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Strafrecht (Fach) / dolus generalis (Lektion)
Lehre vom dolus generalis
zwei selbstständige Teilakte
Diese Lektion wurde von MisterM erstellt.
- Lehre vom dolus generalis Bestrafung aus Vorsatzdelikt + beide Teilakte einheitlich deswegen auch noch bei zweitem Teilakt vorsätzliches Handeln dagegen: Täter hat in der Regel keine bloß generelle, sondern eine ganz genaue, aber falsche Vorstellung vom Kausalverlauf
- Zwei selbstständige Teilakte Täter wird wegen versuchter Tat in Tatmehrheit mit fahrlässigem Delikt bestraft + beide Teilakte d. Geschehens stellen zwei selbstständige von unterschiedlichen Vorsätzen getragene Handlungen dar dagegen: isolierte Betrachtung der Zweithandlung wird dem Geschehen nicht gerecht
- Sonderfall des Irrtums über den Kausalverlauf Anknüpfung an Ersthandlung und weitere Differenzierung Vorsatz entfällt, wenn Täter sich in rechtl. erheblicher Weise über Kausalverlauf geirrt hat Vorsatz ausnahmsweiße gegeben, wenn a) Abweichung im Kausalverlauf hält sich noch innerhalb der Grenzen des nach allg. Lebenserfahrung Vorhersehbaren b) Berücksichtigung individueller Tätervorstellung rechtfertigt keine andere Bewertung bei zweiaktigem Geschehen wird von einem vollendeten vorsätzlichen Delikt ausgegangen Einschränkend --> unwesentliche Abweichung, wenn Täter in Absicht d. Erfolgsherbeiführung gehandelt hat ( bei d.d. 1.Gr.) bei d.e. kein Vorsatz bzgl. zweitem Teilakt