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IFRS & Controlling (Fach) / IFRS & Controlling (Lektion)
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- IFRS, Controlling (was wollen beide?, Controlling) - IFRS möchte entscheidungsrelevante Informationen für Investoren durch tatsächliche VFE-Lage, keine Zweckpluralität (will Controlling auch Informationen für Management)- IFRS will ökonomische Perspektive wahren, tut dies durch Aktivierungspflicht von Entwicklungskosten (daher wie Investition) oder Abschreibung von Sachanlagevermögen nach Werteverzehr (matching principle)- 2 Basisannahmen: accrual principle, going concern- 2 Hauptgrundsätze: Relevanz und Glaubwürdige Darstellung (Neutralität)- 4 Sekundärgrundsätze: Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe, Verständlichkeit- management approach ist nicht im conceptual framework genannt, jedoch innerhalb der einzelnen Standards enthalten- Controlling ist untrennbar mit Management verbunden- Zielbildung, Planung, Steuerung, Ausführung, Kontrolle - 2 Ausprägungen:1) Controlling als Funktion: Teilaufgabe aus dem Managementprozess (Planung, Kontrolle, Informationsversorgung) auf der Grundlage von Informationen, (Planungsrechnung, Projektkostenrechnung)2) Controlling als Institution (Abteilung): Führungsunterstützung durch Controller: Entlastung und Beratung des Managements, Koordination der Planungs- und Kontrollprozesse, Informationsversorgung (Projektcontrolling, Beteiligungscontrolling)-> seit IFRS nicht nur Unterstützung des Managements sondern auch der Rechnungslegung, Mitverantwortung-> Planinformationen und vergangenheitsbezogene Informationen- die Unternehmensrechnung (intern: Kosten- und Investitionsrechnung, extern: Abschluss und Lagebericht, beides: wertorientierte Kontrollrechnung) ist ein zentrales Informationsinstrument des Controllings- wertorientierte Steuerung zielt zum einen auf das Management zum anderen aber auch auf die Teilnehmer am Kapitalmarkt (Daten kommen aus dem internen und externen Rechnungswesen) (DCF-Konzept, EVA)- wertorientierte Steuerung vs. Steuerung durch kurzfristige Betriebsergebnisrechnung Instrumente des Controllings- Hauptinstrument ist das interne Rechnungswesen- Kostenrechnung (für Projektkostenrechnung und Entwicklungskosten)- Planungsrechnungen- Risikofrüherkennungssysteme- internes Berichtswesen-
- Schnittstellen externe und interne Unternehmensrechnung, Folgen Schnittstellen - Bewertung und Bilanzierung: IFRS Bilanzierung greift auf interne Größen zurück (Controller werden zu Informationslieferanten) (IFRS-Rechnungslegung ist aufgrund der stärker absatzmarktorientierten Bewertungsvorschriften mehr auf operative Daten aus dem Controlling angewiesen als die HGB-Rechnungslegung) (management approach)- Publizität: Bilanzierung greift auch auf interne Berechnungen bei der Publizität des Segmentberichts, Lagebericht zurück (IFRS-Rechnungslegung erfordert mehr Anhangangaben als die HGB-Rechnungslegung) (management approach)- interne Steuerung: die wesentliche Datengrundlage für den vergangenheitsorientierten Teil des internen Rechnungswesens bildet die Finanzbuchhaltung und werden dann weiter aufbereitet, verdichtet, eliminiert. IFRS-Abschlüsse dienen zunehmend als Grundlage für die interne Ergebnisrechnung (Konvergenz der externen und internen Unternehmensrechnung). Interne Steuerung greift auf IFRS Standards zurück, haben Einfluss auf interne Kennzahlen (Umsatz etc.)Folgen- stärkere Zusammenarbeit zwischen Bilanzabteilung und Controlling: Controller übernehmen Mitverantwortung für Rechnungslegung, Controlling wird zum Objekt der Abschlussprüfung (schwerer für Wirtschaftsprüfer da er zB Planungen prüfen muss)- Reorganisation des Rechnungswesens: Konvergenz des internen und externen Rechnungswesens -> Zusammenlegung von Abteilungen- Veränderung der Anforderungsprofile der Mitarbeiter: Controller benötigen IFRS Kenntnisse, Rechnungsleger brauchen Controlling-Kenntnisse- Mehr Verantwortung für Controller beim Abschluss und stärkere rechtliche Anforderungen der Corporate Governance (Bilanzeid des Controllingleiter wird eingefordert
- Management Approach (Anwendung, Definition, Ausprägungen, Informationsquellen, Fazit - Ursprung in den USA (Jenkins Report): Informationen, die intern zur Entscheidungsfindung und Steuerung des Unternehmens dienen, sind in aggregierter Form auch nützlich für externe Adressaten- Anwendung auch in den IFRS: 1) IAS 2: Rückgriff auf produktionsorientiert erfasste Herstellkosten (auch HGB)2) IAS 11: Rückgriff auf Projektplanung und -kalkulation (Projektcontrolling)3) IAS 12: latente Steuern (Planen von steuerlichen Ergebnissen, Werthaltigkeit)3) IAS 16: Rückgriff auf voraussichtliche Lebenszeit (auch bei Komponenten) und Werte bei Neubewertungsmethode4) IAS 36: Rückgriff auf Indikatoren zur unterjährigen Durchführung von Impairment-tests, Bildung von CGUs auf Basis der Objektstrukturen, Ermittlung von CashFlows, Zuordnung des Goodwill5) IAS 38: Rückgriff auf Projektplanung und -kalkulation zur Aktivierung von Entwicklungsausgaben6) IFRS 3: Allokation des Goodwills, Identifikation von immateriellen Vermögensgegenständen7) IFRS 13: Fair Value Measurement durch CashFlow Planung (3.Stufe)8) Lagebericht: Chancen- und Risikomanagementsysteme, Organisations- und Berichtsstruktur (HGB)9) IFRS 8: Segmentierung und Segmentinformationen, Zusammenfassung von Segmenten -> manche Standards setzen den Management Approach stillschweigend voraus (IAS 2) andere verlangen "internes Budgetierungs und Berichtssystem (IAS 12) oder "Fähigkeit die Kosten für die Selbstschaffung eines immateriellen Vermögenswertes verlässlich ermitteln zu können" (IAS 38) Definition- Management Approach ist ein Prinzip der Rechnungslegung, welches sich auszeichnet1) durch die Heranziehung von internen Informationen zur Bilanzierung, Bewertung und Publizität;2) durch die Orientierung der Bilanzierung, Bewertung, Publizität an internen Organisationsstrukturen3) durch die Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung- nicht als Standard festgelegt sondern steckt in den StandardsAusprägungen der Übernahme von Informationen (Zweitverwendung)- mittelbar (von den Herstellkosten müssen Leerkosten eliminiert werden etc.) vs. unmittelbar (Segmentdaten nach IFRS 8)- Ist-Daten (Herstellkosten) vs. Plan-Daten (Planungsrechnung für Impairment)- finanzielle Daten (HK, CF) vs. nicht-finanzielle Daten (Indikatoren für Auslöser eines Impairment-Tests, Organisationsstruktur) erforderliche Informationsquellen für die Anwendung des Management Approachs1) Planungs- und Kontrollrechnung: - Schätzung von Nutzungsdauern, Cashflowplanung für impairmenttest- IAS 12: steuerliche Ergebnisplanung- IAS 16: Nutzungsdauer - IAS 36: Ermittlung des Nutzungswertes2) Projektcontrolling (Kostenrechnung)- IFRS 3: für die Analyse von Übernahmeobjekten (IFRS 3) und CGUs herausfinden die vom Goodwill profitieren- IAS 11: langfristige Fertigungsaufträge (besonders mitlaufende Kalkulation)- IAS 38: Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte, Abgrenzung von Forschung und Entwicklungskosten3) Organisationsstruktur und Berichtswesen- IFRS 8: bei der Segmentberichterstattung und bei der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen- IFRS 3: Cash Generating Units bei Goodwill- IAS 24) Chancen-/Risikomanagementsysteme- IFRS 8: Chancen und Risiken auf Basis der Segmentabgrenzung (eig nicht mehr)- Lagebericht- IAS 32/39: bei Finanzinstrumenten- auch für triggering events-> die fetten im Zusammenhang mit Goodwill + Impairment Auswirkungen des Management Approach- Glaubwürdigkeit wird eher gestärkt, aber Zirkularitätseffekt, da die Unternehmensleitung das interne Berichtswesen so verändert, dass das externe später gut aussieht jedoch, die Werte jedoch nicht so zur internen Steuerung genutzt werden (zweite Kennzahl bei Segmentberichterstattung) und schlimmstenfalls falsche Entscheidungen getroffen werden - Relevanz eher positiv, da sie das Management als wichtig erachtet, jedoch können Managementinteressen vorhanden sein, gerade wenn interne Kennzahlung zur Verhaltenssteuerung genutzt werden (Umsatzziele werden in der Planung ambitioniert gestaltet um Mitarbeiter zu motivieren, entsprechen aber nicht den Absatzzahlen)- Vergleichbarkeit wird verringert, da jedes Unternehmen intern anders berichtet (zwischenbetrieblich), auch interne Vergleichbarkeit schwer bei Managementwechsel und anderen Schwerpunkten (intertemporär), (international könnte es einfacher sein, da zB die Segmentsberichtregeln aus US-GAAP genommen wurden) Fazit- Zusammenarbeit zwischen Rechnungslegung und Controlling erhöht die Qualität des Controllings (intensivere Reflexion der Planung)- Zirkularitätseffekt schränkt Glaubwürdigkeit der Informationen ein- Aufbau von Rechnungslegungskompetenzen bei Controllern- in kleineren nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen können Controllingsysteme (Kostenrechnung) den Ansprüchen der IFRS nicht genügen- fraglich inwieweit und inwieschnell Informationen im Controlling verfügbar sind (oft hat Management Planung von 3 Jahren)- wenn neue Daten generiert werden müssen liegt strenggenommen nicht mehr der Management Approach vor, da keine Zweitverwendung mehr
- Vorräte (Definition, Bewertung, Anforderungen an Kostenrechnung, Herstell vs Herstellungs) IAS 2DefinitionVorräte sind fertige Erzeugnisse von Waren, unfertige Erzeugnisse und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Erstbewertung- Vorräte sind an jedem Bilanzstichtag mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert zu bewertenAnschaffungskosten = Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten (die direkt zurechenbar sind) ./. RabatteNettoveräußerungswert ist unternehmensspezifisch und daher ungleich beizulegender Wert - VeräußerungskostenHerstellungskosten: - IAS 2 enthält kein detailliertes Berechnungsschema- Grundsätzlich: produktionsbezogene Vollkosten (Ist-Kosten)- spezifische Aktivierungsverbote:1) Kosten überhöhter Fehlleistung (regelmäßig anfallender Ausschuss ist OK)2) Kosten der Endlagerung3) Vertriebkosten4) Leerkosten Materialeinzelkosten+ Fertigungseinzelkosten (Akkordlohn)+ Sondereinzelkosten der Fertigung (nicht des Vertriebs wie Extraverpackungskosten)+ Variable Material- und Fertigungsgemeinkosten (Schmierstoffe)+ Fixe Material- und Fertigungsgemeinkosten (Miete, Gehalt Fertigungsleiter)+ produktionsbezogene Verwaltungskosten (Lohn gewerblicher Mitarbeiter)+ produktionsbezogene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altervorsorge (Kantine)+ Fremdkapitalzinsen bei qualifiziertem Vermögenswert= Herstellungskosten- Die Umlage der fixen Produktionsgemeinkosten erfolgt auf Basis der gewöhnlichen Kapazität (Normalauslastung oder Istauslastung wenn sie ihr nahe kommt)- liegt die Produktionsmenge ungewöhnlich weit unter der Normalauslastung wird bei der Verteilung von Fixkosten von der Normalauslastung ausgegangen (es entstehen Leerkosten, nicht alle Fixkosten werden dem Produkt zugeordnet, sondern anteilig)- liegt die Produktionsmenge ungewöhnlich weit über der Normalauslastung werden sind die fixen Kosten auf die tatsächliche Menge zu verteilen (neue Berechnung der produktionsfixen Gemeinkosten)- zur Ermittlung der Herstellungskosten wird auf die Kostenrechnung (Herstellkosten) zurückgegriffen und adjustiert (Elimination kalkulatorischer Kosten, Einbeziehung produktionsbezogener Verwaltungs- und Sozialkosten, Elimination von Leerkosten) Anforderung an die Kostenrechnung- Verfahren zur Ermittlung der Herstellungskosten (und zu Standardkosten, wenn die Ergebnisse den tatsächlichen Herstellungskosten nahe kommen, jedoch regelmäßig überprüfen)- dabei werden die normale Höhe des Materialeinsatzes und der Löhne sowie die normale Leistungsfähigkeit und Kapazitätsauslastung unterstellt und den Produkten bereits am Jahresanfang zugewiesen (1/4 jährliche Überprüfung)- Untergliederung der Kostenstellen Verwaltung und Sozialkosten in produktionsbezogene und nicht-produktionsbezogene Verwaltungskostenstellen Herstellkosten vs Herstellungskosten- Herstellkosten sind Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung- Fertigungsgemeinkosten beinhalten kalkulatorische Kosten wie 1) kalkulatorische Abschreibungen: Steigen jedoch die Wiederbeschaffungskosten, reichen diese Abschreibungen zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen nicht aus. Eine Substanzerhaltung ist dann nicht möglich. Deshalb wählt man für die Preiskalkulation statt der historischen Anschaffungskosten die Wiederbeschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für Abschreibungen.2) kalkulatorische Zinsen: Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals, nicht nur Fremdkapitalzinsen, auch Eigenkapitalzinsen (in der GuV nicht enthalten) (kalkulatorischer Risikozuschlag)3) kalkulatorische Mieten: Produktionsstätten, Lagerhallen oder Verwaltungsgebäude würden Miet- oder Pachtzins kosten, wenn sie von Dritten gemietet oder gepachtet wären. Um diesen Kostenvorteil zu eliminieren, werden Mieten und Pachten mit kalkuliert.4) kalkulatorischer Unternehmerlohn: Entsteht bei vollhaftenden Geschäftsführern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen als Differenz zwischen den tatsächlichen Entnahmen und dem marktüblichen fiktiven Geschäftsführergehalt.- Der Begriff Herstellkosten ist nicht im Gesetz verankert, sondern gehört zur Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchhaltung), während Herstellungskosten zur Finanzbuchhaltung gehören- Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten hingegen zählen nicht zu den Herstellkosten, aber werden zu den Herstellkosten dazu addiert, was dann die Selbstkosten ergibt
