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Marktforschung (Fach) / Das Standesrecht der Marktforschung (Lektion)
IHK und ESOMAR
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- Allgemeine Infos zu IHK-ESOMAR 4 Standesrecht der Marktforscher 4 Sittlich-rechtliche Gebote im Sinne der deutschen Rechtsprechung zur Lauterkeit beruflichen Verhaltens. 4 Marktforschung ist Wissenschaft im Sinne des GG à Schützt Freiheit der Wissenschaft 4 Marktforscher dürfen Kaltakquise betreiben 4 Vertrauenserhaltendes und -vertiefendes Verhalten 4 Methodisch angemessene Information über Zweck à Informationspflicht à Befragte müssen informiert werden (Falls Befragung dadurch beeinflusst erst am Ende) 4 Datenschutz muss gewahrt werden à Kunden müssen anonymisiert werden 4 Information über alle beteiligten Institute geben 4 Anonymisierung (niemand darf für Auftraggeber identifizierbar sein!) 4 Vertraulichkeit 4 Abgrenzung gegenüber forschungsfremder Tätigkeiten 4 Werbung ist verboten (egal ob direkte Verkaufsförderung oder indirekt durch Gegenstände in den Räumen der Gesellschaft ) 4 Kein vertrauensschädigendes Verhalten (z. B. durch Werbung) 4 Freie Mitarbeiter gehören auch zu Angehörigen des Instituts 4 Haftungsbegrenzung (nur Haftung für unmittelbaren Schaden, keine Folgeschäden)