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Banking 1 (Fach) / Vorlesung 1 (Lektion)
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- Funktionen von Finanzmärkten? - Koordinations-, Allokations- & Auswahlfunktion - Losgrößen-, Fristen- & Risikotransformation --> Direktbeziehung zwischen Kapitalgeber & -nehmer
- Was sind Finanzintermediäre? i.e.S.: Banken, Versicherungen i.w.S.: Finanzmakler, Rating-Agenturen.... --> Transformationsfunktionen werden vom Intermediär (bzw. durch seine Mitwirkung) erfüllt
- Koordinationsfunktion? Handelsplatz für Anbieter & und Nachfrager
- Allokationsfunktion? Ausgleich von Angebot & Nachfrage
- Auswahlfunktion? Zugangsbeschränkungen für Marktteilnehmer
- Transformationsfunktionen? - Losgrößentransformation (viele kleine Geldanlagen in große Kredite umwandeln) - Fristentransformation (kurzfristige Kredite in langfristige Kredite umwandeln) Primärmarkt Sekundärmark - Risikotransformation (Risikoreduktion, Risikospaltung) --> Funktionserfüllung durch Finanzmärkte, Banken, Versicherungen,...
- Was sind Commercial Banks? - Betreiben hauptsächlich Einlagen- & Kreditgeschäft - weitere Leistungen wie z.B. Zahlungsverkehr
- Was sind Investment Banks? - Ein Intermediär zur Beschaffung von Kapital oder Investitionsmöglichkeiten - Finanzintermediär i.w.S. durch Unterstützung des Handels an Kapitalmärkten
- Existenz von Banken im vollkommenen Kapitalmarkt? Im vollkommenen Kapitalmarkt kommt Banken keine Rolle zu! Keine Friktionen, Transaktionskosten oder Steuern Vollkommener Wettbewerbt Informationseffizienz Marktteilnehmer sind Erwartungsnutzenmaximierer --> Jeder Finanzkontrakt hat einen wohldefinierten Preis Freixas und Rochet (2008) Gewinn = 0 im Gleichgewicht Verhalten von Einlegern und Kreditnehmern wird nicht durch Banken beeinflusst.
- Legaldefinition nach Kreditwesengesetz (KWG) - Gewerbsmäßige Bankgeschäfte/Finanzdienstleistungen bedürfen schriftlicher Erlaubnis der BaFin, §32 KWG - Institute §1 (1b) Kreditinstitut (=Universal-/Commercial Bank):§1 Finanzdienstleistungsinstitut (=Investment Bank):§1 (1a) - Finanzunternehmen (keine Institute): §1 (3), z.B. Private-Equity-Fund, Hedge-Fund --> Grundsätzliches Ziel: gleiche Geschäfte = gleiche Regulierung
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- §1 (1) und (1a) KWG: Institute (1) "Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert." (1a) "Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind."
- §1 (1) KWG: Bankgeschäfte Bankgeschäfte sind die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder vergleichbar...(Einlagengeschäft) (Pfandbriefgeschäft) die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft) die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) Übernahme von Bürgschaften, Garantien etc. (Garantiegschäft) (Scheckeinzugsgeschäft), (Wechseleinzugsgeschäft), (Reisecheckgeschäft) Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft)
- §1 (1a) KWG: Finanzdienstleistungen Finanzdienstleistungen sind: Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagenvermittlung) Abgabe persönlicher Empfehlungen für Geschäfte auf Finanzinstrumente (Anlageberatung) (Betrieb eines multilateralen Handelssystems) Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft) Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) kontinuierliches Anbieten des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten an einem organisierten Markt (Eigenhandel) ... etc
- §1 (3) KWG: Finanzunternehmen Finanzunternehmen sind Unternehmen, die keine Institute und keine Kapitalanlage- oder Investmentaktiengesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasing-Objektgesellschaft zu sein, mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zu handeln, andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen zu beraten sowie bei Fusionen (etc.) diese zu beraten, Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäfte)
- §1 (3a)-(3e) KWG: Weitere Unternehmenstypen Finanzholding-Gesellschaften, Gemischte Finanzholding-Gesellschaften und Beaufsichtigte Finanzkonglomeratsunternehmen Gemischte Unternehmen Anbieter von Nebendienstleistungen Einlagenkreditinstitute Wertpapier- oder Terminbörsen
- Pro Universalbank Pro Trennbank Pro Universalbank: Trennung kann u.a. wg. zunehmender Integration der Märkte nicht aufrecht erhalten werden mehr Wettbewerb Risikoausgleich innerhalb der Bank besser möglich Höhere Effizienz bei Kreditwürdigkeitsprüfung Pro Trennbank: Sicherheit der EInlagen bei reinen Commercial Banks höher keine (?) Interessenkonflikte zwischen Emissions- & Kerngeschäft Mehr Transparenz über Bankrisikostruktur
- Corporate Governance bei Banken Anders als in Unternehmen: Granulare Fremdkapitalstruktur (Einleger) Begrenzter Wettbewerb durch Markteintrittsschranken Systemrelevanz (Größe, Verflechtung, Komplexität)
- Deutsche Bankensystem: Universalbanken: Kreditbanken Sparkassen, Girozentralen Genossenschaftsbanken, Gen. Zentralbanken Spezialbanken: Realkreditinstitute Bausparkassen Direktbanken (Comdirekt) Kapitalanlagegesellschaften Wertpapiersammelbanken Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
- Institutionelles Umfeld Notenbanken: Europäische System der Zentralbanken (ESZB) Deutsche Bundesbank (DBB) Bankenaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Deutsche Bundesbank Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Euroäische Zentralbank
- US Bankensystem - Trennbanken, Begrenzung bei Filialnetz / Aktivitäten - Bankentypen bis 1999 auf Basis des Glass-Steagall-Act (1933) Commercial Banks Thrift Institutions Investment Banks, Security Brokers, Dealers Sonstige (Pension Funds..) - Nach Gramm-Leach-Bliley-Act (November 1999) de jure Aufhebung der strikten Trennung, jedoch de facto Beibehaltung -Juli 2010 Dodd-Frank Wallstreet Reform - Notenbank (FED), Bankenaufischt (SEC)
- Supranationale Banken Weltbankgruppe International Bank for Reconstruction and Development International Development Association International Finance Corporation Multilateral Investment Guarantee Agency International Centre for Settlement of Investment Disputes Entwicklungsbanken mit regionalem Schwerpunkt z.B. (EIB/Luxemburg)... BIS (Bank of International Settlements) Zusammenarbeit der Notenbanken (Basel II/III)