- Sachanlagen IAS 16 DefinitionMaterielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und erwartungemäß länger als eine Periode genutzt werden Bewertung- Erstbewertung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten- Folgebewertung:1) fortgeführte AHK: AHK abzüglich kum. planmäßiger Abschreibung und Wertminderungsaufwand (Abschreibung mit Komponentenansatz; Impairment-Tests)2) Neubewertungsmethode: beizulegender Zeitwert abzüglich kumulierte planmmäßige Abschreibung und Wertminderungsaufwand (Neubewertung alle 3-5 Jahre), Zeitwerte braucht man sowieso für kalkulatorische Abschreibung, Ermittlung des Wertminderungsaufwands durch Impairment Test (Controlling), Neubewertungsmethode ist ungünstig, da erfolgsneutrale Aufwertung und erfolgswirksame höhere Abschreibung- meinstens Abschreibung nach dem Nutzen (ökonomischer Charakter der IFRS)
- Impairment-Test (Verfahren, Elemente der Cashflow Prognose, Kapitalkosten, CGU, Controlling) IAS 362-stufiger Ablauf:- liegen Anhaltspunkte für eine außerplanmäßige Abschreibung vor (triggering event) (externe vs interne Informationsquellen) - extern: erhöhte Kalkulationszinssätze, signifikante Veränderungen im Umfeld/Markt, deutlich gesunkene Marktwerte- intern: Hinweis auf Überalterung oder Beschädigung, wirtschaftliche Ertragskraft des Vermögensgegenstandes ist gemindert- Wertverlust muss wahrscheinlich und wesentlich sein, sodass es Auswirkungen auf Entscheidung der Kapitalgeber hat- Überprüfung und Quantifizierung des Wertminderungsbedarfs (Buchwert vs erzielbarer Betrag)- Wertaufholung bis zu Buchwert ./. Abschreibung- erzielbarer Betrag: höherer Wert aus 1) Fair Value abzüglich Veräußerungskosten (kann ähnlichen Produkten geschätzt werden -> Fair Value Stufe 2) (Betrag der durch den Verkauf eines Vermögenswertes oder einer CGU in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Partein nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte- marktwertspezifisch2) Nutzungswert - Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, die aus einem Vermögenswert oder einer CGU realisiert werden können- unternehmensspezifisch (unternehmensspezifische Faktoren wie Synergien des Bewertungsobjektes mit anderen Vermögensgegenständen sind zu berücksichtigen)- Ersatzinvestitionen und Abgangskosten berücksichtigten- zu beachten sind auch Cashflows aus bereits geplanten Restrukturierungen, zahlungswirksame Overheadkosten wie Kosten der Vorstände- Schätzung der künftigen Cashflow- es wird vom EBITDA ausgegangen (steht in IAS 36 drin)- Diskontierung mit angemessenem Zinssatz- überflüssig, wenn ich eh schon geplant habe zu verkaufen- Cash Flows sind auf Grundlage interner Finanzpläne zu berechnen für die nächsten 5 Jahre, danach Restwert auf der Grundlage einer fallender oder gleichbleibender Wachstumsrate (steigend nur wenn vertretbat) Elemente der Cashflow Prognose- Einzahlungen aus der laufenden Nutzung des Vermögenswertes- notwendige Auszahlungen (direkt oder indirekt über Schlüssel)- Ein-/Auszahlung durch den Abgang des Vermögenswertes am Ende der Nutzungsdauer- EBITDA fast wie FCF (operativ, soll neutral von Finanzierung und Steuern sein)- es geht auch Wartungsaufwand bei einer CGU mit ein (zB für Vermögensgegenstände die schneller abgeschrieben werden), auch Versicherungen- 2 Phasen Modell: bis zu 5 Jahre detailliert und dann Restwert!!- bei Value in Use Berechnung von ganzen CGUs aus Unternehmensübernahme werden die FCF betrachtet, Investitionen werden abgezogen (Erhaltungsinvestitionen), Veränderung am Net Working Capital wird abgezogen, und am Ende der Marktwert des FK abgezogen (das wird dann mit dem MW des EK + Goodwill verglichen)!!- erst Goodwill abschreiben und dann Anlagevermögen der CGU- noch nicht geplante Erweiterungsinvestitionen gehen nicht mit ein (es wird vom heutigen Vermögensgegenstand ausgegangen)-> CashFlows aus der Finanzierungstätigkeit sind nicht enthalten (sind schon beim Abzinsen enthalten)-> Cashflows vor Steuern (EBITDA, operative Sichtweise; Zinssatz auch vor Steuern)-> nominale oder reale Cashflows (strittiger Punkt, eher nominal, plane ja auch nominale Größen ein)-> in der jeweiligen Landeswährung zu prognostizieren- Cashflow kann wahrscheinlichste Entwicklung darstellen oder auf subjektiven Wahrscheinlichkeiten gewichteter Entwicklungen basierenKapitalkosten- der Diskontierungszins muss mit den prognostizierten Cashflows konsistent sein, damit es nicht zu einer Doppelerfassung von Steuern, Risiken und Inflation kommt- anderer WACC als bei EVA (dort ist Nachsteuer)- der Diskontierungszins bildet den Zinseffekt und die speziellen Risiken des Vermögenswertes ab (also nicht einfach WACC des Gesamtunternehmens nehmen)- Ableitung des Diskontierungszinses (aber wenig praktikabel) aus1) beobachtbaren Marktrenditen aus Transaktionen vergleichbarer Vermögenswerte (Multiples)2) Kapitalkosten eines Unternehmens, das einen vergleichbaren einzelnen Vermögensgegenstand hält (UN darf dann nur den VG halten)3) Ersatzgrößen (WACC des gesamten UN, Zinssatz für Neukredite, andere marktübliche Fremdkapitalzinssätze)- ich kann als Diskontierungszinsaatz nicht den fürs ganze Unternehmen nehmen (gilt für alle Produkte), sondern den für den speziellen VG- WACC immer vor Steuern (> WACC nSt) (grossing up) -> Ermessensspielräume überall, aber werden durch Grundsatz der Stetigkeit begrenzt und Vertrauensverlust der Kapitalgeber und Anerkennung des WP- Bildung der CGU, Verteilung der Corporate Assets, Wahl der Peergroup, Prognose der Cashflows Controlling- Controlling ist Datenlieferant für Impairmenttest (Planung und Anhaltspunkte für Wertminderung)- Controlling ist Methodenlieferant (Aufbau und Pflege von Früherkennungssystemen, DCF-Methode, Ermittlung der Zinssätze)- Controlling kann die operative Durchführung des Impairmenttests übernehmen, wodurch interne und externe Planzahlen einheitlich wären; außerdem Vermeidung von Inkonsistenz und Doppelarbeiten- Controlling hat interne Pläne zu Plan-EBIT und auf Profit Center Basis -> Umwandlung zu Plan-EBITDA und CGUs- interne Finanzpläne enthalten auch häufig Cashflows wo schon Erweiterungsinvestitionen drin sind -> rausrechnen
- Goodwill (Bewertung immaterieller Vermögenswerten, Kundenbeziehungen) - Identifizierung und Fair Value Bewertung setzt Verständnis des Geschäftsmodells, der Werttreiber sowie der Unternehmensplanung voraus Bewertung immaterieller VermögenswerteMarktpreisorientiert (market approach) (finde ich am besten für Fair Value Ansatz):- Marktpreise auf aktivem Markt (evtl. für Lizenzen, sonst schwer)Kostenorientiert (cost approach):- Reproduktionskostenmethode, WiederbeschaffungskostenmethodeKapitalwertorientiert (income approach):- unmittelbare Cashflow-Prognose (Mehrgewinn-, Lizenzpreisanalogie- und Residualwertmethode) Mehrgewinnmethode:- ich suche Unternehmen, welches genauso ist wie meins, nur ohne den immateriellen Vermögenswert und vergleich Cashflows (schwer)- Diskontierung mit vermögenswertspezifischen (die Risiko des VG widerspiegeln) ZinssatzLizenzpreisanalogiemethode:- Fiktive Lizenzzahlungen für die Nutzung des immateriellen Vermögenswert, die dem Unternehmen im Vergleich zu einem anderen Unternehmen erspart bleiben- Diskontierung mit vermögenswertspezifischen Zinssatz- Anwendung bei Marken, Patenten, Technologien möglichResidualwertmethode:- Annahme, dass nur der zu bewertende immaterielle Vermögenswert im Besitz des Unternehmens ist.- Anwendung bei denjenigen Vermögenswerten, die einen erheblichen Einfluss auf die Cashflows haben (Kundenbeziehungen) Kundenbeziehungen (nach IFRS 3)- folgende 4 Arten von Kundenbeziehungen erfüllen das Ansatzkriterium der Identifizierbarkeit:1) Kundenlisten (Sammlung von kundenbezogenen Informationen)2) Auftragsbestände (verbindlich erteilte, aber noch nicht erfüllte bzw. abgerechnete Aufträge)3) Kundenverträge (Rahmenverträge)4) Faktische Stammkundenbeziehungen ohne Vertragsverhältnis (keine Kundenbindung durch Marke oder Technologie; durch Transaktionen nachweisbar)
- Goodwill (Allgemein, Klassifikation immaterieller Vermögenswerte) - Der Goodwill entsteht im Rahmen der Kapitalkonsolidierung (bei Konzermutterunternehmen werden die Vermögensgegenstände, Schulden etc. der Tochter dargestellt), wenn der Beteiligungsbuchwert größer ist als das anteilige Eigenkapital des Tochterunternehmens (Berechnung auf oberster Ebene des Kaufs)- er ist ein Konglomerat von nicht einzeln identifizierbaren Werten wie Synergieeffekte, strategische Effekte (Konkurrent aufkaufen), Kundenbeziehung, Ruf, Marke (also immaterielle VGs die einen ökonomischen Nutzen haben, aber den Kriterien eines Aktivierungsansatzes nicht genügen) und Kaufpreis ohne Gegenwert- IFRS 3 regelt die Bilanzierung des Goodwills, entweder Full-Goodwill-Approach oder Neubewertungsmethode (Hat Auswirkungen auf die EK-Quote, auf den WACC und somit auch auf den EVA)- Impairment only approach (wird oft bei big-bath-accounting ausgenutzt: hohe Abschreibungen und Rückstellungen für stille Reserven)- Goodwillbildung und spätere außerplanmäßige Abschreibungen hat erhebliche Auswirkungen auf den EVA (EBIT sinkt im Jahr der Abschreibung und NBV erhöht sich ab der Goodwill-Bilanzierung) und Auswirkungen auf CFROI (EBITDA verändert sich nicht, jedoch das Bruttobetriebsvermögen- Goodwillbildung und spätere außerplanmäßige Abschreibungen hat erhebliche Auswirkungen auf den EVA (EBIT sinkt im Jahr der Abschreibung und NBV erhöht sich ab der Goodwill-Bilanzierung) und Auswirkungen auf CFROI (EBITDA verändert sich nicht, jedoch das Bruttobetriebsvermögen)- Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungs- oder der Full Goodwill-Methode- separater Ansatz identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte mit ihrem !Fair Value! als other intangible asset, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist und eins der folgenden Kriterien erfüllt ist, sonst Goodwill:1) Vertraglich-rechtliche Konkretisierung: (bei Markenrechten, Patenten, aber nicht bei Kundenlisten2) Separierbarkeit: wenn man es einzeln veräußern kann (Kundenlisten)-> "Reputation" kann nicht aktiviert werden- UN sagen oft, dass sie keine immateriellen Vermögensgegenstände finden können (Goodwill ist besser da impairment only und keine planmäßige Abschreibung)- Der Goodwill generiert von sich aus keine Zahlungsströme, sondern nur aus der Verbindung zu anderen Vermögenswerten, daher Goodwill-Zuordnung auf CGUs, die voraussichtlich von den Synergien der Akquisition profitieren werden (management approach) innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb- höchste Ebene: Segmente- niedrigste Ebene: Ebene innerhalb des Unternehmens, auf der Goodwill für interne Zwecke gesteuert wird- den CGUs sind Vermögenswerte, Schulden und Goodwill auf sinnvolle Weise zuzuordnen- CGU-Orientierung am Management Approach: interne Berichterstattung des Unternehmens (Ebene auf der ein Goodwill überwacht und gesteuert wird)- mindestens jährlicher Impairmenttest, oder bei triggering event (zB wenn ein VG der CGU an Wert verliert)- der Goodwill auf CGUs aufgeteilt werden, die aus dem Synergieeffekten des Unternehmenserwerbs am meistens profitieren- bei Goodwill impairmenttest wird der Wert des Eigenkapitals (inkl. CGU) der goodwilltragenden ZGEs ermittelt und mit dem RBW (AV + UV ./. Verb. + Goodwill) verglichen- Verteilung des Wertmindesrungsbetrages zunächst auf den Goodwill, dann proportional auf andere Vermögenswerte- Erhebliche bilanzpolitische Spielräume bei Abgrenzung der CGUs, Prognose der Cashflows und Verfahren der Unternehmensbewertung- Volatilität von Ergebnisskennzahlen erhöht sich bei impairment only approach (schwere Vergleichbarkeit)- Controlling kann der Geschäftsführung sagen wie weit CFs sinken dürfen ohne Goodwill impairment- für unterjährige Tests muss Controlling die triggering events (durch interne Ursachen) identifizieren- Controlling muss auch die CGUs erstellen und überwachen Auswirkung Goodwill impairment- auf ROCE: Senkt den EBIT im Jahr des impairments (Delle), und in Folgejahren reduiziert es das Nettobetriebsvermögen - auf CFROI: keine Auswirkungen auf Cashflow (EBITDA) und auch keine Änderungen auf Bruttobetriebsvermögen (berücksichtigt keine GuV-Abschreibungen-> alternativ: angepasster ROCE mit EBITA und Bruttobetriebsvermögen Klassifikation immaterieller Vermögenswerte- kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte (Auftragsbestände, Kundenlisten)- marketingbezogene immaterielle Vermögenswerte (Markenrechte)- technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte (Patente)- auf vertragliche Beziehungen beruhende immaterielle Vermögenswerte (Lizenzrechte, Nutzungsrechte)- kunstbezogene immaterielle Vermögenswerte Aufgaben Controlling- Unterstützung der Kaufpreisfindung im Akquisitionprozess- Zuordnung des Goodwills auf ZGEs im Rahmen der Kaufpreisallokation- Ermittlung von Indikatoren zur Vorbereitung von Goodwill-Impairmenttests- Bereitstellung von Plan-Cashflows zur Berechnung der Nutzungswerte der CGUs- laufendes Reporting goodwillbezogener Kennzahlen
