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Bilanzierung (Fach) / Paragraphen (Lektion)
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- §253, Abs.1 HGB Anschaffungskostenprinzip
- §255, Abs.1 HGB Definition: Anschaffungskosten
- §255, Abs.2 HGB Definition: Herstellungskosten
- §15 UStg i.V.m. §9b, Abs.1, S.1 EStG Vorsteuerabzug
- §241 HGB Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit (GoI): realistische Schätzungen dürfen vorgenommen werden, wenn das Zählen nicht zumutbar ist
- §255, Abs.1, S.4 HGB Einbeziehungsverbot von Forschungs- und Vertriebskosten in die Herstellungskosten
- §255, Abs.2a, S.3 HGB Definition: Forschung
- §255, Abs.2, S.2 + 3 HGB Prinzip der Angemessenheit, aus dem sich der Leerkosten-Begriff ableitet
- §255, Abs.2a, S.2 HGB Definition: Entwicklung
- §255, Abs.2a, S.4 HGB Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander getrennt werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen.
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- §249 HGB Rückstellungen
- §5, Abs.4a EStG Drohverlustrückstellungen dürfen in der Steuerbilanz nicht gebildet werden. => Sie durchbrechen damit das Maßgeblichkeitsprinzip.
- §253, Abs.4 HGB Strenges Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen
- §253, Abs.3, S.3 HGB Mildes Niederstwertprinzip für Anlagevermögen
- §253, Abs.1, S.2 HGB Bewertung von Rückstellungen nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, die sich aus dem Vorsichtsprinzip ableitet, notwendigen Erfüllungsbetrag.
- §252, Abs.1, Nr.4 HGB Vorsichtsprinzip Realisationsprinzip Imparitätsprinzip
- §253, Abs.2 HGB Abzinsung von Rückstellungen
- §252, Abs.1, Nr.3 HGB Einzelbewertungsprinzip
- §285, Nr.12 HGB Nicht unerhebliche ,,sonstige Rückstellungen'', die von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften dargestellt werden müssen, bedürfen einer Erläuterung im Anhang
- §239, Abs.2 HGB Richtigkeitsprinzip + Prinzip der Willkührfreiheit
- §243, Abs.2 HGB Klarheitsprinzip
- §239, Abs.1 HGB i.V.m. §246, Abs.1 HGB Vollständigkeitsprinzip
- §252, Abs.1, Nr.3 HGB Stichtagsprinzip
- §252, Abs.1, Nr.6 HGB Stetigkeitsprinzip
- §252, Abs.1, Nr.5 HGB Prinzip der zeitlichen Abgrenzung
- §256 HGB FIFO, LIFO, Gruppenbewertung, Festwertmethode
- §250, Abs.1 HGB A-RAP
- §250, Abs.2 HGB P-RAP
- §250, Abs.3, S.1 HGB Disagio
- §253, Abs.3, S.1 HGB Planmäßige Abschreibung
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- §253, Abs.3, S.3 HGB Außerplanmäßige Abschreibungen
- §5, Abs1., S.1 EStG Maßgeblichkeitsprinzip
- §267, Abs.1-3 HGB Größenklassen für Kapitalgesellschaften
- §267, Abs. 4, S.2 HGB Im Falle einer Unternehmensneugründung/ -umwandlung erfolgt die Größenklassenzuordnung am ersten Stichtag danach.
- §267, Abs. 4, S.1 HGB Rechtsfolgen der Größenmerkmale eines Unternehmens treten nur ein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über-/ unterschritten werden.
- §264d HGB Kapitalmarktorientierte Gesellschaft 1.) Aktien sind ausgegeben oder 2.) Zulassung ist bei der Börsenaufsicht beantragt
- §253, Abs.5 HGB - Zuschreibungen - Zuschreibungsverbot für GFW
- §7, Abs.1, S.3 EStG StR: Nutzungsdauer/ Abschreibung des GFW über 15 Jahre.
- §285, Nr.13 HGB Falls die Nutzungsdauer des GFW fünf Jahre überschreitet, ist dies im Anhang zu begründen.
- §256a HGB Währungsumrechnung o Devisenkassamittelkurs o Restlaufzeit < 1 Jahr => Durchbrechung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips
- §248 HGB Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
- §247, Abs. 2 HGB Ansatzverbot: Privatvermögen
- §272, Abs.1 HGB Gezeichnetes Kapital
- §272, Abs.2 HGB Kapitalrücklage
- §272, Abs.3 HGB Gewinnrücklagen: Gesetzlich und freiwillig