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Rechtsterminologie (Fach) / Allgemeine juristische Termini (Lektion)
Allgemeine juristische Termini
Diese Lektion wurde von alexandrao97 erstellt.
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- ad acta Zu den Akten (nach Erledigung weglegen).Abkürzung: a. a.Auch im Sinne von: erledigt, nicht mehr maßstäblich.
- a dato Vom Tage der Ausstellung an Abkürzung: a. d. Lat.: "vom gegebenen (Tag) an""a" = von, von her + "dare" (--> dato) = geben (--> gegebenen)
- ad fontes Zu den Quellen, zum Ursprung. Dieser Ausspruch ist ein wesentliches Motto des Humanismus – der geistigen Strömung der Renaissance. Der Renaissance-Humanismus (15. u. 16. Jh.), setzte sich für eine umfassende Bildungsreform ein. Der Leitsatz Ad fontes meint, dass man sich bei seinem Studium auf die Originaltexte und Quellen der griechischen sowie römischen Dichter und Philosophen stützen sollte, um die Hintergründe von Theorien, Weltbildern und literarischen Arbeiten erfassen zu können.
- ad hoc Zu diesem, zu doesem bestimmten Zweck, zu dieser Sache; auch: sogleich, sofort, auf der Stelle; für den Einzelfall, von Fall zu Fall.
- ad infinitum Bis ins Unendliche, unbegrenzt [sich fortsetzen lassend] (z.B. bei Aufzählungen: Man könnte diese Reihe noch ad infintum fortsetzen.)Lat. bedeutet eigentlich: "ad"= aus + "infinitum" = das Unendliche
- ad notam Zur Kenntnis. Ad notam nehmen = zur Kenntnis nehmen; notieren, Notiz nehmen
- ad personam Zur Person; auf eine bestimmte Person bezogen. In Unterschied zu --> ad rem = zur Sache
- ad rem Zur Sache
- ad usum Zum Gebrauch.
- ad usum proprium Zum eigenen Gebrauch.
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- aequitas Billigkeit; Billigkeitsrecht. Auf die Umstände des konkreten Einzelfalls bezogene Entscheidung (zur Erzeilung von Einzelfallgerechtigkeit). Milderung der Strenge des Rechts z.B. durch Ausfüllen eines Ermessensspielraums, um Härten zu vermeiden. In manchen Fällen weist das Gesetz den Richter sogar an, nach billigem Ermessen zu entscheiden (ius aequum).
- Äquivalent Gleichwertiges, Ausgleich, Entschädigung (z.B. als Äquivalent für den zugefügten Schaden fordert der geschädigte eine bestimmte Summe).
- aliquot Anteilsmäßig, nach Anteilen, nach Bruchteilen (z.B. beim Erbrecht: nach der aliquoten Aufteilung des Nachlasses erhält jeder Erbe einen (Bruch)Teil).
- alma mater Wortwörtlich "nährende Mutter", aber damit ist die Universität (eine Hochschule mit Promotionsrecht) gemeint (z.B. die Universität Wien ist die Alma Mater Rudolphina, ihren Namen verdankt sie ihrem Gründer, Herzog Rudolph IV., genannt dem Stifter).
- alter ego Wörtlich: das andere Ich, ein zweites Ich. Auch iS von: Stellvertreter (jemand einer Vollmacht).
- Analogie Ähnlichkeitsschluss. Die Rechtsfolge eines geregelten Falles wird auf einen ähnlichen, aber nicht geregelten Fall angewendet. Lücken der Rechtsordnung (lacunae iuris) können so per analogiam geschlossen werden.
- animus Animus ist der Wille oder die Absicht etwas für sich zu haben. Animus ist neben corpus auch eine der beiden Tatbestandselemente beim Besitzerwerb, was man daher animo et corpore erwirbt dh. "ich habe den Willen zu besitzen" (Besitz: gewollte, faktische Sachherrschaft).
- Annex Anhang, Zubehör, Beilage; auch: Nebengebäude (z.B. Annex-Länder: zusammenfassende Bezeichnung für Länder, die im Anhang der Klimarahmenkonvention von 1992 aufgelistet werden).