- latente Steuern (temporary-concept, Arten von Differenzen, Ansatz, Bewertung, Ausweis) IAS 12aktive latente Steuern: Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden erstattungsfähig sindpassive latente Steuern: Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden aufgrund zu versteuernder temporärer Differenzen zahlbar sind-> latente Steuern sorgen für Fair Presentation der Bilanz und GuVTemporary-Konzept:- bilanzorientiert: Ziel ist es in der Bilanz künftige steuerliche Be- und Entlastungen darzustellen- latente Steuern auf temporäre Bilanzdifferenzen (Handelsbilanz, Steuerbilanz) Arten von Differenzentemporär: - Umkehrung der Differenz in künftigen Perioden aufgrund der Rechnungslegungsregeln- Beispiele: Abschreibung, Rückstellung, Aktivierung Entwicklungskosten, Fertigungsaufträge nach PoC, Neubewertung von Sachanlagenandere:- keine Umkehrung, da nur in IFRS- oder Steuerbilanz erfasst- Beispiele: Aufsichtsratvergütung, steuerfreie Subventionen Ansatz- Ansatz auf alle temporären Differenzen (erfolgswirksam und erfolgsneutral)- allgemeines Kriterium: Ansatz aktiver latenter Steuern für alle abzugsfähigen temporären Differenzen in dem Maß, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird gegen den die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kannBewertungLiability Methode: Bewertung mit Steuersätzen im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz; sofern diese nicht bekannt sind -> aktuelle Steuersätze- keine Diskontierung latenter Steuern- Überprüfung der Wertansätze an jedem Bilanzstichtag; Impairment zwingend, sofern nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird- Wertaufholungsgebot Ausweis- gesonderter Ausweis als non-current asset oder liability- Saldierung grds. nicht möglich
- latente Steuern auf Verlustvorträge Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge - ich muss nachweisen, dass ich in Zukunft genug versteuerbares Ergebnis generiere- es handelt sich nicht um eine temporäre Differenz- hohe Bedeutung in der Praxis (knapp 50% machen davon Gebrauch)- gem. EStG: nicht ausgeglichene negative Einkünfte, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Millionen Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60% des 1 Million € übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen (wenn ich prüfe ob aktive latente Steuern noch werthaltig sind, berechne ich die Summe aus Steuerminderzahlungen in folgenden Jahren) -> erzielbarer Betrag der latenten Steuern- um zu prüfen ob genug steuerbares Ergebnis erwirtschaftet wird muss man unbedingt das IFRS-Ergebnis in das Steuerergebnis überleiten- in der jüngeren Vergangenheit erwirtschaftete Verluste ergeben Zweifel, dass der steuerliche Verlustvortrag in Zukunft genutzt werden kann. Eine Verlusthistorie spricht grundsätzlich gegen künftige Gewinne - Grundsätzlich dieselben Ansatzkriterien, wie für den Ansatz aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen- allgemeines Kriterium: Ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste ist in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können- spezielle Ansatzkriterien:1) Ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen (PoC Auftrag) bei derselben Steuerbehörde und für dasselbe Steuersubjekt, aus denen zu versteuernde und verrechenbare Erträge resultieren2) Erwirtschaftung von ausreichend zu versteuerenden Ergebnissen bei derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt, bevor die nicht genutzten steuerlichen Verluste verfallen3) Gründe für Verlustvortrag verfallen künftig 4) Möglichkeiten zur Generierung des erforderlichen steuerlichen Ergebnisses über steuerliche Gestaltungsmaßnahmen (sale and lease back)- Die steuerliche Ergebnisplanung leitet sich aus der Unternehmensplanung ab (auf Basis der IFRS) -> IFRS-Ergebnis vor Steuern muss in ein zu versteuerndes Ergebnis nach den steuerlichen Vorschriften überführt werden (Probleme bei unterschiedlichen Planungsebenen: Geschäftsbereiche, Profit Center vs. Organkreis, Betriebsstätte)- (Nicht) aktivierte latente Steueransprüche sind an jedem Bilanzstichtag erneut zu beurteilen (Zuschreibung möglich, wenn Gründe entfallen)Ermessensspielräume:- Betrachtungshorizont für künftige Gewinne (herrschende Meinung 5 Jahre)- Verlusthistorie in der "jüngeren Vergangenheit" (herrschende Meinung 3 Jahre)- "überzeugende Nachweise" für künftige Gewinnerzielung- Verluste in der Start-up Phase eines Unternehmens (Ansatz nicht vorgesehen, wie lange ist Start-Up-Phase) Zusammenfassung- aktive latente Steuern auf Verlustvorträge können zu einem sachgerechten Ausweis eines künftigen Steuerminderungsanspruch führen.- Sie bergen ein erhebliches bilanzpolitisches Potential- In der Krise wirken die aktiven latenten Steuern ergebnis- und damit eigenkapitalmindernd- Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge erfordert eine Zusammenarbeit zwischen Controlling-, Rechnungslegungs- und Steuerabteilung- im IAS 12 sind keine Angaben zum Planungshorizont für den impairment test aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge. Hängt davon ab wie weit man sie nach nationalem Steuerrecht vortragen kann (in DE unbegrenzt) (in der Literatur start diskutiert) (häufig wird jedoch eine Beschränkung auf fünf Jahre gefordert)
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- Fertigungsaufträge (Definition, Bilanzierung, Sonstiges) DefinitionVertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von Gegenständen Bilanzierung- Ergebnis verlässlich schätzbar:-> bei Festpreisvertrag:- Die gesamten Erlöse können verlässlich ermittelt werden- Der Nutzenzufluss aus dem Vertrag ist wahrscheinlich- bis zur Fertigstellung anfallende Auftragskosten sowie Fertigstellungsgrad können zuverlässig ermittelt werden- zurechenbare direkte und indirekte Kosten können eindeutig bestimmt und zuverlässig bewertet werden.-> bei Kostenzuschlagsvertrag (Preis = Kosten + Marge)- Der Nutzenzufluss aus dem Vertrag ist wahrscheinlich- zurechenbare direkte und indirekte Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) können eindeutig bestimmt und zuverlässig bewertet werden.Fertigstellungsgradbestimmung:- Inputorientierte Verfahren: anhand eingesetzter Faktoren wie geleistete Arbeitsstunden, erbrachte Maschinenstunden, Materialverbrauch, angefallene Kosten (Cost-to-Cost-Method)-> erfordert konstante Beziehung zwischen Input- und Outputgrößen- Outputorientierte Verfahren: anhand der erbrachten Leistung wie die Vollendung physischer Teile, Meilensteinmethode-> erfordert lineare Beziehung zwischen den einzelnen Outputgrößen Sonstiges- Einmalkosten zu Projektbeginn (z.B. Kosten der Baustelleneinrichtung) sind zeitlich abzugrenzen, wenn sie einen wesentlichen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen und der Fertigstellungsgrad anhand der Cost-to-Cost-Methode bestimmt wird, genauso wie Bonuszahlungen von Mitarbeitern. Andernfalls würde der ermittelte Fertigstellungsgrad nicht den tatsächlichen Leistungsfortschritt widerspiegeln.- Kosten, die keinen Fortschritt in der Fertigstellung reflektieren, dürfen nicht angesetzt werden bei der Cost-to-Cost Methode- Erlöskomponenten sind nur dann in den Gesamterlösen zu berücksichtigen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie abfließen und sie verlässlich ermittelt werden können.- Anzahlungen mindern den Aktivposten "PoC"
- Fertigungsaufträge (Anforderungen an das Projektcontrolling Anforderung an das Projektcontrolling- IAS 11: wirksames internes Budgetierungs- und Berichtssystem (effektives Projektcontrolling)- eine Korrektur der Erlöse oder Kosten während des Projekts ist kein Indiz, dass das Ergebnis nicht verlässlich geschätzt werden kann- um nach PoC bilanzieren zu können (also um alle 4 Anforderungen zu erfüllen) braucht man:-> Projektstrukturplan mit Arbeitspaketen-> Projektkostenrechnung mit IFRS-konformer Kostenarten- und Kostenstellenrechnung (für Fertigstellungsgrad)-> Projektkalkulation (Vorkalkulation, mitlaufende Kalkulation, nachlaufende Kalkulation)-> Erlöscontrolling (Erfassung und Abschätzung variabler Erlöselemente) Projektstrukturplan:- Zerlegung des Gesamtauftrages in plan- und kontrollierbare Teilprojekte und Arbeitspakete- Gliederung nach den einzelnen zu erbringenden Leistungen (objektorientiert; Fundament -> Tragwerk -> Signal- und Steuerungssysteme) oder nach den zur Projektdurchführung notwendigen Tätigkeiten (funktionsorientiert; Konstruktion -> Montage -> Inbetriebnahme)- Grundlage für Termin-, Kapazitäts- und Kostenpläne Projektkostenrechnung:- umfasst 1) Kostenartenrechnung: Gemeinkosten und Einzelkosten2) Kostenstellenrechnung: Betriebsabrechnungsbogen mit Zuschlagssätzen3) Kostenträgerrechnung: für welche Kostenträger sind die Kosten entstanden- Einzelkosten direkt auf die Kostenträger, Gemeinkosten über die Ermittlung von Zuschlagssätzen im Betriebsabrechnungsbogen- Kostenplanung auf Ebene der Teilprojekte auf dem Projektstrukturplan- ergänzt die periodische Kostenrechnung und liefert während der Projektphasen Informationen über die angefallenen Kosten und Erlöse- Informationen, wie lange ein Mitarbeiter an dem Projekt mitgewirkt hatAuftragskosten (für Kostenartenrechnung)- Erfassung der Istkosten muss sich an Struktur der Kostenplanung orientierenKostenarten:1) direkte Kosten (Auftragseinzelkosten): Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Abschreibung und Mieten für die Maschinen, Transportkosten, Kosten für Nachbesserungen und Gewährleistungen 2) indirekte Kosten (Auftragsgemeinkosten): Fertigungsgemeinkosten auf Basis der Normalauslastung, produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten, Fremdkapitalkosten (da eig immer qualifying asset)3) sonstige Kosten: einzeln zurechenbare Kosten zur Erlangung des Auftrags (Innenprovision) (wenn es wahrsch. ist dass ich Auftrag bekomme) sowie weitere Kosten, sofern diese dem Kunden vertragsgemäß in Rechnung gestellt werden können-> nicht zu den Auftragskosten gehören Kosten der allgemeinen Verwaltung, Vertriebskosten, F&E-Kosten (außer die die separat abrechenbar sind), Leerkosten und kalkulatorische Kosten (kalkulatorische Abschreibung vom Marktpreis, kalkulatorische Zinsen wie Risikozuschlag) -> analog zu IAS2 Zurechnung der Auftragskosten zum Fertigungsauftrag (wann fange ich an Gemeinkosten dem Projekt zuzurechnen)1) zeitliche Eingrenzung der Auftragskosten:- grundsätzlich ab dem Tag der Auftragserlangung bis zur Erfüllung des Auftrags- Kosten zur Erlangung eines Auftrages dürfen erst ab dem Zeitpunkt in die Auftragskosten einbezogen werden, ab dem eine Auftragserteilung wahrscheinlich ist (eig. nach Zuschlag)2) Zurechnungsmethoden für Gemeinkosten- planmäßig und sachgerecht- stetige Anwendung- einheitliche Anwendung für Gemeinkosten mit ähnlichen Merkmalen3) Einmalkosten zu Projektbeginn:- Beispiel: Kosten für die Baustelleneinrichtung- zeitliche Abgrenzung (Aufteilung über Gesamtdauer) bei Anwendung der Cost-to-Cost-Methode Erlöscontrolling (Auftragserlöse):- umfassen den vertraglich festgelegten Preis sowie Erhöhungen bzw. Verminderungen des vereinbarten Preis- Gründe für Veränderung der Auftragserlöse sind 1) Änderungswünsche des Kunden2) Nachforderungen des Auftragnehmers3) erfolgsabhängige Prämien4) Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung von Anforderungen oder Terminen5) Preisgleitklauseln-> Da die Erlöse unsicher sind müssen Erlösschätzungen periodisch überprüft werden-> für alle unsicheren (positiv und negativ) Erlöskomponenten gilt, dass sie nur angesetzt werden dürfen, sofern sie wahrscheinlich zu- bzw. abfließen und sie verlässlich ermittelt werden können
- Fertigungsaufträge (Kalkulation, Zusammenfassung) VorkalkulationAngebotsvorkalkulation:- Ermittlung eines Angebotspreises während der Angebotsphase (Rechnung in der alle voraussichtlichen Kosten addiert werden (Selbstkosten) + Marge)- Einsatz pauschaler Verfahren aufgrund von Erwartungswerten- wenn zu hoch dann keinen Zuschlagnach Zuschlag: Auftragsvorkalkulation (detailliert):- detaillierte Planung der Auftragskosten (Auftragsbudget) anhand der vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsbeschreibung nach Auftragserteilung- Vergleichsgröße für die laufende WIrtschaftlichkeitsüberwachung im Rahmen der mitlaufenden Kalkulation- Planänderungen führen zu einer Aktualisierung der Auftragsvorkalkulation- Schätzungen der Auftragskosten (auch Erlöse) dürfen weder zu optimistisch noch zu pessimistisch sein (Wert mit höchster Wahrscheinlichkeit), einheitliche Schätzprozesse für jede KostenartMitlaufende Kalkulation- Die Anwendung der PoC-Methode erfordert zu jedem Bilanzstichtag eine verlässliche Schätzung der Auftragserlöse (falls unsicher: alle Komponenten die wahrscheinlich sind) sowie der bereits aufgelaufenen und der noch anfallenden Auftragskosten!!- Die zu etablierenden Schätzprozesse zur Ermittlung der erwartenden Gesamtkosten müssen stetig angewandt, einheitlich für gleiche Kostenarten und nach Kostenarten differenziert ausgestaltet werden.- die mitlaufende Kalkulation dient dazu, Informationen über die Wirtschaftlichkeit der Auftragsausführung bereit zu stellen- Hierfür sind für jeden Bilanzstichtag Kostenabweichungen zu ermitteln:(1) Vergleich der angefallenen Istkosten mit den Sollkosten(2) Vergleich der voraussichtlichen Istkosten mit den Plankosten- uns interessieren die disponierten und noch zu erwarteten Sollkosten (diese + Istkosten ergeben die voraussichtlichen Istkosten)- damit kann man bei der Cost to Cost Methode auch den Fertigstellungsgrad berechnen- die Ursachen sind im Rahmen einer Abweichungsanalyse zu untersuchen (integrierte Kosten- und Leistungsanalyse (Earned Value Analysis) > isolierte Projektkostenanalyse) (Ist-Plan) (negative Leistungsabweichung = Leistungsverzug; positives Kostenabweichung = zu viele Kosten)- aus der Gegenüberstellung der aktuell erwarteten Gesamtauftragserlöse und -kosten ergibt sich das erwartete Auftragergebnis, das nach IAS 11 zu schätzen ist- aktuell erwartete Gesamtkosten = angefallene Istkosten (angefallene Sollkosten+Kostenabweichung) + disponierte und zu erwartende Sollkosten- sollte dies negative sein -> Drohverlustrückstellung (nur IFRS, nicht Steuerbilanz)Nachkalkulation- in der Nachkalkulation werden die tatsächlichen Istkosten den realisierten Erlösen gegenüber gestellt und das Istergebnis ermittelt.- Die Erkenntnisse einer Abweichungsanalyse können zur Verbesserung künftiger Planung dienen und geben Aufschluss über Verantwortlichkeiten- Die Nachkalkulation kann dazu dienen, die Schätzfähigkeit des Managements zu prüfen Zusammenfassung (Anforderungen an das Projektcontrolling)- Die Bilanzierung von Fertigungsaufträgen erfordert ein Projektcontrolling zur1) Ermittlung des Leistungsfortschritts2) Erfassung und Zurechnung der bereits angefallenen Auftragskosten3) Schätzung der Restkosten4) Schätzung der Möglichkeit zur Erzielung variabler Erlösbestandteile - Fehleinschätzungen führen zu Korrektur der in Vorjahren realisierten Teilgewinne und damit u.U. zum Ausweis von Periodenverlusten (daher steht Controlling unter Druck verlässliche Daten zu liefer)- IAS 11 eröffnet Ermessensspielräume, da Schätzungen erforderlich sind und keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Schätzprozesse gemacht werden
