18
GHP (Fach) / Eigentum, Recht und Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Kaufverträge (Lektion)
Eigentum, Recht und Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Kaufverträge
Diese Lektion wurde von Milad1369 erstellt.
Anzeige
- Besitz Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächslichen Gewalt über die Sache erworben
- Eigentum Wem eine Sache rechtlich gehört
- Eigentumsübertragung Beweglichen Sachen: Einigung und Übergabe Unbeweglichen Sachen: Eintragung in das Grundbuch Die Zahlung ist für die Eigentumsübertragung nicht erforderlich!
- Gutgläubiger Erwerb Eigentumserwerb von einem nicht Berechtigten §923 BGB Voraussetzung: Der Käufer kennt die Eigentumsverhältnisse nicht
- Mehrseitige Rechtsgeschäfte Zwei Übereinstimmende Willenserklärungen Beispiel: Kaufvertrag
- Mehrseitige Rechtsgeschäfte Zwei Übereinstimmende Willenserklärungen Beispiel: Kaufvertrag
- Einseitige Rechtsgeschäft Für das Zustandekommen ist nur eine Willenserklärung notwendig. a) die Willenserklärung ist empfangsbedürftig. Bsp: Kündigung b) Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Bsp: Testament
- Bürgerliche Rechtsgeschäft Zwischen zwei nicht Kufmänner. Bsp: Flohmarkt
- einseitige Handelsgeschäft Zwischen ein Kaufmann und nicht Kaufmann. Bsp: Autokauf beim Autohändler
- Zweiseitige Handelsgeschäfte Zwischen zwei Kaufleute. Bsp: Die BPK GmbH verkauft Papier an einen ihren Kunden
- Anzeige
- Verpflichtungsgeschäft - Schuldverhältnis entsteht - Leistungspflicht wird begründet - keine unmittelbare Änderung bestehnder Rechtsverhältnisse Bsp. Kaufvertrag
- Erfüllungsgeschäft Unmittelbar drauf eingerichtet, auf ein bestandenes Recht einzuwirken, es zu verändern, zu Übertragen oder aufzuheben Bsp. Übereinigung einer Sache
- Abschlussfreiheit Stellt jedem frei zu entscheiden, ob und mit wem einen Vertrag abschliessen will
- Abschlusszwang Kontrahierungszwang, Bsp. Örtliche Wasserversorgung ist verpflichtet, alle Kunden zu beliefern, die das wünschen
- Inhalts-/ Gestaltungsfreiheit Inhalt der Verträge und die damit verbundenen Verpflichtungen frei aushandeln, solange sie nicht die Rechtordnung verletzt
- Zwingende rechtliche Vorschriften die Rechtsordnung darf nicht verletzt werden Ausbildungvertrag: Minderjährige sieht eine tägliche Arbeitszeit von 10 std. vor >>>> Verstoß gegen Jugendschutzarbeitsgesetz
- Formfreiheit Die Willenserklärung sind zur Herbeiführung von Rechtsgeschäften im Altg. an keine besonderen Form gebunden
- Formvorschriften Schriftform: Von Aussteller eigenhäding unterschrieben Öffentliche Beglaubigung: Von Notar oder einer zuständigen Behörde beglaubigt werden. (Handelsregister) Notarielle Beglaubigung: Vor der Abschluss Möglichkeit juristischen Rat zu holen