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Recht (Fach) / a10. Kapitel (Lektion)

Raumordnungsrecht

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  • Ziele des Raumordnungsrechts? Schutz der Umwelt und Naturgewalten Vorsorge für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürnisse Erhaltung von Wirtschaftsstruckturen Sicherung und Verbesserung der Siedlungsstrucktur Sparsamer Umgan mit Grund und Bodenvorrang der Siedlungsentwicklung nach innen ...
  • Raumplanung erfolgt wo? erfolgt auf meheren Ebenen: Kommunaler Bereich: Flächenwidmungs und Bebauungspläne überörtlicher Bereich: überregionale Entwicklungskonzepte bundesweit:duch hoheitliche Fachplanung des Bundes z.B Verkehrsgesetze wird durch die ÖROK mitgestalltet
  • Einfachgesetzliche Grundlagen? Raumordnungsgesetz der Länder Bundesgesetz
  • Verordnungen? Flächenwidmungspläne der Gemeinden Bebauungspläne der Gemeinden Landesentwiklungs- bzw Raumordnungspläne der Länder Räumliche Entwicklungskonzepte der Gemeinden
  • Formen der Raumordnung? Hoheitlich: BUND, LÄDER, GEMEINDEN nicht hoheitlich: FÖRDERUNGSWESEN, INFORMELLE KOORDINATION
  • Konzepte des Bundes bei hoheitlicher Raumordnung ergeben sich aus und Beispiele dafür? 10-BG Verkehrswesen berg Forstwesen Wasserrecht militärische Angelegenheiten
  • Örtliche Raumplanung? erfolgt im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden determiniert druch die überörtliche Raumplanung Planungsinstrumente: Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Räumliche Entwicklungskonzepte
  • Gemeindegebiet wird in folgende Gebiete eingeteilt? Bauland Grünland Verkehrsflächen andere Spezifizierungen
  • Flächenwidmungsplan muss mit dem...... übereinstimmen! Dies unterliegt im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Raumordnungsgesetz Landesregierung
  • Welche Flächen sind zusätzlich im Flächenwidmungsplan ersichtlich? Objekte mit besonderer Nutzung Z.B öffentliche Gewässer, Autobahnen. Nutzungsbeschränkungen bestehen ( demkmalgeschützte Gebäude, Naturschutzgebiete)  die durch natürliche Gefahen beeinträchtigt sind: hochwassergefährdete Gebiete)
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