- Forschung und Entwicklung (Bedeutung, Definition) Bedeutung von Forschung und Entwicklung- hoher Anteil an Herstellungskosten- IAS 38 unterscheidet bei den Herstellungskosten selbsterstellter immaterieler Vermögenswerte zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten- Investition in die Zukunftssicherung des Unternehmens- Verkürzung von Marktzyklen: FuE Kosten müssen sich schneller armortisieren- großer zeitlicher Abstand zwischen Forschung und Leistungsverwertung- Spannungsfeld der Abteilungen FuE und Controlling/Rechnungslegung Forschung- eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen (auch Suche nach Alternativen)-> Aktivierungsverbot (keine marktorientierte Beurteilungsbasis, künftige Nutzen ist nicht hinreichend wahrscheinlich)- wenn etwas als Aufwand gebucht wird ist es IMMER FuE Aufwand (nicht Material- oder Personalaufwand) Entwicklung- Anwendung von Forschungsergebnissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion eines neuen Produktes (Entwurf, Konstruktion) -> Aktivierungsgebot sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (erfüllt matching principle, Längsschnittverrechnung)- Anwendungstests und Kosten für Institute stellen auch FuE-Kosten da- an der Aktivierung merkt man den ökonomischen Charakter der IFRS (Betrachtung wie Investition)- bei interner Kostenrechnung ist es suboptimal die angefallenen FuE Kosten auf die Herstellkosten draufzurechnen (führt auch zur Querschnittsverrechnung), besser ist interne Aktivierung und Verteilung auf die späteren Produkte durch Abschreibung, sofern Absatzzahlen etc. schätzbar1) technische Realisierbarkeit zur Fertigstellung (objektiv, schwer nachzuweisen, bei Pharma schwer da Nachweisprobleme und ggf. Zulassung, bei Automobil einfacher, keine Beteiligung von Controlling)2) Intention zur Fertigstellung (durch Business Plan, Ressourcen werden zur Verfügung gestellt)3) Fähigkeit des Unternehmens zur späteren Vermarktung oder Nutzung (subjektives Kriterium: durch Marktforschungsinstitute oder etablierte Vertriebskanäle, Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten)4) künftiger ökonomischer Nutzen aus Eigennutzung oder Vermarktung (Business Plan -> Controlling (mit EBITDA rechnen)), in der FuE-Phase ist auch Material- und Personalaufwand FuE Aufwand5) Verfügbarkeit adäquater technischer finanzieller und sonstiger Ressourcen zum Abschluss der Entwicklung (Business Plan -> Controlling (auch durch Kreditzusage, Lieferantenverträge, auch personelle Ressourcen)6) Fähigkeit zur verlässlichen Messung der Ausgaben der Entwicklungskosten (laut IAS 38 in der Regel erfüllt. Kostenrechnung erlaubt Trennung zwischen Forschungskosten und Entwicklungskosten -> Controlling)- diese Kriterien sind zusätzlich zu den allgemeinen Ansatzkriterien für Vermögenswerte zu erfüllen-> falls keine Trennung von Forschung und Entwicklung möglich ist -> alles Aufwand-> Aktivierte Entwicklungskosten werden mit Beginn ihrer wirtschaftlichen Nutzung abgeschrieben (wenn man die Absatzzahlen kennt kann man die Entwicklungskosten auch intern leistungsabhängig abschreiben)- Entwicklungskosten ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Er ist ein Spezialfall, spezielle Kriterien wann er aktiviert werden kann. Die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Herstellkosten bewertet. - jährlicher impairmenttest-> erhebliche Ermessenspielräume führen zu faktischem Wahlrecht, die Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung ist schwer da es zwischen Aktivitäten Interdependenzen und zeitliche Überlappungen gibt -> kein linearer Prozess-> Bestimmung eines Zeitpunktes an dem sämtliche Aktivierungskriterien erfüllt sind (eine Nachaktivierung ist nicht möglich)- Es können Rückkopplungen und zeitliche Überlappungen zwischen den einzelnen Phasen bestehen, die eine eindeutige Trennung zwischen Forschung und Entwicklung erschweren oder verhindern. 1. Normale Aufwandsbuchung: Aufwand für Entwicklung // Bank2. Buchung Aktivierung: Imm. VG // Aufwendungen für Entwicklung
- Forschung und Entwicklung (Entwicklungscontrolling) EntwicklungscontrollingIAS 38: Die Kostenrechnungssysteme eines Unternehmens können oftmals die Kosten für die Selbstschaffung eines immateriellen Vermögenswertes verlässlich ermitteln- um den Voraussetzungen der Aktivierbarkeit von Entwicklungskosten zu entsprechen braucht man1) Projektstrukturplan mit Arbeitspaketen (Der Projektstrukturplan stellt eine Grundlage für die Trennung von Forschungs- und Entwicklungsphase dar.)2) Business Plan (Mithilfe eines Business Plans ist es möglich, den künftigen ökonomischen Nutzen und die Verfügbarkeit von Ressourcen nachzuweisen.)3) Projektkostenrechnung mit IFRS-konformer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung (Hinsichtlich der Kostenstellenrechnung bietet sich beispielsweise eine F&E-stufenorientierte Gliederung mit Forschungskostenstellen sowie Entwicklungskostenstellen an.)(4) Projektberichtswesen (Auch ein umfassendes Projektberichtswesen kann bei der Bestimmung von Forschung- und Entwicklungskosten hilfreich sein.))5) Projektkalkulation Projektstrukturplan- Zerlegung des Gesamtprojektes in plan- und kontrollierbare Teilprojekte und Arbeitspakete, die entweder der Forschungs- oder der Entwicklungsphase zuzuordnen sind- Die Trennung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphase kann sich auch an Meilensteinen des Projektes orientieren Business Plan- Anhand eines Business Plans kann der künftige ökonomische Nutzen (positiver Barwert) und die Verfügbarkeit von Ressourcen nachgewiesen werden- sollte der künftige Nutzen nicht mehr realisierbar sein, müssen aktivierte Entwicklungskosten erfolgsmindernd abgeschrieben werden (IAS 36)- Die Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen kann auch durch Kreditzusagen von Banken nachgewiesen werden Projektkostenrechnungdirekte Kosten (Projekteinzelkosten): Material, Fremdleistungen, Löhne und Gehälter, Gebühren für die Registrierung, indirekte Kosten (Projektgemeinkosten): Anteilige Gemeinkosten analog zu IAS 2, Fremdkapitalkosten- nicht zu den Entwicklungskosten gehören Kosten der allgemeinen Verwaltung, des Vertriebs und von Ineffizienzen (schwer zu bestimmen was bereits ineffizient ist bei FuE), Schulungskosten und kalkulatorische Kosten, Erwartete Einsparungen aus dem Einsatz des neuen, immateriellen Vermögenswertes- Einteilung des F&E Bereichs in Kostenstellen- mögliche Gliederungskriterien sind1) funktional (Konstruktion, Laboranalyse)2) erzeugnisbezogen (Produkt 1, Produkt 3...)3) projektorientiert (Projekt 1, Projekt 2)4) F&E-stufenorientiert (Forschungskostenstellen wie Grundlagenforschung, angewandte Forschung, und Entwicklungskostenstellen wie Entwurfs- und Konstruktionsabteilungen -> bietet sich für Aktivierung von Entwicklungskosten an- theoretisch auch Trennung auf Kostenträgerebene möglich: Projekte nur für Entwicklung und Projekte nur für Forschung- es muss dokumentiert werden wie viel Stunden ein Mitarbeiter in dem FuE-Projekt involviert ist (wie in Übung) Projektkalkulation- Kostenverrechnung auf das Entwicklungsprojekt: direkte Zuordnung von Projekteinzelkosten, Verrechnung der Projektgemeinkosten anhand von Stundensätzen oder anderen Schlüsseln- Mitlaufende Kalkulation zur Aufdeckung von Ineffizienzen anhand Soll-Ist-Abweichungen- Verrechnung der Entwicklungskosten auf die Endkostenträger durch Querschnittsverrechnung (bei Aufwand; Aufwand wird durch heutige Produkte getragen, Generationsvetrag) oder Längsschnittverrechnung (bei Aktivierung; Aufwand wird von den Produkten später getragen durch Abschreibungen, eher verursachungsgerecht)
- Konvergenz von externer und interner Unternehmensrechnung (Allgemein, Trend zur Konvergenz, Was eignet sich zur Konvergenz) - externe Rechnungswesen hatte viele Zwecke (Steuerbemessung, externe Information über wirtschaftliche Situation, Dokumentation von Geschäftsvorfällen), wodurch die eigenständige interne Kostenrechnung eingeführt wurde, da betriebliche Entscheidungen nicht mehr durch das externe Rechnungswesen optimiert werden- Zweck war Entscheidungsfundierung und Verhaltenssteuerung- in USA wurde es nicht getrennt, es gibt zwar Financial Accounting und Management Accounting aber sie beruhen auf derselben pagatorischen (aufwandswirksam) Datenbasis (Einkreissystem)- in Deutschland: Differenzierung zwischen Aufwand und Kosten, dadurch gibt es unterschiedliche Erfolgsgrößen und erklärungsbedürftige Überleitungsrechnungen (operatives Ergebnis GuV -> Betriebsergebnis (operatives Ergebnis gemäß Kostenrechnung))- in USA gibt es eine Gliederung der GuV in eine Operating und eine Nonoperating Section, diese bildet aber wie in IFRS keine Steuergrundlage oder Ausschüttungsbegrenzung sondern entscheidungsnützliche Informationen- Deutschland hat im Gegensatz zu anglo-amerikanischen Ländern ein Zweikreissystem- durch die Gesetze in Deutschland wurde die Eignung des externen Rechnungswesens zur Unternehmenssteuerung immer geringer und das Ausmaß der vermittelnden Zweckpluralität immer höher- dadurch war das interne Rechnungswesen in DE auch immer ein großes Thema, in den USA stand es immer im Schatten des kapitalmarkorientierten externen Rechnungswesens-> dann kam wertorientiere Performancekennzahlen und die Amerikaner machten durch Conversions eigentlich das was Schmalenbach früher gemacht hat- Gegenteil von management approach: IFRS-Daten bilden die Basis für Unternehmenssteuerung (wurde im angloamerikanischen Raum schon immer so gemacht)- Trend zur Konvergenz (Harmonisierung) des Rechnungswesens durch1) Einführung der IFRS (näher am internen Rechnungswesen als HGB, IFRS geprägt durch ökonomische Perspektive, gleiche Ziele, nicht so ein starkes Vorsichtsprinzip -> schafft zusätzliche Anreize zur Harmonisierung)2) zunehmende Internationalisierung (kalkulatorische Datenbasis kann international nur schwer kommuniziert werden, Verständnis- und Akzeptanzprobleme, einheitliche Performancemaße)3) zunehmende Kapitalmarktorientierung speziell für kapitalmarktorientierte UN: die Unternehmenssteuerung wird stärker auf das Ziel Unternehmenswertsteigerung ausgerichtet (durch wertorientierte Kennzahlen EVA, CVA etc. kommen zum Teil aus externem) auf allen Ebenen (auch variable Entlohnung), wertorientierte Kennzahlen aus externen Rewe als Konkurrenz zur Kostenrechnung-> Viel hängt ab von der Wahl der wertorientieren Steuerungskennzahl (EVA schwankt sehr da NOPAT Abschreibungen berücksichtigt, CVA nicht so sehr da CFROI EBTIDA nimmt)- die Harmonisierung geht eher vom internen Rechnungswesen aus, da das externe durch gesetzliche Vorschriften normiert ist-> keine vollständige Harmonisierung, da das externe Rechnungswesen vergangenheitsbezogen ist und keine Zahlen für den zukunftsbezogenen Teil des internen Rechnungswesens liefern kann, daher beschränkt sich auf zweckidentische Teilsysteme- internes Rechnungswesen ist vergangenheits- und zukunftsorientiert, während der externe nur vergangenheitsorientiert istnicht für Harmonisierung:- die rechtliche Einheit des externen Rewe's (Steuerbilanz und HGB Einzelabschluss) für Zahlungsbemessung und Information (gesetzliche Vorschriften)- das Entscheidungsobjekt des internen Rewe's (Planungsrechnungen die sich auf einzelne Entscheidungsobjekte (Produkte, Projekte) beziehen (Herstellungskosten als Preiskalkulation und Investitionsplanung (Angebotsvorkalkulation), besonders kalkulatorische Größen zur kurzfristigen Entscheidungsrechnung) zur Integration geeignet:- Konzernabschluss/GuV (Handelsbilanz II, Konzernbilanz die nach IFRS aufgestellt ist) des externen Rechnungswesens (Der Konzernabschluss erfüllt allein eine Informationsfunktion für Share- und Stakeholder. Weil hier mit der GuV eine periodenbezogene Kontrollrechnung (Performancemessung) vorliegt, besteht Zweckidentität mit der Kontrollfunktion des internen Rechnungswesens) - Kontrollrechnungen, die den Periodenerfolg einer unternehmerischen Einheit (zB Profit Center) ermitteln (Betriebsergebnisrechnung (Betriebsergebnisrechnungen des internen Rechnungswesens dienen dazu, das Management über den Periodenerfolg zu informieren (Performancemessung) und eine Kontrolle der Geschäftstätigkeit zu ermöglichen. Da hier Zweckidentität mit der Informationsfunktion des externen Rechnungswesens besteht, zählt die Betriebsergebnisrechnung ebenfalls zum Harmonisierungsbereich.) -> Zweckidentität der beiden letztgenannten (Informationen zur Erfolgskontrolle), können auf Grundlage einer einheitlichen Datenbasis harmonisiert werden-> nicht die gesamte Kostenrechnung wird obsolet-> es gibt jedoch auf Contraargumente gegen diese Konvergenz, da wenn ich das Management informiere (bei Betriebsergebnisrechnung) keine Fair Values will (keine Objektivität)-> man erkennt, dass sich die Konvergenz von internen und externen Ergebnis auf die obersten Hierarchieebenen begrenzt, die operative Produkt- und Prozesssteuerung erfolgt weiterhin auf der Basis eigenständiger interner Größen-> auf hoher Hierarchieebene kaum Überleitungsrechnungen zu IFRS Größen erforderlich, auf Produktebene viele Überleitungsrechnungen (nicht sinnvoll)-> durch die teilweise Konvergenz erweitern sich die Zwecke der Finanzberichterstattung auf die laufende Managementerfolgsrechnung. Kalkulatorische Größen werden nicht mehr verbucht (allenfalls in Einzelfallentscheidungen verrechnet), somit ist horizontale Disaggregation der IFRS-GuV in die interne Managementerfolgsrechnung möglich
