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G2 iMed (Fach) / Definitions, important dosis (Lektion)

Toxikologie Palliativmedizin

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  • Verschiedene Arten von WEIßER Hautkrebs Basaliom Spinaliom Schweißdrüsenca Pseudoca (Keratoakanthom)
  • Basaliom; wichtige Merkmale Perlenschnurartiger Randwall Teleangiektasien lokal destruierend semi-maligne 
  • Spinaliom; merkmale Präkanzerose (Aktinische Keratose--> Feldkanzerisierung)
  • Immunsuppression: vermehrtes Risiko Malignomentstehung Spinaliom Lymphom Merkelzellca Anogenitalca
  • Pigmenttumore: malgine vs benigne Benigne Lentigo simplex, Melanozytärer Naevus (birthmark), seborrhoische Keratose Maligne Malignes Melanom, (pigmentiertes) Basaliom
  • Melanozytäre Naevi: einfarbig symmetrisch ovalär rundlich
  • ABCD-Regel Asymmetrie Begrenzung Color Durchmesser (Clark lvl, Breslow)
  • Malignes Melanom: metastatic behavior FRÜHZEITIGE METASTASIERUNG ->Lymphogen ->Hämatogen
  • Morphologische Typen Maligens Melanom SSM  LMM: bei ältere Menschen NMM ALM -akrolentiginöses melanom: Akren/Nagelbett
  • Clark level & Breslow Beide Eindringtiefenklassifikation Clark in verschiedene Levels eingeteilt: I-IV Breslow in mm
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  • Double Awareness Patienten tolerieren Wiseen um bevorstehenden Tod aber geben Lebenssinn und Willen weiterzuleben nicht auf.
  • Palliative Behandlung: Ziel Behandlung unheilbare Erkrankung durch: Lebensverlängerung Symptomlinderung/kontrolle Insgesamt: Verbesserung Lebensqualität
  • palliative Versorgungsformen allgemein ambulant speziell ambulant allgemein stationär auf Normalstation speziell stationär auf Palliativstation
  • ABCD-Modell Palliativbetreuung (Chochinov 2007) Attitude Behaviour Compassion Dialogue
  • Formen Sterbehilfe: passive: Unterlassen lebensverlängernde Maßnahmen: D.N.R usw... NICHT STRAFBAR indirekte: Symptomlinderung unter Inkaufnahme Lebensverkürzung durch symptomlindernde Therapie e.g. OPIOID-Gabe-->Atemdepression ... NICHT STRAFBAR aktive: Tötung auf Verlangen--> Maßnahmen unternehmen die Tod vorzeitig herbeiführen, beruhen auf tatsächlichen OR mutmaßlichen Willen d. Patienten--> abschalten Lebenserhaltende Maschinen, aktives Spritzen letale Dosis. VERBOTEN & STRAFBAR Beihilfe Selbsttötung: Unterstützung bei Vorbereitung/Durchführung Selbsttötung, !Tatherrschaft liegt bei Suizidanten!.. standesrechtlich verboten, strafrechtlich nicht geregelt ABER ggf Verstoß ggn Arzneimittelgesetz/Unterlassene Hilfeleistung
  • Stellvertretende Entscheidungsfindungen: Patientenverfügung: schriftliches Dokument, in dem man PERSÖNLICH festlegt, ob man nachUnfall OR bei schwerster Krankheit mit allen medizinischen Mitteln am Leben erhalten werden will Vorsorgevollmacht: bevollmächtigt eine (zum Zeitpunkt kognitiv unfähige) Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen Betreungsverfügung: der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für Fall, dass man selbst nicht mehr in Lage ist, eigenen Angelegenheiten zu erledigen.  Bei der Betreuungsverfügung geht es - anders als bei der Vorsorgevollmacht - nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden, sondern diese, insbesondere die Auswahl des Betreuers und dessen Betreuerpflichten zu beeinflussen.