- Antinomie Lat.: antinomiaWörtlich: Widerstreit der Gesetze, Widerspruch zw. zwei Normen. Es kommt zu einer Normenkonflikt, denn eine Angelegenheit kann durch verschiedene Normensetzer geregelt werden z.B. im Falle des Tragen einer Burka: Rechtsnormen verbieten, dass bei einem Verhör irgendwelche Verschleierungen getragen werden; die Normen ihrer Religion gebietet es aber, dass sie sie tragen dürfen).Widersprechen zwei Regelungen einander, so muss man anhand der Derogationsregeln (lex posterior derogat legi priori, lex specialis derogat legi generali, usw.) versuchen festzustelle, welche der beiden Regeln anzuwenden sind.
- Antizipation Anticipatio. Vorwegnahme (einer künftigen Entwicklung). Anticipando = vorwegnehmend, vorausschauend.Antizipiert = vorweggenommen (z.B. Parteien vereinbaren etwas schon im Vorhinein für den Fall, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt).
- A posteriori Vom späteren her, im Nachhinein, nach der Erfahrung, aus der Erfahrung schöpfend.
- A prioiri Vom früheren her, im Vorhinein.
- argumentum a maiori ad minus Schlussfolgerung vom Größeren auf das Kleinere. Wenn nach dem Gesetz her nicht einmal ein gewichtigterer Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge auslöst, so erst recht nicht der weniger gewichtigte. Oder: Wenn ein bestimmter Sachverhalt nach dem Gesetz eine weitergehende Rechtsfolge auslöst, dann umso mehr auch eine weniger weitgehende.
- argumentum a minori ad maius Schlussfolgerung vom Kleineren auf das Größere. Wenn nach dem Gesetz schon ein weniger gewichtigter Sachverhalt eine Rechtsfolge auslöst, dann umso mehr, wenn ein gewichtigter Sachverhalt verwirklicht ist (z.B. verbale sexuelle Belästigung, kann schon ein Grund zur Entlassung vom Arbeitsplatz zu sein, daher kann eine erfolgte sexuelle Nötigung umso mehr Grund einer Entlassung sein).
- argumentum e contrario Umkehrschluss, Folgerung aus dem Gegenteil (z.B. aus der Tatsache, dass das Gesetz etwas nicht verbietet, wird geschlossen, dass es erlaubt sei).
- authentische Interpretation Keine Interpretation, was Juristen vornehmen, sondern das ist ein Gesetzgebungsakt. Die Auslegung (Erklärung, Ausdeutung) einer Regel durch ihren Schöpfer, verbindliche Auslegung eines Gesetzes durch den Gesetzgeber.
- Legaldefinition Die Definition eines Begriffes im Gesetzestext selbst. Der Gesetzgeber erklärt im Gesetzestext was er darunter verstehen haben will (z.B. für diesen Anwendungsbereich gelten...)
- Legalinterpretation interpretatio legalisInterpretation durch das Gesetz --> authentische Interpretation
- Verbalinterpretation Interpretation des Wortes, Bedeutung des Wortlauts, Interpretation durch die Sprache (z.B. "Besitz" und "Eigentum" bedeuten im allgemeinen Sprachgebrauch dasselbe, in der juristischen Fachsprache haben sie aber völlig unterschiedlichen Inhalt).
- Systematische Interpretation Interpretation durch das System der Rechtsordnung, Regelungen im Zusammenhang mit einer anderen Bestimmung zu verstehen, in der ein Begriff definiert wird (eine Legaldefiniton enthält).
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- Teleologische Interpretation Interpretation nach dem Zweck (=telos) des Gesetzes ab. Die Möglichkeiten einer teleologischen Interpretation sind begrenzt; den "Zweck" einer Regelung muss man aus dem Gesetz (systematische Interpretation) oder aus den Materialien (historische Interpretation) entnehmen.
- historische Interpretation Interpretation im Licht ihrer Genese betrachtet (wie es damals ausgesehen hat).
- Beneficium iuris "Eine Wohltat des Rechts", Privilegium im weiteren Sinne, Ausnahmerecht, Singularrecht.
- caritas wohltätige Nächstenliebe (per caritatem = aus Barmherzigkeit).
- causa Ursache, Rechtsgrund, Motiv; auch: Streitsache, Angelegenheit (z.B. iusta causa ist beim Erwerb von Eigentum bzw. Besitz der Rechtsgrund, der titulus oder modus).
- derivativ Von etwas abgeleitet. Derivativer Besitzerwerb liegt vor, wenn der Besitz vom bisherigen Besitzer auf den neuen übertragen wurde. Derivativer Eigentumserwerb liegt vor, wenn der bisherige Eigentümer sein Recht auf den neuen Eigentümer übertragen hat (das Eigentum wurde vom Recht des Vormannes abgeleitet).