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Turnaround Management (Fach) / Grobkonzept und Maßnahmen (Lektion)

EK / FK Zufuhr

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  • 1. Was ist eine Liquiditätszufuhr durch EK? 1. Kapitalerhöhung durch Gesellschafter2. Kapitalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter3. Freiwilliger Nachschuss4. Eigenkapitalersetzendes Gesellschaftsdarlehen5. Rangrücktrittserklärung6. Patronatserklärung7. Debt-equity-Swap
  • 2. Kapitalerhöhung durch Gesellschafter (Liquiditätszufuhr durch EK): - Vorteile für das UN: Unabhängigkeit bleibt bestehen; Positives Außenwirkung/Signal             - Kapitalerhöhung durch Gesellschafter durch z. B.: ordentliche Kapitalerhöhung (Erhöhung des gezeichneten Kapitals der AG durch Ausgabe neuer / junger Aktien) Gründe gegen eine Kapitalerhöhung durch Gesellschafter: - Erschöpfung der finanziellen Mittel der Gesellschafter - keine Einigung über Höhe der einzubringenden finanziellen Mittel zur Sanierung zwischen den Gesellschaftern - keine Ambition der Gesellschafter ihre wirtschaftlich und private Existenz für die Sanierung zu gefähreden 
  • 3. Kapitalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter (Liquiditätszufuhr durch EK): --> zwingend notwendig wenn eigene finanzielle Mittel erschöpft sind Vorteil: pos. Signalwirkung/ Außenwirkung wenn neuer Gesellschafter kommt Nachteil: Abhängigkeit von neuem Gesellschafter, evtl. Beginn der Übernahme
  • 4. Freiwilliger Nachschuss ist eine freiwillige, anteilsmäßige Erhöhung des bestehenden Gesellschaftskapitals durch den Gesellschafter.
  • 5. Eigenkapitalersetzendes Gesellschaftsdarlehen (Liquiditätszufuhr durch EK): !!!!!! Gesellschaftsdarlehen ist immer zulässig (vor u. in Krise) - wenn Krise zur Insolvenz wird ist Darlehen weg, Gesellschafter ist dann Gläubiger, Darlehen ist dann EK - reines BGB-Darlehen - UN erhält Geld von Gesellschafter - UN muss Darlehen zurückzahlen Vorteile: schnelle und einfache Liquiditätszufuhr / einfache Rückzahlung nach Beseitigung der Krise / keine neue Gesellschafter von außen es gibt keine Nachteile
  • 6. Rangrücktrittserklärung (Liquiditätszufuhr durch EK): !!!!! Vertragliche Vereinbarung zwischen Gesellschaft und Gläubiger dahingehend, dass Gläubiger die Gel Vertragliche Vereinbarung zwischen Gesellschafter und Gläubiger in der Krise mit seiner Forderung zurück zu treten --> Gläubiger tritt mit Forderungen bis zur Sanierung der Gesellschaft zurück --> Gläubiger verliert Forderungen nicht Ziel: Vermeidung einer drohenden Insolvenz /Förderung einer pos. Fortführungsprognose --> wenn UN aus Krise raus, Gläubiger macht wieder geltend  --> wenn UN in Insolvenz, Gläubiger wird nachrangiger Gläubiger
  • 7. Patronatserklärung (Liquiditätszufuhr durch EK): intern/extern, hart/weich, Ziel: TU bei Kredeit zu unterstützen-->wichtigstes Kapitalelement im Konzern/ Anwendung eigentlich nur im Konzern Def.: 1. ext. Kreditsicherheit (ähnlich Bürgschaft) die gegenüber einem Gläubiger einer Gesellschaft abgegeben wird, um deren Kreditwürdigkeit zu stärken.  2. Interne Erklärung des Gesellschafters (MU) gegenüber der Gesellschaft (TU), für sämtliche Vbl. Der Gesellschaft einstehen zu wollen. 