeitsleben zu integrieren. Wichtig dabei ist, dass die Beschäftigungsfähigkeit nicht auf einen einzelnen Arbeitsplatz ausrichtet ist, sondern auf ein breites Tätigkeitsspektrum abzielt. Die Beschäftigungsfähigkeit wird hergestellt bzw. erhalten durch das Erlangen von Handlungs- und Integrationskompetenz, welche die drei Kompetenzbereiche Schlüssel-, Fach- und Gesundheitskompetenz umfasst.
- 27. Was sind die Ziele des PP/PM hinsichtlich der Umsetzung des neuen Rehamodells? (Folie 34) Welche Ziele verfolgt das PP/PM? Mit Hilfe des Bogens PP /PM sollen , abgeleitet aus dem neuen Rehamodell Foglende Aspekte (besser) erreicht werden: Das PP/PM soll die Subjektorientierung der Qualifizierungsmaßnahme erhöhen. Das Instrument soll dazu beitragen, Maßnahmen an die individuellen Stärken und Schwächen des Teilnehmers anzupassen. Weiteres Ziel ist die Dokumentation, Planung und Steuerung der Umschulungsmaßnahme mit dem Fokus auf die berufliche ReintegrationEs soll standardisiert und valide Fachkompetenzen, Schlüsselkompetenzen und Gesundheitskompetenzen erfassen und eine ganzheitliche individuelle Profilerstellung ermöglichenEs soll weiterführender Diagnostik oder Interventionen bei möglichen Integrationshindernissen einleitenUnd Förderbedarfe und Zielvereinbarungen ableiten.Lats but not least soll es die Selbstbestimmung und Selbststeuerung der Teilnehmer im Rehabilitationsprozess erhöhen. Über die mehrmalige Beurteilung integrationsrelevanter Merkmale (z. B.:Teamfähigkeit, Belastbarkeit, …) werden die Stärken und Schwächen eines Teilnehmers dokumentiert. Daraus abgeleitet kann die weitere Rehamaßnahme geplant und gesteuert werden.Standardisierte und valide Erfassung von Fachkompetenzen, Schlüsselkompetenzen und Gesundheitskompetenzen sowie eine ganzheitliche individuelle ProfilerstellungAlle drei Kompetenzbereiche sind wichtig, um dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden. Für eine standardisierte Erfassung dieser Kompetenzen sorgen einheitliche Merkmalsdefinitionen, Verhaltensbeispiele sowie ein einheitliches Antwortformat. Zusätzlich werden im PP/PM noch weitere bio-psycho-soziale Daten erhoben, um eine ganzheitliche Erfassung des Teilnehmers zu gewährleisten.Einleitung weiterführender Diagnostik oder Interventionen bei möglichen IntegrationshindernissenIm Falle von kritischen, integrationshinderlichen Entwicklungen eines Teilnehmers soll das Instrument diese aufzeigen und somit als Auslöser für weitere Diagnostik oder Interventionsmaßnahmen dienen.Ableitung von Förderbedarfen und ZielvereinbarungenAufgrund individueller Kompetenzprofile werden Fördermaßnahmen eingeleitet und konkrete Zielvereinbarungen getroffen. Solche Zielvereinbarungen können z. B. sein: Erwerb von Zusatzqualifikationen, Teilnahme an Fördermaßnahmen, Trainings, etc.Erhöhung der Selbstbestimmung und Selbststeuerung der Teilnehmenden im RehabilitationsprozessDie selbstbestimmte Teilhabe am Reha-Prozess soll über den Selbsteinschätzungsbogen gewährleistet werden. Dem Teilnehmer werden seine eigenen Stärken und Schwächen bewusst und er kann selbst angeben, in welchem Bereich er sich Unterstützung vom BFW wünscht.
- 28. Was beinhaltet das neue Rehamodell? Und wo sind die Schnittstellen mit dem Projekt PP/PM? (1) Integration ist das Ziel und Individualisierung der Weg einer erfolgreichen beruflichen Rehabilitation. Ziele: Integrationsorientierung, Individualisierung, BeschäftigungsfähigkeitBFWe haben sich zur Umsetzung des „Neuen Reha-Modells“ verpflichtet Grundlage: biopsychosoziales Modell; Modellbild: Rehabilitationscontrolling und -dokumentation (Prozessprofiling und Monitoring) Reha Assessment (=Empfehlungen für eine Weiterentwicklung – verstärkte Integrationsorientierung)-->-->Auftragserteilung durch Rehaträger--> Organisation individueller Integrationsprozesse--> -Steuerung durch Reha- und Integrationsmanagement, Zielvereinbarungen und Meilensteine(=PP/PM - Instrument)--> -Herstellung und Erhalt von Beschäftigungfähigkeit durch vereinbarte BFW Standards--> -Handlungs- und Integrationskompetenz--> -Schlüsselkompetenzen, Fachkompetenzen, Gesundheitskompetenz (=3 Kompetenzbereiche, die das Verfahren standardisiert erfassen sollen),--> -Individ. Leistungserbringung durch Variabilität: Rehawege, Orte, Dauer, Inhalte, Kosten (=Konsequenz) (2) alles in Klammern
- 29. Was sind Schlüsselkompetenzen? Nennen Sie 3 und beschreiben Sie diese. Schlüsselkompetenzen:Sie umfassen Qualifikationen, die den Berufstätigen befähigen, aktuell und zukünftig auf veränderte Anforderungen flexibel reagieren zu können. Dazu gehören:SozialkompetenzPersonalkompetenz (Humankompetenz)Lern-und Methodenkompetenz
- Anzeige
- 30. Nennen und beschrieben Sie die Komponenten des Prozessprofilinginstruments. j
- 31. Beschreiben Sie generell das Vorgehen in der Entwicklung und Erprobung von PPM (Prozessprofiling und – Monitoring) j
- 32. Welche Erkenntnisse brachten (a) die Abbruchanalyse, (b) Anwender- und Teilnehmerbefragungen, und (c) Arbeitgeberbefragung k
- 33. Wie wurde die Interrateruntersuchung durchgeführt und welche Ergebnisse konnte erzielt werden? j
- 20. Was bedeutet PB für die Beziehung zwischen Leistungsanbieter, Leistungserbringer und Leistungsempfänger? Es kommt zu einem Perspektivenwechsel in der Rehabilitationspolitik, der den schwerbehinderten Menschen aus seiner passiven Rolle als „Hilfeempfänger“ in eine aktive Rolle als wahl- und entscheidungsfähiger Nutzer entlässt. bis zum SGB IX (2001) bestehende eher schwache Position des Leistungsempfängers im Bedingungsgefüge des deutschen Rehabilitationssystems.Mensch mit Behinderung hat gesetzlichen Anspruch auf Leistungen, z.B. zur Teilhabe am Arbeitsleben gegenüber einem Rehabilitationsträger (z.B. AA)Inhalt, Umfang, Kosten und Qualität solcher Leistungen werden jedoch zwischen Leistungsträger und Anbietern vereinbartHier konnten die Adressaten von Leistungen bisher nur wenig Einfluss nehmenDa es sich zudem um standardisierte Versorgungsleistungen handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese sich an den individuellen Bedürfnissen und Potenzialen der Leistungsempfänger orientieren