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Abgabenordnung (Fach) / Allgemeine Fragen (Lektion)
- Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist eine Aufrechnungserklärung nach § 226 AO ein VwA? Nein, da keine hoheitliche Maßnahmeda es sich nur um eine zivilrechtliche Schuld handelt
- Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist die Ablehnung einer Antrags auf Stundung ein VwA? Ja, da jede Ablehnung seitens des FA ein VwA.
- Fälle zu VwA, § 118 AO: Ist die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ein VwA? Ja, da konkrete Rechtspflicht bestehtda erzwingbar nach § 328 AO
- Nenne zwei Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten, § 120 AO. Vorbehalt der Nachprüfung, § 164 AO. Vorläufigkeit, § 165 AO. = unselbständige Nebenbestimmungen, d.h. es sind keine eigenständigen Verwaltungsakte = Sie ergänzen den Regelungsgehalt der "eigentlichen" Verwaltungsakte, i.d.R. Steuerbescheide, Feststellungsbescheide
- Welche Arten von Steuerfestsetzungen gibt es? § 155 Abs.1 AO = Grundsatz: Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid § 167 AO und § 150 Abs.1 Satz 3 AO = Steuerfestsetzung durch Steueranmeldung (Selbstberechnung der Steuer)
- Nenne die 2 Stufen bei der Prüfung des Einspruchsverfahren! Zulässigkeit Begründetheit
- Was sind die Folgen der Rechtswidrigkeit eines Bescheides? Grundsatz: Rechtsverletzung = Einspruch begründet Ausnahme: Keine Rechtsverletzung = Einspruch unbegründet, wenn § 126 AO (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern) i.V.m. § 121 Abs. 1 AO § 127 AO § 351 Abs. 1 AO
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