LMR (Fach) / LMR Pahne (Lektion)

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Vorlesung Pahne WS15/16

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  • Besteht eine Zulassungs- oder eine Genehmigungspflicht oder ein Anzeigeerfordernis für LM? Herstellungs- und Vermarktungsfreiheit im Rahmen des lebensmittelrechtlichen Regelungswerkes--> Keine Zulassungs-, Genehmigungs- oder Anzeigeerfordernis Repressive, nicht präventive staatliche Kontrolle AusnahmenAmtliche Anerkennung von natürlichen MineralwässernAnzeigepflicht für bestimmte diätetische LM (Säuglingsnahrung, bilanzierte Diäten)Genehmigung von neuartigen LM (novel food)
  • Was versteht man unter der Eigenverantwortung eines Inverkehrbringers? Eigenverantwortung des Herstellers, Importeurs, Inverkehrbringers Unternehmer dürfen keine nicht sicheren LM in den Verkehr bringen LM-Unternehmer hat Rechtskonformität selbst sicherzustellen (Eigenverantwortung)
  • Was für lebensmittelrechtliche Prinzipien gibt es? Missbrauchsprinzip =  „alles ist erlaubt, sofern nicht ausdrücklich verboten“ z.B. § 11 LFGB Irreführungsverbot Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt = „alles ist verboten, sofern nicht ausdrücklich erlaubt“ z.B. Verwendung von Zusatzstoffen § 6 LFGB
  • Wer ist bei allen Produkten des LFGB für die Überwachung zuständig? die Länder stichprobenartige Überprüfung der Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse 
  • Wo und wie sind die Sorgfaltspflichten im Lebensmittelrecht normiert? Sorgfaltspflicht im LMR nicht normiert --> allg. Verkehrsauffassung Dennoch zentrales Problem § 276 Abs. 2 BGB  LMR enthält i.d.R. Verbotsvorschriften
  • Arten von LM-Delikten • Begehungsdelikt: Verstoß durch positives Tun• Unterlassungsdelikt: Nichtabwendung des Erfolges• Schuldhaftes Verhalten• Fahrlässigkeit = Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt• Leichtfertigkeit / grobe Fahrlässigkeit
  • Wer ist LM-Unternehmer? Jeder Inverkehrbringer Urproduzent Hersteller Importeur Großhandel Einzelhandel Bei Verstoß: verantwortlich ist Geschäftsführer oder Delegierter (z.B. LM-Technologen)
  • Wie ist der Umfang der Sorgfaltspflicht? Grundsätzlich: jeden Inverkehrbringer trifft Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die Bezeichnung und die Beschaffenheit von LM den Erfordernissen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen An die Sorgfaltspflichten der Inverkehrbringer müssen im Interesse der Volksgesundheit höchste Anforderungen gestellt werden; ihre wirtschaftlichen Belange müssen demgegenüber zurücktreten Kenntnis aller einschlägigen Vorschriften (z.B. im Zeugnis durch bestandene LMR-Prüfung) Einholung von Auskünften
  • Was ist die Kettenverantwortung? „Jeder in der Kette von der Herstellung bis zur letzten Weitergabe des Lebensmittels an den Verbraucher ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Beschaffenheit und Bezeichnung eines Lebensmittels in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen“ (BGH-Grundsatz 1958) Grundsätzliche trifft jeden in der Kette der Inverkehrbringer von LM, von der Herstellung bis zur Abgabe des LM an den Verbraucher, die Verpflichtung, im Rahmen seiner Möglichkeiten und des im Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Beschaffenheit und Kennzeichnung von LM die Anforderungen des LMR erfüllen
  • Was ist die Stufenverantwortung? Jede Wirtschaftsstufe trägt entsprechend ihren tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten eine eigene Verantwortung Ein jeder muss dafür Sorge tragen, dass in seinem Einflussbereich keine nachteiligen Veränderungen eines LM eintreten und dies durch entsprechende Kontrollen sicherstellen. Er ist davon nicht deshalb freigestellt, weil er die Ware von einem anderen nach dem LFGB Verantwortlichen übernimmt. Der Umfang seiner Sorgfaltspflicht ist jedoch geringer als die eines Herstellers oder Importeurs, da die Ware außerhalb seiner Einflusssphäre hergestellt oder verarbeitet wurde Ständige Spruchpraxis der Gerichte:Leitsatz: so viele Kontrollen wie nötig -->  LM-Unternehmer muss selbst über Kontrolldichte entscheiden (um auszuschließen, dass LM in den Verkehr gelangen, die den Qualitätsansprüchen nicht genügen / wirtschaftliche Interessen sind demgegenüber unbeachtlich!)Kontrollen müssen angemessen sein (abhängig vom Vertrauensgrundsatz)