- Ergebnisrechnung nach IFRS (IFRS-GuV wird harmonisiert, Zwecke und Anforderungen interner Erfolgsrechnung, Eignung der externen) - Remember: IFRS-GuV ist Teil des Harmonisierungsbereichs- nur der erfolgswirksame Teil der IFRS-GuV ist controllingrelevant- für Controllingsicht ist Umsatzkostenverfahren besser, da sie sich für die einzelnen Steuerungseinheiten auffächern lässt und auch als Deckungsbeitragsrechnung dargestellt werden kann (für interne Performancemessung brauche ich kleinere Verantwortungsbereiche- die IFRS-GuV wird bei der Harmonisierung behalten, da die Integration vom internen Rechnungswesen ausgeht (rechtliche Prämissen)-> dadurch werden bei der Vereinheitlichung der Daten auch die Datenbasis der GuV genutzt- intern keine kalkulatorischen Kosten mehr -> ein pagatorisches Ergebnis-> es gibt in der Praxis immer noch kleinere Anpassungen, jedoch auf der Grundlage einer selben Datenbasis (nicht mehr die Neutralisierung periodenfremder und außerordentlichen Aufwands)- IAS 1 macht kaum Angaben über GuV- Darstellung als Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren- matching principle: Aufwandsrealisation in der Periode, wo der Ertrag angefallen ist (bei Aktivierung von Entwicklungskosten)- separater Ausweis außerordentlicher Posten verboten (seit BilRUG gibt es kein außerordentliches Ergebnis mehr), - separater Ausweis wesentlicher Posten (auch wenn außerordentlich)- bei two separate statement approach (eher in DE) ist der erste Teil controllingrelevant, da OCI nichts mit operativen Bereich zu tun hat (da Fair Values, OCI...)Zwecke der internen Erfolgsrechnung:- Entscheidungsfundierung: Beeinflussung eigener Entscheidungen, Einpersonenkontext: keine Zielkonflikte, keine Informationsasymmetrien - Verhaltenssteuerung: Beeinflussung fremder Entscheidungen, Mehrpersonenkontext: Zielkonflikte, Informationsasymmetrien (principal agent) (Kennzahl löst richtiges Verhalten aus) Anforderungen an interne Erfolgsrechnung (also eher Verhaltenssteuerung):1) Anreizverträglichkeit:- Zielkongruenz: Performancemaß muss mit dem Oberziel kongruent sein (bei Fair Values ist EVA nicht barwertkompatibel)- Verantwortlichkeit: Erfolgsgrößen sind frei von externen, von der Teileinheit (der Person) nicht zu verantwortenden Einflüssen (Fair Values sind nicht verantwortbar)- Manipulationsfreiheit: Rechen- und Erfolgsgrößen sind frei von Ermessensspielräumen (nicht bei Impairmenttests oder Fair Value Stufe 3, Abschreibung GW, Ansatz Entwicklungskosten,)2) Kommunikationsfähigkeit- Verständlichkeit: nachvollziehbar, möglichst einfache Ausgestaltung- Vergleichbarkeit: 3) Wirtschaftlichkeit- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis-> durch externe Rechnungslegung (HGB) nicht erfüllt, zu vorsichtig (keine Aktivierung der Entwicklungskosten, kein PoC)-> auf den ersten Blick erscheinen die IFRS prädestiniert dazu zu sein, für das Management als Unternehmenssteuerung zu helfen (da gleiche Anforderungen), aber nein. Eignung der IFRS zur Unternehmenssteuerung: Pro:- eher als HGB da keine Zweckpluralität (kein Ausschüttungsziel, keine Steuerbemessungsfunktion) und Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen- grundsätzlich ist IFRS durch stärker ökonomisch geprägte Perspektive näher am internen Rechnungswesen (durch Fair Value, matching principle (Aktivierung von Entwicklungskosten), Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen, keine außerplanmäßigen Vorgänge in der GuV)- Rechnungsgrundsätze nach IFRS korrespondieren mit den Anforderungen an interne Erfolgsrechnung 1) Anreizverträglichkeit - Faithful representation, Neutrality, jedoch durch Ermessensspielräume beeinträchtigt2) Verständlichkeit/Kommunikationsfähigkeit - Understandability, Comparability3) Wirtschaftlichkeit - Kosten/Nutzen-Postulat als Nebenbediungen der IFRS4) Manipulationsfreiheit - reliability, neutrality, comparability (auch durch wenig Wahlrechte)- laut IFRS ist auch die Unternehmensleitung Adressat der externen Rechnungslegung (korrespondiert mit internen Rechnungswesen)Contra:- bei den IFRS bestehen zahlreiche Ermessensspielräume: Durch Ermessensspielräume ist die Manipulationsfreiheit nicht mehr gegeben (Abschreibungen des Goodwills, Neubewertung, Fair Value, Ansatz Entwicklungskosten)- Verhaltenssteuerung nur durch Modifikationen (nicht durch reine IFRS-Daten), jedoch wenn dann Modifikationen so gering wie möglich- Bei den IFRS ist eine Bewertung bestimmter Bilanzposten zum Fair Value möglich:Auch hier kann die Anreizverträglichkeit verletzt werden. So wird durch die erfolgsneutrale Erfassung von Fair Value Änderungen das Kongruenzprinzip (clean-surplus principle) durchbrochen. Residualgewinne (z.B. EVA) sind dadurch nicht mehr barwertkompatibel (zielkongruent).- Ermessenspielräume im Rahmen der IFRS-Bilanzierung wirken sich negativ auf die Eignung der generierten Werte für die Verhaltenssteuerung aus.- Fair Values berücksichtigen nicht die individuelle Entscheidungssituation innerhalb des betreffenden Unternehmens und sind daher für die Entscheidungsfundierung im Rahmen der Unternehmenssteuerung i.d.R. nicht geeignet, außerdem können sie subjektiv sein (besonders bei der Ermittlung über Barwertkalküle 3.Stufe)- Fair Value sind also positiv und negativ- Bewertung zu Vorräten zu Vollkosten (IAS 2) ist negativ: Wenn ich alle Kosten aufs Lager packe verbessere ich mein Ergebnis bei Lageraufbau aber verschlechtere es bei Bestandsminderung
- Fair-Value (Hierarchie, Bewertung, Eignung zur Entscheidungsfundierung) Fair Value Hierarchie- Sofern ein aktiver Markt für die zu bewertende Position bzw. für identische Vermögenswerte oder Schulden exisitiert, ist der Marktpreis für den Fair Value anzusetzen (Marktpreise auf aktiven Märkten)- Marktpreise ähnlicher Vermögenswerte auf aktiven Märkten oder Marktpreis identischer Positionen auf nicht aktiven Märkten (Marktorientierte Vergleichswerte)- Ermittlung auf Basis von nicht beobachtenbaren Inputfaktoren unter Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren (Barwertberechnung) (Plausible Schätzwerte) Zugangsbewertung- bei Finanzinstrumenten- bei Vermögenswerten, die im Rahmen einer Unternehmensakquisition erworben werden (IFRS 3) Folgebewertung- Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte (Neubewertungsmethode); investment property (fair value model) (Wahlrecht)- Wertpapiere held-for-trading oder available-for-sale (OCI) (Pflicht)- Fair Value less cost of disposalNutzbar für interne Entscheidungszwecke (Entscheidungsfundierung)?- interne Entscheidungsrechnungen basieren auf dem situationsabhängigen Marginal- und Relevanzprinzip (beziehen unternehmensspezifische Informationen mit ein, Fair Value meist nur objektive Marktpreise)- im Rahmen der Harmonisierung Fair Value als interner Bewertungsmaßstab?- Fair Value ist kein unternehmensspezifischer Zeitwert- extern entscheidungsnützlich ungleich intern entscheidungsnützlich- Fair Values im internen Rechnungswesen gut für Entscheidungszwecke (wenn sie dadurch entscheidungsrelevante Informationen bereitstellen), aber nur wenn sie den spezifischen Kontext beachten- Fair Values berücksichtigen keine Transaktionskosten (idealer Markt)- Zwischen barwertorientierten Fair Values und entscheidungsorientierten Kapitalwerten bestehen Unterschiede- Bestimmung der kurzfristigen Preisuntergrenze bei freien Kapazitäten:-> Rohstoffe müssen noch erworben werden (aktueller Anschaffungspreis)-> Rohstoffe liegen auf dem Lager. Ersatzbeschaffung ist später notwendig, um das andere Produktionsprogramm fertigen zu können (Wiederbeschaffungspreis)-> Rohstoffe liegen auf dem Lager. Ersatzbeschaffung ist nicht notwendig, da keine andere Verwendung möglich (Nettoliquiditätswert (Opportunitätskosten), abhängig von Entsorgungskosten)- durchaus Unterschiede zwischen externen (Fair Value oder unternehmensspezifisch wie Value in Use) und internen (entscheidungsorientiert) Ansatz-> das Relevanz- und Marginalprinzip (intern) berücksichtigt keine Abschreibungen, Risikoprämie und Gewinnmarge-> der unternehmensspezifische Ansatz berücksichtigt keine Marktwert und auch keine Gewinnmarge-> der Fair Value Ansatz nimmt Marktwerte und auch extern übliche Gewinnmarge
- Fair Value Eignung zur Verhaltenssteuerung (Anreizsystem, EVA, MVA) Eignung zur Verhaltenssteuerung- bei der Verhaltenssteuerungsfunktion geht es um die Gestaltung von Anreizsystemen zur Induzierung optimaler Entscheidungen von Managern (Performancegrößen zur Beurteilung der Leistungen von Managern) - das interne Rechnungswesen hat die Aufgabe, Informationen bereitzustellen, die eine Beurteilung der Leistungen dezentraler Entscheidungsträger ermöglichen und die eine Basis für Anreizsysteme bilden können (dezentrale Einheit soll im Sinne der Zentrale handeln)-> durch Kapitalmarktorientierung treten an diese Stelle wertorientierte Kennzahlen, die aus dem IFRS Abschluss kommen (NOPAT, CE)- Fair Value Verwendung für investment property (clean surplus), kann richtige Verhaltenssteuerung bewirken, da bei Bewertung mit fortgeführten AHK die EVAs am Anfang sehr niedrig sind (wegen planmäßiger Abschreibung) und wenn ich als Manager plane bald in Rente zu gehen, bekomme ich die Bonuszahlungen nicht mehr die bei Verkauf durch sehr hohen EVA enstehen (obwohl das Projekt insgesamt einen positiven Barwert hat). Bei Fair Value Bewertung sind die EVAs glatter- Werden Fair Values aus der externen Rechnungslegung verwendet, so kann es unter Umständen zu Verzerrungen kommen bei der Beurteilung der Leistungen dezentraler Entscheidungsträger- Probleme bei Investitionssteuerung- Dazu muss das interne Rechnungswesen folgende Anforderungen erfüllen1) Zielkongruenz: das verwendete Erfolgsmaß (EVA) muss mit dem Oberziel (Unternehmenswert) kongruent sein (Barwertkompatibilität) (Fair Values können Durchbrechung des Kongruenzprinzips auslösen)2) Verantwortlichkeit: das Erfolgsmaß soll die Leistungen der Mitarbeiter widerspiegeln und möglichst frei von nicht zu verantwortenden Größen sein (Externe Effekte auf den Marktwert sind nicht verantwortbare Größen)3) Manipulationsfreiheit: das Erfolgsmaß soll frei von Ermessensspielräumen sein (Fair Values sind besonders auf Stufe 3 (Barwertkalkül) manipulierbar)-> EVA wird häufig genutzt (wertorientiert) um Leistungen zu bewerten: Residualgewinn von Überschuss des operativen Ergebnisses über die Kapitalkosten (NOPAT und Kapitalkosten kommen aus dem IFRS Abschluss) (NOPAT ist nach Abschreibungen, also quasi EBI), besser als EBIT- FCF = NOPAT + Abschreibungen (für DCF Model)- ein positiver EVA signalisiert, dass die Kapitalkosten verdient wurden und Wert geschaffen wurde (wird genutzt da alles nur noch auf Shareholder Value Generierung aus ist)- bei OCI Verrechnung muss NOPAT angepasst werden- Zusammenhang mit Unternehmenswert wird mit MVA geschafften (abgezinste EVAs + eingesetztes Kapital), beim Projekt "Unternehmen" ist das eingesetzte Kapital das Eigenkapital- clean-surplus-Prinzip ist Voraussetzung für die Barwertkompatibilität. Es besagt, dass alle Wertänderungen von Vermögen die GuV durchlaufen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Residualgewinne barwertkompatibel sind und sich zur Investitionssteuerung eignen- durch OCI wird zwar gewährleistet, dass das Jahresergebnis nicht von Bewertungsänderungen betroffen ist, die nicht auf das operative Geschäft zurückzuführen sind, andererseits wird aber das Kongruenzprinzip durchbrochen ("dirty surplus") - dadurch kann es zu verzerrten Aussagen wertorientierter Kennzahlen kommen, da die Fair-Value Änderungen nur die Vermögensbasis, nicht aber die Überschussgröße beeinflussen- clean-surplus ist eine Voraussetzung des Preinreich-Lücke Theorem. => Zielkongruenz durchbrochen (clean surplus) -> Peinreich/Lücke Theorem gilt nicht (da clean surplus Voraussetzung) -> Barwerte der EVAs lassen sich nicht mehr in den Projektwert überführen -> Fehlentscheidungen sind möglich- es kann sein, dass ein Manager ein per se sinnvolles Investitionsprojekt nicht annimmt, weil die Residualgewinne aufgrund der erhöhten Kapitalkosten ein scheinbar ungünstiges Bild auf die Investition werfen- nicht so schlimm bei recycling (available for sale), da Fair-Value Änderung zwar auch erfolgsneutral verbucht wird, jedoch beim Abgang erfolgswirksam erfasst wird (nur Zinseffekt)- EVAs sind auch abhängig von Art der Konsolidierung (Full Goodwill vs. Neubewertungsmethode). Bei Full Goodwill wird auch der Goodwill der Minderheitsanteile ausgewiesen und die EK-Quote erhöht sich -> WACC erhöht sich -> EVA sinken -> schlecht für Managementvergütung aber gut für Kapitalmarktkommunizierung
