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Recht (Fach) / a13. Kapitel (Lektion)
Besitz
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- Besitzstörungsverfahren? • Klage binnen 30 Tagen ab Kenntnis derStörung• keine Besitzstörung, wenn Störung durchGesetz oder Richterspruch legitimiert
- Voraussetzungen Besitzstörungen? 1. Besitz des Klägers vor der Verletzung2. Besitzverletzung durch Beklagten3. Eigenmacht des Beklagten (= keine gesetzliche Legitimation)
- Besitzstörung durch Bauführung? • §§ 340 ff ABGB• Klagerecht des Besitzers einer Liegenschaft schon beibloßer Gefährdung seines Besitzes durch Bauführung• Klagebegehren auf Verbot des Bauens oderWiederherstellung des Vorzustandes• Kein Abwehrrecht des Besitzers, wenn Bauvorhabenbehördlich genehmigt und wenn von ihm keineEinwendungen im Bauverfahren erhoben wurden• Gefahr des Einsturzes: Besitzer kann Sicherstellungallenfalls entstehender Schadenersatzansprüchebegehren
- Ersitzung? • = der Erwerb eines Rechtes durch besondersqualifizierten Besitz (rechtmäßig, redlich, undecht) während der gesetzlich bestimmten Zeit• Ersessen werden können Eigentum undDienstbarkeiten• Fristen:– Bewegliche Sachen: 3 Jahre– Unbewegliche Sachen: 30 Jahre
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