2 Arten: weiche Patronatserklärung:                                                                   nicht rechtl. Verpflichtend/ im Vertrag geregelt, keine finanzielle Einstandspflicht, lediglich moralisch verpflichtende Verantwortung für die Liquidität der Gesellschaft einzustehen harte Patronatserklärung: rechtl. Verpflichtend, vertragl. geregelt (ähnlich wie Bürgschaft), einseitig verpflichtender Vertrag zwischen: 1) Patronin (MU) u. Gläubiger (extern) 2) Patronin (MU) u. Gesellschaft (TU) (intern) Anforderungen: - unbedingte Erklärung des Patrons, für sämtliche Vbl. Der TU ihren Gläubigern gegenüber einstehen zu wollen - Zahlungspflicht des Patrons muss über den Zeitpunkt der Insolvenz hinaus bestehen - Höchstbetragsmäßige Begrenzung ist ratsam - Erklärung, dass Rückzahlungsansprüche nach Erfüllung der Vertragsverpflichtung aus der Patronatserklärung nicht bestehen - Eindeutige Regelung, dass die TU in der Insolvenz einen eigenen Zahlungsanspruch gegen den Patron hat - Ermächtigung der TU zur Offenlegung der Erklärung an den Wirtschaftsprüfer - 3-jährige Regelverjährungsfrist des BGB
  • 8. Dept-Equity-Swap bezeichnet ein Finanzverhikel, bei dem eine Forderung eines Gläubigers in Eigenkapital umgewandelt wird. Der Gläubiger erhält eine entsprechende Unternehmensbeteiligung. Nur mit Zustimmung von 75 % der Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich.
  • 9. Was ist eine Liquiditätszufuhr durch FK? 1. Bankkredit2. Sanierungskredit einer Bank3. Überbrückungskredit4. Lieferantenkredit5. Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite6. Kredit durch Bankenpool7. Steuerstundung8. Sonderform: Leasing& Factoring
  • 10. Lieferantenkredit (Liquiditätszufuhr durch FK): !!!!!!!!!! in Verbindung/Verzahnung mit Warenkreditversicherer, über unzulässiges Anzapfen: dieses unterbindet der Versicherer!!! - Was ist unzulässiges Anzapfen? = Lieferung gegen Rechnung, Kauf auf Ziel, Kaufpreisstundung UN (Kunde) erhählt Lieferung/Leistung ohne sofort zu bezahlen Zahlungsziel von 30 Tagen Honorierung einer schnelleren Zahlung - innerhalb 14 T. - Gewährung eines Skonto Vorteil: keine weitere Erhöhung der Verschuldung bei den Banken, keine Kreditwürdigkeitsprügung Nachteil: sehr hoher Effektivzinssatz, wenn Skonto nicht genutzt wird Unzulässiges Anzapfen =Missbrauch der Nachfragemacht“ subsumiert wird. Es handelt sich hierbei um ein Verhalten, bei dem ein marktstarkes Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt, um von seinen Lieferanten Leistungen zu fordern, die sachlich nicht gerechtfertigt sind.
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  • 11. Kredit durch Bankenpool (Liquiditätszufuhr durch FK): --> die Banken, die dem UN Kredit gegeben haben, können zsm. einen Bankenpool bilden, Poolführer handelt Kreditbedingungen aus  --> Bankenpool läuft über BGB-Vertrag --> sind hier in der Situation nachzudenken, ob man UN mit schlechter finanzieller Situation Geld gibt Vorteile für UN: Risikoverteilung auf mehrere Banken / keine Kündigung der Kredit durch eine einzelne Bank /    gemeinsame Stundung von Tilgung  Nachteile für UN: keine Verhandlung mehr mit einzelnen Banken / Gefahr das Unstimmigkeiten der Banken auf Rücken des UN ausgetragen werden / Abhängigkeit von den Aktivitäten der Vertreter der einzelnen Banken im Pool
  • 12. Steuerstundung UN kann Steuerstundung beantragen zeitlich befristeter Kredit des Finanzamtes unter der Bedingung, dass das UN eine spätere Zahlung sicherstellen kann. für jeden Monat der Stundung 0,5% Zinsen
  • 13. Leasing (Liquiditätszufuhr durch FK): Def.: Besondere Form des Kredits! (Geräte, Fahrzeuge)        Kalkulation bei Leasing: monatl. Belastung bei Leasing besser als durch eigene Mittel / Bankredit