  • Ordne die Kettenglieder Importeur, Hersteller, Einzel- und Großhandel nach dem Grad der Ausprägung ihrer Sorgfalltspflicht von "hoch" zu "gering" Hersteller (höchste Anforderungen --> Rohstoff-, Prozess-, Eingangskontrollen, Betriebshygiene, Krisenmanagement) Großhandel (Kontrollen der äußeren und inneren Beschaffenheit) Einzelhandel (Kontrollen der äußeren und inneren Beschaffenheit) & Importeur ("spezielle Sorgfalltspflicht" nach §17 LMBG dem Händler gleih gestellt --> stichenprobenartige Augenscheinprüfung)
  • Nenne einige wichtige Anforderungen für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und wo sie gesetzlich festgeschrieben sind BasisV 178/2002: Das Produkt muss LM sein, keine pharmakologische Wirkung § 5 LFGB: Das Produkt darf die Gesundheit nicht schädigen § 6 LFGB i.V.m. § 7 LFGB: Alle Zutaten müssen zulässig sein, keine (unerlaubten) Zusatzstoffe § 12 LFGB: Gesundheitsbezogene Aussagen sind erlaubt, krankheitsbezogene Bewerbung (beim Endverbraucher) verboten § 11 LFGB: Werbung mit wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Aussagen ist immer verboten NemV, DiätV: Für verschiedene Produkte besondere Rechtsnormen und Anforderungen, z.B. für NEM und bilanzierte Diäten
  • Richtig oder Falsch? Die Organe der EG erlassen Richtlinien Falsch bis 2007 ja, aber seitdem erlassen die Organe der EU Richtlinien 2007: Rechtliche Fusion von EU und EG
  • Unterschied zwischen EG und EU EG ist Teil (1. Säule) der EU basieren auf unterschidlichen Verträgen (EU Vertrag/Vertrag von Maastrich und EG-Vertrag/Vertrag von Lissabon) EG ist verantwortlich für z.B. Agrarpolitik, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz der Mitgliedsländer der EU EU umfasst außerdem die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die polizeiliche und justiz. Zusammenarbeit (PIZS) ⇒ EU = EG + GASP + PIZS
  • Welche Ermächtigungen räumt der Vertrag von Lissabon (2007) der Europ. Kommission (EK) hinsichtlich des Gesetzgebungsaktes ein? Regelungskompetenz - seit 2007 ist die EK berechtigt Entscheidungen und Regelungen alleine zu treffen Unionsgesetzgeber räumt die Möglichkeit ein, der Kommission die Befugnis zur Ergänzung und Änderung "bestimmter nicht wesentlicher* Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes" zu übertragen delegierte Rechtsakte Durchführungs-Rechtsakte *unklar was unter "nicht wesentlich" zu verstehen ist
  • Institutionen der EG Organe: • Ministerrat• Kommission• Europäisches Parlament• Europäischer Gerichtshof (EuGH)• Rechnungshof Einrichtungen • Europäische Zentralbank (EZB)• Europäische Investitionsbank• Wirtschafts- und Sozialausschuss• Ausschuss der Regionen (z.B. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit)• Nebeneinrichtungen (u.a. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – EFSA)
  • Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Ministerrates der EG Gremium der Fachminister der Mitgliedsstaaten Ein Ministerrat, unterschiedliche Konstellationen (9 Rats-Formationen z.B. Rat der Verbraucherminister) Mitglieder sind die jeweiligen Fachminister (oder Staatssekretäre jedes MS Vorsitz = Ratspräsident wechselt alle 6 Monate Aufgaben:  Rechtssetzung: Erlass von VO und RL (auf Vorschlag der EK mit Zustimmung des EP) Abstimmung der Wirtschaftspolitik, Beschlüsse zu Außenbeziehungen, Haushaltspläne, Personalhoheit ⇒ Das EG-LM-Recht wird im Ministerrat gemacht; Beratung von Entwürfen der KOM und Beschluss nach Anhörung und Zustimmung des EP Arbeitsweise: 2 Hilfsorgane: Generalsekretariat und Ausschuss der ständigen Vertreter (Schaltstelle zwischen Brüssel und MS = nationale Botschafter der EG)
