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Volkswirtschaft (VWL) (Fach) / Handelsunternehmen (Lektion)

Handelsunternehmen ist ein Unternehmen, dass ausschließlich oder überwiegend im eigenen Namen Waren von verschiedenen Lieferanten einkauft und diese, ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung an gewerbliche und/oder nicht-gewerbliche Abnehmer weiterverkauft.

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  • Definition und Aufagaben Handelsunternehmen Allgemeine Definition Handelsunternehmen Im rechtlichen Sinne .... Ausschließlicher oder überwiegender Einkauf von Waren im eigenen Namen von verschiedenen Lieferanten Weiterverkauf, ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung an gewerbliche/nicht-gewerbliche Abnehmer Handelsbetrieb .... wirtschaftliche Einheit des Unternehmens am Markt tätig (Geschäft/Laden/Filiale usw) Handelskonzern ... mehreren verbundenen Unternehmen oder mehreren verbundenen Betrieben Mehrbetriebs- oder Filialunternehmen verfügen über meherere Verkaufsstellen Bezeichung der Ware IndustrieProdukte LandwirtschaftErzeugnisse HandelArtikel Formen der HandelsunternehmenMaßgebend ist nicht die Menge der gehandelten Waren, sondern der ausschließlich oder überwiegend belieferte Kundenkreis Großhandel (wholesale) gewerbliche Abnehmer (z. B. Einzelhändler, Handwerksbetrieben, Gastronomen, Industrieunternehmen) Großverbraucher (z. B. Kantinen, Mensen) Kunden ausschließlich oder überwiegend im Ausland⇒Groß- & Außengroßhandel bzw. Außeneinzelhande Einzelhandel (retail)  Endverbraucher private Haushalte - Erscheinungsformen im Binnenhandel - Betriebstypen (Betriebsformen) - Entwicklung stätig neuen Betriebstypen Betriebstypenmodifikation, Betriebstypeninnovation