  • 14. Factoring (Liquiditätszufuhr durch FK): Def.: Verkauf von Ford. aus LL an Factor Grundfunktionen 3 Funktionen: Finanzierungsfunktion / Dienstleistungsfunktion / Delcredefunktion
  • 15. Leasingformen im Immobilienbereich sind: Sale-and-lease-back Buy-and-lease-back Neubauleasing
  • 16. Sale-and-lease-back ((Leasing (Liquiditätszufuhr durch FK)): Voraussetzung: betriebsnotwendige Gegenstände noch im Eigentum des UN Ablauf: UN verkauft Grundstück an Leasingfirma --> Leasingfirma macht gleichzeitig Leasing/Mietvertrag mit UN --> durch Verkauf fließet Geld ins UN (CF, Liquiditätszufuhr) --> Leasingfirma nimmt Geld für Kauf aus z. B. Hedgfonds Vorteile: - Beseitigung der Überschuldung durch den Erlös aus Verkauf/ - Verbesserung der aktuellen Liquidität / - Verringerung der Ausgaben für Zinsen und Tilgung / - keine Ausgaben mehr für Unterhalt der Immobilie Nachteile: - erheblich geringere Reserven des UN für zukünftige Risiken / - keine Wertsteigerung der Immobilie für das UN UN verkauft nur nicht betriebsnotwendiges Vermögen!!! Betriebsnotwendiges Vermögen kann nur im sale-and-lease-back Verfahren freigesetzt/liquide gemacht werden!!!!
  • 17. Mögliche Klausurfragen zu Sale-and-Lease-back in verbdingung mit betr. notwendigem und nicht betr.ntw. Vermögen 1) Warum ist bei Sale-and-lease-back Verkauf von nicht                                                   betriebsnotwenigen Vermögensgeständen unsinn?                                  Weil nur Verkauf von betriebsnotwendigen Vermögensgeständen Sinn macht.                                2) Was macht UN mit nicht betriebsnotwenigen Vermögen?                                Verkaufen, für Finanzierung, damit Liquidität ins UN fließt, sale-and-lease-back                                                        macht keinen Sinn, da betriebs.notw. für das UN                                                3) Was ist sale-and-lease-back? Verkauf von identifizierten                                                      betriebsnotwendigem Vermögen und sofortige Mietung. 4) Wie geht Sale-and-lease-back? (s. o.2)) 5) Nennen Sie die 3 Leasingformen im Immobilienbereich:1.Sale-and-                             lease-back / 2.Buy-and-lease-back / 3.Neubauleasing                        6) Nennen Sie Bestandteile von Sale-and-Leas-Back Verträgen: 1. Verkehrsicherungspflicht geht komplett an Mieter über 2. keine Verpflichtung zum Rückbau 3. Vermietung der Flächen des Mietobjektes an Dritte zu Werbezwecken 4. Untervermietung erlaub, Geld darf Mieter behalten 5. Dienstbarkeit: Der Mieter verpflichtet sich, dass das geleaste Objekt einem bestimmten Zweck dient, wird ins Grundbuch eingetragen (mindert den Wert, z. B. des Grundstücks) 7) Nennen Sie Kriterien für Sale-and-leas-back: 1. Dienstbarkeit / 2. Rückbauverpfichtung / 3. Vermietung zu Werbezwecken an Dritte erlaubt / Übergang der Verkehrspflicht komplett an Mieter 8) Wann ist sale-and-lease-back sinnvoll? Wenn CF ins UN fließen muss, durch Verkauf von betriebsnotw. Vermögen 9) Was ist eine Rückbauverpflichtung? Ist das Recht des Vermieters, dass bei Auszug des Mieters, das Mietobjekt in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird / Hinterlassen des Objektes so wie angemietet. 10) Was ist eine Rückbauverpflichtung im sale-and-lease-back? Umgekehrt als normal, der Mieter ist nicht dazu verpflichtet Objekt so zu verlassen wie angemietet.