  • Richtig oder Falsch? Das EG-LM-Recht wird im Ministerrat gemacht Richtig EG-LM-Recht wird im Ministerrat gemacht; Beratung von Entwürfen der KOM und Beschluss nach Anhörung und Zustimmung des EP
  • Zusammensetzung und Aufgaben der EU-Kommission 27 Mitglieder = Kommissaren 1 Kommissionspräsident (bestimmt durch MS) Je 1 Kommissar Kandidat je MS 26 Ressorts, Für LM-Recht relevant: Ressort Verbraucherschutz & Gesundheit mit Generaldirektion DG SANCO Aufgabe:Motor der Integration und Hüterin der Verträge (Initiativ-, Exekutiv- und Kontrollrechte) ⇒ Besitzt für alle Rechtsetzungsvorschläge das Initiativmonopol, schlägt Rechtsakte vor, die dem Parlament und dem Ministerrat unterbreitet werden
  • Richtig oder Falsch? Die EU-Kommission besitzt für alle Rechtsetzungsvorschläge das Initiativmonopol Richtig EK besitzt für alle Rechtsetzungsvorschläge das Initiativmonopol, schlägt Rechtsakte vor, die dem Parlament und dem Ministerrat unterbreitet werden
  • Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments Besteht aus 785 AbgeordnetenKein Gremium nationaler Delegationen Aufgabe Beschränkte Legislativbefugnisse → Beteiligungsrechte bei der Rechtsetzung (Verfahren der Mitentscheidung, Verfahren der Zusammenarbeit) Arbeitsweise Zur Vorbereitung der Arbeit des EP im Plenum verteilen sich die MEPs auf 20 ständige Ausschüsse, die für besondere Bereiche zuständig sind Für LM-Recht relevant:Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit, VerbraucherpolitikAusschuss für Landwirtschaft und ländliche EntwicklungAusschuss für Recht und Binnenmarkt
  • Was ist unter "delegierten Rechtsakten" zu verstehen? Abtretung nichtlegislativer Rechtsakte, wenn diese bestimmte nicht wesentliche Elemente eines Gesetzgebungsakts ergänzen oder abändern. nur EK ist kann durch den EU-Gesetzgeber zur Verabschiedung delegierter Rechtsakte ermächtigt werden Parlament und Rat haben Widerrufsrecht der Abtretung und Widerspruchsrecht gegen den delegierten Rechtsakt Können genutzt werden um eine Verordnung oder eine Richtlinie, zu ergänzen oder bestimmte „nicht wesentliche Vorschriften“ des Dokumentes abzuändern und damit in einzelnen Bereichen originäre legislative Aufgaben wahrzunehmen. Allein „wesentliche Teile“ des Gesetzgebungsaktes sind einer Einflussnahme durch die Kommission ausdrücklich entzogen, wobei die Unterscheidung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Teilen beispielsweise innerhalb einer Verordnung im Einzelfall schwierig sein dürfte und letztlich der Einschätzungsprärogative der EU-Institutionen unterliegt.
  • Quellen des Unions- und Gemeinschaftsrechts Primäres Gemeinschaftsrecht → Gründungsverträge der EG einschl. Anlagen/Anhängen, Unionsvertrag, Beitrittsverträge Sekundäres Gemeinschaftsrecht → VO, Richtlinien,...→ Mitentscheidungsverfahren (=ordentliche Gesetzgebung)* *Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ist die Rolle des Europäischen Parlaments besonders stark ausgeprägt: Nach diesem Verfahren kann ohne seine Zustimmung ein Rechtsakt (z. B. Richtlinie oder Verordnung) nicht in Kraft treten. Dies gilt zwar auch für das Zustimmungsverfahren, aber nur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hat das Europäische Parlament auch das Recht, formelle Abänderungsvorschläge zu beschließen. Das Mitentscheidungsverfahren wurde erstmals 1992 mit dem Vertrag von Maastricht für bestimmte Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaft (EG) eingeführt. Es ist das wichtigste Verfahren im Rahmen der supranationalen Gemeinschaftsmethode.