- Umsatzrealisation (Warum IFRS 15, Vorgehensweise) - Umsatz ist eine zentrale Kennzahl (Top-Line der GuV) und ein Maß für die Unternehmensgröße und das Wachstum- auch bei EVA oder ROI bis hin zum DB1 enthalten (außer bei reinen Cost Centern)- Realisation ändert sich durch IFRS 15 (Erstanwendung auf 2018 verschoben, da Telekommunikation- und Automobilunternehmen Zeit angefordert haben)- Gründe für IFRS 15 sind, dass es früher bei IAS 11,18 Regelungslücken bei Mehrkomponentenprodukt gab- durch IFRS 15 sollen Unstimmigkeiten beseitigt werden, erhöhte Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, Branchen und Ländern erzielt werden Vorgehensweise- 5-Schritte-Modell1) Identifikation von Verträgen mit Kunden- Zusammenfassung von zeitnah mit demselben Kunden geschlossene Verträge, wenn diese eine gemeinsame Leistungsverpflichtung regeln (Handyvertrag)2) Identifikation separater Leistungsverpflichtungen- Abgrenzung von Gütern und Dienstleistungen, wenn sie wirtschaftlich unabhängig voneinander sind (wenn der Kunde sie einzeln oder gemeinsam mit anderen Ressourcen nutzen kann und sie von anderen Leistungen im Vertrag separat identifizierbar sind)- wenn dies nicht der Fall ist -> Leistungsbündel3) Ermittlung des Transaktionspreises- wenn er sich im Zeitablauf ändern kann (Vertragsstrafe, Rabatte, Änderung des Leistungsumfang) dann Schätzung- Bewertung ist der beizulegende Zeitwert- Zinsaufwendungen sind gesondert von den Umsatzerlösen auszuweisen (bei >1 Jahr), tritt ein bei Verkauf auf Ziel (wirkt wie Diskontierung)4) Aufteilung des Transaktionspreises- Aufteilung anhand relativer Einzelveräußerungspreise (Preis zu dem das Unternehmen das Gut oder die Dienstleistung einzeln an den Kunden veräußern würde, meistens Vertragspreis wenn nichts anderes in Aufgabe gegeben)- sofern diese nicht direkt beobachtbar sind müssen sie unter Berücksichtigung der Markt-, Unternehmens- und Kundensituation mit der angepassten Marktpreismethode (ähnliche Produkte), Kostenzuschlagsmethode (interne Kalkulation + Zuschlag) oder Residualwertmethode (Preis für Leistungsbünde minus Einzelveräußerungspreis der restlichen Leistungsverpflichtungen) ermittelt werden(- besonders relevant, wenn die Leistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder in unterschiedlichen Zeiträumen erfüllt werden und die Aufteilung daher die Erlösrealisation beeinflusst)5) Ertragsrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung- dann, wenn die Verfügungsmacht/Kontrolle auf den Kunden übergeht- zeitraumbezogene Leistungserfüllung: PoC-Methode, bei verlässlicher Ermittlung des Fertigstellungsgrades, sonst Zero-Profit (keine Änderung) (Kontrolle geht zeitraumbezogen über)- zeitpunktbezogene Leistungserfüllung: beim Übertragungszeitpunkt; weitere Indikatoren: Abnahme durch den Kunden, Kunden trägt Chancen und Risiken, Kunde wird rechtlicher Eigentümer (Kontrolle geht zeitpunktbezogen über)
- Kennzahlen auf Basis von IFRS (Auswirkung auf Kennzahlen durch die Umstellung auf IFRS, Bereinigung von IFRS-basierten Kennzahlen, Änderungen der Standards) Auswirkung auf wertorientierte Kennzahlen durch die Umstellung auf IFRS:1) vereinfachte Berechnung (des EVA):- IFRS hat eine stärker ökonomische Betrachtungsweise, daher weniger Conversions erforderlich (Entwicklungsaufwand muss nicht mehr abgezogen werden, da sie aus Sicht der Eigenkapitalgeber Investitionen darstellen)2) Einfluss auf die Kennzahlenwerte:- Vermögen wird tendenziell höher und volatiler ausgewiesen (Fair Value, Aktivierung von Entwicklungskosten, keine planmäßige Abschreibung des Goodwill)- Schulden werden tendenziell niedriger und volatiler ausgewiesen (keine Rückstellung auf unterlassene Instandhaltung, ABER auch Gegenargument da Pensionsrückstellung durch Niedrigzinsperiode höheren Barwert haben)- Eigenkapital wird tendenziell höher und volatiler ausgewiesen (da Restgröße)- Vermögen und Schulden werden tendenziell volatiler ausgewiesen (Fair value, Neubewertungsmethode, impairment only)- Aufwandsbasierte Kennzahlen werden temporär höher ausgewiesen (Umsatzerlöse durch PoC erstmal schneller realisiert, Entwicklungskosten aktiviert und weniger Aufwand, Passivierungsverbot von Aufwandsrückstellungen)- Aufwandbasierte Kennzahlen schwanken tendenziell mehr (impairment only, fair value, ABER Fertigungsaufträge) - Umsatzerlöse werden früher ausgewiesen (PoC)- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist tendenziell höher (Entwicklungskosten gehen bei IFRS in Cashflow aus laufender Investitionstätigkeit -> operativer CF höher)=> Auswirkungen auf Höhe, Volatitlät und Zeitpunkt der Kennzahl Berechnung und Bereinigung von IFRS-basierten Kennzahlen (Pro Forma)- Pro Forma Kennzahlen sind Ergebniskennzahlen, die durch Korrektur um bestimmte Posten aus den Abschlussdaten abgeleitet werden, zB EBITDA (erstmal jedoch IFRS-basiert)- typische Bereinigungen sind Restrukturierungaufwand, Goodwill-Abschreibungen, Ergebnisse nicht fortgeführter Aktivitäten, alle möglichen Einmalaufwendungen, evtl. Projektkosten, Vertriebskosten, Beratungskosten, Unabhängigkeit von Investitions- und Abschreibungszyklen, Marktbewertung von Derivaten, Abschreibungen von Pensionsrückstellungen- Es gibt interne Gründe für Anpassungen (Controlling wollen Periodenvergleich, Controlling möchte nur das zurechnen was Leute verantworten können)- durch sinnvolle adjustments werden Informationsasymmetrien reduziert, da ich extern zeige wie ich intern berichte (management approach), jedoch muss es transparent sein (evtl Überleitungsrechnung)- Nachteil ist, dass man dazu tendiert alles negative rauszurechnen- UN kann diese Kennzahlen freiwillig berichten Auswirkung von Änderungen der Standards- Auswirkung des neuen IFRS 16 (Leasing): Man muss als Leasingnehmer nun bilanzieren ("right-of-use-approach") -> Bilanzverlängerung -> CE steigt -> EBIT steigt nur unsignifikant da ich statt der hohen Leasingrate eine geringere Abschreibungsrate im Aufwand habe -> ROCE (EVA) sinkt=>> Auswirkungen auf Controlling: muss sich mit IFRS Änderungen befassen, Berücksichtigung bei der Anreizgestaltung, Erhöhter Analyse- und Kommentierungsaufwand, da identische Sachverhalte im Vergleich zum HGB unterschiedlich abgebildet werden, Prüfung ob Bereinigung der IFRS-Abschlusszahlen sinnvoll ist, Analyse der Auswirkungen von (geplanten) IFRS-Änderungen
- Unternehmenspublizität (Allgemein, obligatorische Publizität, freiwillige Publizität, Arten) - allgemein zugängliche Bekanntmachung von Unternehmensinformationen (im Internet, Bundesanzeiger etc.)- reduziert die asymmetrische Informationsverteilung zwischen Management und Stakeholdern (Agency-Theorie)- Instrumente: Anhang (Notes), Lagebericht (Management Commentary), Segmentberichterstattung (greift alles auf interne Unternehmensrechnung zurück)- Eine umfassende Publizität schützt Kapitalmarktteilnehmer, da diese Informationen im Aktienkurs verarbeitet werden- sollte die Unternehmenspublizität gesetzlich geregelt werden?obligatorische Publizität- verursacht Kosten und bedarf daher einer Begründung- Kosten fürs Unternehmen und Kosten für die Einhaltung (enforcement durch DRSC) der Regeln und das Verhängen von Sanktionen- Publizitätsvorschriften sind national unterschiedlich und finden sich im jeweilgen Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht- Gesellschaftsrecht (HGB): Publizitätsvorschriften in Abhängigkeit von Größe und Rechtsform, Grundsatz: Publizität als "Preis" für die Haftungsbeschränkung, Harmonisierung in der EU durch EU-Verordnung (2002) (IFRS als Standard zumindest für kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse)- Kapitalmarktrecht (WpHG, BörsG): Publizitätsvorschriften in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes, Grundsatz: Schutz der Anleger durch Informationen, Harmonisierung in der EU durch Transparenzrichtlinie, regelt Ad-hoc-Berichterstattung sowie Zwischenberichterstattung und Emissionspublizität, Ziel: Schutz der anonymen Kapitalmarktteilnehmer durch umfassende Informationen (Aktienkurs passt sich sofort an, viel schneller als bei Nicht-publizität)- Sanktionsmöglichkeiten in beiden Fällen: Ordnungs- und Bußgeld (und Widerruf der Börsenzulassung)freiwillige Publizität- Kosten: 1) direkte Kosten: Sammlung, Generierung, Prüfung und Offenlegung2) indirekte Kosten: unerwünschte Verhaltenswirkung Dritter (Wettbewerber sieht Segment, Arbeitnehmer (Gewerkschaft) sehen Lohnspielräume, Kunden sehen Preisspielraum)- Erklärungsansätze für freiwillige Publizität1) Signalling: Maßnahme, um Informationsasymmetrien zwischen Prinzipal und Agent vor Vertragsabschluss zu senken, wie zum Beispiel die Beschreibung des Risikomanagementsystems (signalling würd durch obligatorische Publizität abgeschafft) (als Manager hat man Unternehmensmotive und persönliche durch Vorreiterrolle) (wenn man es einmal berichtet wird es wieder erwartet, da es sonst als bad news erachtet wird)2) Legitimacy Theory: Maßnahme, um von der Gesellschaft als "normenkonform" wahrgenommen zu werden (Nachhaltigkeitsberichterstattung, da die Gesellschaft dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst) (Nachhaltigkeitsbericht mit ökologischen und sozialen Aspekten bsp. Arbeitnehmer) (manche Nachhaltigkeitsinformationen sind verpflichtend) (wird normal wenn es jeder macht)3) Political Cost Theory: Maßnahme, um Kosten aus der Einflussnahme von Überwachungsinstanzen (DPR) entgegen zu wirken, wichtig für Unternehmen die im öffentlichen Interesse stehen (Banken, Energie...) um zu signalisieren, dass man sich um Themen kümmert (Antizipation), zB Umweltschutzauflagen - Im Rahmen der Cheap Talk Theory empfängt der Prinzipal vom besser informierten Agenten Informationen, die im Abgabezeitpunkt weder überprüfbar noch bindend sind Arten der Publizität- gesetzliche vs. freiwillige Publizität- Regel- vs. Ereignispublizität- quantitativ vs. qualitativ- vergangenheits- vs. zukunftsbezogen
- Lagebericht Lagebericht- Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 264 HGB), diesen gleichgestellte Unternehmen sowie Mutterunternehmen (§§ 290ff. HGB) sind zur Aufstellung eines (Konzern-)Lageberichts verpflichtet- Dies gilt auch für Unternehmen die freiwillig nach IFRS bilanzieren (da Practice Statement Management Commentary nicht bindend ist) gem. § 290 Abs.1 HGB (Konzernlagebericht für Mutterunternehmen)- genereller Zielkonflikt beim Publizieren (Kosten vs. Nutzen)- Zielkonflikt: Was will Management verbergen, was will WP sehen- Der Lagebericht bildet ein formal eigenständiges Berichtsinstrument ("Zwei-Säulen-Modell"), der das Zahlenwerk des Abschlusses verdichtet, erläutert und ergänzt (also trotzdem im Einklang mit Jahresabschluss)-> ist nicht an GoB gebunden, sondern an Grundsätze der Lageberichterstattung (DRS 20), Vorsichtprinzip und Stichtagprinzip gilt nicht (realistische Prognosen für die Zukunft)- durch die Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht ist der Lagebericht seit 2007 auch Bestandteil des Kapitalmarktrechts (kapitalmarktorientierte Unternehmen sind in ihrem Jahres- und Halbjahresfinanzbericht zur Aufstellung des Lageberichts verpflichtet)- Inhalt des Lageberichts findet man in § 289 HGB (fast wie § 315)- wichtig bei allem: Grundsatz der Wesentlichkeit- DRS 20 konkretisiert die Anforderungen des § 315 HGB an den Konzernlagebericht- Bestandteile des Konzernlageberichts sind nach § 315: Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage, bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen, voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken (wie Prognosebericht) - konkretisiert nicht welche Kennzahlen (Gut für UN, da es Kosten verursachen würde, wenn man die Kennzahl intern eigentlich nicht nutzt und gut für externe, da es dann nicht mehr den management approach darstellen würdeDRS 20Allgemein:- gilt faktisch auch für Nicht-Konzernlageberichte- viele Mittelständler kennen DRS 20 garnicht- (Konzern-)Lagebericht hat bei börsennotierten Unternehmen viel höhere Bedeutung, größte Herausforderung sind die Abstimmungsprozesse, Hauptadressat sind Investoren, Gesamtkoordination durch Investor Relations- Lagebericht hat bei nicht börsennotierten Unternehmen geringe Bedeutung (außer bei solchen von öffentlichen Interesse), größte Herausforderung ist informieren ohne viel preiszugeben (gerade, weil ausländische UN auch nichts preisgeben), Hauptadressat sind Banken, Gesamtkoordination durch externes Rechnungswesen- Zusammenarbeit von vielen Abteilungen (besonders Investor Relations: Sieht der Lagebericht ansprechend aus etc.)Grundsätze: Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Ausgewogenheit, Klarheit (keine unnötigen Infos) und Übersichtlichkeit, Vermittlung der Sicht der Konzernleitung, Wesentlichkeit, Detaillierungsgrad (abhängig von Gegebenheiten des Konzerns)Inhalte: 1) Grundlagen des Konzerns (mit Zielen freiwillig)2) Wirtschaftsbericht- Geschäftsverlauf- VFE-Lage- finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen3) Prognosebericht4) Risikobericht (+Risikomanagementsystem falls kapitalmarktorientiert)5) Chancenbericht6) Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (falls kapitalmarktorientiert)1) Grundlagen des Konzerns- freiwillige Berichterstattung über strategische Zielgrößen wie Marktführerschaft, Marktanteile, Kundenzufriedenheit Unternehmenswert und Strategien/Ziele (Konzern- und Gesamtunternehmensstrategien): Ausmaß und Zeitbezug der Ziele, Veränderungen der Ziele (Controlling einbezogen)- Berichterstattung über internes Steuerungssystem, falls