  • 18. Abgrenzung was ist nicht betriebsnotwendig/ was ist betriebsnotwendig nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände: sind die Gegenstände die nach der Restrukturierung nicht mehr für die Tätigkeit des UN benötigt werden / diese Gegenstände können vom UN verkauft werden und müssen anschließend nicht gemietet werden --> Ziel: Liquiditätsgewinnung --> Problem: Abgrenzung zw. nicht und betriebsnotw. evtl. schwierig, daher evtl. versehentl. Verkauf von betriebsnotw. Kapital betriebsnotwendige Vermögensgegenstände: sind die Gegenstände, die nach der Restrukturierung weiterhin gebraucht werden um den UN-Zweck zu erfüllen --> hier sale-and-lease-back möglich, niemals nur Verkauf
  • 19. Problem(fall) Marke: bei der Abgrenzung betriebsnotwendig / nicht betriebsnotwendig Def. Marke: ist UN-Bezeichnung Betriebsnotwendig wenn:   - Identität an Marke hängt                             - Wert/ Qualität an Marke hängt - Image an Marke hängt - Säule /Pfeiler für das UN (z. B. Eigenmarken, wie „ja“)     Nicht betriebsnotwendig wenn: - z.B. Marke nur vom UN genutzt wird, nicht aber im Besitz des UN ist -nicht Säulen des UN (d.h. bei Verkauf fällt UN nicht zsm., wie z.B. Neuschöpfungen bei Haribo) Zentrale Fragen die ein UN sich stellen sollte: Kerngeschäft? / Wie kann ich die Marke einsetzen? /Wie will ich mit der Marke umgehen?/ Image?
  • 20. Asset Deal / Share Deal in Verbindung mit Senkung der Personalkosten Asset Deal: einzelne Assets/ Teile eines UN werden verkauft (z. B.: BENQ: Marke/Produktionsmittel/MA Share Deal: Verkauf der ganzen GmbH/ UN in ihrer Gesamtheit Bsp. BENQ: Zerlegung eines shares in Assets, um einzelne Assets zu verkaufen                                                                                                                    -->Ziel: leichterer Freisetzung der Mitarbeiter
  • 21. Grundlagen einer betriebsbedingten Kündigung Voraussetzungen/3 Schritte: 1) dringendes betriebliches Erfordernis (muss gegeben sein)(bauen aufeinander auf)   2) Dringlichkeit im Einzelnen (mit Weiterbeschäftigungsmöglichkeit) (muss begründet sein) 3) Sozialauswahl (muss getroffen sein) --> Alle 3 Voraussetzungen /Kriterien müssen gegeben sein, um betriebsbedingt zu Kündigen  
  • 22. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (Dringlichkeit im Einzelnen): es werden nur zum Zeitpunkt der Kündigung freie Arbeitsplätze berücksichtigt Weiterbeschäftigungspflicht ist nicht auf den gesamten Konzern, sondern auf/innerhalb der UN-Einheit bezogen (von Verwaltung zum Vertrieb ist nicht möglich) Weiterbeschäftigungspflicht nach zumutbarer Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen bzw. zu geänderten Arbeitsbedingungen    wenn MA dazu in der Lage ist!   Umschulungszeitraum innerhalb von 3 Monaten   UN sagt ich habe freien Arbeitsplatz, aber Du als MA bist nicht         ausreichend qualifiziert dazu, dann hat MA 3 Monate Zeit sich zu       qualifizieren
  • 23. Sozialauswahl (Grundlagen einer betriebsbedingten Kündigung): Vorgehen: 1) UN stellt Namensliste auf, mit allen ins Schema passenden MA (nicht ich will 3000 MA, dann nur 3000 MA auf Liste; sondern dann 10.000 MA auf Liste) Schema:-Betriebsbezogenheit!- Vergleichbarkeit der AN- nur austauschbare MA- Teilzeit / Vollzeit- Herausnahme einzelner MA bei berechtigtem betrieblichem Interesse    --> Leistungsträgerklausel!!  2) Punkteverteilung bei der Sozialauswahl:                   - Alter - Dauer der Betriebszugehörigkeit (3 Pkt. / Jahr)- Unterhaltspflichten (Anzahl der Unterhaltsberechtigten, Pflegebedürftige    Eltern, Anzahl der Leute denen gegenüber MA unterhaltspflichtig ist) (10    Pkt./Person)- Schwerbehinderung --> Leistungsträgerklausel schlägt jede Namensliste mit Punkten!!!!!
  • 24. Outsourcing Auslagerung von bisher in einem Unternehmen selbst erbrachten Leistungen an externe Auftragnehmer oder Dienstleister.