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Landespflege (Fach) / Schutzgebietskategorien (Lektion)
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- Schutzgebiete dauerhafte Sicherungen von Gebieten aufgrund gesetzlicher bzw. rechtsverbindlicher Bestimmungen mit festgelegtem Schutzziel (Organisation des amtlichen Naturschutzes)
- Nationalpark und –monument a) „Natur Natur sein lassen“- großräumiges, weitgehend unzerschnittenes und unbeeinflusstes Gebiet von besonderer Eigenart und mit natürlicher Dynamik- Ausweisung durch Bundesländer in Abstimmung mit BMU und BMV- Zonierungskonzept mit Kern-, Pflege- und Entwicklungszone- dient auch Forschung, Naturerlebnis, Umweltbeobachtung und Umweltbildung
- Biosphärenreservat - repräsentatives Beispiel von großräumigem Naturlandschaftstyp, Gebiete mit ungewöhnlichen Wesensmerkmalen oder außergewöhnlichem Interesse- Voraussetzungen von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet erfüllt- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt- Erprobung und Entwicklung Ressourcen schonender Wirtschaftsweisen- Zonierungskonzept mit Kern-, Pflege- und Entwicklungszone- dient auch Forschung, Umweltbeobachtung und Umweltbildung
- Naturschutzgebiet - Ausweisung durch Naturschutzbehörde mit Rechtsverordnung, neben Nationalpark umfassendste und strengste mögliche Schutzkategorie- Erhaltung, Entwicklung, Wiederherstellung von Biozönosen oder Biotopen- Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit
- Landschaftsschutzgebiet - Ausweisung durch untere Naturschutzbehörde, weit weniger Nutzungseinschränkungen, Schutzintensität ist geringer, höher als im Naturpark- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung d. Leistungsfähigkeit d. Naturhaushalts oder Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder kulturhistorischer Bedeutung der Landschaft und Bedeutung für die Erholung
- Naturdenkmal Einzelschöpfungen der Natur (Bäume, Quellen, Dolinen, Erratiker)Ausweisung: wissenschaftliche Gründe, Eigenart, Seltenheit oder SchönheitPflege und Betreuung durch Naturschutzbehörde, keine Nutzungsbeschränkung, absolutes Veränderungsverbot
- Geschützte Landschaftsbestandteile - zur Erhaltung etc. der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts- Belebung oder Pflege des Ort- oder Landschaftsbilds- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, wegen Bedeutung als Lebensstätte- Schutz im Bereich eines Landes für gesamte Bestände von Alleen oder Baumreihen
- Naturpark - einheitlich zu pflegende und zu entwickelnde großräumige Gebiete (fast 30 % in D)- überwiegend aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten bestehend- für Erholung und nachhaltigen Tourismus geeignet- dauerhafte umweltgerechte Landnutzung, nachhaltige Regionalentwicklung fördern
- Gesetzlich geschützte Biotope Trockenmauern, Altarme, Sümpfe, Dünen, WälderTeile von Natur und Landschaft mit besonderer Bedeutung als BiotopBeeinträchtigung und Zerstörung verboten
- Flächenschutz gemäß LWaldGes Ba-Wü: Bann- und Schonwald; Wasserschutzgebiet Bannwald, Schonwald, Wasserschutzgebiet
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- Bannwald sich selbst überlassender Waldbestand, keine Bewirtschaftung, Eingriffe zur Wegesicherung, Wildregulierung und Kalamitätenabwehr möglich
- Schonwald bestimmte Pflanzengesellschaft oder Bestandesaufbau wird erhalten und erneuert, Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Forstbehörde festgelegt
- Wasserschutzgebiet Flächenschutz, strenge Vorschriften für Landnutzung (keine Düngung oder Pflanzenschutzmittel)
- Herausforderungen für weitere Entwicklung des Gebietsschutzes - Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für Schutzgebiete und deren regelmäßige Evaluierung und Zertifizierung- Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung- Verbesserung von Verwaltung, Pflege, Kommunikation, Forschung und Beobachtung Schutzgebiete und Länder übergreifende Zusammenarbeit
- Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) und FFH-Gebiete (SAC) EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 EU-Vogelschutzrichtlinie (1979) und FFH-Richtlinie (1992)Ziel: Erhaltung biologischer Vielfalt und Bewahrung des Naturerbes in Europa durch ein Netz zusammenhängender SchutzgebieteErhalt regionaltypischer Ausprägung d. Schutzgüter in 9 biogeografischen Regionenin D: 7 Mio. ha Gebiete gemeldet = 14%
- Pflegepläne (MaP), Verschlechterungsverbot, Bestandserhebungen, Berichtspflicht EU-Schutzgebietsrecht Natura 2000 Pflegepläne: Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen und Arten sowie Festlegen von Erhaltungs- und Entwicklungszielen mit MaßnahmenkatalogBerichtspflicht an EU-Kommission alle 3 Jahre