  • Was ist unter sekundärem Gemeinschaftsrechts zu verstehen und was fällt darunter Von den Organen der Gemeinschaft auf Grundlage von primärrechtlichen Rechtssetzungkompetenzen geschaffenes Recht  auch als "abgeleitetes Recht" bezeichnet, weil aus Primärrecht abgeleitet VO, Richtlinien,..
  • Prinzipien der europäischen Rechtssetzung bzw. des sekundären Gemeinschaftsrechts Prinzip der begrenzten EinzelermächtigungDas Primärrecht enthält einen Katalog, in dem die einzelnen Arten von sekundärem Gemeinschaftsrecht aufgezählt werdenPrinzip der VerhältnismäßigkeitDas „Wie“: Maßnahmen dürfen nicht über das für das Erreichen der Ziele erforderliche Maß hinausgehen. Kann das Ziel in gleich geeigneter Weise erreicht werden, ist die RL der VO vorzuziehen, da sie weniger stark in die Befugnisse der MS eingreiftPrinzip der Subsidiaritätregelt die Kompetenz zur Rechtsetzung zwischen EG und MS: liegt die grundsätzliche Ermächtigung der Gesetzgebung auf beiden Seiten, soll das Handeln vorrangig bei den MS als kleiner Einheit liegen; das Handeln der EG muss gegenüber dem der MS notwendig und effizienter sein
  • Was regelt das Prinzip der Subsidiarität im sekundären Gemeinschaftsrecht? Prinzip der Subsidiarität regelt "Wer" Regelungen treffen und Maßnahmen ergreifen kann regelt die Kompetenz zur Rechtsetzung zwischen EG und MS: liegt die grundsätzliche Ermächtigung der Gesetzgebung auf beiden Seiten, soll das Handeln vorrangig bei den MS als kleiner Einheit liegen das Handeln der EG muss gegenüber dem der MS notwendig und effizienter sein
  • Adressaten und Wirkung/Verbindlichkeit der folgenden Rechtsakte a) VO b) Richtlinie c) Entscheidung d) Empfehlung e) Stellungsnahme a) Alle MS und Gemeinschaftsangehörige - In allen Teilen verbindlich b) Alle oder bestimmte MS (nicht Unternehmer) - Nur hinsichtlich des vorgegebenen Ziels verbindlich c) Bestimmte MS oder bestimmte Personen (Unternehmer) - In allen Teilen verbindlich d) Alle oder bestimmte MS; ausnahmsweise anderes Gemeinschaftsorgan oder Einzelpersonen -  Unverbindlich e) Anderes Gemeinschaftsorgan, bestimmte MS oder unbestimmter Adressatenkreis - unverbindlich
  • Motiv für EG-Verordnungen und EG-Richtlinien (Warum VO, warum RL?) EG-VO "Umsetzung" durch nationale "Parallelgesetze" nicht zulässig Höchstmaß an Vereinheitlichung → keine Umsetzungsspielräume für die MS Im LMR: mehr LM-Sicherheit, Ausweitung des Verbraucherschutzes EG-RL Kompromiss-Weg des EG-Gesetzgebers Vereinheitlichung des Rechts hinsichtlich der Ziele Erhalt nationaler Besonderheiten (MS können Form und Mittel bei der Umsetzung frei wählen)
  • Stelle das Rechtsverhältnis zwischen EG-Recht und nationalem Recht dar. Erkläre dabei die Begriffe "Anwendervorrang" und "Sperrwirkung" Das EG-Recht Ist unmittelbar anwendbar Entfaltet innerstaatliche Wirkung = sog. Anwendervorrang = Anwendung vor nationalem Recht! Regeln nationales Recht und Gemeinschaftsrecht eine Materie unterschiedlich, hat das Gemeinschaftsrecht im Konfliktfall Vorrang Auslegung des nationales Rechtes im Lichte des Gemeinschaftsrechtes Sperrwirkung: Nationaler Gesetzgeber darf kein dem EG-Recht entgegenstehendes Recht erlassen
