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Gericht/Wesen (Fach) / Gericht III (Lektion)

Gericht3

Diese Lektion wurde von nano3110 erstellt.

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  • Gutachten?  ausreichend begründete, meist schriftliche Stellungnahme zu konkretenFragen durch einen Sachverständigen, der durch Auswertung festgestellterUmstände Schlüsse zieht
  • SV stellt Gutachten für •  Gericht: Gerichts- SV im Straf- oder Zivilverfahren•  Staatsanwaltschaft: Gerichts- SV im Strafverfahren•  Verwaltungsbehörden: Amts- SV im Verwaltungs- oderVerwaltungsstrafverfahren•  juristische Personen: Gerichts- SV oder SV für Gebietskörperschaften,Kammern, ...•  natürliche Personen: Gerichts- SV oder SV für Privatpersonen
  • gerichtlich beeideter SV •  auf Antrag•  räumliche und fachliche Einschränkung möglich•  Zertifizierung erfolgt auf 5J und kann bei Interesse verlängert werden•  wird einmalig vereidigt, d. h. er sagt von da an vor Gericht immer unter Eidaus
  • Amtssachverständige •  = SV im Verwaltungs(straf)verfahren, d. h. für andere Behörden als fürGerichte tätig•  gelten nach der Rechtsprechung als behördliche Organe, handeln daher „inVollziehung der Gesetze“ und haften nach dem Amthaftungsgeset
  • Wann haftet ein Sachverständiger? •  entgeltlichen und wissentlich (vorsätzlich) falschen Rat•  für entgeltlichen nachteiligen Rat, den er nur versehentlich, d. h. fahrlässig,falsch erteilt hat•  im Fall eines unentgeltlichen Rates für vorsätzlich nachteilig erteilten Rat
  • Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Laie (ein Nicht-Sachverständiger) für einen nachteiligen Rat? Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Laie (eine Person ohne besondere Sachkenntnis) für einen nachteiligen Rat? Unter welchen Umständen haftet ein Laie für einen nachteiligen Rat? •  für einen entgeltlich und wissentlich falschen Rat
  • Arten tierärztlicher Niederschriften und rechtliche Bedeutung •  Zeugnis: Bestätigung einer konkreten Eigenschaft/ Maßnahme; Unterschrifto Feststellung ohne Begründung, d. h. vor Gericht relativ geringer Wert•  Befund: schriftliche Darlegung von Untersuchungsergebnissen mit Angabevon Ort, Datum und Untersuchungsgegenstand; Unterschrifto je nach Qualität evtl. Grundlage für Gutachten; höher im Wert alsZeugnis•  Gutachten: Beurteilung bestimmter Fragestellungen; Unterschrifto wichtigstes Beweismittel vor Gerich
  • Welche Art von Gutachten gibt es? •  einfaches Gutachten (Arbitrium)o Beantwortung einer Fragestellung in gerichtlichem Auftrag•  Zweitgutachteno falls Gutachten unschlüssig; beschäftigt sich mit derselbenFragestellung wie Arbitrium•  Obergutachteno Gutachten über ein/ zwei Gutachten, nicht über die ursprünglicheFragestellung selbst•  Privatgutachteno beantwortet Fragestellung im privaten Auftrag
  • Korruption •  passive Bestechung: Fordern, Annehmen oder sich versprechen lassen einesVorteils•  aktive Bestechung: Zuwenden oder Versprechen eines Vorteils
  • Diagnose von Tiermängeln •  Methoden am lebenden Tier: AU, Labor•  am toten Tier: Obduktion, Labor
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  • Altersbestimmung bei Tiermängeln •  Inkubationszeit bei bakteriellen, viralen und parasitären Infektionen•  Präpatenzzeit bei Parasitose•  Rückdatierung nichtinfektiöser Mängel=> exakte Altersbestimmung selten möglich•  zweifelsfreie Rückdatierung z. B. mittels kürzester Inkubations-/ Präpatenzzeit(„in dubio pro reo“)
  • Gewährleistungsansprüche im Falle eines Verbrauchergeschäfts (z. B. Verkauf eines Welpen durch Züchter/ Tierhändler an eine Privatperson)? •  innerhalb der ersten 6Mo nach Übergabe BLU (GLV muss beweisen, dassMangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestanden hat)•  in diesem Fall wird die längste Inkubations-/ Präpatenzzeit bedeutend => KH-Ausbruch erst danach, so war das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe nochnicht infizier
