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MPM (Fach) / Theorie (Lektion)

Klausur/WS/2011

Diese Lektion wurde von mheidebr erstellt.

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  • Charakteristische Merkmale eines Projekts (x6) -Einmaligkeit -Komplexe Struktur -Festgelegtes Sachziel -Limitierte Kosten -Zeitliche Begrenzung -Interdisziplinarität
  • Aufgaben im Rahmen des Projektmanagements Planung, Steuerung und Überwachung von: -Vorgegebenen Sachzielen -Kosten -Terminen
  • Sachliche und menschliche Probleme im Rahmen der Projektabwicklung (x2/4) -Konflikt zwischen Erfüllung der Projektziele (Kosten, Termine...) und Erreichen eines möglichst hochwertigen Projektergebnissen -Kontinuierliche Arbeitsaufträge für Projektleiung und Fachabteilungen zur Überbrückung der Entscheidungszeit zur Freigabe der nächsten Projektphase -Projektleiter macht sich unbeliebt, da er die Mitarbeiter antreiben muss -Gleichzeitige Bearbeitung kleinerer Eilzelaufträge durch die FA-Mitarbeiter -Generationskonflikt "junger Projektleiter" - "älterer Facharbeiter" -Einplanung großzügiger Kosten- und Zeitpuffer bei der Projektplanung durch den Projektleiter
  • Rechte des PL (x6) -Mitentscheidungsrecht bei der Auswahl der Projektmitarbeiter -Entscheidungskompetenz für die Projektdurchführung -Entscheidungsrecht bei der Erarbeitung der Projektlösung -Weisungsrecht (disziplinarisch, fachlich) gegenüber den P.mitarbeitern -Verfügungskompetenz über die Projektmittel -Informationskompetenz (das Recht alle relevanten Infos zu bekommen)
  • Pflichten des PL (x3) -Wirtschaftlichkeit der Projektdurchführung -Ergebnisverantwortung für die Projektlösung -Budgetverantwortung
  • Phasen eines Projektes im Anlagenbau. Überbegriffe (x4) -Konzeption -Definition -Realisierung, Ausführungsplanung -Verwertung, Nutzung
  • Aufteilung des Budgetsauf die Projektlaufzeit (x9) -Grundlagenermittlung -Vorplanung -Entwurfsplanung -Genehemigungsplanung -Ausführungsplanung -Ausschreibung -Angebotsvergleich und Vergabe -Objektüberwachung -Objektbetreuung+Dokumentation
  • Was tun wenn das Sachziel nicht erreicht wird, und die Folgen davon (x3): -Spezialisten hinzuziehen > Kosten steigen -Alternativlösung anbieten > Zufriedenheit des Arbeitgebers sinkt -Verlagerung nicht machbarer Funktionalitäten in eine späetere Ausbaustufe > Zufriedenheit des AG singt / Evtl andere Funktionalitäten betroffen
  • Was tun wenn das Terminziel nicht erreicht wird, und die Folgen davon (x6): -Verschieben des Endtermins > Projektkosten steigen -Reduzierung des Funktionsumfangs > Zufriedenheit des AG sinkt -Reduzierung der Qualitätsanforderungen > Wartungskosten steigen / infoge vermehrter Fehlerkorrekturen verschiebt sich Endtermin -Übersutnden > Kosten steigen / Belastung für MA / Qualität sinkt -Zusätzliche Mitarbeiter für das Projekt > Kosten steigen / Effiziens sinkt -Ausnutzung der Pufferzeiten > Belastung für MA
  • Was tun wenn das Kostenziel überschritten wird, und die Folgen davon (x3): -Reduzierung der Mitarbeiter > Qualität sinkt / Zufriedenheit der AG sinkt -Investitionssperre > Qualität sinkt / Termine verschieben sich -Budgeterhöhung des AG > Vertrauen des AG sinkt
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  • Arten von Terminplänen und Dauer (x3) -Rahmenterminplan > Monate -Detail-terminplan > Wochen -Montage-terminplan > Tage
  • Was ist das Kick-Off-Meeting / Schritte (x3) Besprechung mit dem Arbeitgeber nach Projektstart -Vorstellung der Projektbeteiligten -Geplante Vorgehensweise erläutern -Konkrete Fragen zur Organisation
  • Ausschreibungsformen (x3) -Massenausschreibung -Technische Spezifikation -Funktionalausschreibung
  • Ausschreibungsarten (x3) -Öffentliche Aussschreibung -Freihändige Vergabe > Preisverhandlung möglich -Beschränkte Ausschreibung
  • Voraussetzung von "Vorläufige Übernahme" Arbeitgeber ist der Eigentümer und verantwortlicher Betreiber der Anlage -Erfolgreicher Abschluss von Inbetriebnahme + Probebetrieb -Vorliegen sämtlicher Behördenbecsheinigungen -Mindestenz 1 Satz vorläufiger Dokumente
  • Voraussetzung von "Abnahme" -Erledigung aller wesentlichen Rest- und Mängelpunkte -Vorliegen der kompletten Dokumentation inklusive Bestandspläne -Abnhame heisst auch der Übergang von Erfüllungsanspruch des Arbeitgebers auf Gewährleistungsanspruch
  • Endgültige Abnahme -Nach Ablauf der Gewähleistungszeit -Arbeitgeber hat keinerlei Ansprüche mehr an den Arbeitnehmer