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Strafrecht (Fach) / error in persona v. objecto bei Anstiftung (Lektion)

h.A. error in persona bei Anstifter unbeachtlich aberratio ictus des Anstifters

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  • h. A. error in persona für Anstifter unbeachtlich Angestifteter hat aus ihm hervorgerufenen Vorsatz gehandelt  Anstifter hat Vorsatz genau zu dieser Tat hervorgerufen Anstifter: mittelbarer Angriff durch den Täter auf Rechtsgut  verwirklicht gleiches Unrecht wie Täter --> Risiko für Rechtsgut gleich hoch  Wortlaut dagegen: falls Täter beide tötet --> Anstifter wäre wegen 2 fachen Mordes zu bestrafen, obwohl er nur einen Mord wollte  --> grds. keine Haftung für Exzesse