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Marktforschung (Fach) / Das Standesrecht der Marktforschung (Lektion)

IHK und ESOMAR

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  • Allgemeine Infos zu IHK-ESOMAR 4  Standesrecht der Marktforscher 4  Sittlich-rechtliche Gebote im Sinne der deutschen Rechtsprechung zur Lauterkeit beruflichen Verhaltens. 4  Marktforschung ist Wissenschaft im Sinne des GG à Schützt Freiheit der Wissenschaft 4  Marktforscher dürfen Kaltakquise betreiben 4  Vertrauenserhaltendes und -vertiefendes Verhalten 4  Methodisch angemessene Information über Zweck à Informationspflicht à Befragte müssen informiert werden (Falls Befragung dadurch beeinflusst erst am Ende) 4  Datenschutz muss gewahrt werden à Kunden müssen anonymisiert werden 4  Information über alle beteiligten Institute geben 4  Anonymisierung (niemand darf für Auftraggeber identifizierbar sein!) 4  Vertraulichkeit 4  Abgrenzung gegenüber forschungsfremder Tätigkeiten 4  Werbung ist verboten (egal ob direkte Verkaufsförderung oder indirekt durch Gegenstände in den Räumen der Gesellschaft ) 4  Kein vertrauensschädigendes Verhalten (z. B. durch Werbung) 4  Freie Mitarbeiter gehören auch zu Angehörigen des Instituts 4  Haftungsbegrenzung (nur Haftung für unmittelbaren Schaden, keine Folgeschäden)