6

Rechtskunde (Fach) / Abgrenzung zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden sowie der Staatsanw (Lektion)

Praxis-/fallbezogene Fragen und Antworten

Diese Lektion wurde von bertb65 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Frage 21 Welche generelle Aufgabe hat der gewerbliche Sicherheitsdienst in Betrieben? Antwort 21 Der gewerbliche Sicherheitsdienst in Betrieben hat generell die Aufgabe, das Unternehmen und dessen Angehörige zu schützen. Dazu gehören unter anderem innerbetrieblich die allgemeine und besondere Gefahren-(Schadens-)abwähr; die Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben; die Mitwirkung bei der Aufklärung von Straftaten bzw. Ordnungsverstößen zum Nachteil des Unternehmens und der Beschäftigten (ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen behördlichen Stellen) der ,,erste Angriff" im Zusammenhang mit dem Brand-, Katastrofen- und Umweltschutz sowie der Arbeitssicherheit.
  • Frage 22 Welche Aufgabe hat die Polizei? Antwort 22 Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren abzuwähren, durch die die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung bedroht wird. Die Polizei hat weiterhin Straftaten z uerforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunklung der Sache zu verhüten (§ 163 Strafprozessordnung StPO).
  • Frage 23 Welche generellen Unterschiede ergeben sich in Bezug auf die Tätigkeit des gewerblichen Sicherheitsdienstes und der Polizei? Antwort 23 Der gewerbliche Sicherheitsdienst ist im Rahmen seines spetiellen auftrages nur innerhalb des Betriebes zuständig und darf nur Maßnahmen durchführen oder veranlassen, zu deren Wahrnehmung nach der Rechtsordnung Privatpersonen berechtigt sind. Die Polizei handelt dagegen generell im Bereich des ,,öffentlichen Raumes", sie kann im Gegensatz zum privaten Sicherheitsdienst Zwangsmittel einsetzen und hat in bestimmten Fällen (z.B. im Rahmen der Strafverfolgung bei Gefahr im Verzuge) auch das Recht, private Betriebe zu betreten (Sonderzugangsrechte).
  • Frage 24 Welche Aufgabe hat die Staatsanwaltschaft, und in welchem Gesetz ist dies beschrieben? Antwort 24 Die Staatsanwaltschaft ist in Strafsachen ,,Herrin des Ermittlungsverfahrens" und Anklagebehörde. Ihre Pflichten und Befugnisse sind in der Strafprozessordnung beschrieben (§§ 151, 152 ff. StPO).
  • Frage 25 Kann die Sicherheitskraft des gewerblichen Sicherheitsdienstes beim Vorliegen einer Straftat direkt an die Staatsanwaltschaft berichten, oder muss sie vorher die Polizei einschalten? Antwort 25 Strafanzeige können auch gleich der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden; es ist nicht erforderlich, vorher die Polizei einzuschalten (§158 StPO).
  • Frage 26 Welche Bediensteten anderer Ordnungsbehörden (also außer Polizei und Staatsanwaltschaft) kommen für eine Zusammenarbeit mit dem gewerblichen Sicherheitsdienst infrage bzw. haben ebenfalls ein ,,Sonderzugangsrecht". Antwort 26 Bedienstete der Feuerwehr, der Gewerbeaufsicht, des Gesundheitsamtes, des Amtes für Umweltschutz, der Steuerfahndung sowie in bestimmten Fällen auch des Amtes für den Zivilen Bevölkerungsschutz und der Berufsgenossenschaft.
Anzeige