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Ökonomische Analyse des Rechts (Fach) / Produkthaftung (Lektion)

Produkthaftung

Diese Lektion wurde von Marmoody erstellt.

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  • Homogene Konsumenten Menschen die im Falle eines Produktfehlers einen gleich hohen Schaden erleiden. (z.B. 30.000 bei Verlust eines Beines)
  • Heterogene Konsumenten Menschen, die im Falle eines Produktfehlers einen deutlich unterschiedlich hohen Schaden erleiden. (z.B. Bei Verlust eines Beines erleidet die eine Gruppe einen Schaden von 30.000 und die andere Gruppe einen Schaden von 100.000)
  • Grundbegriff: Gesamtpreis Der Marktpreis für das gekaufte Gut zuzüglich des erwarteten Schadens im Falle eines Produktfehlers Bsp.: Kaufpreis 1.300 + erwarteter Schaden von 300 = 1.600
  • Risikoneutralität Die Kunden sind gleichgültig gegenüber einer Situation, in der sie sicher keinen Unfall erleiden, und einer Situation, in der sie einen Unfall erleiden können. Bsp.: Indifferenz gegenüber einer Situation, in der 1600 Kaufpreis zahlen müssen und sicher keinen Unfall erleiden und einer Situation, in der sie 1300 Kaufpreis zahlen und mit 1% Wahrscheinlichkeit einen Schaden von 30.000 erleiden.
  • Risikoscheu Die Kunden bevorzugen es, für ein Gut einen höheren zusätzlichen Kaufpreis als den erwarteten Schaden zu zahlen, wenn sie dadurch vermeiden können, einem Risiko ausgesetzt zu sein. Bsp. Kunden sind bereit, für den Sicheren Rasenmäher mehr als 1600 zu zahlen anstatt 1300 KP und 300 erwarteter Unfallschaden für den unsicheren Rasenmäher
  • Wohlinformiert Kunden und Hersteller kennen und verstehen sowohl die Unfallwahrscheinlichkeiten als auch die Höhe der Schäden.
  • Perfekter Schadensausgleich Die Höhe der Zahlungen des Herstellers an den geschädigten Kunden entspricht genau seinem Schaden ("Nutzenverlust") --> In der Realität sind Menschen heterogen, risikoscheu und schlecht informiert. Zudem ist der Schadensersatz nicht perfekt, sondern stark verzerrt.
  • Verschuldenshaftung: Hersteller haftet nur bei Verschulden. Hersteller verhält sich - rationalerweise - in den Beispielen nicht schuldhaft und haftet deshalb nicht. Der Kunde zahlt den Kaufpreis und muss seinen erwarteten Schaden selbst tragen.
  • Produkthaftung / Gefährdungshaftung Hersteller haftet ohne sein Verschulden bei einem Unfall aufgrund eines fehlerhaften Produktes. Beispiel: Hersteller haftet für alle Schäden bei gesicherten wie ungesicherten Rasenmähern. Hersteller wird zum Unfallversicherer.
  • Informationsasymmetrien bei Verschuldenshaftung Bei Verschuldenshaftung haften die Unternehmen nicht. Die Höhe der Schäden der jeweiligen Kunden ist damit nicht für das Unternehmen erheblich. Da die Kunden ihr Schadenspotenzial kennen, kennen sie den Gesamtpreis und kaufen die richtigen Produkte. Es ergeben sich bei einer Informationsasymmetrie auf Seiten der Unternehmen keine Änderungen.
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  • Informationsasymmetrien bei der Produkthaftung Da Unternehmen nicht erkennen können, ob ein gewöhnlicher Kunde oder ein Ballettstar den Rasenmäher kauft und sie bei Produkthaftung haften. Der Rasenmäherpreis ist damit für alle Kunden zwangsläufig gleich.  -> Berechnung erwartungswert und Aufschlag auf Preis Berechnung Erwartungswert ( 0,9*300 + 0,1*1000 = 370 ; 0.9*600+ 0,1*2000 =740)