  • A kauft einen jungen Boxer um € 400,-- beim Züchter. 6 Tage nach der Übergabe erkrankt der Hund an Lungenentzündung. A konsultiert den Tierarzt, der den Hund erfolgreich therapiert. Die Kosten betragen € 250,--. Wie beurteilen Sie die Chancen für A, die Behandlungskosten vom Züchter rückerstattet zu bekommen? Was hat A zu tun, um zu seinem Recht zu kommen? •  im Fall eines Verbrauchergeschäfts wird (innerhalb von 6 Monaten nachÜbergabe) angenommen, dass der Hund bereits zum Zeitpunkt der Übergabekrank war•  in diesem Fall kann GLV nicht zweifelsfrei beweisen, dass Ansteckung erstbeim Käufer erfolgt ist: der Verkäufer muss Gewähr leisten
  • Unter welchen Umständen fällt eine Parasitose, die dem Tier schon zum Zeitpunkt der Übergabe angehaftet hat unter Gewährleistung? •  bei Nachweis von Parasiten ist die Präpatenz- und/ oder Inkubationszeit fürGewährleistungsansprüche bedeutend•  bei manifester Parasitose sind die Art des Parasiten, der Befallsgrad und derWert des Tieres von Bedeutungo Nachweis seltener Parasiten bei einem Durchschnittstier begründetebenso GLA wieo starker Befall mit häufigen Parasiteno auch geringer Parasitenbefall bei teurem Tie
  • Ein Hund wird verkauft, erkrankt innerhalb der Inkubationszeit an Parvovirose und überträgt die Krankheit auf einen weiteren Hund des Käufers. Der Käufer lässt beide Hunde tierärztlich behandeln und fordert vom Verkäufer den Ersatz der Behandlungskosten. Wie beurteilen Sie die rechtliche Situation? •  im Fall eines Verbrauchergeschäfts wird (innerhalb von 6 Monaten nachÜbergabe) angenommen, dass der Hund bereits zum Zeitpunkt der Übergabekrank war•  in diesem Fall kann GLV nicht zweifelsfrei beweisen, dass Ansteckung erstbeim Käufer erfolgt ist: der Verkäufer muss Gewähr leisten
  • Ein Hund wird gekauft, erkrankt innerhalb der Inkubationszeit an Parvovirose und überträgt die Krankheit auf einen weiteren Hund des Käufers. Der Käufer lässt beide Hunde tierärztlich behandeln und fordert von dem Verkäufer den Ersatz der Kosten. Welche der nächststehenden Folgen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen (richtige Antworten ankreuzen): a) Der Verkäufer hat für die Behandlungskosten aufzukommen.b) Der Verkäufer muss nur für die Behandlungskosten des gekauften Hundesaufkommen.c) Der Käufer hätte den gekauften Hund zurückbringen und Gewährleistungfordern müssen.d) Ob der Verkäufer für die Behandlungskosten aufkommen muss hängt von derHöhe ab.
  • Altersbestimmung von Mängeln anderer Art •  entzündliche Prozesse: Rückdatierung mittels histologischer Untersuchung(Altersbestimmung von wenigen h bis ca. 4Wo)•  Degenerationsprozesse•  Hypertrophien/ - plasien•  Bestimmung der Trächtigkeitsdauer: Entwicklung + Körpermaße der Frucht
  • Kaufuntersuchung •  dient der Feststellung des Gesundheitszustandes (der Mängelfreiheit)•  keinesfalls Pflicht, Unterlassung begründet keine „Verschulden“•  TA haftet für verschuldetes Übersehen von Mängeln (BLU, daVertragsverletzung)•  Umfang hängt von Absichten des Auftraggebers ab; fehlt genauere Absprache=> üblicher Untersuchungsgang•  TA = Sachverständiger•  KU findet im Rahmen eines WV statt: Erfolg manifestiert sich in einem nachden Regeln der Kunst erstellten Gutachten
  • Haftung für Tiere •  für die Verwahrung und Beaufsichtigung eines Tieres haftet der Tierhalter
  • Tierhalter? •  = derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über das Tier ausübt und ineigenem Namen über die Verwahrung und Beaufsichtigung eines Tieres zuentscheiden hat
  • Mithalterschaf •  bei kurzfristiger Gebrauchsüberlassung (z. B. Pferd für Reitausflug)•  wenn der Entlehner/ Mieter allein über die Verwahrung und Verwendung desTieres entscheiden kann => Solidarhaftung
  • Verwahrer? •  = wer eine fremde Sache für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Obsorgenimmt•  ist zur sorgfältigen Aufbewahrung und zur Rückstellung der Sache verpflichtet
  • Tierschaden? •  = Schaden, der aus der besonderen „typischen Tiergefahr“ entspringt•  resultiert daraus, dass Tiere von ihren Trieben und Instinkten gelenkt sind undsich nicht vernunftgemäß verhalten
