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Strafrecht (Fach) / Anstiftung (Lektion)

Auslegung des Begriffes Bestimmen

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  • jede Verursachung des Tatentschlusses + Vermeidung kriminalpolitischer Sicherheitslücken + Anforderungen müssen niedrig sein 
  • h.M. Hervorrufen d. Tatentschlusses durch Willensbeeinflussung im Wege des offenen geistigen Kontakts § 26 "als Anstifter wird gleich dem Täter bestraft..."  Versuch ist gem. § 30 I strafbar Anstiftung muss im Unrechtsgehalt Haupttat nahe kommen 
  • Anstifter und Haupttäter müssen gemeinsamen Tatplan iSe Unrechtspakts -> Versprechen zur Tatausführung Anstifter hat Motivherrschaft über Haupttäter + A und T durch ein kriminelles Band miteinander verknüpft + bei Tatausführung: Einflussnahme muss in gleicher Intensität fortdauern