das Mutterunternehmen kapitalmarktorientiert ist, auch segmentspezifische Kennzahlen (welche Kennzahlen werden zur internen Konzernsteuerung verwendet, finanzielle und nichtfinanzielle, mit welcher Kennzahl wird Finanzlage dargestellt) (Controlling einbezogen)2) Wirtschaftsbericht- Geschäftsverlauf- finanzielle und nichtfinanzielle (falls zum Verständnis der Lage erforderlich) Leistungsindikatoren, die auch zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden, wenn sie eine wesentliche Information für den Adressaten darstellen (im Reporting, in Vergütungssystemen, als Zielgrößen)- VFE-Lage des Unternehmens- Vermögen: Höhe und Zusammensetzung der Bilanzpositionen (Aktivseite) und wesentliche Änderungen zum Vorjahr- Finanz: Gesamtbild der Finanzierung (Passivseite) und der Liquiditätssituation des UN, wie werden Investitionen gezahlt- Ertrag: Höhe und Struktur des Gesamtgeschäftsergebnisses und wesentliche Veränderungen gegenüber dem VorjahrPrognoseberichterstattung- seit DRS 20 soll in Bezug auf Geschäftsverlauf, Lage (VFE) und wichtigste Leistungsindikatoren für mindestens 1 Jahr (Schwachsinn bei 12 Monate Offenlegungsfrist) Aussagen zur Richtung und Intensität (qualifiziert-komparativ) der Entwicklung gemacht werden (in Ausnahmefällen nur Aussagen zur Richtung) (komparative und qualitative Prognosen gehen nicht)- also auf alles eingehen, was bereits im Wirtschaftsbericht berichtet wurde- keine Darstellung als Potentiale- Intervall- oder Punktprognose: mehr Angriffsfläche, mehr Preisgebung, aber kann vorausgesetzt werden, wenn es Konkurrenten auch machen- Annahmen der Prognose treffenBerichterstattung über Risiken und Chancen: - zu berichten ist über Risiken, welche die Entscheidungen eines verständigen Adressaten beeinflussen können- wesentliche Risiken sind einzeln darzustellen. Konsequenzen bei Risikoeintritt sind zu analysieren- Risikokategorisierung nach Art (A-,B-,C), oder Rangfolge nach Bedeutung: Dies kann in Form verschiedener Risikoklassen (A-, B-, oder C-Risiken) oder nach einer Rangfolge geschehen- Analog: Berichterstattung über Chancen- Sofern das Mutterunternehmen kapitalmarktorientiert ist, sind im Konzernlagebericht die Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems darzustellen. Hierbei ist auf die Ziele und die Strategie sowie auf die Strukturen und Prozesse des Risikomanagements einzugehen (wie geht man mit Risiken um). Evtl. mit Angabe von Rahmenkonzepten (z.B. COSO) (Unternehmen haben kein Problem damit das Risikosystem zu berichten, eher als Risiken selbst)- es werden normalerweise sehr viel mehr Risiken als Chancen genannt- Chancen sind keine Potentiale (sondern positive Abweichung von Prognosen)- getrennte Darstellung von RMS, CMS vs. integrierte mit Prognosebericht (Prognose und darauf aufbauenden mögliche positive oder negative Abweichungen)- Cheap Talk: Unternehmen haben den Anreiz, unpräzise Informationen zu publizieren, um den einen Informationsempfänger zur gewünschten Aktion zu veranlassen, ohne bei dem anderen Adressaten die unerwünschte Handlung zu bewirken (Zielkonflikt, da ich Bank sagen will, dass ich Risiken im Griff habe bei Auslandsinvestition, aber Konkurrenten sagen will, dass es Risiken gibt, sonst macht er nämlich genau dasselbe) -> unpräzise Informationen (daher schenken Informationsempfänger den Informationen nur teilweise Glauben und daher eingeschränkte Aussagekraft der Risikopublizität) 6) Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf denKonzernrechnungslegungsprozess- Sofern das Mutterunternehmen oder eines der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert ist, sind im Konzernlagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess darzustellen und zu erläutern. Die Ausführungen sollen den verständigen Adressaten in die Lage versetzen, die mit dem Konzernrechnungslegungsprozess verbundenen Risiken besser einschätzen zu können.- Controlling dient als Informationslieferant für den Lagebericht: Ziele und Strategien, finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, Kapitalkostensätze, Darstellung des Steuerungssystems, Chancen und Risiken, Prognose)- Offenlegungsmotiv (Signalling, Legitimacy Theory (Nachhaltigkeitsbericht mit ökologischen und sozialen Aspekten bsp Arbeitnehmer), Political Cost Theory)- Offenlegungsprozess (Prozess der Beschaffung, Aufbereitung und Offenlegung, beeinflusst durch soziale und politische Fakoren
- Konvergenz von externer und interner Unternehmensrechnung (Harmonisierungsgrad, Vor- und Nachteile der Konvergenz) - Der Harmonisierungsgrad des Rechnungswesens wird weiterhin von dem Ausmaß der inhaltlichen und strukturellen Übereinstimmung zwischen den harmonisierten Teilbereichen beeinflusst- Sollen die von der Buchhaltung für einen IFRS-Abschluss bereitgestellten Zahlen unverändert auch in das interne Rechnungswesen übernommen werden oder nur teilweise oder ergänzt um Zahlen, die spezifisch für die Zwecke der internen Steuerungsrechnungen sind?- vollständige Konvergenz: nur theoretischer Extremfall, nimmt aber bei steigender Hierarchieebene zu. Extern werden nur Fremdkapitalkosten angesetzt während intern auch Kosten für Eigenkapital erachtet werden (kalkulatorische Zinsen) (daher unterschiedliche Datenbasis). Schwer, da ich es intern manchmal detaillierter mag als Erfolgsrechnung (daher unterschiedliche Struktur)- partielle Konvergenz: -> strukturelle Konvergenz (Struktur der GuV) bei Datendivergenz: 1) (Globales) EVA mit GuV als Umsatzkostenverfahren als Grundlage für interne Steuerung- nur diese sind Teil des externen Rechnungswesens. Für diese Teile kann auf Basis der IFRS-Ergebnisrechnung (Umsatzkostenverfahren) gesteuert werden. Jedoch werden die Daten verändert, indem kalkulatorische Zinsen statt Fremdkapitalzinsen genutzt werden und alles was durch Imparitätsprinzip resultiert eliminiert wird (Beispielsweise bauen wertorientierte Kontrollrechnungen (z.B. EVA) auf der GuV auf, modifizieren jedoch die Daten des externen Rechnungswesens durch sogenannte Conversions. Zudem kommt es zum Ansatz von Kapitalkosten)-> strukturelle Divergenz bei Datenkonvergenz (Daten der GuV):1) Verwendung von Daten des externen Rechnungswesens in internen Rechnungen (Kostenstellenrechnung, Kalkulation etc.):- eigene Struktur ist intern notwendig um Kostenkontrollen auf Ebene von Kostenstellen mit Hilfe von Deckungsbeiträgen durchzuführen, aber gleiche Daten bei vergangenheitsorientierter Form2) Fair Value Bewertung zur internen Performancemessung:Auch hier kommt es zur Übernahme von Daten aus dem externen Rechnungswesen.-> es bleibt eine unterschiedliche Datenbasis, internes und externes Ergebnis weichen voneinander ab (zB Kapitalkosten). Die Positionen auf denen sich die beiden Ergebnisse unterscheiden nehmen bei zunehmender Hierarchieebene ab, ReWe kann auf Gesamtkonzern- oder Segmentbasis stärker harmonisiert werden (keine kalkulatorischen Kosten mehr) als auf Ebene der Profit Center oder Produkte, da operative Steuerung kalkulatorische Kosten benötigt-> bei steigender dezentraler Entscheidungsautonomie sinkt der Relevanzbereich einer eigenständigen Erfolgsrechnung, ?da wenn die Entscheidungsträger autonom sind brauche ich keine Verhaltenssteuerung?-> bei einer Finanzholding sind daher die dezentralen Einheiten sehr autonom und man kann Kostenrechnung integrieren, bei Managementholding und Stammhauskonzern eher nicht (braucht eigene Kostenrechnung)- grundsätzlich 2 Richtungen der Konvergenz: -> externes Rewe bedient sich am internen (teilweise verpflichtend durch Management Approach bei Segmentbereichterstattung)-> internes Rewe bedient sich am extenern (nicht verpflichtend aber kann Sinn machen, einzige Richtung der Konvergenz, da extern vorgeschrieben ist)- dadurch, dass viele Betriebe angefangen haben IFRS zu nutzen, was eher die Realität abbildet und die gleichen Ziele wie das interne Rechnungswesen hat (entscheidungsrelevante Informationen) ist die Trennung weggefallen horizontale Disaggreation der Erfolgsrechnung (GuV als UKV):- Struktur der Erfolgsrechnung auf Gesamtunternehmensebene wird beibehalten- Erfolgsspaltung des gewöhnlichen Ergebnisses in Betriebsergebnis und Finanzergebnis- Herunterbrechen des Betriebsergebnisses bis hin zur Produktebene- Voraussetzung für SegmentberichtserstattungVorteile der Konvergenz:- Reduktion der Kommunikationsschwierigkeit, besseres Verständnis- gemeinsame Datenbasis, keine Doppelarbeiten- einheitliche Kennzahlen- Vereinfachung des Controlling- bessere Abbildung der tatsächlichen Unternehmenssituation- internationale Verständlichkeit- manche Reportinginstrumente des Controlling haben schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis (könnte sich ändern bei Zweitverwendung)Nachteile der Konvergenz:- Abhängigkeit von der externen Normensetzung (ändert sich oft)- einheitliche Kennzahlen treten weniger oft als erwartet ein- durch Fair Values wird keine optimale Entscheidungsunterstützung (brauchen Marginalkonzept) und Verhaltenssteuerung (clean surplus durchbrochen) erreicht- mehr Anforderungen an die Controller (IFRS Skills und Verantwortung)
- Anhang Anhang - IFRS erfordern erheblich mehr Anhangsangaben als HGB- Der Anhang ist Teil des IFRS-Abschlusses und erläutert, entlastet und ergänzt- Die geforderten Angaben ergeben sich aus den in den einzelnen IFRS festgelegten Ausweispflichten- die Ausweispflichten stellen spezifische Anforderungen an interne Informationssysteme (z.B. internes Rechnungswesen)- Controlling involviert durch Ergebnisrechnung, Bereichsergebnisrechnung, FuE-Controlling etc.- Interne Datenlieferanten sind nicht nur das Controlling, sondern auch andere Abteilungen:1) Personalabteilung: Beschreibung des Vergütungssystems oder von leistungsorientierten Pensionsplänen2) Rechtsabteilung: Beschreibung von Rechtsrisiken3) Treasuryabteilung: Beschreibung von Finanzrisiken, Hedging von Rohstoffrisiken etc. (quantitative Angaben, Angabe von Value at Risko mit Controlling)- eine Integration der in- und externen Berichtssysteme ist grundsätzlich sinnvoll, um Mehrarbeit und Inkonsistenzen zu vermeiden Beispiele- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (wie kommen Zahlen zustande), welche Art der Bilanzierung habe ich gewählt, welche Ermessensspielräume genutzt- Währungsumrechnungen- verbundene Unternehmen die in Konzernabschluss integriert sind- Quantitative Angaben über Finanzrisiken auf der Basis interner Managementinformationssysteme- Qualitative Angaben zu den Zielen, Strategien und Verfahren des Risikomanagements
- Integrated Reporting - deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen eine Fülle an Reportings berichten- Integrated Reporting ist eine internationale Initiative zur Neugestaltung der Unternehmensberichterstattung- Ein integriertes Reporting setzt ein integriertes Denken im Unternehmen voraus- Ziel ist die Entwicklung eines international anerkannten Rahmenkonzeptes für eine integrierte Unternehmensberichterstattung- Verabschiedung des finalen Rahmenkonzeptes als rechtlich unverbindliche LeitlinieZiel:1) Verbesserung der Qualität der an die Finanzkapitalgeber berichteten Informationen2) Zusammenhang und Effizienz der Unternehmensberichterstattung fördern3) Verantwortlichkeit und Rechenschaft für eine breite Basis von Kapitalarten zu stärken4) Unterstützung einer integrierten Unternehmenssteuerung- als Ergebnis kam ein prägnantes Kommunikationsmittel heraus, wie die Strategie, die Führung und Überwachung, die Leistung und die Zukunftsaussichten des Unternehmens im Kontext des externen Umfelds kurz-, mittel- und langfristig zur Wertschaffung führenBerichtsprinzipien:- strategischer Fokus und Zukunftsorientierung- Informationsverknüpfung- Stakeholderbeziehungen- Wesentlichkeit- Prägnanz- Verlässlichkeit und Vollständigkeit- Stetigkeit und VergleichbarkeitInhaltselemente:- Unternehmensüberblick und Geschäftsumfeld- Unternehmensführung und -überwachung- Geschäftsmodell- Risiken und Chancen- Strategie und RessourcenallokationDrei Wege aus deutscher Sicht:1) Weiterentwicklung des Lageberichts: Berichtsprinzipien und -inhalte des Integrated Reporting sind mit dem Lagebericht nach HGB vereinbar2) Zusammenführung des Lageberichts mit anderen separaten Berichten: Integration z.B. des separaten Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht3) zusätzlicher "integrierter Bericht": Prägnanter, separater Bericht zusätzlich zu den rechtlich geforderten Berichtsinstrumenten
- Segmentberichterstattung aus interner Sicht Interne Sicht:- effektive und effiziente Steuerung von Unternehmen erfordert die Dezentralisierung von Entscheidungen und Aufgaben- man segmentiert intern immer, auch wenn man es anders nennt (Grundlage für Berichterstattung) (Business Units -> Produktgruppen -> Produkte)- Aufspaltung des Gesamtunternehmens in einzelne Teileinheiten (Segmente)- internes Rechnungswesen als Instrument zur Entscheidungsfundierung und Verhaltenssteuerung- internes Berichtswesen zur Versorgung des Managements mit InformationenExterne Sicht:- Externe Segmentberichterstattung zur Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen an Investoren- der Jahresabschluss vermittelt nur aggregierte Informationen, was den Investoren Probleme bereitet, Prognosen abzugeben, da sich Geschäftsfelder unterschiedlich entwickeln (gerade bei diversifizierten Unternehmen) - Aus der internen Segmentierung resultiert eine Organisationsstruktur mit Verantwortlichkeiten- Die Segmentierung kann sich orientieren an:1) Produkten (objektorientiert)2) Funktionen (funktional)3) Regionen (regional)4) gemischt-> in der Regel existieren mehrere Ebenen der Segmentierung (Geschäftsbereiche/BUs, Produktgruppen, Produkte...)-> investment center (können investieren) > profit center (können Erträge generieren) > cost center - Art der Segmentierung ergibt sich immer aus der Segmentierung der obersten Hierarchie- Verbunden mit strategischer Steuerung (Segmentierung des Geschäfts): Bildung von strategischen Geschäftseinheiten (durch BCG-Matrix), falls ein externer Markt existiert, sie unabhängig von anderen Segmenten sind (Inter-Klassen-Heterogenität) und Vergleichbarkeit Unternehmens- und Umfeldstrukturen herrscht (Intra-Klassen-Homogenität)- Verbunden mit operativer Performancemessung: um Verantwortungsbereiche abzubilden bilde ich Cost Center, Profit Center, Investment Center (diese Center können auch Segment sein) (sind wie Segmente wir nennen sie nur anders) -> Controlling muss internes Berichtswesen aufbauen
