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Recht (Fach) / 3. Kapitel (Lektion)
Gerichtsbarkeit
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- Gerichtsbarkeit zuständig für? in allen Zivilrechtstreitigkeiten und Strafsachen nicht im Verwaltungsstrafverfahren die Richter sind unabhängig unabsetzbar, unversetzbar
- Zivilstrafbarkeit? Bürgern wird zur Durchsetzung ihrer Ansprüche verholfen
- Strafgericht Staat hat Strafanspruch Ankläger und Richter sind verschieden Personen
- Arten der Höchstgerichte? Verfassungsgerichtshof: kontrolliert Einhaltung der Verfassunf inkl. Grundrechte Verwaltungsgerichtshof: kontroliert die Gesetzmäßigkeit von Verwaltungshandlungen Oberster Gerichtshof: Strafsachen und Zivistrafsachen EuGH. Für eu rechte zuständig
- Exekution in Exekutionsordnung geeget Gläubiger kann mit Hilfe des Gerichts die Erfüllung eines ihm zustehenden Anspruches erzwingen Vorausetzung ein Exekutionstitels ( rechtskräftiges Urteil)
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