  • Haftung bei Schäden durch Tier? •  wird jemand durch ein Tier geschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich,der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat=> Antreiben oder Reizen = Verschulden, das im Falle einerSchadensverursachung durch das Tier zur Verschuldungshaftung führt => die BLliegt beim Geschädigten•  derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass erfür die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat=> der Tierhalter haftet und muss gegebenenfalls beweisen, dass er für die„erforderliche Verwahrung“ gesorgt hatABER•  der TH haftet nicht für den Schaden an einer Person, die sich „ohneNotwendigkeit dem Tier so genähert hat, dass sie verletzt wurde“
  • A überlässt B für die Dauer eines mehrwöchigen Urlaubs sein Pferd. B übernimmt Haltungs- und Fütterungskosten, dafür darf seine Tochter auf dem Pferd reiten; als A aus dem Urlaub zurückkommt erfährt er von B, dass sich sein Pferd am Zaun der Koppel schwer verletzt hat. Der TA musste ihm ein Auge entfernen. A verweigert die Rücknahme des Tieres mit der Begründung, er habe kein Interesse an dem blinden Tier; stattdessen fordert er 1.100€ Schadensersatz. Beurteilen Sie die rechtlichen Aspekte dieses Falles •  Art des Irrtums: Geschäftsirrtum (Irrtum über Natur des Geschäfts)•  Art des Geschäfts: entgeltliches Geschäft (Mietvertrag)•  daraus folgt: Irrtum ist beachtlich; Irrtum ist auch wesentlich, da B das Pfd.nicht entgeltlich gemietet hätte•  Schutzwürdigkeit des Vertragspartners: Schutzwürdigkeit gegeben, daPferdevermietung per Anschlagtafel bekanntgegeben war•  Folge: Vertrag ist nicht anfechtbar! , d. h. es bleibt beim Mietvertrag
  • Haftungsfreizeichung •  = Vorausverzicht auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen imSchadensfall•  vertraglich: nur für leichte Fahrlässigkeit, nur hinsichtlich vorhersehbarer undkalkulierbarer Risiken und niemals hinsichtlich der Tötung eines Menschen•  außervertraglich: z. B. Anschlag „Achtung, bissiger Hund“; kann beiMitverschulden des Geschädigten bedeutsam sein, befreit nicht vonTierhalterhaftung
  • Schädigung eines Patientenbesitzers oder der Ordiantionshilfe •  TA zu Patientenbesitzer: i. d. R. WV•  TA zu Ordinationshilfe: i. d. R. DV=> d. h. jedenfalls Verletzung einer vertraglichen Schutzpflicht; TA hat Unschuldzu beweisen, da Vertragsverletzung
  • Schädigung einer dritten Person •  Geschädigter steht in keinem Vertragsverhältnis zum TA aber•  Verkehrssicherungspflicht: Unterlassung von Maßnahmen zurSchadensabwendung = Verschulden => TA muss Unschuld beweisen, dagesetzliche Pflicht verletzt wurde
  • Schädigung des TA durch Patiente •  TH haftet für Shcäden, wenn er den TA nicht auf die „Bösartigkeit“ seinesTieres aufmerksam gemacht hat und dieser daher keine besonderenSicherheitsvorkehrungen getroffen hat•  BLU (TH in der Beweispflicht)
  • GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag)? •  = eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in derAbsicht, dessen Interessen zu fördern•  bei Gefahr in Verzug (Drohen eines Schadens)Arten von GoA•  GoA im Notfall•  nützliche GoA•  unerlaubte GoA
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  • GoA Notfall? •  wer unberufen ein fremdes Geschäft zur Abwehr eines bevorstehendenSchadens besorgt (= GF), dem ist derjenige, dessen Geschäft er besorgt hat(= GH), den notwendigen und zweckmäßig gemachten Aufwand zu ersetzenschuldig, wenngleich die Bemühungen ohne Verschulden fruchtlos gebliebensind•  Voraussetzung für eine GoA im Notfall ist, dass die Zustimmung des GH nichtrechtzeitig eingeholt werden kann
  • Nützliche GoA? •  kein Notfall, aber die Geschäftsführung hat dem GH einen Vorteil gebracht•  GF hat insoweit Anspruch auf Kostenersatz, als sie zum Vorteil des GHgeführt haben•  Risiko der Erfolglosigkeit der Geschäftsführung liegt beim GF
  • Unerlaubte GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag)? •  führt nicht zum Vorteil der Geschäftsherrn oder erfolgt gegen dessenausdrücklichen Willen•  GF hat keinerlei Anspruch auf Kostenersatz•  GF ist verpflichtet den vorherigen Zustand wieder herzustellen•  GF muss dem GH jenen Schaden ersetzen, der ohne die Besorgung desGeschäfts nicht entstanden wäre