  • Welche wesentlichen Normen sind die Rechtsgrundlagen für die amtliche Überwachung auf EU-Ebene? EU-Recht Basis-VO Horizontale und vertikale VO → VO (EG) Nr. 882/2004 des EP und des Rates (2004) über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz Gerichtsurteile
  • Welche Regelungen sind die Rechtsgrundlagen für die amtliche Überwachung auf Bundesebene? LFGB (Lebensmittelfuttergesetzbuch) AVV-RÜB Leitsätze Allgemeine Verkehrsauffassung Normen
  • Welche Tätigkeiten beinhaltet die amtliche Kontrolle (durch die MS)? VO (EG) Nr. 882/2004 Titel II: Amtliche Kontrollen durch MSKapitel II:Zuständige Behörden Artikel 10: Kontrolltätigkeiten Prüfung der Eigenkontrolle (Aufnzeichnungen, Unterlagen) Insektion (Produktionsanlagen, Räumlichkeiten, Rohstoffe, Bedarfsgegenstände,...) Hygienekontrollen Bewertung des HACCP-Konzeptes Bewertung der GHP Prüfung der schriftlichen Materialien und Aufzeichnungen Gespräche Kontrolle der Messwerte Nachprüfung der Messwerte … Beobachtung Überwachung Verifizierung Überprüfung Probennahme Analysen
  • Was ist die AVV-RÜB und wozu dient sie? Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung) Ziel• Anpassung der VO 882/2004 über alle Bundesländer• Sicherung von einheitlichen Maßnahmen in den Überwachungsbehörden Zweck: Einheitlicher Vollzug der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften Geltungsbereich: Durchführung und Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrolle Qualifikation der Mitarbeiter Amtliche Prüflaboratorien Informationsaustausch und Zusammenarbeit in der Behörde Anforderungen an die Überwachung• Personelle Anforderungen• Anforderungen an die amtlichen Laboratorien• Einheitliche Maßnahmen• Gewährleistung der Unabhängigkeit
  • Auf welchem Grundsatz beruht die amtliche Kontrolle und anhand welcher Kriterien wird dies in der Praxis angewandt? AVV-RÜB: Grundsätze der amtlichen Kontrollen Allgemeine risikoorientiere Kriterien 1. Einstufung der Betriebe in eine Risikokategorie Dabei sind zu berücksichtigen Art & Produktionsumfang Anwendung HACCP Art & Herkunft des Erzeugnisses Produkt-, Produktions- & Personalhygiene Qualifikation / Anzahl Betriebspersonal Erzeugnisse für empfindliche Personengruppen Art & Anzahl der Verstöße z.B. hohes Risiko: Fleischbetriebe, Säuglingsnahrung 2.  Durchführung von Betriebsüberprüfungen
  • Was ist die rechtliche Grundlage der Probenahme bei der amtlichen LM-Überwachung? §9 der AVV-RÜB: Grundsätze der Probennahme und Probenuntersuchung  Die amtliche Probenahme (fünf Proben je 1000 Einwohner) ist risikoorientiert durchzuführen → Risikoorientierte Probenahme Proben Bundesweiter Überwachungsplan Beauftragung von nichtamtlichen Laboratorien Bisher gibt es keine amtliche Veröffentlichung Vorschläge von verschiedenen Arbeitsgruppen:Risikoabschätzung beruht auf verschiedenen Kriterien wie• Gesundheitsrisiko• Beanstandungsquote• Bedeutung sowie Verlässlichkeit der Betriebe• Täuschung u.ä.
  • Wer ist in Deutschland für die amtliche Lebensmittelüberwachung verantwortlich? Bundesländer
  • Wie sind die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Regelfall strukturiert und welche Aufgaben haben sie? Aufgabe:Überwachung von Herstellung und Inverkehrbringen von LM, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnisse (Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung) Struktur: ?
  • Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? VO (EG) Nr. 1935/2004 (EG-Bedarfsgegenstände-VO) + §2 Abs.6 LFGB Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. („food contact material“) z.B. Container, Boxen, Teller, Besteck, Transportbänder, Verpackungen einschließlich aktiver/intelligenter NICHT: Antiquitäten, Überzugs- und Beschichtungsmaterialien (z.B.Käserinde), Wasserversorgungsanlagen
  • Gelten die Vorschriften über LM-Verpackungen nur für fertig verpackte LM? Nein! Auch lose Ware!Sowohl in Anwesenheit als auch in Abwesenheit des Käufers verpackt
  • Was sind Bedarfsgegenstände nach LFGB (§2, Abs. 6)? Materialien und Gegenstände nach VO (EG) 1935/2004 Art. 1 Abs. 2 (=LM-Bedarfsgegenstände) Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind Spielwaren, Scherzartikel Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder, … keine Handtücher, da diese nur vorübergehend mit dem Körper in Kontakt kommen Reinigungs- und Pflegemittel, für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände  Imprägnierungsmittel Geruchsverbesserer für Räumen
  • Was regelt die VO (EG) 1935/2004? VO über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG  →LM-Bedarfsgegenstände-VO
  • Richtig oder falsch? Gemeinschaftsrecht hat kein Sanktionierungsrecht Richtig Sanktionierung (Strafen, Bußgelder, Strafrahmen) ist hoheitliche Aufgabe der MS
  • Durch welche Normen sind (LM)Bedarfsgegenstände bzw. LM-Verpackungen auf europäischer und nationaler Ebene hauptsächlich geregelt? Welches Recht geht vor? VO (EG) 1935/2004 → LM-Bedarfsgegenstände über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG LFGB (§30ff.) → weitere Bedarfsgegenstände VO (EG) 1935/2004 geht dem LFGB PRINZIPIELL vor, aber sie regeln verschiedene Arten von Bedarfsgegenständen → parallele Gültigkeit
  • Abgrenzung Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel nach LFGB § 2 Abs. 5 LFGB: Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle Zur Reinigung (Zahnpasta,...) Zum Schutz Zur Erhaltung eines guten Zustands Zur Parfümierung Zur Veränderung des Aussehens (Lippenstift,...) Oder dazu angewendet werden, den Körpergeruch zu beeinflussen (Deo,...) Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind §2 Abs. 6 LFGB: Bedarfsgegenstände = u. a. Materialien und Gegenstände die mit Schleimhäuten und Körper in Kontakt kommen (Zahnbürste, Bettwäsche, künstl. Wimpern, Kleidung,...)
  • Handelt es sich bei Desinfektions- und Reinigungsmitteln um (LM)Bedarfsgegenstände? Nein sind nicht dafür gemacht mit LM in Kontakt zu kommen sind nach ihrer Anwendung sauber wegzuspülen Es handelt sich hier je nach Verwendungszweck um Biozid-Produkte, Medizin-Produkte oder Arzneimittel Bedarfsgegenstände sind sie nur dann, wenn deren Rückstände im Futter- oder Nahrungsmittelprodukt gefunden werden könnten
  • Was ist eine aktive Verpackung? Aktive LM-Kontakt-Materialien und –Gegenstände sind dazu bestimmt Die Haltbarkeit eines verpackten LM zu verlängern Oder dessen Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern enthalten Bestandteile, die Stoffe an das verpackte LM oder an die das LM umgebende Umwelt abgeben oder entziehen Sauerstoffabsorber (Kissen) Feuchtigkeitsregulierer Antimikrobielle Wirkungen
  • Was ist eine intelligente Verpackung? Intelligente LM-Kontakt-Materialien und –Gegenstände sind in der Lage Den Zustand eines verpackten LM, oder die das LM umgebende Umwelt zu überwachen geben  Auskunft über den Qualitätszustand des verpackten LM Verpackungen, die sich verfärben (z.B. Temperatur-Zeit-Indikatoren), wenn Haltbarkeit überschritten wurde Mikrobiologische Prozesse einsetzen Prozesse der Alterung einsetzen Prozesse der Zersetzung einsetzen
  • Wo und wie ist die Sicherheit von LM-Bedrafsgegenständen bestimmt? VO (EG) 1935/2004 Art. 3 + LFGB §§30,31 idealerweise besteht zwischen LM-Bedarfsgegenständen und LM KEINE Migration soweit Migration nicht auszuschließen sind, müssen sie so gering wie möglich sein! (ALARA* Prinzip, z.B. Acrylamid) LM-Bedarfsgegenstände dürfen KEINE Bestandteile auf das LM abgeben, die geeignet sind Die Gesundheit zu schädigen Eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der LM herbeizuführen Eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der LM herbeizuführen *As Low As Reasonably Achievable = so wenig wie möglich
  • Allgemeine Anforderungen an LM-Bedarfsgegenstände VO (EG) 1935/2004 Art. 3 + LFGB §§30,31 müssen sicher sein dürfen in Kennzeichnung, Werbung und Aufmachung den Verbraucher nicht irreführen
  • Richtig oder Falsch? Der Einsatz von aktiven und intelligenten Materialien und Gegenständen bedarf einer Zulassung Richtig lt. VO (EG) 1935/2004 Art. 4