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Grundlagen des Insolvenzrechts (Fach) / Teil B (5) (Lektion)
Teil B 5
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- Nenne Insolvenzrechtliche Eckpunkte der Gläubigerversammlung und über was entscheiden sie? - Wird vom Insolvenzgericht einberufen § 74 (1) 1 - Insolvenzgericht (Rechtspfleger) leitet die Versammlung §76 (1) Sie entscheiden unter anderem über: -Gläubigerausschuss kann eingesetzt werden §68 - Auswechslung des Verwalters möglich §57 - Verwalter kann zu Auskunft und Bericht aufgefordert werden §79 - Fortführung des Unternehmens und Insolvenzplan §157
- Wer ist bei einer Gläubigerversammlung teilnahmeberechtigt? Teilnahmeberechtigt: Insolvenzgläubiger, Absonderungsberechtigte, Schuldner und IV §74 (1) S.2
- Nennen Sie Eckpunkte zu dem Stimmrecht einer Gläubigerversammlung - Stimmrecht der Gläubiger bestimmt sich nach §77 - Beschlüsse (§76) erfordern absolute Mehrheit der Anwesenden - Stimmwert nach Summe der Ansprüche - Aufhebung des Insolvenzgerichts nach §78 - Erscheint kein Gläubiger, kann IV alleine entscheiden § 160 (1) S.3
- Welche Arten von Amtswaltern gibt es? - vorläufiger Insolvenzverwalter (§§ 21, 22 Ausnahme: §270a (1) S.2) - Insolvenzverwalter (§§ 56- 66 Nur im Verfahren gegen jur. P und gegen P mit selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit) - Sachwalter (§§270c, 274) Vorläufiger Sachwalter §270b (2) - Treuhänder (§292) Im Verbraucherinsolvenzverfahren abgeschafft
- Was sind die Aufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters? (§§21- 22) - In der Regel Feststellung ob genügend Masse vorhanden ist; - bei allgemeinem Verfügungsverbot Ausübung des Verwaltungs und Vefügungsrechts
- Was sind die Aufgaben eines Insolvenzverwalters? (§§56- 66) Verwaltung und Verwertung der Masse
- Was sind die Aufgaben eines Sachwalters? (§§270c, 274) Überwacht den Schuldner bei der Eigenverwaltung
- Was sind die Aufgaben eines Treuhänders? (§292) Restschuldbefreiungsverfahren: Kassiert die Abtretungsbeträge und leitet sie an die Gläubiger
- Wie wird ein Insolvenzverwalter ernannt und wie sind die Anforderungen an Ihn? Ernennung durch das Gericht bei Insolvenzeröffnung §27 Bestellung und Anforderungen richten sich nach §56 - wirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse - insb Unabhängigkeit vom Schuldner und Hauptgläubigern - Das Gericht hat den geeignetsten Bewerber auszuwählen
- Wem untersteht der Insolvenzverwalter? der Aufsicht des Insolvenzgerichts §58
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- Wann ist eine Auswechslung des Insolvenzverwalters möglich? in der ersten Gläubigerversammlung §57 (1) S.1
- Wann endet die Insolvenzverwaltung? Mit der Verteilung der Masse und Aufhebung des Insolvenzverfahrens §215
- Nach welcher Norm kann man einen IV entlassen? §59
- Nenne einige Aufgaben eines Insolvenzverwalters §159 (Masse in Besitz nehmen, verwalten und verwerten) §80 (1) (Die Verpflichtungs und Verfügungsbefugnis des Schuldners geht über §93 (Pflicht gegen Personengesellschafter zu klagen) - Erstellung und Führen der Insolvenztabelle §174 ff. Prüfung der Forderungsanmeldungen §156 Berichtswesen §66 Schlussrechnungen bei Beendigung
- Nach welchen Normen wird der Insolvenzverwalter vergütet? §63 (Anspruch auf Erstattung seiner baren Auslagen und auf eine angemesse Vergütung für seine Geschäftsführung) §54 Nr.2 (Vergütung und Auslagen werden aus der Masse als Massekosten entrichtet) §63 (2) (Anspruch gegen Staatskasse bei gestundeten Kosten)
- Wie haftet der Insolvenzverwalter? - Allen Beteiligten bei Schuldhafter Verletzung insolvenzspezifischer Verpflichtungen auf Schadensersatz gem §60 (1) S.1 - Haftet für eingestelltes Pesonal - Haftungsmaßstab richtet sich nach §60 (1) S.2 - Haftung für Massevbk führt zur persönlichen Haftung §61