- Segmentberichterstattung nach IFRS 8 (Allgemein, Operative Segmente, Berichtspflichtige Segmente) - für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen -> verpflichtender Konzernabschluss nach IFRS (beinhaltet Segmentberichterstattung nach IFRS 8)- management approach: die Segmentabgrenzung erfolgt anhand interner Berichtsstruktur und die Segmentberichtsinformationn knüpfen unmittelbar an die interne Finanzberichterstattung an- risk-and-reward-approach: Aktivitäten mit gleichen Chancen und Risiken sind ein Segment (Homogenität innerhalb der Segmente), die Risiko-Renditestruktur zwischen den Segmenten sollen möglichst heterogen sein (Heterogenität zwischen den Segmenten). Segmentinformationen in Übereinstimmung mit dem Ansatz- und den Bewertungsmethoden des konsolidierten Jahresabschlusses-> management approach sorgt für weniger direkte Kosten fürs UN, aber mehr indirekte Kosten- IFRS 8 hat SFAS 131 aus USA übernommen (langes endorsement)- durch IFRS 8 interne Berichtsstruktur, nicht konform mit IFRS, da auch kalkulatorische Größen beinhaltet sein können -> unternehmensindividuelle Segmentinformationen, management approachOperatives Segment nach IFRS 8:- Teilbereich eines Unternehmens, der 1) aus seiner Geschäftstätigkeit Erträge und Aufwendungen generiert (easy) (Konzernzentrale und Zentralbereiche sind davon ausgenommen) (auch konzerninterne Erträge durch Verrechnungspreise zählen)2) dessen operatives Ergebnis durch den Hauptentscheidungsträger regelmäßig analysiert wird (Die Analyse erfolgt im Rahmen von Ressourcenallokation und Performanceanalyse) (chief operation decision maker ist Vorstand als Ganzes, kein einzelnes Mitglied, da im Aktienrecht nicht definiert) (was heißt regelmäßig?, reicht Quartalsbericht)3) für den eigenständige Finanzdaten verfügbar sind (Konzernzentrale und Zentralbereiche sind davon ausgenommen. (easy)-> vertikal integrierte Aktivitäten wie Flugzeugwartung können grds. Segment sein-> Cost Center können grds. Segment sein, wenn VP=0 und sie daher als Cost Center deklariert wurden, aber grds. Erträge erzielen können-> Joint Ventures und assoziierte Unternehmen können grds. Segment sein (wie Metro bei Haniel)-> nicht fortgeführte Geschäftsaktivitäten können grds. Segment sein Berichtspflichtiges Segment nach IFRS 8: - wenn es die Definition eines operativen Segments erfüllt oder durch Aggregation von zwei oder mehr operativen Segmenten entstanden ist und mindestens eins der folgenden 3 Wesentlichkeitskriterien erfüllt:1) Segmentserlöse machen mindestens 10% der gesamten Erlöse aller Segmente aus (Summe aller Erlöse der Segmente, nicht Konzernumsatz, da interne Erlöse nicht beinhaltet werden)2) Segmentgewinn/-verlust (hier kann genommen werden was intern berichtet wird, falls mehrere dann das was näher an IFRS ist) muss mindestens 10% des höheren absoluten Wertes von - dem gesamten Gewinn aller profitablen Segmente oder- der gesamten Verluste aller defizitären Segmente betragen3) Segmentvermögen muss mindestens 10% des gesamten Vermögens aller Segmente ausmachen-> operative Segmente, die kein Wesentlichkeitskriterium überschreiten, gehören zu all other segments-> operative Segmente, die kein Wesentlichkeitskriterium überschreiten, können freiwillig ausgewiesen werden. -> Aggregationskriterien: wenn die Segmente wirtschaftlich ähnlich sind (ähnliche Umsatzrendite) und alle Aggregationskriterien erfüllen (ähnliche Produkte, Produktionsprozesse, Kundengruppe, Vertriebswege, Art des regulatorischen Umfelds bei Finanzdienstleistungsbereichen)-> es wird gerne aggregiert, da so nicht zu viele Informationen preisgegeben werden-> es sind zusätzliche Segmente zu bilden, falls die ausgewiesenen Erlöse mit externen Kunden aller berichtspflichtigen Segmente weniger als 75% der Gesamtunternehmenserlöse abdecken (zur Not auch kleinere Segmente), bis die 75%-Grenze erreicht wird- operative Segmente, die kein Wesentlichkeitskriterium überschreiten, können freiwillig ausgewiesen werden- nicht berichtspflichtige Segmente und andere Geschäftsaktivitäten sind in einer Kategorie "Alle sonstigen Segmente" zusammenzufassen und getrennt von dem Abstimmungsposten zu berichten - die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Segmente sowie interne Umstrukturierungen können zu einer Veränderung der berichtspflichtigen Segmente im Zeitablauf führen-> wenn Wesentlichkeitsgrenzen unterschritten werden, ist das Segment trotzdem zu berichten, wenn die Unternehmensleitung das Segment als bedeutsam ansieht-> überschreitet ein Segment die Wesentlichkeitsgrenzen das erste mal, müssen die Segmentdaten für eine Vorperiode zu Vergleichszwecke anzugeben (außer wenn die Informationen nicht verfügbar sind oder die Kosten zu hoch sind)-> Wenn sich die Zusammensetzung der berichtspflichtigen Segmente ändert durch eine Umstrukturierung, müssen die Informationen früherer Perioden angepasst werden (außer Informationen nicht verfügbar oder Kosten zu hoch)-> erfolgt keine Anpassung, so sind die Angaben zur aktuellen Periode auf der Grundlage der alten und der neuen Segmentstruktur zu machen
- Segmentberichterstattung nach IFRS 8 (Informationen, Bewertung, Überleitungsrechnung, Anhangsangaben) - IFRS 8 ist anzuwenden auf separate oder individuelle Einzelabschlüsse eines Unternehmens (und den Konzernabschluss einer Gruppe unter Einschluss des Mutterunternehmens) Informationen1) Allgemeine Informationen: - Segmentabgrenzung und interne Organisationsstruktur - Produkte und Dienstleistungen (wichtig, da interne Berichtsstruktur nach Produkten aufgebaut)2) Informationen zu Ergebnis (Gewinn/Verlust) und zu Vermögenswerten/Schulden- Segmentergebnis ist Pflicht, der Rest hängt von interner Steuerung ab, kommt drauf an welche Kennzahl ich nehme)- Vermögenswerte und Schulden, sofern diese dem CODM regelmäßig berichtet werden (manchmal sind Vermögen und Schulden nicht direkt den Segmenten zugeordnet, sondern der Zentrale)- weitere Angaben wie Abschreibung, Zinsen, Steuern, intersegmentäre Erlöse, falls diese in die Maßgröße des Gewinns/Verlusts einbezogen wurden oder falls sie dem CODM regelmäßig berichtet werden (welchen Bericht nehme ich)3) Überleitungsrechnungen von Segmentergebnis (auf Basis interner Rechnungen) auf externes Konzernergebnis (je weiter die internen Größen von IFRS-Zahlen entfernt sind, desto höher die Überleitungsrechnung) (auch für Umsatz Vermögenswerte, Schulden)-> kaum Überleitungsrechnung auf Segmentebene, da bereits harmonisiert (oder da IFRS-nahe Ergebniszahl berichtet wurde)-> Problem: interne Umstrukturierungen Bewertung- die Segmentdaten werden unmittelbar aus dem internen Rechnungswesen in die externe Segmentberichterstattung übernommen (management approach), daher auch leichter zu prüfen. Sie beruhen folglich auf internen Bewertungsgrundsätzen, die von jenen des IFRS-Abschlusses abweichen können (kalkulatorische Größen oder LIFO können Anwendung finden)- durch management approach Vergleichbarkeit schlecht (siehe Management Approach)- wenn ich meine interne Zahl nicht berichten möchte berichte ich pseudomäßig intern noch EBIT und veröffentliche den (legitim, da er näher am IFRS-Abschluss ist)- Anhangsangaben zu Bewertungsmethoden wie Transaktionen zwischen Segmenten, Unterschiede zwischen interner und externer Bewertungsmethoden etc. Überleitungsrechnung- in der Überleitungsrechnung ist alles von den internen Daten der Segmente (Segmentumsätze, Segmentergebnis, Segmentvermögen, Segmentschulden) in die Zahlen des Abschlusses zu überführen (also erstmal alles von "all other segments" addieren und dann bei Gewinn die kalkulatorischen Größen beachten und bei Umsatzerlöse die internen rausrechnen, bei Vermögen easy)- Überleitungsposten betreffen u.a. Konsolidierungen, Sondereffekte, nicht-operative Tätigkeiten- keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen internem und externem Rechnungswesen auf Segmentebene Anhangsangaben - Aufgliederung der Außenumsatzerlöse nach Produkten und Dienstleistungen- Aufgliederung von Außenumsatzerlösen und Anlagevermögen nach geographischen Regionen- Informationen über Umsatzerlöse mit wesentlichen Kunden mit denen mindestens 10% der Erträge erwirtschaftet werden
- immaterielle Vermögensgegenstände IAS 38 Definition- nicht monetärer Vermögenswert ohne Substanz Ansatz1) Identifizierbarkeit:- separierbar, das heißt er kann allein oder zusammen mit einem anderen Vermögenswert verkauft, übertragen, vermietet oder getauscht werden (nicht bei know-how, Forschungsausgaben, selbst erstellter Goodwill)- oder er entsteht durch ein vertragliches oder sonstiges Verhältnis2) Verfügungsmacht beim Unternehmen- das UN kann andere vom Nutzen ausschließen3) Wahrscheinlichkeit eines künftigen wirtschaftlichen Nutzenzuflusses?-> falls die immateriellen Vermögensgegenstände erworben wurden (IFRS 3) müssen alle 5 Arten der immateriellen VG angesetzt werden, Goodwill ist dann Residualgröße- Entwicklungskosten ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Er ist ein Spezialfall, spezielle Kriterien wann er aktiviert werden kann. Die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Herstellkosten bewertet. Beispiele- Computersoftware, Patente, Urheberrechte, Filmmaterial, Kundenlisten Immaterielle Vermögenswerte können erlangt werden1) durch gesonderte Anschaffung2) im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses3) durch Selbsterstellung - selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnliche Sachverhalte dürfen nicht als immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden. Erstansatz- AK / HK (nur Entwicklungskosten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind)Folgebewertung- fortgeführte AK/HK vs. Neubewertungsmethode
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- wertorientierte Führung - EBIT etc. haben den Mangel, dass sie implizieren, dass Eigenkapital dem Unternehmen kostenlos zur Verfügung steht-> daher EVA = NOPAT - (CE * WACC)- NOPAT kommt aus IFRS-GuV durch Conversions, also auch interne Sicht- EVA > 0 => ROI > WACC
- Ansatz von Vermögensgegenständen 1) Es muss ein Vermögensgegenstand vorliegen (Definition)2) Es muss wahrscheinlich sein, dass dem Unternehmen der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird3) Die AK/HK des Vermögenswertes müssen verlässlich bewertet werden können - zusätzliche Anforderungen an immaterielle VG
- CGU CGU- erzielbare Betrag grundsätzlich für einzelne Vermögensgegenstände festzustellen, jedoch erzeugen viele Vermögensgegenstände nur im Verbund mit anderen Cashflows, dann wird Grundsatz der Einzelbewertung umgangen, und Gesamtbewertung des Unternehmensteils (auch interne Faktoren wie Synergien spielen mit rein oder Know-how der Mitarbeiter, daher unternehmensspezifisch)- kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögensgegenständen, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderen Vermögenswerte oder anderer Gruppe von Vermögenswerten sind- gemeinsame Vermögenswerte müssen auf verschiedene CGUs aufgeteilt werden, wenn die Verteilung der Buchwerte angemessen und stetig erfolgen kann (auf Basis der Buchwerte, Umsatzerlöse oder tatsächliche Inanspruchnahme) (Ermessensspielraum)- erhebliche Ermessensspielräume- den CGUs sind Vermögenswerte, Schulden und Goodwill auf sinnvolle Weise zuzuordnen- eine CGU liegt immer vor, wenn für die erstellen Erzeugnisse ein aktiver Markt existiert- weitere Indikatoren (intern):1) gemeinsames Management der Vermögenswerte2) interne Berichterstattung für Gruppe von Vermögenswerten3) Performancemessung für eine Gruppe von Vermögenswerten (management approach)- Je kleiner die CGU, desto größer die Wahrscheinlichkeit eines Goodwill-Impairment, da weniger Möglichkeiten zur Kompensation bestehen (DPR achtet darauf, dass CGUs nicht zu sehr aggregiert werden)- Durchführung analog wie impairmenttest eines einzigen VG's- je kleiner die CGU desto mehr Allokationsprobleme, viele Schlüsselungsgrößen werden benötigt- bei der Ermittlung des Value in Use einer CGU muss ich nach dem Ermitteln des Barwertes der Cashflows (EBITDA und zahlungswirksame Conversions) den Marktwert des Fremdkapitals abziehen!!! Marktwert des EK = Value in Use- Buchwert der CGU setzt sich zusammen aus den Buchwerten der VG die der CGU direkt zugeordnet werden können, der anteilige Buchwert von Vermögenswerten, die der CGU auf vernünftiger und stetiger Basis zugeordnet werden können (Corporate Assets) und der Buchwert des Goodwills )- Goodwillbildung und spätere außerplanmäßige Abschreibungen hat erhebliche Auswirkungen auf den EVA (EBIT sinkt im Jahr der Abschreibung und NBV erhöht sich ab der Goodwill-Bilanzierung) und Auswirkungen auf CFROI (EBITDA verändert sich nicht, jedoch das Bruttobetriebsvermögen