  • Informationsasymmetrien bei der Produkthaftung Da Unternehmen nicht erkennen können, ob ein gewöhnlicher Kunde oder ein Ballettstar den Rasenmäher kauft und sie bei Produkthaftung haften. Der Rasenmäherpreis ist damit für alle Kunden zwangsläufig gleich.  -> Berechnung erwartungswert und Aufschlag auf Preis Berechnung Erwartungswert ( 0,9*300 + 0,1*1000 = 370 ; 0.9*600+ 0,1*2000 =740) Ergebnis: Die Produkthaftung führt bei teurer Sicherheitstechnik zu einer Verdrängung der sicheren Rasenmäher, d.h. zu geringerem Sicherheitsniveau und mehr Unfällen und zu einer Umverteilung zu Lasten der Kunden mit geringen Schadensaufkommen.
  • Vergleich Verschuldenshaftung <--> Gefährdungshaftung Bei wohlinformierten, risikoneutralen Konsumenten und Unternehmen ist die Wirkung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung gleich. (Coase-Fall) Sind heterogene Kunden über die Schäden und Risiken wohlinformiert, während die Unternehmen es nicht sind, dann ist die Verschuldenshaftung das überlegene Haftungssystem. Eine Gefährdungshaftung würde, bei Informationsasymmetrien, zu sichere oder zu gefährliche Güter mit sich bringen.
  • Risikounterschätzung bei Verschuldenshaftung Wenn die Kunden die Gefahren nicht hoch genug wahrnehmen, errechnen sie einen zu niedrigen Gesamtpreis für das Gut. Ergebnis: Bei Verschuldenshaftung und Risikounterschützung durch die Konsumenten werden zu viele und zu gefährliche Güter auf dem Markt nachgefraft und angeboten werden.
  • Risikounterschätzung bei Verschuldenshaftung Wenn die Kunden die Gefahren nicht hoch genug wahrnehmen, errechnen sie einen zu niedrigen Gesamtpreis für das Gut. Ergebnis: Bei Verschuldenshaftung und Risikounterschützung durch die Konsumenten werden zu viele und zu gefährliche Güter auf dem Markt nachgefraft und angeboten werden.
  • Risikoüberschätzung bei Verschuldenshaftung Glauben die Kunden die Gefahren eines Gutes wären höher als sie tatsächlich sind, errechnen sie einen zu hohen Preis des Gutes. Sie bevorzugen Güter, die sie bei richtiger Wahrnehmung nicht gekauft hätten. Es kommt zum Einbau von Sicherheitsvorkehrung, die angesicht ihrer Kosten nicht gewollt worden wären.
  • Ergebnis: Verschuldenshaftung und Fehlwahrnehmung auf Konsumentenseite Verschuldenshaftung liefert bei Fehlwahrnehmungen der Konsumenten sowohl bei Unterschätzung wie auch bei Überschätzung der Gefahren einen fehlerhaften Verhaltensanreiz für die Konsumenten.  Der Umgang mit den Gütern ist entweder zu unvorsichtig oder zu ängstlich.
  • Risikofehlwahrnehmung bei Gefährdungshaftung Im Falle einer Gefährdungshaftung wirde den Kunden der Gesamtpreis richtig vor Augen geführt, da die Unternehmen die Risiken kennen und im Marktpreis widerspiegeln. - Risikounteschätzende Kunden wundern sich über den hohen Preis, Risikoüberschätzende Kunden wundern sich über den billigen Preis.
  • Die Wahl des Haftungsregimes Häufig verstehen die Hersteller besser als die Konsumenten deren eigenes Verhalten und können das Risiko besser abschätzen. Damit ist die Gefährdungshaftung bei Informationsproblemen im allgemeinen das überlegene Haftungssystem.
  • Haftungssysteme und Versicherung Bisherige Annahme war, dass sich die Parteien risikoneutral verhalten. Dann sind die Haftungssysteme gleichwertig weil die Erwartungswerte gleich sind. Bei Risikoscheu der Konsumenten erzeugt die Gefährdungshaftung die bessere Risikolastverteilung: Der Produzent als "besserer Versicherer".