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Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechschtgeschäft (Lektion)

Verträge, Willenserklärung ....

Diese Lektion wurde von shanybe erstellt.

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  • Was sind eigentlich Rechtsgeschäfte? (§§ 104 - 185 BGB) geben die allgemeine Vorschrifften über Nichtigkeit ,Anfechtung ,Bestätigung ,Scheingeschäft im Rechgeschäfte  Ein Rechtgeschäft besteht aus eine Willenserklärung ,die darauf gerichtet ist,einer bestimmte Rechtsfolge hierbeizuführen. Diese Rechtsfolge trifft nicht durch die Willenserklärung ,sondern durch das Rechtsgeschäft ein (unterscheidet sich von Rekalat :eine Rechthandlung ,die auf einen Erfolg gerichtet ist Z.B Vermischung, Verarbeitung ,Verbndung nach §§ 946 ff. BGB